Ich weiß nicht wies euch geht, aber es gibt Messen da wird grundsätzlich alles was irgendwo runterhängt am Ende mit Drahtseilklemmen "gesichert". Ich spreche von Drahtseilklemmen für Seilendverbindungen nach DIN 1142, die nach den Erläuterungen zur Umsetzung von §7 BGV C1 nicht zulässig sind.
Dennoch findet man das zum Beispiel in Nürnberg fast auf der kompletten Messe so verarbeitet. Ich kann verstehen, daß das zum schnellen Einkürzen vielleicht sehr bequem ist, aber es ist nun mal ganz eindeutig verboten.
Ich hatte da schon mit einigen Kollegen heftigste Auseinandersetzungen, von wegen das sei eben "gängige Praxis" und "du siehst doch dass es hält", und auf der Messe würde ja sowieso verstärkt drauf geachtet, daß alles "sauber" ist, von daher sei das wohl in Ordnung. Ich wiederhole es nochmal zur Klarstellung: Alles hängt an den betreffenden Ständen an Seilen die wie oben beschrieben verarbeitet sind.
Wie seht oder handhabt ihr das?
Janko, sich seit zwei Jahren wundernd