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Drahtseilklemmen nach DIN1142 auf Messen (und anderswo)

  • Janko
  • 3. Dezember 2003 um 15:46
  • Janko
    Profi
    Beiträge
    318
    • 3. Dezember 2003 um 15:46
    • #1

    Ich weiß nicht wies euch geht, aber es gibt Messen da wird grundsätzlich alles was irgendwo runterhängt am Ende mit Drahtseilklemmen "gesichert". Ich spreche von Drahtseilklemmen für Seilendverbindungen nach DIN 1142, die nach den Erläuterungen zur Umsetzung von §7 BGV C1 nicht zulässig sind.

    Dennoch findet man das zum Beispiel in Nürnberg fast auf der kompletten Messe so verarbeitet. Ich kann verstehen, daß das zum schnellen Einkürzen vielleicht sehr bequem ist, aber es ist nun mal ganz eindeutig verboten.

    Ich hatte da schon mit einigen Kollegen heftigste Auseinandersetzungen, von wegen das sei eben "gängige Praxis" und "du siehst doch dass es hält", und auf der Messe würde ja sowieso verstärkt drauf geachtet, daß alles "sauber" ist, von daher sei das wohl in Ordnung. Ich wiederhole es nochmal zur Klarstellung: Alles hängt an den betreffenden Ständen an Seilen die wie oben beschrieben verarbeitet sind.

    Wie seht oder handhabt ihr das?

    Janko, sich seit zwei Jahren wundernd

    "Lauter" ist nicht "besser"

  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 3. Dezember 2003 um 16:25
    • #2

    Keilklemmen verwenden...
    ...ist das einzig Sinnvolle! (und zugelassene)

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • hansbär
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    337
    • 4. Dezember 2003 um 01:01
    • #3

    Die Keilklemmen sind aber ein :evil: hrmpfdr...riesensch... :evil:
    Wenn du mal versucht hast ne 40 Meter lange Truss mit 20 Punkten mit
    Keilklemmen zu hängen, so dass sie nachher im Wasser hängt, dann verstehst du mich!
    Klar sind die Drahtseilklemmen verboten, wir setzen sie auch nicht mehr ein, nur sollte mal jemand was neues erfinden, das ähnlich gut funktioniert und nicht so ein :evil: ist wie die Keilklemmen!

  • UweLam
    Profi
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    Beiträge
    707
    • 4. Dezember 2003 um 01:09
    • #4

    Hallo,

    auf Messen hängen die Traversen oft über dem Publikum. Somit wäre eher die Versammlungsstättenverordnung als die BGV C1 zuständig. Dies ändert an den Seilklemmen jedoch nichts. Oft wird damit argumentiert, dass eine Messe keine Versammlungsstätte, sondern ein Verkaufsraum ist. Dann greift die Geschäftshausverordnung, und die hat nichts gegen Seilklemmen.
    Wenn auf dem Messestand eine Bühne steht, auf der Künstler und Techniker (BG versicherte) arbeiten, dann bin ich der Ansicht, das dies ein Arbeitsbereich nach BGV C1 seien sollte. Ich kann mir kaum vorstellen, dass bei einem Rechtsstreit (nach einem Schaden), der Sachverständige vom Staatsanwalt sagt: Die Bühne mit den 200 Lampen war nur Verkaufläche, da darf man Seilklemmen nehmen.

    mfG

    Uwe

  • ADMIN
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    • 4. Dezember 2003 um 01:26
    • #5
    Zitat von "hansbär"

    Wenn du mal versucht hast ne 40 Meter lange Truss mit 20 Punkten mit Keilklemmen zu hängen, so dass sie nachher im Wasser hängt, dann verstehst du mich!

    1.) Von den Keilklemmen auf Ketten gehen, dann sollte man das hinbekommen.

