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Lasten an Lasten hängen?

  • phil
  • 11. Februar 2002 um 11:09
  • phil
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    • 11. Februar 2002 um 11:09
    • #1

    Moin Leute!
    hab mir grad mal die Rigging instructions für die T-serie von HK-Audio angeschaut... Laut HK (bzw. Stamer Musikanlagen GmbH)
    soll man zum fliegen wie folgt vorgehen:
    <font size=-1>
    Montage
    -Das erste Cabinett mit zwei starterseilen am befestigungspunkt anbringen.
    ...
    - Cabinet 2 bis 4 werden mit zwei Verbinderseilen am darübermontierten Cabinet befestigt.
    -maximal 4 Cabinets a 50 kG dürfen übereinander montiert sein.
    ...

    </font>
    ich dachte immer, dass man Lasten NIE an Lasten hängen sollte.
    <font size=+1>
    (mittlerweile wurde ich durch chris eines besseren belehrt. die info die ich da hatte war mir wohl irgendwann von einem übervorsichtigen Tekki mitgeteilt worden.)
    </font>

    soweit ich weiß, haben die Flugpunkte in der Box auch keine Stahlverbindung untereinander. kommt mir komisch vor. aber laut Stamer ist diese methode TÜV-Gemäss...

    Postet mal eure meinungen.

    Phil


    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: phil am 2002-02-18 15:05 ]</font>

  • ADMIN
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    • 11. Februar 2002 um 12:51
    • #2

    Nun ja, wenn es da noch eine zusätzliche, ausreichend dimensionierte Sicherung aus nicht brennbarem Material gibt, meinetwegen. Aber begeistert wäre ich davon nicht.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • MIKE
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    • 11. Februar 2002 um 16:40
    • #3

    Naja um es mal so zu sagen.

    Auch hier gibt es mehr hasadöre als es einem Lieb sein kann!

    Anfragen bitte an MIKERAUCHFLEISCH@gmx.de

  • KREISS
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    • 11. Februar 2002 um 21:19
    • #4

    [quote]
    phil schrieb am 2002-02-11 11:09 :
    Soweit ich weiß, haben die Flugpunkte in der Box auch keine Stahlverbindung untereinander.

    Kann ich mir nicht vorstellen! Ohne eine entsprechende Verbindung wäre es nicht zulässig mehrere Cabinets untereinander zu hängen! Auch HongKong-Audio wird sich an die entsprechenden Vorschriften halten - denke kaum das dort eine extrem hohe Bereitschaft besteht sich mit strafrechtlichen Klagen zu beschäftigen.
    Kenne das Flugsystem nicht. Bei MAN z.b. wird die Last über die Studs geleitet, so das die Box nicht als tragendes Element genutzt wird.

    Kai

  • phil
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    • 14. Februar 2002 um 11:35
    • #5
    Zitat


    Kann ich mir nicht vorstellen! Ohne eine entsprechende Verbindung wäre es nicht zulässig mehrere Cabinets untereinander zu hängen!

    Moin!
    habe jetzt mal ein paar fotos ins netz gestellt:
    ->>> und mittlerweile wieder heraus genommen ...

    dort konntet ihr euch davon überzeugen, dass die keine stahlverbinder haben.

    CU Phil


    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: phil am 2002-03-15 10:24 ]</font>

  • KREISS
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    • 14. Februar 2002 um 11:43
    • #6

    Da is ja nich so schön...

  • phil
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    912
    • 15. Februar 2002 um 13:10
    • #7
    Zitat


    Kai schrieb am 2002-02-14 11:43 :
    Da is ja nich so schön...

    Nö!
    Hat jemand ne idee, wie die sowas machen dürfen?
    "
    Ja, dürfen die das denn?"

