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Abmahnungen wegen "DJ-Notdienst" - "DJ-Vermittlung"

  • christian_thomas
  • 22. Mai 2011 um 17:00
  • Geschlossen
  • christian_thomas
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    • 22. Mai 2011 um 17:00
    • #1

    Hallo Freunde der Nacht und des Auflegesports,

    da verteilt ein netter Kollege, nennen wir ihn mal Joachim van Haselen aus Oldenburg, fleissig Abmahnungen an andere DJ-Kollegen, die auf Ihrer Webseite DJ-Notdienst anbieten.

    Der nette Kollege hat sich nämlich die Begriffe "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung" beim Deutschen Patent- und Markenamt schützen lassen.

    Offensichtlich hat dieser nette Kollege Joachim van Haaselen den Rechtsanwalt Dirk Rosenhagen beauftragt, alle ungefähr 377.000 Google-Ergebnisse zu "DJ-Notdienst" auf Markenrechtsverstöße zu prüfen und in Anspruch nehmen zu lassen.

    Nur so kann ich mir erklären, dass es bisher Kollegen aus NRW und aus Sachsen traf...

    Was haltet Ihr denn davon als Betroffene? Ich bin zwar nicht betroffen, aber ich finde es schon recht heftig, was der Kollege da macht.

    Ich werde mir nun die Begriffe "Discjockey", "Discothek", "Notruf", "Unfall-Notruf" und "Abwasserrohr-Notdienst" schützen lassen, und werde dann, weil ich auf anderen Gebieten vielleicht erfolglos bin, mit Lizenzen und Abmahnungen mein Geld machen!? :grin:

    Ich finde, die Betroffenen sollten sich zusammentun und gegen die Eintragung dieser beiden Begriffe "DJ-Notdienst" und "DJ-Vermittlung" vorgehen, da die Marken meiner Meinung keine besonders schützenswerten, sondern eher freizuhaltende Begriffe sind.

    Habe Euch unten mal die Abmahnungen an Kollegen im anonymisierten Zustand eingestellt.

    Euer Christian Thomas,
    Kuhstr. 8
    45701 Herten

    Und die Urkunde zu DJ-Vermittlung:

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

    3 Mal editiert, zuletzt von Christian_Thomas (24. Mai 2011 um 18:22)

  • skyworker
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    • 22. Mai 2011 um 19:17
    • #2

    Achtung - absolut nicht zielführend, trotzdem möchte ich der Gemeinde meine Ideen zu dem Herren nicht vorenthalten:

    - wer sowas macht, verdient möglicherweise mit dem ursprünglichen Gewerbe nicht genug. In meinen Augen gibt es da einige Gründe, die für diese Vermutung sprechen. Zum Beispiel die drei online zur Verfügung gestellten Hochzeitsmixe...
    - ist es nicht so, dass ein Impressum jederzeit und von jeder Unterseite aus erreichbar sein muss? Die Netzexperten mögen das bestätigen - oder auch nicht. Wenn dem so ist - Abmahnung! Das Impressum ist nur von der Startseite aus zu erreichen
    - wie ist das grundsätzlich mit dem Urheberrecht? Ich bin da nicht firm - aber darf ich einfach einen Mix (und sie er auch noch so schlecht) online verkaufen? Wie ist das mit der GEMA? Auch hier mögen die Rechtsexperten mit dem Kopf nicken oder diesen schütteln - womöglich ist ja irgendeiner der feilgebotenen Titel bei Sony, die sehen sowas irgendwie nicht gerne.
    - ganz grundsätzlich läd der Herr und seine Seite zu gewissen interaktionen zwischen oberen Extremitäten und unteren Teilbereichen des menschlichen Mundraumes ein...

    Ach ja - zum Anwalt gehen. Alles andere ist albern.

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • christian_thomas
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    • 22. Mai 2011 um 19:35
    • #3

    Also,

    der Kollege MUSIKMANN Gunnar Hampel in Wismar, Internet: http://www.musikmann.com, Mailadresse unter Kontaktdaten auf seiner Seite, interessiert sich brennend dafür.

    Die Kollegen, die auch so eine Abmahnung bekommen haben, werden gebeten, mit Gunnar Hampel Kontakt aufzunehmen. Der gibt dann nähere Infos.