    2.) Am Rande: Wie rechnet man denn eine Truss mit 20 Hängepunkten?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Tobias
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    • 4. Dezember 2003 um 10:02
    • #6

    Was ist denn von "Drahtseilklemmen Typ 50" zu halten?
    http://www.reutlinger.de/typ50.htm

    Zitat:
    "Werden die REUTLINGER Drahtseilhalter im Geltungsbereich der BGV C1 Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung) eingesetzt, sind die Arbeitslasten auf 1/10 der rechnerischen Bruchlast der Seile zu reduzieren.
    Desweiteren ist bei diesem Einsatzfall die Verwendung von Drahtseilösen ohne Kausche nicht zulässig."

    Wäre doch für den Messebau absolut ausreichend. Oder gibts da noch irgendwo einen Hängepunkt, ähhh ich meine natürlich Haken??

    Die Wahrscheinlichkeit des Geschehens steht im umgekehrten Verhältnis zum Wunsch. (Murphy)

  • hansbär
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    • 4. Dezember 2003 um 11:25
    • #7

    @ Admin

    Das ist ja gerade das Problem.
    Auf manchen Messen können die Punkte gerade mal 50Kg!
    Da reichen mir schon bei 10m keine zwei mehr aus.

    Nach dem alten System ging´s ja gerade noch so. Truss hochkurbeln,
    mit nem Fliegenden Teppich alle Punkte abfahren, das Seil um die Truss dass es leicht spannt und dann die Klemmen dran.
    Ich weiß das dass nicht sehr toll ist, aber sag mir ne andere Lösung!?

    Wir haben dann halt immer am schluss von unten mit nem Lasermesser
    die Abstände überprüft, und konnten so die Truss bis auf 0,5cm gerade
    hängen!

  • hansbär
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    • 4. Dezember 2003 um 11:30
    • #8

    Edit:


    berechnet kriegst du das schon, aber nur wenn sie 100% im Wasser ist, auf allen Seilen die gleiche Kraft wirkt, will sagen dass alle gleichmässig belastet sind, und alle Seile im Lot hängen.
    ( Wobei das ja auch nicht zwingend notwendig ist, du brauchst dann halt
    "nur" den Winkel a zwischen Truss und Seil ... ) :o

    :D

  • ADMIN
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    • 4. Dezember 2003 um 13:51
    • #9
    Zitat von "hansbär"

    auf allen Seilen die gleiche Kraft wirkt, will sagen dass alle gleichmässig belastet sind

    Wenn auf allen Seilen die gleich Kraft wirkt, rechne ich Last durch Anzahl der Seile und gut is.

    Es wirkt aber nicht auf allen Seilen die gleiche Kraft. Spätestens dann, wenn Last reingehängt wird, wird das ziemlich unvorhersehbar.

    Beim letzten Aufbau in Köln (gleich vorweg: ich war dafür nicht verantwortlich...) hing dann vielleicht ein viertel der Hängepunkte völlig schlaff und ein weiteres viertel war unterbelastet. (der Aufbau ging dann auch dreimal um die Ecke). Okay, die Truss war vielleicht bei 20% ihrer Belastbarkeit (bei optimaler Aufhängung), da waren Reserven. In wieweit die Hängepunkte Reserven haben, weiß ich allerdings nicht.

    Mit Seilwaage und Seilspanner müsste man das ordentlich hinbekommen, aber welcher Kunde bezahlt schon so einen Aufwand?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Pille666
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    • 4. Dezember 2003 um 19:16
    • #10

    mal ein kommetar zur messe in nürnberg!

    das ist echt voll der witz mann darf dort garnicht anders händgen! hals wir dort das erstemal nen stand aufbauen wollten und die truss wie üblich mit schwerlastschaufen, schäkel und kettenzügen an den oben liegenden trägern zu befestigen kam nach einer diskusion über die hängepunkte herraus, das wir dieses nicht dürften da es nicht sicher ist! wir sollen doch bitte die draht seile benutzen die von haus aus installiert sind! ich dachte erst es sein einwitz war es aber nicht! darauf hin habe ich mir vom anwehsenden hallenwart(oder wie man das nennt) nen zettel unterschreiben lassen, das so und sowiel hängepunkte soundsoviel last aushalten und das die hängepunkte ischer sind!

    damit war für mich die sache gegessen!

