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Schalldruck begrenzung

  • MIKE
  • 4. September 2002 um 13:23
  • Volker Holtmeyer
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    • 24. September 2002 um 12:01
    • #61

    Was sind schon bewiesene Tatsachen?! Wenn ich mich recht entsinne, umfasste die Studie eine Untersuchung von 2000 Jugendlichen. Also schon eine Menge. Sowas bezeichnen Psychologen glaube ich mit "pp" - was soviel wie "sehr wahrscheinlich" bedeutet.

    http://www.volkerholtmeyer.de/

  • Volker Holtmeyer
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    • 2. Juni 2005 um 23:17
    • #62

    Keine Angst, ich will nicht alte Threads aufwärmen!

    Aber um nicht einen weiteren aufzumachen, poste ich folgendes Zitat aus der Neuen Osnabrücker Zeitung mal hier:

    Zitat


    Konzertveranstalter haftet

    Richter: Bei Gehörschäden als Folge zu lauter Musik

    Köln, 23.5. (ddp)
    Konzertveranstalter müssen mit entsprechenden Vorkehrungen ihre Besucher vor Gehörschäden durch laute Musik schützen. Versäumen sie dies, müssen sie den verletzten Personen gegenüber haften.

    Auf ein entsprechendes Urteil des Landesgerichts Nürnberg-Fürth weist der Anwalt-Suchservice hin. Der Fall: Eine junge Frau hatte ein Open-Air-Konzert der Band "Bon Jovi" besucht. Sie stand rund drei Stunden im Zentrum des Zuschauerfeldes. Etwa fünf Meter von ihr entfernt waren große Boxen aufgestellt. Beim Verlassen des Konzertes hörte die Besucherin nur noch "dumpf" und verspürte kurz darauf einen starken Druck und ein heftiges Pfeifen auf ihrem linken Ohr. Der Arzt stellte eine Innenohrschädigung mit Tinitus fest. Die Frau war vier Wochen lang arbeitsunfähig. Sie verlangte 4000 Euro Schmerzensgeld von den Veranstaltern.
    Doch die weigerten sich. Die Musiker und die "amerikanischen Tontechniker" seien für die Beschallung zuständig gewesen. Die Frau zog vor Gericht und bekam Recht. Die Richter sahen in der Untätigkeit der Veranstalter einen klaren Verstoß gegen ihre Verkehrssicherungspflicht. (AZ: 6 o 4537/03)

    http://www.volkerholtmeyer.de/

  • outliner
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    • 2. Juni 2005 um 23:55
    • #63

    wenn ich fünf meter vor einem objekt stehe,was offensichtlich schmerzhaft laut ist und ohne zwang dazu dort stehenbleibe,ist das einfach nur dummheit.da dummheit in deutschland anscheinend eine anerkannte volkskrankheit ist,kann man daraus sogar kapital schlagen.so dumm sind wir dann auch wieder nicht!

    Wenn keiner weiß, worum es geht, dann geht es hundertprozentig um Geld.

  • Volker Holtmeyer
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    • 3. Juni 2005 um 00:11
    • #64

    Das ist ja gerade da Tückische - häufig wird die Gefahr gar nicht erkannt!

    Im konkreten Fall war die Aufmerksamkeit der jungen Protagonistin vermutlich im Wesentlichen auf das Bühnengeschehen gerichtet. Zumal ein potenziell schon gefährlicher Leq von vielleicht 100 dB(A) überhaupt nicht als schmerzhaft empfunden wird.

    http://www.volkerholtmeyer.de/

  • outliner
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    • 3. Juni 2005 um 00:27
    • #65
    Zitat von "Volker Holtmeyer"

    Das ist ja gerade da Tückische - häufig wird die Gefahr gar nicht erkannt!

    das mag sein,aber verklage ich den reiseveranstalter,weil ich nach 8h sonnenbaden nen roten buckel hab?dass weiss jeder dass das ungesund ist.und der gesunde verstand sollte eigentlich auch gebieten,bei derartigen zu erwartenden pegeln nicht direkt vor den stacks rumzuhampeln.dass ist wie bei mc doof,wo dann auf den kaffeebechern stehen musste:vorsicht heiss!oder raucher nach 40 jahren ketterauchen mit dem arztbefund in der hand die zigarettenindustrie verklagt haben:das hab ich nicht gewusst!
    fazit:man muss mit der blödheit der leute rechnen.aber so dumm kann man eben nicht immer denken.schlimm.

    Wenn keiner weiß, worum es geht, dann geht es hundertprozentig um Geld.

  • wora
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    • 7. Juni 2005 um 23:22
    • #66

    ich habe am eigenen leib erfahren, das zu laute musik zu gehörschäden führen kann. seit etwa 25jahren habe ich einen tinnitus.
    woher?
    in meiner jugendzeit tanzte ich bei geiler musik im jugendzentrum direkt vor den boxen, um richtig ausflippen zu können...
    war das dummheit?
    offenbar schon.

    also ich würde diesen leuten nicht unbedingt eine absicht unterstellen, wenn die musik richtig spaß macht kann man auch mal richtig heftige pegel ertragen ohne es zu bemerken.

    die frage ist nur, ob es in zukunft leute geben wird, die auf ein verklagen des veranstalters aus sind...

    mit kollegialen Grüßen
    Wolfgang

  • timotimo
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    • 8. Juni 2005 um 10:28
    • #67

    Was ist daran neu? Hatten wir doch schon öfters diskutiert:

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=35935&highlight=bon+jovi
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=30887&start=0

    In den AGB sollte deshalb auch stehen, daß der Veranstalter dafür zuständig ist. Habe auch schon Veranstaltungen gehabt, bei denen der Veranstalter (kostenlos) Gehörschutzstöpsel (die gelben) am Eingang ausgelegt hat. Fand ich eine gute Maßnahme. Und ich habe immer einige im koffer, kosten im Baumarkt 39 cent. Wenn mich jemand auf zu hohe Lautstärke anspricht, oder Kinder da sind, gebe ich ihnen welche (kostenlos). Immerhin hat jeder die Berechtigung, ohne Schaden nach Hause zu gehen.

  • Volker Holtmeyer
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    • 8. Juni 2005 um 21:38
    • #68

    ... da waren die von der NOZ wohl nicht ganz so fix. :?

    Das ganze kam mir auch irgendwie bekannt vor - den Beitrag hatte ich gesucht, danke!

    http://www.volkerholtmeyer.de/

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