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Fliegen am normalen Baukran

  • tthorsten
  • 21. August 2002 um 21:18
  • tthorsten
    Beiträge
    17.024
    • 21. August 2002 um 21:18
    • #1

    ist das zulässig
    und in wie fern über persoenen möglich. gewicht ist ja wohl kein problem.

    Lautsprecherentwicklung nach mass
    Ansprechpartner für das Forums MUFU projekt

  • Oliver Derks
    Verifiziert
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    3.316
    • 22. August 2002 um 01:18
    • #2

    Also ich meine, dass das mal bei einer PUR Open Air Tour gemacht wurde.
    Da waren dann zwei große Kräne im Einsatz um die PA zu fliegen.
    Das stand auch in irgendeiner Fachzeitschrift (Prosound oder PP).
    Ich schau das mal nach und poste das morgen ... ähh ... heute.
    Mann ist das heute schon wieder spät geworden! Zeit zum Bubu machen :wink:

    Gruß Oliver

  • horst
    Beiträge
    316
    • 22. August 2002 um 02:11
    • #3

    Was waren denn das für Kräne ? (Krane ist wohl richtiger)Mobilkran oder Turmdrehkran ?
    Die frage ist ja welche Vorschriften da greifen.In den UVV Hochbau steht ja das sich niemand unter schwebenden Lasten aufhalten darf (nach moglichkeit).Andererseitz gibt es ja auch Personenaufnahmemittel für Kräne (der karan darf dann glaub ich nur zu 1/2 belastet werden).Auf jeden FAll müsste ein Kranführe vor Ort sein, da 1. keine LAsten am unbesetzten Karan hängen bleiben dürfen und 2. der Kranbetrieb bei Windeinwirkung eingestellt werden muss. Aber wie sieht es im VA bereich aus ? Fragen über Fragen
    Gruß
    Horst

  • horst
    Beiträge
    316
    • 22. August 2002 um 02:12
    • #4

    tschuldigung für den holprigen sprachstiel.
    komme gerade von ienem jungesellenabschied :-;
    h.

  • tthorsten
    Beiträge
    17.024
    • 22. August 2002 um 09:18
    • #5

    wir sprechen hier nicht über auto kräne sondern über einen ganz schnöden

    Baustellen Baukran.

    der wäre während der VA ohne strom denn der Kranführer kommt erst am Mo wieder.

    4 stacks müssten doch nicht so arg im wind schwanken. oder.

    abspannen kann ich das auch nicht wirklich, sonst würden seile im publikum enden oder das ganze halb lebig an der willy bühne doer FOH haus befestigt sein.

    Lautsprecherentwicklung nach mass
    Ansprechpartner für das Forums MUFU projekt

  • horst
    Beiträge
    316
    • 22. August 2002 um 09:45
    • #6

    Also das ist sicher nicht genemigt.Normalerweise darf in der feierabendstellung nix mehr am Kran hängen (keine Kreissägen und Leitern wie man manchmal sieht).Ich hab selbst schon erlebt wei manche Firmen ganz schön äreger mit der BG bekommen haben.
    gruß
    horst

  • Kracky
    Profi
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    12.055
    • 22. August 2002 um 10:02
    • #7

    Also alleine Klangmäßig wäre mir das schon zu unsicher, weil du eigentlich keine wirklich feste Position deiner Beschallung hast und sich somit der klang permanent verändern könnte. Andererseits gibt es für sowas extra entwickelte Stative, siehe Thema Stative zum fliegen.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • Carm
    Profi
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    2.715
    • 22. August 2002 um 22:18
    • #8

    Nach meinen infos ist das schon am autokran nicht genehmigt (aber alle machen es) und selbige sind hydraulisch angetrieben. sprich ohne strom fließt da kaum öl zurück da die ventile verschlossen sind. am baukran ist allerdings die winde i.d.r. bei den kleineren modellen per motor angetrieben und da braucht nur ein motordefekt auftreten und die last "liegt unten". wenn der kran ohne strom ist noch unsicherer (motor könnte ja langsam rückwärts drehen?!?)

    desweiteren sind baukräne in der horizontalen drehrichtung nicht gesichert um sich nach der windrichtung ausrichten zu können -> kein fester hängepunkt

    bei beiden varianten (autokran und baukran) hast du auch nur 1 seil an dem du hängen kannst was ja nach bgv c1 schonmal zuwenig ist. vielfach wird sich hier bei den autokränen mit rollersafeties beholfen die an der kranspitze eingehängt werden aber i.d.r. eh zu schwach sind...

