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Bühnenanhänger

  • AMLB
  • 11. Oktober 2002 um 16:17
  • AMLB
    Beiträge
    1.101
    • 11. Oktober 2002 um 16:17
    • #1

    Hallo!

    Bühnen und rigging sind ja doch ganz heikle Themen! Deshalb folgende Frage: Darf man einen großen Planenanhänger aufbocken, einseitig aufklappen (mit Unterkonstruktion) und dann Bühnenpodeste in entsprechender Höhe davorstellen? Ober besser: Gibt es da irgendeine Bestimmung, die das verbietet (Brandschutz, Windlast, etc.)?
    Wenn das in Ordnung ist, stellt man ja problemlos in kürzester Zeit und ohne hohen Personaleinsatz Bühnen mit bis zu 30 m² her!

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 11. Oktober 2002 um 16:43
    • #2

    simple Sache:
    Fahr mit dem Anhänger und den Umbauplänen zu einem Statiker der Fit im Mobilen Geschäft ist (der z.B. Erfahrungen mit mobilen Bühnen hat) und lass Dir von dem sagen, was zu tun ist, damit das Teil sicher ist!

    Alles andere hat keinen Sinn!

    An sowas dachte ich auch schon, jedoch gehört schon ein wenig dazu! Zudem reicht die Höhe der meisten Hänger nicht aus!
    D.h. da muß was gebaut werden um das Dach "auszufahren"...

    So einfach ist das leider nicht :sad: (also der Bau, nicht die Zulassung, die Kost nur Geld und Nerven)

    _________________
    Gruß

    Peter Rieck
    ACHTUNG neue Nr.: +49 160 / 97 22 16 32

    <font size=-1>[ Diese Nachricht wurde geändert von: PA-Peter am 2002-10-11 16:44 ]</font>

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • AMLB
    Beiträge
    1.101
    • 12. Oktober 2002 um 12:15
    • #3

    Hallo Peter!

    Für viele kleine Veranstaltungen (Werberingfeste, Firmenevents, Vereinsfeiern etc.) mit unter 1000 Besuchern reicht meistens doch eine Bühne mit 70 cm Podesthöhe und ca. 2,50 m Deckenhöhe völlig aus. Zumal: Die meisten Besucher kommen ja gar nicht wegen des Bühnenprogramms, sondern wegen der Aktion als solches.

    Und dafür reicht dann doch ein ganz normaler Hochlader-Anhänger mit einer Grundfläche von 6 x 2,5 Metern und vorgesetzten Podesten völlig aus! Und der Vorteil ist doch die "Ein-Mann-ausführung". Nur ein Mitarbeiter kann die Bühne (20 min.), die PA (2 x 2 KW o.ä., 30 min.) und das Licht (wenn nötig, 20 min.) aufbauen und die Veranstltung betreuen. Brauche ich für solch einen Standardhänger eine besondere Genehmingung.

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • tthorsten
    Beiträge
    17.024
    • 12. Oktober 2002 um 14:08
    • #4

    Machs doch einfach.


    das teil wird nur bei extremsten wind auf gebven und dann ist eh keine besuchder auf grund der kälte und des regens mehr da.

    Lautsprecherentwicklung nach mass
    Ansprechpartner für das Forums MUFU projekt

  • tthorsten
    Beiträge
    17.024
    • 12. Oktober 2002 um 14:10
    • #5

    Ach ja beim VPLT mal anrufen und den Hartmut Strake fragen inwiefern so was zulässig ist.


    ansonsten halt ne Willy Bühne mieten.

    geht auch mit einer Person zum aufbauen und kann mann an einen Springer hängen .

    gibt es mit 8x6m. und 3,5m innen höhe so wie 80cm höhe

    ist billiger als ein LKW hänger plus podeste.

    Lautsprecherentwicklung nach mass
    Ansprechpartner für das Forums MUFU projekt

  • Volker
    Profi
    Reaktionen
    320
    Beiträge
    2.050
    • 16. Oktober 2002 um 17:19
    • #6

    es gibt da noch so ein kleines Problem:

    Ne LKW-Bühne sieht aus wie ne LKW-Bühne!

    Sollte man bei diesen Konstruktionen immer bedenken... :wink:

    Grüße,
    Volker

  • Anonymous
    Gast
    • 18. Oktober 2002 um 16:41
    • #7

    Aber hallo das geht mit dem Hänger !
    Sieht zwar unheimlich Scheiße aus , aaaaaaaber wenn nun mal kein Geld da ist führt der Erfindungsgeist die Regie und dem ist in der Größenordnung auch durch den "Amtsschimmel" keine Grenze gesetzt.
    Macht nur alle weiter so aber beachten:
    Hänger nicht größer als 100 m2 und nicht höher als 5 m und dann geht se ab die Luzie und viel Spaß !
    Ron

  • AMLB
    Beiträge
    1.101
    • 6. November 2002 um 18:29
    • #8

    Wo gibt´s denn Infos zu "Willy-Bühnen"? Vielleicht sind die ja für mich wirklich interessant!

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

  • KREISS
    Profi
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    2
    Beiträge
    4.542
    • 6. November 2002 um 20:21
    • #9

    http://www.kultour.de

  • Chris
    Beiträge
    30
    • 7. November 2002 um 18:33
    • #10

    Was haben Hänger jetzt mit den 100m² oder Höhe bis zu 5m zu tun?

    Wenn der Hänger/die Bühne dies überschreitet fällts eben unter Fliegende Bauten und brauchen ne Ausführungsgenehmigung.

    Die BGV C1 gilt genauso wie die VStättV immer wenn es sich um eine Szenenfläche handelt, verallgemeinert auch Bühne genannt.
    Auch LKW Hänger müssen den auftretenden Windlasten standhalten... dürfte allgemein verständlich sein. Und wie jeder weiss:
    Alle Dekomaterialien genauso wie die Dachplane müssen schwer entflammbar sein.

    wer sich keine anständige Bühne leisten kann, sollte dies aus Sicherheitsgründen doch lieber lassen...

  • AMLB
    Beiträge
    1.101
    • 9. November 2002 um 14:55
    • #11

    Mit dem Geld hat´s direkt nichts zu tun! Aber wenn mittelständige Firmen, Werberinge o.ä. Open-Air feiern wollen, brauchts keine Bühne von 50 m². Und die Kosten sollten sich ebenfalls im Rahmen halten: Ergo: Wenig Personal (1 Mitarbeiter für Bühne und Ton) und geringer Materialeinsatz (Mobil-Bühne ist preiswerter als BÜTEC-Konstruktion (davon haben wir auch eine ...aber der Auf-und Abbau ist zum Kotzen...)).

    Modenschauen, Industrie, Event + Gala

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