    CU Phil

  • Anonymous
    Gast
    • 15. Februar 2002 um 17:31
    • #8

    Hallo Leute,
    um hier weitere Diskussionen auszuschalten ein kurzes Statement des Herstellers zu allen Beiträgen:
    Sämtliche Flugeinrichtungen und Komplettflugsysteme der Marke HK Audio(R-Serie,T- Serie,LP Serie sowie IL- Serie)sind TÜV geprüft und unterliegen einer ständigen(halb jährlichen) Fertigungskontrolle durch TÜV Saarland.
    R-Serie Rigging mit der Zertifikats Nr. GS/71/220/01/0233;
    T- Serie mit den Zertifikats Nr. GS/717220/01/0231 und GS/71/22001/0162;
    LP- Serie mit der Zertifikats Nr. GS/71/220/01/0230;
    IL- Serie mit der Zertifikats Nr. GS/71/220/01/0184;
    Geprüft wurde nach VBG 9a, BGV C1, und EN 60065.
    Wenn der Anwender den Anweisungen der zugehörigen Rigging Anleitung folgt können alle Produkte gefahrlos geflogen werden.

    Günter Degen
    Stamer Musikanlagen(Hersteller aller HK Audio Produkte)
    Leiter Qualitätssicherung und verantwortlich für Gerätesicherheit
    Fragen: gdegen@musicandsales.com

  • Anonymous
    Gast
    • 15. Februar 2002 um 17:50
    • #9

    [quote]
    phil schrieb am 2002-02-11 11:09 :

    ich dachte immer, dass man Lasten NIE an Lasten hängen sollte.

    Hossa

    Woher kommt denn dieser Spruch? Ich glaube nicht, dass man den so in den geltenden UVV´s oder Bauvorschriften findet.

  • Anonymous
    Gast
    • 15. Februar 2002 um 18:34
    • #10

    klick

    [Diskussion ausgeschaltet]

    *grins*

  • ADMIN
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    • 16. Februar 2002 um 02:41
    • #11
    Zitat

    Wenn der Anwender den Anweisungen der zugehörigen Rigging Anleitung folgt können alle Produkte gefahrlos geflogen werden.

    Und wie - mal ganz neugierig gefragt - sehen die Anweisungen der Rigging-Anleitung aus?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • phil
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    • 18. Februar 2002 um 09:06
    • #12
    Zitat


    Und wie - mal ganz neugierig gefragt - sehen die Anweisungen der Rigging-Anleitung aus?


    siehe oben...


    Thanx Phil

  • phil
    Beiträge
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    • 18. Februar 2002 um 10:01
    • #13
    Zitat


    Wenn der Anwender den Anweisungen der zugehörigen Rigging Anleitung folgt können alle Produkte gefahrlos geflogen werden.

    Mit meinem Beitrag wollte/will ich weder die Firma Stamer noch die Firma HK-Audio beschuldigen, unsicheres Material herzustellen bzw. zu vertreiben.

    Mir kommt es lediglich komisch vor, dass die Aeroquip Flugschienen keine Stahlverbindung untereinander haben. Wenn diese Vorgehensweise TÜV-Geprüft ist, dann ist ja alles OK!

    Danke für die Beiträge

    Phil

  • Anonymous
    Gast
    • 18. Februar 2002 um 14:33
    • #14

    Guten Tag auch allerseits. Also ehrlich gesagt frage ich mich, wo dieser Spruch "man soll nie Lasten in Lasten hängen" aufgeschnappt wurde. Das ist ja gleich mal eine Definitionsfrage... was ist eine Last, was ist Trag- und was Anschlagmittel? Für den Flugpunkt ist ja schon der Motor eine Last, für die Truss aber nur ein Anschlagmittel oder so. Ist nun die Truss an und für sich ein Trag- oder ein Anschlagmittel? Und ist sie nicht auch eine Last? Darf man dann an die Truss gar nix hängen, wenn diese nicht fix im Dach hängt??? Da seht Ihr mal, wie man hier das Wort mehrfach verdrehen kann.

