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Was brauch ich zum durchstarten?

  • Michael Blaupunkt
  • 20. August 2011 um 14:49
  • Michael Blaupunkt
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    • 20. August 2011 um 14:49
    • #1

    Hallo,

    ich wollte fragen wer von euch so was hat macht bzw ist es standard oder?
    Also eine so einen Wisch den der Veranstalter/der Equipement Leihende unterschreibt wo drinnen steht dass er und nicht ich haftet falls etwas passiert.

    Da bis jetzt nur für Freunde verliehen habe und dort eher ein kleinerer Rahmen war habe ich mir noch keine Gedanken darüber gemacht, aber jetzt steht was größeres an mit ca. 500 leute und da will ich nicht für irgendwas dann schuld sein.

    Also, hat jemand für mich eine Vorlage, gibts da was genormtes?

    Und dann noch was, wie ist dass falls Schäden an meinem Equippement entstehen, dann muss ja das auch der Veranstalter bezahlen.

    Steht das im gleichen Text bei euch oder ist dass ein eigener Zettel? Kann mir da jemand zeigen wie dass aussehen muss.

    danke

    Einmal editiert, zuletzt von Michael Blaupunkt (23. August 2011 um 22:54)

  • PMN-Concepts
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    • 20. August 2011 um 16:58
    • #2

    Mietvertrag erstellen, dazu die passenden AGB. Schau dich mal auf Websites der Branche um, da findest du sicher ein paar Anreize, wie sowas auszusehen hat.

    Erfahrungsgemäß ist ein Verleih im Freundeskreis immer schwierig, falls was passiert. Bei irgendeinem 08/15 Kunden kassierst du für die Schäden an den Geräten und gut ist. Der Bekanntenkreis ist bei sowas immer recht empfindlich und nimmt sowas schnell persönlich

  • hell&dunkel
    Moderator
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    • 20. August 2011 um 22:41
    • #3
    Zitat von "Michael Blavkowitsch"


    ...
    Da bis jetzt nur für Freunde verliehen habe...


    Lass micht raten: Die Anzahl deiner Freunde hat sich verdoppelt, seit du irgendwelches technisches Partygeraffel dein Eigen nennst.

    Zitat

    Also eine so einen Wisch den der Veranstalter/der Equipement Leihende unterschreibt wo drinnen steht dass er und nicht ich haftet falls etwas passiert.


    Wenn ein dritter durch einen Fehler an deinen Geräten einen Schaden erleidet, z.B. durch 230V klein, schwarz, häßlich und tot wird hilft das nichts.

    Ganz am Rande:

    Ob du dein Geraffel für einen Freundschaftspreis unters Volk vermietest oder ob du Mietpreise an der Obergrenze des für den Kunden machbaren vermietest:
    Es muß funktionieren und sicher sein.

    Ob du dir deine Freizeit für für 10,-€/Stunde oder für 40,-€/Stunde in Arbeitszeit verwandelst ist egal:
    Deine Dienstleistung muß funktionieren und sicher sein.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • skyworker
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    • 21. August 2011 um 11:38
    • #4

    Lieber Michael - du beschäftigst das Forum ja gerade mit hoher Schlagzahl. Glückwunsch, der Laden scheint ja zu laufen. Nachdem du jetzt weißt, wie man Mietpreise kalkulieren kann, kommen wir jetzt zur Haftungsfrage. Du fragst nach etwas Genormten - ja das gibt es. Und zwar den Grundsatz, dass der Inverkehrbringer stets haftbar ist. Das ist eine Tatsache, die nicht so ohne weiteres zu delegieren ist. Nicht mündlich, nicht schriftlich. Sobald du jemanden etwas zur Verfügung stellst, wovon eine potentielle Gefahr für ihn oder Dritte ausgeht, bist du im Boot. Zettel hin oder her. Insbesondere dann, wenn im Rahmen dieser zeitlich begrenzten Überlassung auch noch Geld fließt, wird man da besonders sensibel sein. Da spielen dann solche Dinge wie die Prüfung nach BGV A3, §7 BGV-C1, BGV A1 und DIN VDE 0711-217 und DIN VDE 0108 - 1 und - 2 eine Rolle.

