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Fachkraft VA-Technik / Vorschrift

  • DrChefe
  • 9. Januar 2004 um 13:16
  • DrChefe
    Beiträge
    48
    • 9. Januar 2004 um 13:16
    • #1

    Hallo!
    So, nun hab ich mal ne Frage rechtlicher Natur. Ich hab zwar schon versucht das selber nachzulesen, bin aber nicht ganz 100% schlau draus geworden.

    Ich arbeite nebenbei als Tontechniker bzw als Veranstaltungstechniker, habe aber weder die Ausbildung dazu, noch hab ich das studiert. Meine Frage ist jetzt, darf ich die Veranstaltung als Laie überhaupt "fahren" ? Ich weiss das es zwar in der Realität ganz anders aussieht, aber wie ist das formal?
    Was ist wenn ich zB später mal eine kleine Firma für VA-Technik aufmachen will... muss ich da wirklich jemanden haben der da ne Ausbildung bzw. den Abschluss Fachtkraft für VA-Technik hat um kleinere Gigs zu betreuen?

    Hoffe ihr könnte mir mal weiter helfen.

  • Pille666
    Beiträge
    2.639
    • 9. Januar 2004 um 19:08
    • #2

    kommt immer auf die größe an . wie genau ausschaut müsste ich auch nachlesen. aber ich denke jedemand anderes ist so beandelt es aus dem kopf zuwissen!

  • Mister.Lange
    Verifiziert
    Reaktionen
    20
    Beiträge
    1.574
    • 9. Januar 2004 um 23:22
    • #3

    Um eine Firma in dem Bereich auf zu machen brauchst Du meines Wissens keine FK f. VA-technik Ausbildung und auch keinen Meister. Da dieser Bereich bei der IHK und nicht bei der HK angesiedelt ist. Du kannst natürlich auch eine Veranstaltung ohne eine solche Ausbildung fahren. Relevant ist das Einhalten von Sicherheitsvorschriften (BGV C1, etc.). Es wird sicher so werden, dass bestimmte Bereiche wie RIGGING einen bestimmten Bildungsstand vorraussetzen werden.
    Andere Bereiche setzten jetzt schon einen bestimmten Bildungsstand vorraus (der Beruf des Elektrikers mit den von ihm durzuführenden Arbeiten). Aber Elektroinstallation darf nicht einmal von einer gelernten Fachkraft für Veranstaltungstechnik durchgeführt werden. Beziehungsweise muss alles von einer authorisierten Person abgenommen werden.

  • Pille666
    Beiträge
    2.639
    • 10. Januar 2004 um 11:22
    • #4

    Aber Elektroinstallation darf nicht einmal von einer gelernten Fachkraft für Veranstaltungstechnik durchgeführt werden. Beziehungsweise muss alles von einer authorisierten Person abgenommen werden.[/quote]

    die elute die in 3 Jahren ausgelehrnt haben dürfen es (nartürlich nur mit anschlie0ender prüfung eines meistern der elektrotechnik (wenn der so heist)) aber ein ausgelehrnter elektriker ohne meister brif darf auch nicht mehr!


    und des gibt ne vorschrift das ne fachkraft für vt am va ort sein musse. aber erst ab einer bestimmten größe! bin nur immoment zu faul nachzuschlagen!

  • Mister.Lange
    Verifiziert
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    20
    Beiträge
    1.574
    • 10. Januar 2004 um 12:49
    • #5

    http://www.dthg.de/praxis/vstaett/Index.htm

    Dort ist alles nachlesbar. Es steht ziemlich genau beschrieben wann und wo jemand mit welcher Ausbildung vor Ort sein muss. Ich lege es jetzt mal so aus, das der Betreiber der Versammlungsstätte dafür zuständig ist. Wie auch immer, im extremen Fall muss ein bestimmter Bildungsgrad einmal auf der Baustelle vorhanden sein und nicht bei jedem Mitarbeiter.

    Pille666

    Ansonsten entspricht Deine Ausage bezüglich der Elektroinstallation so ziemlich genau meinem diesbezüglichen Post.

  • Pille666
    Beiträge
    2.639
    • 10. Januar 2004 um 19:41
    • #6

    Mister.Lange


    ja genau bis auf die aussage das das ein eliktriker ohne meisterbrief genausowenig darf (was die meisten menschen dieser welt nicht wissen)

  • Mister.Lange
    Verifiziert
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    Beiträge
    1.574
    • 11. Januar 2004 um 00:45
    • #7

    Ist halt Handwerk, und da gibt es eine Handwerksordnung. Dazu noch alle anderen Vorschriften -> guten morgen Deutschland. Ich denke man sollte ab und zu vielleicht mal alle Vorschriften die sich im Laufe der Jahrzehnte ansammeln auf ihre aktuelle Wirkung überprüfen. Sonst endet es im totalen Chaos. Aber dafür ist das Forum vielleicht der Falsche platz - da hier die falschen Leute diesbezüglich lesen. :(

  • Tobias P.
    Beiträge
    1.225
    • 11. Januar 2004 um 02:05
    • #8
    Zitat von "Pille666"

    ja genau bis auf die aussage das das ein eliktriker ohne meisterbrief genausowenig darf

    Ich kannte einen, der fast vierzig Jahre als E-Installateur arbeitete, ohne den Beruf je gelernt zu haben. Leider isser letztes Jahr gestorben, wirklich schade drum, der hat mir verdammt viel beigebracht.
    Baute aber gute Verteilungen, der Mann *respektvolldenhutzieh*, um einiges besser als das, was manch ein Elektromeister fabriziert.
    Und ich mach auch, was ich gut kann. Und das sind nunmal E-Installationen. Hat komischerweise bis jetzt keinen von den Menschen interessiert, die mir das eigentlich verbieten müssten :D .

    MfG, Tobias

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