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Laser in der Disco? Wie sieht die Rechtslage aus

  • habevielefragen
  • 18. Februar 2004 um 00:51
  • habevielefragen
    Beiträge
    2
    • 18. Februar 2004 um 00:51
    • #1

    hallo leute,

    ich will in einer discothek einen kleinen laser in einen floor hängen. habe aber echt gar keinen plan davon. Und da ich inzwischen herausbekommen habe, dass es da sicher ein paar vorschriften einzuhalten gibt möchte ich euch jetzt fragen wie die aussehen und wie man die am besten einhält. denn dieses vorschriften dienen ja dazu um das publikum zu schützen und ich möchte alles andere als mein publikum hiermit schädigen.
    einsetzen möchte ich eine laserfertigeinheit vom typ Prolighting Moving Head Laser 20mW Rotlicht-Laser.
    die technischen daten des gerätes sind folgende:
    Rotlicht-Laser mit 20mW Ausgangsleistung
    Laserschutzklasse: 3b
    Wellenlänge 632nm
    Sound to light / Programmsteuerung
    Musikgesteuert über eingebautes Mikrofon
    Stabiles Aluminiumgehäuse
    Abmessungen: 280x 240x 400mm (LxBxH)
    Stromversorgung: 220V - 240V AC
    .
    ich bin euch schon mal im vorfeld für eure hilfe dankbar
    torsten

  • rayman
    Beiträge
    272
    • 18. Februar 2004 um 12:15
    • #2

    Ich kenn dieses Teil nicht und kann Dir daher auch nicht sagen, ob es allen relevanten Vorschriften entspricht.
    Das wäre natürlich Grundvoraussetzung.
    Außerdem muss die Anlage vom TÜV abgenommen werden und es muss in der Disco einen Laserschutzbeauftragten geben. Das kann auch ein LJ sein. Er müsste dann die entsprechende Schulung besuchen. Dauert einen Tag und kostet ca. 300,-€

    Wie hoch soll der denn hängen?

  • habevielefragen
    Beiträge
    2
    • 18. Februar 2004 um 12:17
    • #3

    Boh das ist ja erstmal nen hammer, also gar nicht so einfach wie gedacht. der laser soll ja im prinzip nur die funktion der tunneleffekte übernehmen und das möglichst preiswert. kennst du da vielleicht ne alternative.

  • rayman
    Beiträge
    272
    • 18. Februar 2004 um 12:48
    • #4

    Alternative wäre höchstens ein Laser der eine Unbedenklichkeitsbescheinigung hat, wie z.B. der Spooky Blue 10mW oder ähnliches. Da gibt es aber auch Auflagen einzuhalten. Das dürfte bei Montage über der Tanzfläche nicht ganz einfach werden wegen dem Mindestabstand. Ob es auch kopfbewegte mit Unbedenklichkeitsbescheinigung gibt, weiß ich nicht. Aber da können Dir mit Sicherheit die Leute mehr zu sagen, die so was im Einsatz haben.

  • Carm
    Profi
    Beiträge
    2.715
    • 19. Februar 2004 um 15:16
    • #5

    vorweg: laser würde ich den fachleuten der entsprechenden firmen überlassen. alles was sonst so herumschwirrt ist m.e. spielzeug und/oder führt in den händen von amateuren nur zu gefährdung und schlimmstenfalls verletzungen unbeteiligter

    was ich jetzt hier wiedergebe habe ich aus bgv b2 zum thema laser entnommen die ich dir auch empfehlen würde entweder herunterzuladen oder die zuschicken zu lassen.

    demnach gilt dein laser der klasse 3b als gefährlich für augen und haut !!!
    laser der schutzklasse 3b & 4 sind der berufsgenossenschaft und der zuständigen behörde für arbeitsschutz vor der inbetriebnahme anzuzeigen, bei mobilen geräten genügt eine einmalige anzeige

    für laser der schutzklassen 3b und 4 brauchst du einen laserschutzbeauftragten

    das mal so als abriss aus der bgv b2 die ich dir wie gesagt zu dem thema empfehlen würde zu lesen

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