    Bitte, versteh das nicht falsch, ich möchte hier weder schwarzmalen noch zukünftige Unternehmer demoralisieren - aber bisweilen habe ich den Eindruck, manch einer hält die Vermietung von Technik für einen großen Spaß, der nebenbei auch noch schnell und unkompliziert reich und sexy macht. Der Vergleich ist womöglich etwas weiter her geholt, aber vor dem Hintergrund, dass in den letzten Wochen und Monaten ein paar Mal zu oft Menschen durch Unfälle bei Veranstaltungen ihr Leben verloren haben, schadet es nicht, mal etwas sensibler für diese Aspekte des großen, bunten Glitzerns zu werden. Mit Blick auf manches Bild in der Veranstaltungsgalerie hier bekomme ich eiskaltes Gruseln, da werden „Bühnen“ gebaut, in die man nicht mal eine PAR-Kanne hängen darf, man beschwert sich über Abspannungen, die den DJ bei der Arbeit behindern und stapelt munter meterlange Traversen auf Stative, nicht ohne sie vorher bis zur Biegegrenze mit halbgaren Veranstaltungsspielwaren vollzuhängen…

    Den Unterschied zwischen HKS und seriös arbeitendem Vermieter macht eben nicht nur die Haftpflicht und die Rechtschutz aus, sondern zuallererst mal die Art und Weise, wie man an eine Aufgabe herangeht und in wie weit man sich der Risiken bewusst ist, mit denen man umgehen muss – weil man sie selbst in die Welt gebracht hat.

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • mike j.
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    • 21. August 2011 um 20:42
    • #5

    Es gibt zweierlei Schäden, die auftreten können und dich betreffen:

    1. Schaden am Equipment (zum Beispiel Bier übers Mischpult, Sturzschaden beim Auf/Abbau,....). Den kannst du per Zettel (Haftungsübernahme im Zeitraum folgender... Artikel) auf den Mieter schieben. Ob es im streitfall rechtlich gültig ist, ist die andere Frage, ich hatte aber die ganzen vielen Jahre keinen einzigen Fall, wo es nur annähernd dazu kam.

    2. Schaden am Equipment (und viel mehr) schaden an Personen oder Fremdeigentum: Hier haftest du hauptsächlich, ob Zettel hin oder her. Die Haftpflichtversicherung unterstützt dabei, setzt aber voraus, dass - wie vorher schon besprochen hier - alles Rechtens ist (alles geprüft, korrekt aufgestellt von Personen, die das auch dürfen (Truss => Rigging!)). Personenschäden können teuer werden!

    Was für dich als Verleiher an oberster Stelle stehen MUSS: Das, was du verleihst muss SICHER sein und sollte KEINE DEFEKTE aufweisen. Defekte Ware kann unsicher werden und der Kunde hat anrecht auf ganze Ware, die bedenkenlos eingesetzt werden kann. Hier sind wir bei einem Thema, bei dem viele HKS scheitern. Ich mache bei uns in der Firma die Gerätewartungen und Instandsetzung. Fehlt Zeit und Geld, ist das nicht schaffbar. Dazu gehören Kabel reparieren, die einen Wackler haben, Racks nachnieten wenns wo wackelt, Geräte reinigen, Geräte Justieren, Lifte warten (fetten, prüfen) und vieles mehr. Übergibt man alles anderen Firmen, bezahlt man sich Dumm und Dämlich. Verzichtet man drauf, beginn den Absatz wieder von vorne zu lesen...