  • phil
    Beiträge
    912
    • 23. August 2002 um 00:03
    • #9

    es gibbt doch diesen pa tower (war er nu von prolyte oder eurotruss?! stand in der lichthalle auf der proliso vor dem VPLT stand....

  • Oliver Derks
    Verifiziert
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    3.316
    • 23. August 2002 um 01:28
    • #10

    Also die "Pur Pa" wurde an Auto Kränen geflogen. Ist also uninterrasant für dich!

    Sorry tthorsten -kann nicht weiterhelfen.

    ROCK ON!

  • Carm
    Profi
    Beiträge
    2.715
    • 23. August 2002 um 14:17
    • #11

    der sogenannte tip tower ist von eurotruss. das thema gabs ja glaub die tage schonmal in verbindung mit wind ups für topteile

    tiptower war bis vor kurzem aber noch nicht auf der homepage. für outdoor bis 12m höhe, allerdings mit ballast bis zu 2t (bei 1,5t nutzlast) je nach typ

  • horst
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    • 23. August 2002 um 15:00
    • #12

    ->Tip Tower
    Mit den 2 t gegengewicht(bei 1500kg belastung) braucht man -wenn man dem Eurotruss Prospekt glauben kann- keine Verlängerung der vorderen auslegerarme.d.h.die Last hängt über die Standfläche hinaus.Jetzt wird vorgeschlagen die Ballastierung mit Wassertanks vorzunehmen.Ist dass denn dann überhaupt zuläsig ?Sonst lässt mir einer das Wasser raus,und dann liegt das Ding in der Zuschauermenge.

    gruß
    Horst

  • Kracky
    Profi
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    • 23. August 2002 um 16:26
    • #13

    Was wohl gemeint ist, ist wohl dies hier

    Infos gibts hier

    http://www.prolyte.nl/products/towers/delaytower.html

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • horst
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    316
    • 23. August 2002 um 18:11
    • #14

    Ich hab hier auch ein Bild.

    Wie siehts denn damit aus ?
    Ist das so zulässig ?

    Horst

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: horst am 2002-08-23 18:13 ]</font>

  • Kracky
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    • 23. August 2002 um 18:22
    • #15

    Jain, eigentlich ist die Auslegerweit nach vorne zu kurz so das sich die Konstruktion nicht selber hält, ob nun die Wassertanks als Balast das ausgleichen möchte ich nicht bezweifeln aber da macht es doch sicher mehr Sinn wie beim Prolyte Delaytower einfach die Ausleger länger zu machen. Ich würde mit einem unguten Gefühl an die Sache gehn wenn ich mich auf die Wassertanks verlassen müßte.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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  • Carm
    Profi
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    2.715
    • 24. August 2002 um 17:31
    • #16

    äähhm - wieso sollte so eine tip-tower konstruktion mit ballast nicht zulässig sein??
    erstens glaube ich nicht dass "renommierte herststeller" sich mit einem fuss in den knast stellen indem sie wider besseren wissens von haus aus unzulässige konstruktionen auf den markt bringen

    wenn ballaste zur statischen stabilisierung von truss-bauten nicht zulässig wären, dann wären die meisten grossen outdoor gs-bühnen etc. unzulässig da sie alle mit wassertank-ballast arbeiten.
    wenn du davon ausgehts dass dir jemand das wasser aus dem tank lässt musst du auch damit rechnen dass dir jemand die truss ansägt?!?
    wenn dir ein wassertank zu unsicher ist kannste theoretisch ja auch ne palette pflastersteine, zementsäcke oder so nehmen. die schleppt dir sicher keiner so schnell weg :smile:))
    letzter und ausschlaggebendstes argument für die standsicherheit-zumindest des eurotruss towers (die unterlagen hab ich halt grad zur hand)- das teil ist RWTÜV Bauart geprüft. heisst natürlich nichts über eine bgv c1 zulassung...