    Ich persönlich glaube, hier will jeder was Schlaues sagen, aber keiner weiß es so wirklich genau.

    Stahlverbindungen der Aeroquip-Schienen untereinander... was soll das bringen? zusätzliche Sicherung? Die ganzen Schienen sind ja geprüft und bis zu einer gewissen Last auch zulässig. Wenn die Schiene wegen Überlastung bricht oder das Aeroquip Schiffchen defekt ist und rausrutscht, dann nützt es gar nix, wenn die Schiene theoretisch mit einer anderen verbunden ist.

    Soweit ich weiß wurde z.B. die HK AUDIO R-Serie bei der TÜV Prüfung mit 5 Tonnen Zusatzgewicht an der untersten Box des Arrays hochgezogen - und dann ging die Aeroquip Schiene zu Bruch. Ein gutes Holzgehäuse hält das allemal aus.

    Weiter oben war dann noch ein Kommentar von wegen die Boxen dann einzeln mit Stahl sichern. Also das hab ich nu wirklich noch nie gesehen. Stellt Euch mal ein HK-, Turbo- Nexo, EV, EAW oder sonstwas Rig vor - kein Line Array... Jede Box einzeln sichern??? Woran denn? An der Truss, die dann runter kommt, weil die Tragkraft des Motors nicht ausreicht, um die ganzen Stahl Safeties hochzuziehen? *LOL* Also echt, bleibt auf dem Teppich!!!

    Ich habe selber VT 112 II von HK AUDIO im Einsatz. Dort ist das Holz (siehe auch Fotos vom Kollegen weiter oben) ja innen aufgedoppelt, d.h. die Aeroquip Schiene wird in insgesamt 24 mm Birkensperrholz geschraubt. Bei Zeck haben sie damals bei den 12/2er Boxen eine Fräsung von 12mm Tiefe für die Aeroquip Schiene in die Box gemacht und von innen sinnvollerweise eine Stahlplatte dagegengeschraubt, die genauso breit und hoch wie die Schiene war... also hing die Schiene in gerade Mal 6 (!!!) mm Holz... DAS nenne ich Grund zur Besorgung!

    Und übrigens... wenn eine VT 112 II so nicht fliegen dürfte, dann aber auch keine Meyer UPAs usw...

    Gruß, Chris

  • ADMIN
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    • 19. Februar 2002 um 00:02
    • #15

    Ich habe den Hersteller nochmals wegen detaillierterer Infos angeschrieben und die folgende Antwort bekommen:

    Zitat

    Hallo Herr Ebner,

    das konkrete Problem von dem hier die Rede ist, existiert in der Praxis nicht da von unserer Seite (Stamer Musikanlagen) alles getan wurde um alle Gefahrenmomente auszuschließen. Im übrigen bezog sich meine Antwort nicht auf irgendwelche Vorschriften sondern auf die in diesem Fall relevanten Unfallverhütungsvorschriften. Voraussetzung für eine sachliche Diskussion dieser Thematik (Rigging) ist meines Erachtens die Kenntnis dieser Vorschriften, was offensichtlich bei den meisten Diskussionsteilnehmern nicht der Fall ist.
    Trotzdem möchte ich ihrer Bitte um mehr Erklärungen hier nachkommen.

    Es wurden für alle bereits angesprochenen HK Audio Produkte Belastungsprüfungen durchgeführt.
    Die Prüflasten nach UVV VBG 9a und BGV C1( früher VBG 70) betragen:

    gegen bleibende Verformung
    nach VBG 9a 2 mal Eigengewicht
    nach BGV C1 3 mal Eigengewicht

    gegen Absturz
    nach VBG 9a 3 mal Eigengewicht
    nach BGV C1 6 mal Eigengewicht