    Aber um zum Thema zurückzukehren:
    Auf die Haftung kannst du nicht verzichten. Haftung kannst du nur an jemanden Übergeben, in dem er die Haftung übernimmt. Diese Person haftet, dass dem Equipment nichts passiert, nicht aber dafür, ob dein Equipment fehlerfrei ist und ob es richtig aufgestellt wurde. Dein Kunde ist kein VA Tech und kennt sich nicht aus, ob das so passt wies steht und wie mans aufstellt.

  • MRspeaker
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    • 22. August 2011 um 12:33
    • #6

    Michael
    Warum willst du deine Fehler anderen in die Schuhe schieben?
    Wie willst du eine Haftung ausschließen wenn du für deine Geräte verantwortlich bist?
    Deine Haftung ist pflicht, deswegen gibts ja die Haftpflichtversicherung. :D

    Der Kunde haftet nur wenn er selber das Gerät beschädigt.
    Dafür schreibst du auf die Rechnung, bzw. Lieferschein den Untersatz;
    Ware im Ordnungsgemäßen Zustand erhalten.
    Aber der Kunde hat ja auch eine Haftpflicht, und wenn nicht hat er pech...

    Kommt das Gerät anders zurück greifen deine AGBs bzw. Anwalt.
    AGBs separat lesen und unterschreiben lassen, alternativ Vertrag.


    Also unter Strich;
    - Haftpflicht abschließen
    - Geräte nach VDE bzw. BGV Vorschrift prüfen, und zwar von Personen die das dürfen
    - Anwalt einschalten, Verträge und AGBs anfertigen lassen

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • Michael Blaupunkt
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    • 23. August 2011 um 22:53
    • #7

    Gut noch mal zusammenfassend bitte:

    Und wenns geht die Richtlienen für Österreich

    1) Muss ich ein Gewerbe anmelden? Nein, hat damit nichts zu tun oder?
    2) Ich brauche eine Haftpflichtversicherung?
    Gibt es da eine eigene für Veranstalter? Muss ich dort bekanntgeben, was ich mache? Was kostet das ca?
    3) Ich muss mein ganzes Setup prüfen lassen: (BGV - ist das in Österreich ident, oder ähnlich oder abgespeckt?)
    Wer darf denn das machen?
    Muss ich meine Geräte zum TÜV bringen?
    Müssen sämtliche Kasbel: Strom, DMX, vom Elektriker hergestellt/geprüft und zugelassen werden?
    4) Für Schäden die nicht ich verursache, haftet der Mieter. So schreibe ich es in meine eigenen ABG's hinein oder?


    2 Fälle zum Verständnis:

    A) ein Betrunkener reisst mein Stativ um --> Schaden an Equipement bezahlt die Versicherung des Organisators, oder er selbst (--> meine ABG)
    kommt es dabei zu einem Personenschaden oder anderem Schaden, wer is dann Haftbar und warum?

    B) Mein Stativ fällt von selbst um :) --> Sach und Personenschaden
    zahlt meine Versicherung, oder nicht, oder so nicht sagbar?

    ----
    edit: ok mike.j hat dass eig schon erklärt


    Wie machen es denn die "kleinen Mobile DJ's" unter euch, wo man auf den Bildern bei ner Hochzeit immer 3 Led Sachen und 2 kleine Tops sieht.
    Eher so "privat" oder oder wie oben mit Versicherung, AGB, geprüftes Equipement?


    nachtrag weil viele wegen equipement schreiben:

    Also dass was ich habe ist alles NEU und 100% tech. in Oednung!

    - es sind 2 Work LW 130, die sind doch BGV C1 zugelassen
    - Global Truss und die Halfcouler haben TÜV
    - ansonsten sind es LED Effekte von American DJ
    LED Pars von Eurolite und Showtec
    Botex Strobe und solche Sachen

    kein Martin oder Robe, aber es funktioniert alles!
    Und im prinzip baue ich es auch auf so dass alles sitzt und mit Safteys gesichert ist, Stative sind von Unbefugten getrennt durch Bühne oder ähnlichem.