  • hansbär
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    • 5. Dezember 2003 um 00:11
    • #11

    @ Admin

    Ja, da hast du recht, ich mein ja, dass eins nicht durchhängt und das andere Straff ist, wobei das ja auch wieder nur mit der einwirkenden Kraft zu tun hat.
    Wenn du jetzt aber her gest so wie wir, die Truss am Boden komplett belädst und dann erst abhängts hast du halt einfach an manchen Punkten,
    nämlich da wo mehr Mat. hängt einfach ne größere Kraft, sprich der Punkt wird höher belastet, wobei hier ja auch wieder das Prinzip von ner Truss
    mitspielt, nämlich die Kraftübertragung in der Truss selber.

    Angenommen du hast zwischen zwei Punkten die 5m ausseinander liegen
    in der Mitte eine angreifende Kraft von 100Nm, die Truss selber ist aber
    20m lang, dann verteilt sich die Kraft ja nicht nur auf deine 5m sondern auf die Komplette Truss, wenn auch die zwei Punkte, bei den 5m am meisten tragen müssen.

    Das zu berechnen ist ja eigentlich kein Prob. solange die Kräfte alles Streckenkräfte sind und alle im gleichen Winkel zur Truss einwirken.
    Wie oben schon gesagt, wenn du aber andere Winkel hast wird´s ne lange
    Rechnung :D

  • ADMIN
    Administrator
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    • 5. Dezember 2003 um 10:33
    • #12
    Zitat von "hansbär"

    Angenommen du hast zwischen zwei Punkten die 5m ausseinander liegen
    in der Mitte eine angreifende Kraft von 100Nm, die Truss selber ist aber
    20m lang, dann verteilt sich die Kraft ja nicht nur auf deine 5m sondern auf die Komplette Truss, wenn auch die zwei Punkte, bei den 5m am meisten tragen müssen.

    Das zu berechnen ist ja eigentlich kein Prob. solange die Kräfte alles Streckenkräfte sind und alle im gleichen Winkel zur Truss einwirken.

    Kein Problem, das zu berechnen?

    Also, Traverse 20 m, abgehangen bei 0, 5, 10, 15 und 20m, eine einzelne Last F bei 17m. Wie viel tragen die einzelnen Auflager?

    (Eigengewicht vernachlässigt, praxisüblich Auflager, also nicht völlig starr und die Höhe nicht exakt bekannt)

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Hamster
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    223
    • 9. Dezember 2003 um 13:27
    • #13

    Hallo zusammen!

    So ein blödsinniges System würde ja wohl niemand aufbauen, aber es soll ja nur ein Beispiel sein, von daher...
    Durchlaufträger mit einer Last bei 5 Auflagern zwischen dem 4. und 5. heisst 3. Auflager infolge Verformung der Truss ohne Last. Ob es da noch eine Rolle spielt, wieviel mehr als das Eigengewicht an den Auflagern 1. und 2. ankommt, wage ich zu bezweifeln.
    Es sei denn, man spannt alle Hängepunkte unter Last nach. Wenn man schon soweit ist, kann man ja auch eine Seilwaage dazwischenhängen, da sieht man ja was man dem Hängepunkt antut. Ob das mit einer vorherigen Berechnung (ohnehin nur noch mit EDV) in Übereinstimmung zu bringen ist, wage ich ebenfalls zu bezweifeln. Da sollte man doch lieber was statisch bestimmtes bauen, wenn man es denn partout ausreizen muss.

    Reden wir hier überhaupt von ausgereizten Systemen? "100Nm" (ein Moment?!) sind ja wohl keine Last...

    Christoph

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