    Bei allen Prüfungen von HK Audio Produkten werden die verschärften Anforderungen der BGV C1 herangezogen, d.h. die Belastungsprüfungen werden mit dem 3 bzw. 6 fachen Eigengewicht der Lautsprecherbox bzw. des Systems durchgeführt (Beispiel 4 Cabinets a 50 kg: 4 x 50 kg x 3 = 600 kg gegen Verformung und 4 x 50 kg x 6 = 1200 kg gegen Absturz).
    Die Prüfaufbauten sind immer mit den zugehörigen Seilen augestattet also Seile und Einhängevorrichtungen werden mit geprüft.
    Der praktische Prüfablauf erfolgt dabei in drei Laststufen:
    2- fache Belastung, anschließend 3- fache Belastung, dann 6- fache Belastung für jeweils 2 Minuten.
    Zwischen den einzelnen Laststufen wird der Prüfaufbau wieder entlastet und die Komponenten einer visuellen Prüfung auf Verformung unterzogen.
    Die Prüfung ist damit normalerweise abgeschlossen.
    In unserem Fall haben wir jedoch weiter geprüft und haben die Prüfaufbauten bis zum Bruch belastet um die jeweilige Schwachstelle zu finden.
    Diese war in allen Fällen die Aeroquipschiene. Die Höchstkraftaufnahme betrug 19,5 kN. Diese Zugkraft entspricht der Gewichtskraft einer Masse von1988 kg. Die Aeroquipschienen zeigen bei dieser Last Verformungen im Einhängebereich der Starterseile. Deutlich wurde dabei auch dass die Holzkonstruktion dieser Belastung stand hält. Wenn man das oben genannte Beispiel 4 Cabinets a 50 kg betrachtet, so stellt man fest, dass die in der UVV BGV C1 geforderte 6-fache Sicherheit gegen Absturz(1200kg Prüflast) weit überschritten wird (1988kg Bruchlast). Das Ergebnis ist also mehr Sicherheit als in der UVV gefordert wird.

    Ich hoffe dass ich mit diesem Beitrag alle offenen Fragen zu dem hier angesprochenen Thema Rigging mit HK Audio klären bzw. die Unsicherheit ob zulässig oder nicht ausräumen konnte. Da wir uns der Gefahren des Flugbetriebs von Lautsprecherboxen und der sich daraus ergebenden Verantwortung bewusst sind, werden wir auf jeden Fall auch für zukünftige Projekte diese Belastungsprüfungen durchführen und somit das Vertrauen unserer Kunden in unsere Produkte rechtfertigen.

    Ich stehe für weitere Fragen gerne zur Verfügung.
    Natürlich darf dieser Beitrag auch veröffentlicht werden.
    MfG

    Günter Degen

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    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • olli_nrw
    Beiträge
    7
    • 30. April 2002 um 16:16
    • #16

    also , jetzt mal langsam mit dem ganzen flug gezumpel!!!!

    ich hatte zu diesem thema ein reichlich langes gespräch mit michael lück von expo Engineering & johannes heinz von der BG.

    nur mal kurz zusammengefasst ergab sich dann irgendwann das die ganze aeroi quick arie schon mal nur in den wenigsten fällen zugelassen ist. dies bezieht sich aber mehr auf die verbinder als auf die schienen. gibt da halt nur einen hersteller der solche mit sicherung baut. und diese benützt keiner da sie mehr als viel zu teuer sind.

    wenn es denn dann nun wirklich so ist, das hk keine konstruktion einbaut, die aus nicht brennbarem, und den lasten entsprechenden materialien sind, sollte man da mal ein bischen wind in die hütte blasen!!!!!

    desweiteren ist es ja schon komisch das es wie oben gepostet sein soll das die lautsprecher vom !!!! TÜV !!!! nach der BGVC1 richtlinie geprüft sind. wer ist denn herrausgeber und prüfer der BGVC1??? sicher nicht der tüv, sondern die BG!!! villeicht sollte sich die fa HK nicht ganz so weit aus dem fenster lehnen. denn dei evtl durchgeführte tüv prüfung ist ziemlich witzlos, denn si e gilt immer nur für einen anwendungsfall. d.h. 1 stk aufhängen , oder 2stk, aber die prüfung für 4 stk gilt dann nicht für weniger!!!