    Einmal editiert, zuletzt von Michael Blaupunkt (24. August 2011 um 09:25)

  • Burkhard Hesse
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    • 24. August 2011 um 08:26
    • #8
    Zitat

    1) Muss ich ein Gewerbe anmelden? Nein, hat damit nichts zu tun oder?

    wenn nicht ist es eben Schwarzarbeit, musst du wissen, wie du das siehst, machst dich dadurch aber auch enorm angreifbar (kannst nict klagen, aber verklagt werden; wer dich ärgern will, zeigt dich eben an und du bekommst netten Besuch von der Steuerfahndung)

    Zitat


    2) Ich brauche eine Haftpflichtversicherung?
    Gibt es da eine eigene für Veranstalter? Muss ich dort bekanntgeben, was ich mache? Was kostet das ca?

    auch das musst du wissen. Als reiner Verleiher eigentlich nicht. Wenn du ordentliches Material vermietest, den Kunden einweist und alles nachweisen kannst, musst du bei Schäden nicht zahlen; wenn du Fehler grob fahrlässig oder vorsätzlich machst (Lift nicht prüfen wird als vorsätzlich ausgelegt) zahlt zwar deine Haftpflicht, fordert den Betrag aber anschließend von dir zurück (und die bekommen ihr Geld!).

    Ja, es gibt Versicherungapakete, die darauf zugeschnitten sind.

    Ja, musst du, danach wird dein Risiko berechnet.

    irgendwo zwischen 500 und vielen tausend eur im Jahr

    Zitat

    3) Ich muss mein ganzes Setup prüfen lassen: (BGV - ist das in Österreich ident, oder ähnlich oder abgespeckt?)
    Wer darf denn das machen?
    Muss ich meine Geräte zum TÜV bringen?
    Müssen sämtliche Kasbel: Strom, DMX, vom Elektriker hergestellt/geprüft und zugelassen werden?

    Ja.

    entsprechend geeignete und zugelassene Personen oder Institutionen

    Mach dann bitte mal nen Foto vom Prüfer, ich will wissen, wie der guckt

    Von einer entsprechend geeigneten und zugelassenen Person. Wer baut und prüft, der haftet.


    Zitat

    4) Für Schäden die nicht ich verursache, haftet der Mieter. So schreibe ich es in meine eigenen ABG's hinein oder?

    Für Schäden, für die der Mieter allein verantwortlich ist, haftet er, nicht für alles, wofür du nicht verantwortlich bist.
    Und sewlbst wenns in den AGB steht heißt das noch lange nicht, dass es auch so ist.

    Zitat

    2 Fälle zum Verständnis:

    A) ein Betrunkener reisst mein Stativ um --> Schaden an Equipement bezahlt die Versicherung des Organisators, oder er selbst (--> meine ABG)
    kommt es dabei zu einem Personenschaden oder anderem Schaden, wer is dann Haftbar und warum?

    Warum sollte die Versicherung des Organisators deinen Materialschaden bezahlen? Hat der Organisator das Material beschädigt? Nein? Dann zahlt die auch nicht. Wende dich an den Betrunkenen.

    Warum hat der Betrunkene das Stativ umgerissen? War es nicht entsprechend gesichert oder falsch aufgestellt? Hätte man das Stativ zum Betrunkenen hin abschirmen müssen? War mit Betrunkenen zu rechnen und so entsprechende Sicherheitsmaßnahmen zu treffen? Will der Betrunkene, seine Versicherung oder weitere Dritte oder deren Versicherung Schadensersatz von dir, weil du das Stativ nicht den Umständen entsprechend gesichert hast?
    Leg dich nie mit Versicherungen an, die haben die besseren Gutachter!

    Zitat


    B) Mein Stativ fällt von selbst um :) --> Sach und Personenschaden
    zahlt meine Versicherung, oder nicht, oder so nicht sagbar?

    siehe oben

    Zitat


    Wie machen es denn die "kleinen Mobile DJ's" unter euch, wo man auf den Bildern bei ner Hochzeit immer 3 Led Sachen und 2 kleine Tops sieht.
    Eher so "privat" oder oder wie oben mit Versicherung, AGB, geprüftes Equipement?