    @ Skyworker: Ich kann Dich verstehen, vor allem das was Du schreibst.

    Ich würde, wäre ich betroffen, mit dem *#~+><|²³}{][ machen.

    Die Idee mit Sony, besser mit der IFPI oder deren Hamburger Urheberrechts-Anwaltskanzlei ist eigentlich der heisseste Tip.

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  • Jan Horick
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    • 22. Mai 2011 um 20:23
    • #4

    Bezüglich Abmahnungen und Markenrecht etc stell ich mir gerade auch die Frage, darf man auf seiner Webseite eigentlich eine Auflistung der Marken an Technik die man einsetzt (und selber besitzt) stehen haben ohne Gefahr zu laufen da irgendwann mal abgemahnt zu werden oder so?

    Also keine Logos sondern nur der Markenname...

    Weiß da zufällig jemand etwas zu?

    http://www.DJM-Events.de

  • christian_thomas
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    • 22. Mai 2011 um 21:10
    • #5
    Zitat von &quot;Jan Horick&quot;

    Bezüglich Abmahnungen und Markenrecht etc stell ich mir gerade auch die Frage, darf man auf seiner Webseite eigentlich eine Auflistung der Marken an Technik die man einsetzt (und selber besitzt) stehen haben ohne Gefahr zu laufen da irgendwann mal abgemahnt zu werden oder so?

    Also keine Logos sondern nur der Markenname...

    Weiß da zufällig jemand etwas zu?

    Neee. Aber - was soll Visato*, äh, Visakrach dagegen haben, dass Du deren Lautsprecher im Equipmentpark hast und Werbung dafür machst? :grin:

    Ich kenne so viele, die z.B. die kompletten Namen und Typenbezeichnungen Ihrer Mikros, Mixer, Cases, Amps usw. in ihren Webseiten und Vermietlisten stehen haben...

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  • toadie
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    • 22. Mai 2011 um 21:34
    • #6

    Ich zitiere:

    § 8 MarkenG - Absolute Schutzhindernisse

    (1) Von der Eintragung sind als Marke schutzfähige Zeichen im Sinne des § 3 ausgeschlossen, die sich nicht graphisch darstellen lassen.

    (2) Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,

    1. denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,
    2. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,
    3. die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,
    4. die geeignet sind, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen,
    5. die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen,
    6. die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten,
    7. die amtliche Prüf- oder Gewährzeichen enthalten, die nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind,
    8. die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten, die nach einer Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz im Bundesgesetzblatt von der Eintragung als Marke ausgeschlossen sind,
    9. deren Benutzung ersichtlich nach sonstigen Vorschriften im öffentlichen Interesse untersagt werden kann, oder
    10. die bösgläubig angemeldet worden sind.

    (3) Absatz 2 Nr. 1, 2 und 3 findet keine Anwendung, wenn die Marke sich vor dem Zeitpunkt der Entscheidung über die Eintragung infolge ihrer Benutzung für die Waren oder Dienstleistungen, für die sie angemeldet worden ist, in den beteiligten Verkehrskreisen durchgesetzt hat.


    Also ich sehe die Punkte 1, 3 und 10 erfüllt... und würde erst mal pauschal die Löschung der Marke beantragen. Ich denke bei 377.000 spontan gefundenen Ergebnissen bei google kann von allgemeinem Sprachgebrauch ausgehen...

    Gruß
    toadie

    Physik kann man nicht überlisten

  • blade11
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    • 22. Mai 2011 um 21:53
    • #7

    Vielen Dank dir erstmal für die Veröffentlichung. Ich hab ja auch schon Kontakt mit diversen Abmahnversuchen gemacht. In meinen Augen ist das alles zum Teil "legale Abzocke". Problem für Otto-Normal-Verbraucher ist sicher, die Finanzierung eines guten und vorallem fähigen Markenrechtsanwaltes. Ich hatte das Glück durch die Rechtsabteilung meiner Hauptarbeit Unterstützung zu bekommen.

    http://hoch-zeit-dj.de/

    http://www.dee-age.com

  • skyworker
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    • 22. Mai 2011 um 22:10
    • #8

    Mhhh - der DJ-Notdienst ist ja auch bei dir zu finden... sogar exklusiv...