    na ja , gehen wir mal weiter , zu denn herren von kling & freitag, die haben sich das ja recht einfach gemacht, und schreiben in ihre anleitungen "geprüft nach KF xxx vorschrift" damit gibts da dann ja keine diskussionen, denn das ist scheinbar ne haus interne richtlinie.

    ich hab bis jetzt nur einen lautsprecher ( abgesehen von denen die MAN systeme benutzen ) die irgendwie die BGVC1 richtlinien erfüllen könnten, aber die fallen bei der prüfung in die Traversen kategorie, und nicht in die lautsprecher ecke.

    gruß olli
    bfc engineering

  • Michael
    Profi
    Beiträge
    103
    • 6. Mai 2002 um 21:31
    • #17

    Servus,

    Preisfrage: Welchen Typ Schäkel sollte denn der HK Nutzer benutzen, um seine PA -Böxchen am Hängepunkt zu befestigen?

    Mal ohne Schmarrn: Hatte EV MT4-Serie irgendwelche ominösen Stahlverbindungen zwischen den Schienen?

    Und überhaupt BGV C1 und so: habt ihr alle auch brav eure zB. PARs ordentlich gesafet? so feste Verbindungen und so? zB. Verbindung von Traverse o.ä. zu Haken zu PAR Gehäuse zu Hinterteil, der abnehmbar ist, zu Filterrahmen, vielleicht sogar noch zu Federring und Leuchtmittel? Oder muß man das nicht? Wenn nein warum nicht? Sind schließlich alles keine festen Verbindungen ("=mit Werkzeug zu öffnen" sei die Definition von "fester Verbindung" sagten Techniker von LMP und Lightpower in unabhängigen Befragungen) !?!
    Jetzt noch eine erst gemeinte Frage: Wie sieht es denn streng genommen mit Kabeln aus, die auf der Traverse so das ein oder andere Gerät verbinden?
    Gruß

  • Michael
    Profi
    Beiträge
    103
    • 6. Mai 2002 um 21:45
    • #18
    Zitat


    olli_nrw schrieb am 2002-04-30 16:16 :
    also , jetzt mal langsam mit dem ganzen flug gezumpel!!!!

    ich hatte zu diesem thema ein reichlich langes gespräch mit michael lück von expo Engineering & johannes heinz von der BG.

    nur mal kurz zusammengefasst ergab sich dann irgendwann das die ganze aeroi quick arie schon mal nur in den wenigsten fällen zugelassen ist. dies bezieht sich aber mehr auf die verbinder als auf die schienen. gibt da halt nur einen hersteller der solche mit sicherung baut. und diese benützt keiner da sie mehr als viel zu teuer sind.

    wenn es denn dann nun wirklich so ist, das hk keine konstruktion einbaut, die aus nicht brennbarem, und den lasten entsprechenden materialien sind, sollte man da mal ein bischen wind in die hütte blasen!!!!!

    na ja , gehen wir mal weiter , zu denn herren von kling & freitag, die haben sich das ja recht einfach gemacht, und schreiben in ihre anleitungen "geprüft nach KF xxx vorschrift" damit gibts da dann ja keine diskussionen, denn das ist scheinbar ne haus interne richtlinie.
    gruß olli
    bfc engineering


    Hallo Olli,

    habe da Fragen bzw. Anmerkungen:

    -Michael Lück, den ich übrigens eigentlich schon als (äußerst) kompetent bezeichnen würde, ist soweit ich weiß zumindest auch teilweise bei der Entwicklung des Eurotruss Rigging Towers dabei gewesen und der soll ja wie man so von benachbarten Ständen hört kurz vor der ProLight & Sound Eröffnung noch irgendwie ein Problem mit den Abstützunegen ("Klonk") gehabt haben.....
    Aber egal.

