Wir hatten jetzt über Karnevall eine Zeltveranstaltung
Donnersatag -- Altweiberparty
An dem Besagtem Donnerstag rannte uns ein Betrunkener in das Stativ und verbog es. Jetztz würde ich gerne wissen wie man da weiter vorgeht
Wer muss Zahlen ?
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was war das den für ein stativ, wenn es gleich verbogen ist wenn man dagegen läuft ?
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Was für Getränke hat der Betrunkene zu sich genommen ?
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Bezahlen muß grundsätzlich derjenige. der den Schaden verursacht hat,
oder seine Haftpflicht. Vielleicht hast du aber ein Abkommen mit dem Veranstalter? Dann sollte das in deinen Geschäftsbedingungen oder im Vertrag stehen. sonst zahlt nur ein wirklich kulanter Veranstalter.Sei froh das dein "Stativ" nicht samt Lampen oder Box umgefallen ist, dann würdest nämlich du zahlen, un das kann in Zweifelsfall teuer werden.
Dieter
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Der Gast hatte halt viel Alkohol im Blut . Laut Polizei ca 2 Promille
Zum Glück war das Stativ von oben nochmal mit Sayftys abgesichert deshalb ist das so halb hängen geblieben. und der Gast ist ja nicht nur so einfach dagegen gerannt er ist ja mit seinem ganzen Körper auf einen der drei beine gefallen und hat zusätzlich noch drei gäste mitgerissen.
Also mit dem Veranstallter hatten wir nur die Regelung falls Nachts was wärend der Bewachung passiert das er da für alle schäden haftet.
Nur das Problem ist jetzt das der Gast nicht zahlen will. -
tja, er will net, wird aber wohl müssen, da so wies aussieht ansonsten der va zahlen muss, und der wird auch net wollen und wird die besseren argumente haben.....
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Zitat von "da_user"
[...]ansonsten der va zahlen muss, und der wird auch net wollen und wird die besseren argumente haben.....
Wüde ich so Pauschal nicht sagen.
Ich selber hatte schon als Auflage, das "an Betrunkene keine geistigen Getränke verabreicht werden dürfen"!
Bei 2 Promille hat man da ja wohl eindeutig gegen verstoßen. -
wozu gibt es eine veranstallter haftpflicht?
...wieso steht überhaupt ein stativ da von ein gast drauf fallen kann?