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UST-ID.Nr und Steuernummer des Geschäftspartners angeben??

  • mischpultschorsch
  • 23. Juni 2004 um 10:11
  • mischpultschorsch
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    • 23. Juni 2004 um 10:11
    • #1

    Ich bekomme grad täglich Post von Lieferanten mit der Bitte, meine Ust.-Id-Nr und meine Steuernummer denen mitzuteilen, derweilen es ab ersten Juli eine Verpflichtung gäbe, diese bei Rechnungen und Gutschriften anzugeben. Weiß hier jemand näheres darüber?

    Klar, meine Nummern muss ich ja schon seit längerem auf meinen Ausgangsrechnungen ausweisen, aber die Nummern des Gegenübers nun auch ????

    Wenn ich den Zeitaufwand rechne, jedem Kunden 3x hinterherzutelefonieren, um die Nummer anzugeben. :roll:
    Und was, wenn der "Kunde" als Privatmann auftritt, aber in Wirklichkeit doch ein steuerpflichtiges Gewerbe hat ???

  • hell&dunkel
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    • 23. Juni 2004 um 11:19
    • #2

    Die Umsatzsteuer-ID-Nummer (alternativ Steuernummer) muß auf Rechnungen angegeben werden.
    Deine Lieferanten brauchen deine Ust-ID, wenn sie dir eine Gutschrift ausstellen.
    Eine Gutschrift vom Lieferanten ist Umsatzsteuermäßig wie eine Ausgangsrechnung von dir zu behandeln.

    Armin

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  • mischpultschorsch
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    • 23. Juni 2004 um 11:24
    • #3
    Zitat von "hell&dunkel"

    Eine Gutschrift vom Lieferanten ist Umsatzsteuermäßig wie eine Ausgangsrechnung von dir zu behandeln.

    Das ist zwar richtig, aber nun auch nicht wirklich neu. Deswegen wundert es mich doppelt, daß die werten Lieferanten gerade in den letzten Tagen so massiv auf die Bekanntgabe der besagten Nummern drängen. Zumal ich von denen derzeit keine GS zu erwarten habe...

    Zitat von "hell&dunkel"

    Die Umsatzsteuer-ID-Nummer (alternativ Steuernummer) muß auf Rechnungen angegeben werden.

    Man muß doch beide seit 2003 angeben, wenn ich nicht falsch informiert bin?

  • hell&dunkel
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    • 23. Juni 2004 um 11:45
    • #4

    Am 1. Juli läuft die Übergangsfrist entgültig aus. Wenn dann keine Ust-Ident auf der Rechnung steht, ist kein Vorsteuer-Abzug möglich.
    Ein Steuerprüfer wird also eine Gutschrift ohne Steuernummer des Empfängers nicht anerkennen.
    Ich denke mal, daß deine Lieferanten jetzt von ihren Steuerberatern darauf hingewiesen wurden, daß es ab 1.7.04 ernst wird.
    Die Steuernummer muß seit 2003 angegeben werden, das ist richtig. Das Gesetz wurde zwischenzeitlich aber einige Male geändert.

    Ich habe bis jetzt einen (!) Lieferanten, der meine Ust-ID hat. :roll:
    Alle anderen wollten bis jetzt nichts, ich werde ihnen wohl aber faxen.

    @all: Wer noch keine USt.-Identnummer hat, sollte diese mit einem formlosen Schreiben (oder Anruf) bei seinem zuständigen Finanzamt beantragen.

    Armin

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    Einmal editiert, zuletzt von hell&dunkel (24. Juni 2004 um 12:57)

  • PA-Peter
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    • 23. Juni 2004 um 12:00
    • #5

    Wat muss denn jetzt genau angegeben sein?
    USt-ID UND Steuernummer?? Oder reicht nur die USt-ID?

    PA-Peter
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  • hell&dunkel
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    • 23. Juni 2004 um 12:06
    • #6

    Ust.-ID-Nr. ODER Steuernummer, nicht beide.

    Es geht dabei darum, Umsatzsteuer-Betrügerein zu erschweren, der Aussteller der Rechnung lässt sich anhand der Nummer zweifelsfrei identifizieren.

    Armin

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  • mischpultschorsch
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    • 23. Juni 2004 um 12:08
    • #7
    Zitat von "PA-Peter"

    Wat muss denn jetzt genau angegeben sein?
    USt-ID UND Steuernummer?? Oder reicht nur die USt-ID?

    Mein bisheriger Kenntnissstand ist der, daß BEIDES angegeben werden muss.

    In der Form seh ichs auch auf den meisten Lieferantenrechnungen und genau so habe ich dies auch auf meinen Formularen hinterlegt.

  • hell&dunkel
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    • 23. Juni 2004 um 12:28
    • #8

    http://www.bundesfinanzministerium.de

    Pflichtangaben auf Rechnungen (Stand März 2004):

    - Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmens und des Leistungsempfängers.

    - Steuernummer ODER Ust.-ID-Nr.

    - Ausstellungsdatum der Rechnung

    - Fortlaufende Rechnungsnummer

    - Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistungen.