    -Was genau meinst Du mit Verbindern? Die kleinen goldfarbenen Einsätze mit so nen Feder Teil, oder? Und die sind zwecks feder natürlich wieder nicht "fest", oder?

    -Gesteigertes Interesse hätte ich zu erfahren, auf welche Box oder Anleitung der Kling & Freitag Produkte sich Deine Aussage bezog. Bitte um Aufklärung!! Am liebsten Kopie von dieser Erklärung hier rein oder Email oder sonstiges.

    Danke und Gruß

  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 6. Mai 2002 um 23:04
    • #19

    ...von mir nun auch noch ein paar Meinungen dazu :grin:

    -wenn ich die Mail von dem HK-Typen richtig verstehe, behauptet er nicht, daß der TÜV die Sache nach BGV C1 geprüft hat, sondern die Fa Starner selbst. Dabei wurden wohl selbst die Kriterien festgelegt (wohl nach der BGV C1).
    Muß man nun schon seine Entwicklungen von der BG testen lassen????
    Machen die das überhaupt????
    Es reicht doch, wenn man die Vorgaben nimmt und danach testet?!
    Wobei ich persönlich die Vorgaben noch nach oben schieben würde, wenn ich meinen Kopf für diese Testergebnisse hinhalten müßte! Immerhin hängt an dem Testergebnis Einiges!!!

    P.S. ist nur meine Meinung dazu, belehrt mich bitte, falls ich Falsch liegen sollte!

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • Anonymous
    Gast
    • 9. August 2002 um 12:29
    • #20
    Zitat


    PA-Peter schrieb am 2002-05-06 23:04 :
    ...von mir nun auch noch ein paar Meinungen dazu :grin:

    -wenn ich die Mail von dem HK-Typen richtig verstehe, behauptet er nicht, daß der TÜV die Sache nach BGV C1 geprüft hat, sondern die Fa Starner selbst. Dabei wurden wohl selbst die Kriterien festgelegt (wohl nach der BGV C1).
    Muß man nun schon seine Entwicklungen von der BG testen lassen????
    Machen die das überhaupt????
    Es reicht doch, wenn man die Vorgaben nimmt und danach testet?!
    Wobei ich persönlich die Vorgaben noch nach oben schieben würde, wenn ich meinen Kopf für diese Testergebnisse hinhalten müßte! Immerhin hängt an dem Testergebnis Einiges!!!

    P.S. ist nur meine Meinung dazu, belehrt mich bitte, falls ich Falsch liegen sollte!

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    Die Firma nennt sich Stamer Musikanlagen und der Typ von HK ist Leiter der Qualitätssicherung in dieser Firma. Im Anschluss nochmals die bereits in diesem Forum veröffentlichten Zertifikatsnummern der durch TÜV Saarland geprüften HK Audio Boxen:
    Sämtliche Flugeinrichtungen und Komplettflugsysteme der Marke HK Audio(R-Serie,T- Serie,LP Serie sowie IL- Serie)sind TÜV geprüft und unterliegen einer ständigen(halb jährlichen) Fertigungskontrolle durch TÜV Saarland.
    R-Serie Rigging mit der Zertifikats Nr. GS/71/220/01/0233;
    T- Serie mit den Zertifikats Nr. GS/717220/01/0231 und GS/71/22001/0162;
    LP- Serie mit der Zertifikats Nr. GS/71/220/01/0230;
    IL- Serie mit der Zertifikats Nr. GS/71/220/01/0184;
    Geprüft wurde nach VBG 9a, BGV C1, und EN 60065.
    Wenn der Anwender den Anweisungen der zugehörigen Rigging Anleitung folgt können alle Produkte gefahrlos geflogen werden.

    Günter Degen
    Stamer Musikanlagen(Hersteller aller HK Audio Produkte)
    Leiter Qualitätssicherung und verantwortlich für Gerätesicherheit

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