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • christian_thomas
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    • 22. Mai 2011 um 22:27
    • #9
    Zitat von &quot;toadie&quot;

    Also ich sehe die Punkte 1, 3 und 10 erfüllt... und würde erst mal pauschal die Löschung der Marke beantragen. Ich denke bei 377.000 spontan gefundenen Ergebnissen bei google kann von allgemeinem Sprachgebrauch ausgehen...

    Gruß
    toadie

    Der Antrag auf Löschung einer Marke beim DPMA kostet 300 Euro. Sollen das die bezahlen, die dieser DJ-Kollege nun abzocken will?

    Ich denke, mit der Aktion wird er eh bald Probleme bekommen, er ließ schon reichlich Leute abmahnen.

    Rechnen wir mal: 377.000 mal 1.379,80€ = 520.184.600 € - Wer wird Millionär auf wessen Kosten?

    Zitat von &quot;http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=309320&amp;ccheck=1&quot;

    Beim Deutschen PAten- und MArkenamt ist seit dem 21.12.2006 das Wortzeichen

    DJ-NOTDIENST

    für die Waren "elektrische und wissenschaftliche Instrumente, elektrotechnische, elektrothermische und elektronische Apparate und Instrumente, belichtete Filme" eingetragen, sowie für die Dienstleistungen

    Erziehung;
    Ausbildung;
    sportliche Aktivitäten,
    Produktion von Filmen;
    Filmvorführungen;
    Veranstaltung sportlicher Wettbewerbe;
    Dienstleistungen eines Bildstudios.

    Sobald diese Waren und Dienstleistungen mit der Erbringung von Notfall-Dienstleistungen im Bereich Musik/Schallplatten-Auflegen/Disk-Jockey usw. zu tun hätten, wäre die Marke entgegen dem Eintragunsghindernis einer "beschreibenden Marke" eingetragen worden, und insoweit( teilweise ) löschungsreif.

    Dagegen dürfte die Marke "DJ-Notdienst" ohne weiteres für z.B. Mikrometer-Schrauben, Balkenwaagen, Unterwasser-Lautsprecher usw. benutzt werden, sowie für das Angebot von pädagogischen Kursen für Kunstradfahrer-Jugendtrainer, Schulungsfilme im Bereich Fallschirmspringen usw.

    Es könnte "einfach" beim Markenamt beantragt werden, daß bezüglich der Marke Nr. 30613660 "DJ Notdienst" alle solchen Waren/Dienstleistungen aus dem Verzeichnis der eingetragenen Waren/Dienstleistungen gelöscht werden, für die "DJ Notdienst" gemäß § 8 Absatz 2 Nr. 1,2 oder 3 MarkenG eingetragen wäre:

    § 50 MarkenG
    "Die Eintragung einer Marke wird auf Antrag wegen Nichtigkeit gelöscht, wenn sie entgegen ... § 8 MarkenG eingetragen worden ist.

    (2) Ist die Marke entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 1 [2, 3] eingetragen worden, so kann die Eintragung nur gelöscht werden, wenn das Schutzhindernis auch noch im Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag auf Löschung besteht. Ist die Marke entgegen § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 oder 3 eingetragen worden, so kann die Eintragung außerdem nur dann gelöscht werden, wenn der Antrag auf Löschung innerhalb von zehn Jahren seit dem Tag der Eintragung gestellt wird."

    § 8 Absatz 2 Nr. 1, 2, 3 MarkenG
    Von der Eintragung ausgeschlossen sind Marken,

    1.denen für die Waren oder Dienstleistungen jegliche Unterscheidungskraft fehlt,

    2.die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im Verkehr zur Bezeichnung der Art, der Beschaffenheit, der Menge, der Bestimmung, des Wertes, der geographischen Herkunft, der Zeit der Herstellung der Waren oder der Erbringung der Dienstleistungen oder zur Bezeichnung sonstiger Merkmale der Waren oder Dienstleistungen dienen können,

    3.die ausschließlich aus Zeichen oder Angaben bestehen, die im allgemeinen Sprachgebrauch oder in den redlichen und ständigen Verkehrsgepflogenheiten zur Bezeichnung der Waren oder Dienstleistungen üblich geworden sind,

    --------------

    Dem Wortzeichen "DJ Notdienst" fehlt nicht jegliche Unterscheidungskraft; man könnte sich gut vorstellen, daß dieses Wortzeichen geeignet sein könnte, z.B. Waren wie etwa Ankerketten von Ankerketten anderer Unternehmen unterscheidbar zu machen.