  • Kracky
    Profi
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    12.055
    • 25. August 2002 um 08:55
    • #17

    Richtig, du darfst nur nie vergessen das eine Bühne auch ohne Balast steht und diesen nur hat das sie von Aufwinden usw. nicht umgeworfen werden kann, was bei dem Tower einfach nicht so ist. Wenn das Ding ohne Balast nicht alleine stehen kann ist es einfach nicht so betriebssicher das ich es ohne Gedanken irgendwo hinstellen würde, dann ziehe ich die Konkurenz einfach vor.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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    78598 Königsheim

  • horst
    Beiträge
    316
    • 25. August 2002 um 12:26
    • #18

    -> Ballastierung wegen Standsicherheit

    Ich weis das im Baubereich Ballastierungen nicht aus Schüttfähigem oder fließfähiegen Material bestehen dürfen (zb bei freistehenden Gerüsten).Also sind dort keine Wassertanks,Sandsäcke (auch keine Zementsäcke)zulässig.Pflastersteine gehen vieleicht noch.

    -> Wasser aus dem Tank lassen

    Ich kenne Wasertanks da genügt ein kleine Tritt,und dann ist der Ausflusshahn ab.

    gruß
    Horst

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: horst am 2002-08-25 12:27 ]</font>

  • Carm
    Profi
    Beiträge
    2.715
    • 25. August 2002 um 20:01
    • #19

    das mit den wassertankballasts bei bühnen ist schon klar dass dir nur zur absicherung bei auftretender windlast sind. die tiptower stehen allerdings bis zu einer gewissen last auch ohne ballast. aber das ist eben sehr wenig und glaube auch nur indoor.

    zu den ballastarten:

    wenn fließfähiger ballast nicht gestattet ist fällt ja wasser eigentlich auch aus!!

    gut - diese windigen tanks kenn ich schon auch. aber nachdem die meistens eh nicht im publikumsbereich stehen ists ja nicht sooo schlimmm. finde persönlich trotzdem pflastersteine/betonplatte auf paletten den sichereren ballast. aber das handling ist eben schwieriger da stapler erforderlich...

    und pflastersteine auf paletten sind imho kein schüttgut. sonst wären sie ja nicht auf paletten geschlichtet.

  • Michael Lück
    Profi
    Beiträge
    28
    • 19. September 2002 um 15:22
    • #20
    Zitat


    horst schrieb am 2002-08-23 15:00 :
    ->Tip Tower
    Mit den 2 t gegengewicht(bei 1500kg belastung) braucht man -wenn man dem Eurotruss Prospekt glauben kann- keine Verlängerung der vorderen auslegerarme.d.h.die Last hängt über die Standfläche hinaus.Jetzt wird vorgeschlagen die Ballastierung mit Wassertanks vorzunehmen.Ist dass denn dann überhaupt zuläsig ?Sonst lässt mir einer das Wasser raus,und dann liegt das Ding in der Zuschauermenge.

    gruß
    Horst

    Hallo zusammen,
    der TIP-Tower ist vom RW TÜV für alle Varianten, das heist mit/ohne Fußverlängerung geprüft. Das einfache System zum Aufrichten ist Patentrechtlich geschützt.
    Nähere Infos gebe ich gerne info@expo-engineering.de.

    Als Ballast darf bei Fliegenden Bauten Wasser selbstverständlich verwendet werden. Es gibt keine Verordnung, welche die Verwendung von Wasser verbietet. Ansonsten müssen alle Riesenräder und Schiffschaukeln eingestampft werden ,-)

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: Michael Lück am 2002-09-19 15:40 ]</font>

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