    Siehe Punkt "Schwarzarbeit"


    Zitat

    Also dass was ich habe ist alles NEU und 100% tech. in Oednung!

    - es sind 2 Work LW 135, die sind doch BGV C1 zugelassen
    - Global Truss und die Halfcouler haben TÜV

    Und wo legst du die Truss drauf? Doch wohl nicht auf die Lifte, oder?

  • MRspeaker
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    • 24. August 2011 um 09:36
    • #9

    Und es spielt auch keine Rolle das alles 100% in Ordnungs ist, neu ist oder bereits c1 geprüft ist....

    Das ist eine Momentaufnahme bei Auslieferung der Ware vom Hersteller.


    Nochmal, du bist in der Pflicht wiederkehrende Prüfungen durchzuführen.
    Elektrische und mechanische-
    Manche Sachen kann man selber, manche Sachen muss man erledigen lassen.
    Je nachdem was du gelernt hast.
    Ich beispielsweise bin Energieelektroniker und kann selber Sichtprüfungen durchführen, sowie Betriebsmittel nach Din VDE.
    Menchanische Prüfungen wie die eines Liftes muss ich von jemandem erledigen lassen.


    Und wie machen es die anderen DJs mit 4 Lampen und 2 Boxen?
    Ganz einfach, die machen es schwarz, privat, oder mit Gewerbe und dann ohne sich jemals mit dieser Thematik beschäftigt zu haben.
    Deswegen sind auch die Preise am Markt so gering, weil die alle damit durchkommen und keine Zeit und Geld investieren.
    Kauf erstmal ein VDE-Prüfgerät für 1000€ und zahl ein paar Tausend € im Jahr für Versicherungen, Prüfungen und Materialpflege....
    Das geht so lange gut bis was passiert.
    Und wenn was passiert, ist derjenige der nicht prüft, voll in der Haftung, eventuell folgt daraus eine Privatinsolvenz. Aber was solls... Dann schießt der nächste DJ aus der Garage. g***

    http://www.audio2.eu
    Sommercable Gewerbe-Händler, Kabelkonfektion

  • Michael Blaupunkt
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    • 24. August 2011 um 09:54
    • #10

    Vielen Dank Burkhard!

    Noch 2 Fragen:

    Das mit der Anmeldung: Ich dachte ich muss ein Gewerbe, zwecks Steuern, nur anmelden, wenn ich Gewinne erziehle. Wenn dass stimmt dann muss ich noch lange nichts anmelden :) Oder kann ich anmelden, aber keine Steuern zahlen??


    Also das mit dem "Vermieten", im prinzip betreibe ich es selbst! Also es gibt keine Einschulung, weil keiner ausser mir das Zeugs angreift (im idealfal), also ich baus auf, steh am pult und bediene es, und baus dann wieder ab.

    Wäre es dann möglich/besser eine Art Honorarnote für meine Dienstleistung, und dafür mitgebrachtes Equipement, auszustellen.

    Also der Unterschied ist eben
    A) reiner Vermieter, Auffbau, Einschulung, Tschüss (so wirds aber nie sein, da wie gesagt nur ich/in meiner Anwesenheit das Zeugs verborgt wird)
    B) Dienstleistung "Licht/Ton machen" und dafür und Material eine Honorarnote ausstellen.

    Für den Fall B, also so wies sein wird, brauche ich dann aber schon besser eine Haftpflichtversicherung :?
    Und diese würde im Fall nur zahlen, wenn all meine Sachen zugelassen und geprüft wurden oder?