    Das Wortzeichen "DJ Notdienst" dürfte jedoch ausschließlich aus Angaben über die Art, Zeit und Bestimmung solcher Dienstleistungen bestehen, die sich auf Dienstleistungen in Notfällen im Diskjockey-Musikgewerbe beziehen.

    Das Wortzeichen "DJ Notdienst" könnte vielleicht auch deswegen nicht für "typische" DJ-Notdienste eintragbar/löschungsreif sein, weil es für diese Dienste jedenfalls eine sprachübliche Bezeichnung darstellen würde, unabhängig davon, ob die Angabe "DJ Notdienst" die betreffenden Dienste ihrer Art, Bestimmung, Zeit usw. glatt beschreiben würde.

    Die Marke "DJ Notdienst" ist noch keine 10 Jahre eingetragen, und außerdem hat es ihr Inhaber auch noch nicht geschafft, in den betreffenden Verkehrskreisen dafür zu sorgen, daß jedermann "DJ Notdienst" nur noch als Kennzeichen für die vom Markeninhaber unter der Marke "DJ Notdienst" angebotenen Waren/Dienstleistungen versteht, vor allem nicht insoweit, als es um Waren/Dienstleistungen geht, für die "DJ Notdienst" im allgemeinen Sprachgebrauch eine typische Bezeichnung darstellt, bzw. deren Eigenschaften mit "DJ Notdienst" beschrieben würden.

    Alles anzeigen

    Ich habe auf meiner Webseite radiounterwegs.de seit heute auch ne Seite "DJ-Notdienst"!

    Siehe hierzu auch http://www.heise.de/newsticker/mel…scht-66632.html

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  • Bernd Masu
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    • 23. Mai 2011 um 02:10
    • #10

    m.E. sind diese Begriffe nicht besonders = nicht schützenswert.

    Diese Abmahn-"Abzocke" in Deutschland - geht leider weiter. Armutszeugnis: Wer sein Geld auf solche Weise verdienen will.
    Lächerlich: Was alles abgemahnt wird. Bis hin zu Bindestrichen auf Visitenkarten, bei Telefonnummern. (besser: Schrägstriche)

    Andere Länder (z.B. Spanien) begrenzen die max. Kosten bei der ersten Abmahnung. (z.B. max. 50,- Euro)
    So ist es für "Abzocker" kaum noch attraktiv.

    Aufgepasst: Ich hörte von Software, welche das Internet automatisch nach "Abmahnfähiges" absuchen.

    "Lärm"-aber meinen Fans gefällts :grin:

  • Fritz Führmann
    Beiträge
    198
    • 23. Mai 2011 um 14:29
    • #11

    Ich würde versuchen, diesen "Menschen" mit seinen eigenen Waffen zu schlagen. Sicher hat auch er einige geschützte Begriffe auf seiner Webseite verwendet......

    DRÜCKEN muss das!

  • blade11
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    • 23. Mai 2011 um 15:53
    • #12

    Soll ich euch was sagen...heute soll ein Brief im Kasten liegen, von einem Anwalt aus Delmenhorst...Sehr wahrscheinlich der gleiche Mist drin...jetzt die Frage, wie mit umgehen?
    Direkt so einen Brief zurückschreiben oder ignorieren?

    http://hoch-zeit-dj.de/

    http://www.dee-age.com

  • tufkamf2
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    436
    • 23. Mai 2011 um 16:02
    • #13

    ich zitiere mal aus dem deejayforum:

    Zitat


    Der BVD e.V. hat schon reagiert und entsprechende Maßnahmen eingeleitet ...

    eBill

  • Nemo
    Beiträge
    56
    • 23. Mai 2011 um 16:06
    • #14

    Da geht mir echt die Hutschnurr hoch wenn ich so etwas Lese. Zitat "Sie können dann diese Begriffe „ DJ Notdienst „ & „ DJ Vermittlung „ gegen eine Jahresgebühr in all Ihren Geschäftspapieren nutzen.

