Hallo liebe Leute,
der TIP-TOWER ist in jeder seiner Aufstellvarianten (mit/ohne Fußverlängerung) vom RW-TÜV geprüft. Das extrem einfache Aufrichten durch den eigenen Kettenzug ist Patentrechtlich geschützt.
Alles in allem die wohl einzig vernünftige Lösung, da alle anderen keine Prüfung vorweisen können-kein Wunder, da die Stützen aufgeschellt sind und axial beansprucht werden, was in diesem Anwendungsbereich nicht zulässig ist. Ganz abgesehen davon, das das Aufrichten eines 200 kg Towers ohne Kran nicht möglich ist.