    Wird dann eig nur der Auslöser geprüft, also zB Stativ, wenn dieses den Schaden verursacht, oder dann auch dass Stromkabel XY??

    danke

  • tufkamar
    Gast
    • 24. August 2011 um 10:00
    • #11

    ob deine Versicherung zahlt oder nicht - hängt weniger davon ab, ob Du irgendwelche Prüfprotokolle hast, sondern mehr davon, ob die Tatsache, daß es zu einem Unfall kam, Dir anzurechnen ist. Da sind natürlich Prüfprotokolle auch relevant, meist liegt der Hund aber viel weiter vorne begraben...

    (z.B. wie denn überhaupt jemand in den Gefahrenbereich gelangen konnte...)

  • Michael Blaupunkt
    Beiträge
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    • 24. August 2011 um 10:22
    • #12
    Zitat von "marce"

    ob deine Versicherung zahlt oder nicht - hängt weniger davon ab, ob Du irgendwelche Prüfprotokolle hast, sondern mehr davon, ob die Tatsache, daß es zu einem Unfall kam, Dir anzurechnen ist. Da sind natürlich Prüfprotokolle auch relevant, meist liegt der Hund aber viel weiter vorne begraben...

    (z.B. wie denn überhaupt jemand in den Gefahrenbereich gelangen konnte...)

    ok dass wie es dazu kommem konnte ist also wichtiger, aber da muss doch der Veranstalter zusehen, dass keiner da rankommt oder? Also Abtrennung, Securitys etc.

    Brauche ICH die Versicherung nur, wenn ICH etwas kaputt mache?

    Also ist es schon möglich diese VA jetzt zu machen, wenn ich mich mit den Organisatoren zusamentue und eben zusehen, dass der Technik Bereich abgetrennt wird von der Tanzfläche, durch eine Bühne u. Absperrband.

  • tufkamar
    Gast
    • 24. August 2011 um 10:27
    • #13

    Pauschalaussagen kann man da meist nicht treffen und es ist nicht immer "so einfach".

  • Burkhard Hesse
    Verifiziert
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    • 24. August 2011 um 10:33
    • #14
    Zitat von "Michael Blavkowitsch"


    Also ist es schon möglich diese VA jetzt zu machen, wenn ich mich mit den Organisatoren zusamentue und eben zusehen, dass der Technik Bereich abgetrennt wird von der Tanzfläche, durch eine Bühne u. Absperrband.

    Hält dieses Absperrband den zu erwartenden Betrunkenen davon ab, sich in den Gefahrenbereich zu begeben?

  • Burkhard Hesse
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    • 24. August 2011 um 10:42
    • #15
    Zitat von "Michael Blavkowitsch"



    Und diese würde im Fall nur zahlen, wenn all meine Sachen zugelassen und geprüft wurden oder?

    Du als Führerscheininhaber fährst mit deinem TÜV-geprüftem Auto mit Tempo 40 durch eine 30er-Zone und jemand nimmt dir die Vorfahrt => die Versicherung wird zahlen, obwohl du dich regelwidrig verhalten hast.

    Du fährst mit selbigem Auto durch besagte Straße, diesmal mit Tempo 30, jemand nimmt dir die Vorfahrt.
    Kurz zuvor hast du bei deinem Kumpel ein kleines Bier getrunken. 0,25 Promille. Vollkommen OK. Bis 0,5 ist alles erlaubt. Führerschein hast du natürlich noch immer, bist also im Umgang mit Autos und den gesetzlichen Rahmenbedingungen geschult.
    => nicht nur dein Schaden wird nicht bezahlt, die Versicherung des anderen Verkehrsteilnehmers wird auch noch Schadensersatz von dir fordern. Obwohl du am Unfall nicht schuld warst!
    Dennoch kann man dir Fahrlässiges Handeln vorwerfen.

  • Burkhard Hesse
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    • 24. August 2011 um 10:44
    • #16
    Zitat von "Michael Blavkowitsch"

    Brauche ICH die Versicherung nur, wenn ICH etwas kaputt mache?

    Du braucht die Versicherung nur für Schäden, die du zu verantworten hast.
    Dies kann nicht nur durch Zutun, sondern auch durch Unterlassen erfolgen.