    Zuwiderhandlungen ( Nutzug meiner Patente ohne meine Einwilligung ) werden von meinem Rechtsanwalt juristisch verfolgt und ziehen hohe Kosten für Sie nach sich"

    und im Vorfeld zu schreiben:
    "Durch meine jahrelange Tätigkeit als DJ und als ehemaliges Mitglied im Berufsverband DJ habe ich viele Kontakte zu professionellen DJ Kollegen aufgebaut."

    was ist das für ein "DJ Kollege" der so etwas nötig hat.
    Mich würde mal Interessieren was die Kollegen vom BVD dazu sagen.

    Geht nicht gibts nicht

  • PeeKay
    Beiträge
    487
    • 23. Mai 2011 um 16:06
    • #15

    Hab das unten stehende auch schon in einem DJ-Forum gepostet...

    Ich zitiere mal aus einem Rechtsforum:
    Quelle: http://www.123recht.net/Abmahnung-erha…-__f309320.html
    Zitat:
    "Der richtige - für den Abmahner teure - Weg ist:
    - beim Markenamt (Teil-)Löschungsantrag stellen;
    - den Abmahner unter knapper Frist auffordern, die Abmahnung fallen zu lassen UND freiwillig(!) die Kosten des eigenen(!) Anwalts zu übernehmen, den man zur Abmahnungs-Abwehr engagiert hat; andernfalls eine Klage androhen;
    - per Anwalt NEGATIVE FESTSTELLUNGSKLAGE in Erwiderung der Abmahnung erheben lassen mit dem Ziel, den Abmahner auch zur Erstattung der eigenen Abmahn-Abwehrkosten verurteilen zu lassen.

    Evtl. trägt das ja etwas zur Nervenberuhigung bei...


    Zitat von &quot;Nemo&quot;

    Mich würde mal Interessieren was die Kollegen vom BVD dazu sagen.


    Das siehst Du einen Post über Dir ... ;)

    Servus! Peter.

  • christian_thomas
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    • 23. Mai 2011 um 16:59
    • #16
    Zitat von &quot;Michael Fuchsgruber&quot;

    ich zitiere mal aus dem deejayforum:

    Hallo Michael,

    Danke für diese Veröffentlichung. Die kann man nämlich nicht groß genug zeigen!

    OK, aus meiner damaligen BVD-Mitgliedschaft habe ich ein sehr gespaltenes Verhältnis zu diesem DJ-Verein.
    Waren es doch auch "meine" Verbandserlebnisse, die damals den Ex-Präsi Siggi Arden (Siegfried Ornot)
    aus seinem Präsidentensessel katapultierten.

    Ich muss lobend anerkennen, dass Dirk Wöhler als BVD-Präsident wohl doch einiges richtig macht.

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

  • blade11
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    • 23. Mai 2011 um 17:45
    • #17
    Zitat von &quot;Christian_Thomas&quot;

    Also,

    der Kollege MUSIKMANN Gunnar Hampel in Wismar, Internet: http://www.musikmann.com, Mailadresse unter Kontaktdaten auf seiner Seite, interessiert sich brennend dafür.

    Die Kollegen, die auch so eine Abmahnung bekommen haben, werden gebeten, mit Gunnar Hampel Kontakt aufzunehmen. Der gibt dann nähere Infos.

    @ Skyworker: Ich kann Dich verstehen, vor allem das was Du schreibst.

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    Alles anzeigen

    So, eben mit dem Kollegen Hampel telefoniert. Ich schicke die Unterlagen an ihn, er leitet das Ganze weiter. Keine Reaktion zeigen, nix unterschreiben, nix zahlen und dann wird hoffentlich alles gut. Ein weiterer Beweis, wie sinnvoll das Forum sein kann... :!:

    http://hoch-zeit-dj.de/

    http://www.dee-age.com

  • christian_thomas
    Verifiziert
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    • 24. Mai 2011 um 18:13
    • #18

    Ähem,

    die Webseite des abmahnenden Kollegen Joachim van Haselen aus Oldenburg, http://www.DJ-notdienst.de , ist soeben offline gegangen. Der neue Text seiner Seite ist:

    This is a blank page.

