Benötigt man für eine Bühne mit Traversenüberdachung im Land Brandenburg bei einer Bühnengröße von 27 m² ein Baubuch?
Gilt es als fliegender Bau und muss entsprechend abgenommen werden?
Danke für Antworten
Benötigt man für eine Bühne mit Traversenüberdachung im Land Brandenburg bei einer Bühnengröße von 27 m² ein Baubuch?
Gilt es als fliegender Bau und muss entsprechend abgenommen werden?
Danke für Antworten
ruf am besten beim örtlichen bauordnungsamt an. das bekommst du über die stadt.
Zitat von "FlBauR"Die Richtlinie gilt nicht für Zelte, die als Camping- und Sanitätszelte genutzt werden sowie Zelte mit einer überbauten Fläche bis zu 75 m².
HI...
Ich wär mir da nicht so sicher mit den 75m²....Hab ja mal die ganzen Bauvorschriften gelernt, ich würd dir raten ins Landratsamt zu gehen und bei der Baubehörde genau nachzufragen um späterem Ärger aus dem Weg zu gehen!!! Du könntest aber auch es so durchziehen und dich auf das Baugesetz in...berufen!! Ich würds aber lieber persönlich abklären, obwohls ned Gesetz ist!!
LG MUmai