  • Burkhard Hesse
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    • 24. August 2011 um 10:47
    • #17
    Zitat von "Michael Blavkowitsch"

    V

    Das mit der Anmeldung: Ich dachte ich muss ein Gewerbe, zwecks Steuern, nur anmelden, wenn ich Gewinne erziehle.

    das ist falsch

    Zitat

    Oder kann ich anmelden, aber keine Steuern zahlen??

    keine Gewinne (in deinem Fall Ertrag nach EÜR) - keine Steuerlast

  • skyworker
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    • 24. August 2011 um 14:00
    • #18

    Ganz kurz ein paar Brocken von mir:

    Nein, du musst kein Gewerbe anmelden. Damit bist du nicht automatisch Schwarzarbeiter. Es gibt auch sowas wie Freiberufler - was in dieser Branche gar nicht so unüblich ist. Wichtig ist nur, dass du deine Einnahmen aus dieser Tätigkeit bei der Steuererklärung angibst.

    Du brauchst keine Haftpflicht. Wenn du genug Geld auf der hohen Kante hast, geht das gut ohne. Leider vergessen viel zu viele hier die sogenannten "Bearbeitungsschäden", die schnell mal bitter teuer werden. Boden einer Mehrzweckhalle versaut? Durch ein einziges Case, dass ohne Rollen drübergezogen wurde und jetzt hat der Boden eine Riefe... gerne 5-stellig. Delle im Studioboden durch runtergefallenen Scheinwerfer (mir passiert) - auch nicht eben im Angebot. Macke im Türrahmen, ... Für all das gibt es Versicherungen.

    Ja, du musst an deinem Equipment verschiedene, wiederkehrende Prüfungen vornehmen oder vornehmen lassen - BGV A1 und A3 fallenmir da spontan ein. Dazu die wiederkehrenden Prüfungen der Lifte. Da du das Material Dritten zur Verfügung stellst (egal, ob du die Knöpfe drückst oder nicht), musst du auch die entsprechenden Prüfungen durchführen (lassen).

    Der TÜV interessiert sich übrigens nicht die Bohne dafür...

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Michael Blaupunkt
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    • 24. August 2011 um 15:42
    • #19

    Danke Sky, das heisst aber dass ich dann kein Gewerbe anmelden muss, so wie du schreibst, und erst Angaben/Abgaben habe wenn ich Gewinn erziehle! Ist doch zuvor anders erklärt worden :shock: :?

    Da ich nix 5 stelliges auf der Knate habe --> Versicherung
    Reicht da nicht auch eine Haushaltsversicherung? Diese beinhaltet laut google auch eine Privat Haftpflicht

    danke

  • Burkhard Hesse
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    • 24. August 2011 um 16:12
    • #20
    Zitat

    das heisst aber dass ich dann kein Gewerbe anmelden muss, so wie du schreibst, und erst Angaben/Abgaben habe wenn ich Gewinn erziehle!

    Das erzielen von Gewinn hat nicht mit der Anmeldung eines Gewerbes zu tun.

    Angaben must du machen, sobald du den ersten eur eingenommen hast. Ob du zur Erzielung dieses ersten euros erst 100eur ausgegeben hast und somit 99 eur Verlust gemacht hast ist dafür irrelevant.

    Natürlich kannst du auch als Freiberufler los gehen (nenn dich einfach "Künstler") aber mit Material verleihen wird das dann schon ne Herausforderung und der Aufwand ist nicht geringer als mit Gewerbeschein, ist eben nur ne andere Seite in der Steuererklärung (da wird mir auch der Onkel zustimmen!)


    Zitat

    Reicht da nicht auch eine Haushaltsversicherung? Diese beinhaltet laut google auch eine Privat Haftpflicht

    Nein!

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  10. 13. - 14. Oktober | Live Mixing Workshop mit Jörn Müller in Köln

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    23. September 2026 um 10:30
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