    Ei - wo isser denn hin mit seinen "Patenten"?

    Ich habe den wichtigsten Teil seiner Seiten - seine "Patente" und die Seite mit der Lizenzgebühr... gesichert und stelle sie gleich wieder hier ein - auch das fehlende "Patent" geht gleich über http://www.disco-post.de wieder online.

    Hier Kopien:

    und hier die 2.

    Haben andere Kollegen vielleicht ein Backup von der Seite "http://www.dj-notdienst.de" gemacht?

    Das Internet vergisst nichts...

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  • Florian Freytag
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    • 24. Mai 2011 um 18:26
    • #19

    Hi,

    wie tief muss man sinken....

    Es gibt neuigkeiten:

    Mich erreichte soeben eine Mail eines Kollegen mit dem ich in dieser Sache heute schon einmal Kontakt hatte:

    Zitat:

    Zitat

    Liebe DJ-Kollegen,

    der DJ-Kollege Joachim van Haselen hat mich vorhin mobil angerufen und mir mitgeteilt, dass der Rechtsanwalt Rosenhagen ohne sein Einverständnis diese Abmahnungen an DJs versandt hat. Er habe sich inzwischen von diesem Rechtsanwalt getrennt. Es sei niemals seine Absicht gewesen, DJ-Kollegen so zu bedrängen und so viel Geld von ihnen zu fordern. Es sei ihm nur darum gegangen, kleine Beträge für die Verwendung der in Frage kommenden Begriffe zu erhalten, da andere Leute dies in ähnlicher Form auch gemacht hätten.

    Wegen des Echos auf den Beitrag und meine Mails sah er sich sogar gezwungen, seine Internetseite still zu legen. Soweit der ungefähre Inhalt des Telefonats.

    Ich möchte Euch daher bitten, meine Mail von heute vormittag als gegenstandslos zu betrachten.

    Dem DJ-Kollegen van Haselen empfehle ich dringend, sich wegen der offensichtlich eigenmächtigen Handlungen von RA Rosenhagen an die Rechtsanwaltskammer in Oldenburg zu wenden:
    http://www.rak-oldenburg.de/cms/index.php?option=com_frontpage&Itemid=1 .


    Freundliche und kollegiale Grüße

    Alles anzeigen

    lg

    Florian (aka DJ Freydach, der keinen Notdienst anbeitet, weil er so schon genug zu tun hat...)

    Basshörner! -> Für den Sound schlepp ich gern..

  • christian_thomas
    Verifiziert
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    1.001
    • 24. Mai 2011 um 18:40
    • #20

    Jogiberlin aus einem anderen Forum schreibt:

    Zitat von &quot;http://www.backus-online.de/vb/showpost.php?p=156891&amp;postcount=18&quot;


    AW: Abmahnwelle Serienabmahnung

    Die Sache hat eine unerwartete Wendung genommen. Ich hatte diversen DJs im Raum Oldenburg, die man ja leicht durch Googlen herausfindet, von dem Beitrag im PA-Forum berichtet und angeregt, dass diese DJs die Zusammenarbeit mit DJ van Haselen einstellen.


    Eine sehr gute Idee!

    Zitat von &quot;http://www.backus-online.de/vb/showpost.php?p=156891&amp;postcount=18&quot;


    Der DJ-Kollege Joachim van Haselen hat mich daraufhin vorhin mobil angerufen und mir mitgeteilt, dass der Rechtsanwalt Rosenhagen ohne sein Einverständnis diese Abmahnungen an DJs versandt hat. Er habe sich inzwischen von diesem Rechtsanwalt getrennt. Es sei niemals seine Absicht gewesen, DJ-Kollegen so zu bedrängen und so viel Geld von ihnen zu fordern. Es sei ihm nur darum gegangen, kleine Beträge für die Verwendung der in Frage kommenden Begriffe zu erhalten, da andere Leute dies in ähnlicher Form mit anderen Begriffen auch gemacht hätten.


    Das glaube ich dem Herrn van Haaselen nicht!

    Zitat von &quot;http://www.backus-online.de/vb/showpost.php?p=156891&amp;postcount=18&quot;


    Die ganze Sache sei böse aus dem Ruder gelaufen.


    Das glaube ich gerne!

    Zitat von &quot;http://www.backus-online.de/vb/showpost.php?p=156891&amp;postcount=18&quot;


    Wegen des Echos auf den Beitrag und meine Mails sah er sich sogar gezwungen, seine Internetseite still zu legen.


    OK, über ne professionelle Internetseite und deren Inhalt kann man streiten. Ich fand die Seite grottenschlecht, ist also kein Verlust fürs WWW.

    Davon ab - juristisch nennt man das Beenden einer Veröffentlichung wohl eher "Schadenbegrenzung".

    Es gibt genug DJs, die sich wie Dumme Jungens aufführen - jagt sie aus der Branche!

    Zitat von &quot;http://www.backus-online.de/vb/showpost.php?p=156891&amp;postcount=18&quot;


    Soweit der ungefähre Inhalt des Telefonats.

    Den von mir angeschriebenen DJs habe ich auch von dem Telefonat berichtet und sie gebeten, meine Mail von heute vormittag als gegenstandslos zu betrachten.


    Von der Internetseite des Rechtsanwalts Rosenhagen ist übrigens nur noch die Hauptseite zu erreichen, alle weiteren Seiten sind angeblich in der Wartung...

    Also - es fehlen genau die Seiten, auf denen der Anwalt für sein Tätigkeitsfeld "gewerblicher Markenrechtsschutz" geworben haben könnte?

    Zitat von &quot;http://www.backus-online.de/vb/showpost.php?p=156891&amp;postcount=18&quot;


    __________________
    Mit musikalischen Grüßen

    Jogiberlin

    http://www.multikulti-dj.de
    Es lebe die Vielfalt!

    Also, dass ein Rechtsanwalt ohne Einverständnis des Mandanten tätig wird, halte ich für ein Gerücht.

    Aber, wenn es denn so wäre wie geschrieben, scheint jemandem ein Licht aufgegangen zu sein. Gut, wenn der Herr RA den angerichteten Schaden dadurch begrenzen will, dass er seine eigene Webseite abschaltet...

    Joachim van Haselen - Du hast offensichtlich gemerkt, was mit solchem Spiel passieren kann. Wenn Du magst, kannste mich ja auch mal anrufen - ich erzähle Dir dann, was mit einem anderen Abmahnanwalt aus Deutschland und seinem Mandanten passiert ist... Du findest mich über Google... in Herten-Westerholt!

    Noch was aus https://www.xing.com/net/nordwesten…69713/36869713/

    Zitat

    Möchte mich kurz vorstellen 19.05.2011, 10:25
    Hallo,
    auch ich möchte mich kurz dieser Gruppe vorstellen..

    Ich komme aus Oldenburg, bin 46 Jahre alt und habe in vielen Berufsbereichen gearbeitet.

    Seit 1998 arbeitete ich nebenberuflich als DJ und Moderator, was ich im Jahre 2007 zu meinem Hauptberuf gemacht habe.

    Seid 2010 habe ich ein Patent und möchte nun mein Produkt ( Getränkekartonhalter ) als Unternehmer auf den europäischen Markt bringen.

    Ab Juni 2011 wird der " Samih " produziert und vertrieben. http://www.samih.de

    Durch meine Tätigkeit als DJ und Moderator habe ich viel Erfahrung im " Verkauf " einer Ware ( meine Dienstleistung ) gesammelt und auch vorher war ich oft im Verkauf tätig.

    Der Grund meines Beitritts in diese Gruppe ist : Gleichgesinnte kennen zu lernen und mit Ihnen Erfahrungen und Probleme zu besprechen und sich auszutauschen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Joachim van Haselen

    Alles anzeigen

    Noch ne Seite von dem Herrn van Haaselen: http://www.dj2010.de/ , http://www.dj2011.de/ , http://www.dj2012.de/ , http://www.dj2013.de/ , http://www.charlies-hits.de/

    Warum nur glaube ich Herrn van Haaselen KEIN WORT?

    Signatur verloren! Der ehrliche Finder kann sie behalten.

    4 Mal editiert, zuletzt von Christian_Thomas (24. Mai 2011 um 19:46)

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  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

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