    - Zeitpunkt der Lieferung bzw. Leistung

    - Nach Steuersätzen und -befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt

    - Entgelt und hierrauf entfallender Steuerbetrag sowie Hinweis auf Steuerbefreiung

    - Ggf. Hinweis auf Steuerschuld des Leistungsempfängers

    - Im Voraus vereinbarte Minderungen des Entgelts

    Das Infoblatt gibt es als .pdf auf der IHK-Seite.
    Quelle: IHK Stuttgart, nicht rauskopiert sondern abgetippt! :mrgreen:

    http://www.stuttgart.ihk.de

    Armin

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  • mischpultschorsch
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    • 23. Juni 2004 um 15:17
    • #9

    Kollege Dimmerpack ist besser informiert als das Gros der Lieferanten. :mrgreen:
    8 von 10 geben in der Tat beides an.

  • PA-Peter
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    • 23. Juni 2004 um 15:23
    • #10

    Die ID-Nummer ist doch viel cooler 8)

    Mal ehrlich gesagt, das stört mich nicht so sehr! Aber das mit der fortlaufenden RG-Nr ist schon Mist!
    Mein System erzeugt selbst bei einem Angebot oder Lieferschein eine neue Vorgangsnummer...
    ...wegen dem Mist kann ich jetzt das System dran geben *grummel*

    PA-Peter
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  • hell&dunkel
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    • 23. Juni 2004 um 18:10
    • #11

    PA-Peter:
    Die Sache mit der fortlaufenden RG-Nr. müsste jedes Programm beherrschen, auch deines. Oder macht dein Programm nach der Rechn.-Nr. 100 nicht die 101?
    Edit: Du brauchst eine fortlaufende Rechnungsnummer. Was dein Programm mit Angeboten (AG) macht ist egal. Die Nummer Auf AG und RG muß auch nicht die selbe sein.

    Armin

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    Einmal editiert, zuletzt von hell&dunkel (23. Juni 2004 um 18:50)

  • hell&dunkel
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    • 23. Juni 2004 um 18:23
    • #12

    Der Link zum Merkblatt der IHK Stuttgart:

    Hier sind die Informationen als pdf

    Armin

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  • Volker
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    • 24. Juni 2004 um 08:02
    • #13

    Die USt-ID-Nr. braucht man für den innergemeinschaftlichen Handel, sonst nicht. Auf Rechnungen reicht die Steuernummer, die hat schließlich jeder. Hintergrund ist die Erleichterung der Übersendung von Kontrollmaterial an die jeweiligen Finanzämter durch die Aussenprüfer zur Eindämmung von Mißbrauch.

    Wer also nicht irgendwas in der EU im- oder exportieren möchte kann es sich sparen die USt-ID-Nummer zu beantragen und macht auch dem Bundesamt für Finanzen nicht unnötig Arbeit.

    Es wird wohl etwas dauern bis das alle verstanden haben. Manche Firmen und auch Messerveranstalter (z.B. ProLight&Sound Frankfurt) fragen nach der USt-ID und lassen die Steuernummer nicht gelten als Unternehmernachweis. Dass das Quark ist für Geschäfdte innerhalb Deutschlands wissen Sie nicht. Ist eben immer die Frage, wo sie die jweiligen Infos herhaben.
    Die "Bäckerblume" oder ähnliche lustigen Zeitschriften sind da sicherlich nicht die richtigen Nachschlagewerke.

    Viele Grüße,
    Volker

  • acoio
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    • 24. Juni 2004 um 08:23
    • #14
    Zitat von "Volker"

    Die USt-ID-Nr. braucht man für den innergemeinschaftlichen Handel, sonst nicht. Auf Rechnungen reicht die Steuernummer...

    Zitat

    Wer also nicht irgendwas in der EU im- oder exportieren möchte kann es sich sparen die USt-ID-Nummer zu beantragen und macht auch dem Bundesamt für Finanzen nicht unnötig Arbeit.

    Das ist schon richtig. Wenn aber bereits eine USt-ID vorhanden ist, sollte diese auf Rechnungen angegeben werden.(Empfehlung des Bundesamtes).

    MFG

    Ralf

    extreme conditions demand extreme responses

  • PA-Peter
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    • 24. Juni 2004 um 09:13
    • #15

    Da ich EU-weiten Handel betreibe, habe ich, logischerweise, auch ne USt-ID!
    Soll ich jetzt bei Rechnungen innerhalb von D meine Steuernummer und bei Rechnungen ausserhalb von D meinen USt-ID-Code angeben?
    Mmmh, ich werde nur die ID drauf schreiben und dann sehen wir weiter!


    Zu meinem Programm: das ist halt ne bestehende Struktur! Da muß ich mich jetzt nach was neuem umschauen!

    PA-Peter
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  • acoio
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    • 24. Juni 2004 um 10:26
    • #16

    Hi Peter

    also ich schreibe wie oben erwähnt nur noch die ID auf Rechnungen. Bisher ohne Probleme.

    Zu anderer Software: CAO- Faktura (kostenlos!) von http://www.jp-soft.de

    MFG

    Ralf

    extreme conditions demand extreme responses

  • hell&dunkel
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    • 24. Juni 2004 um 13:12
    • #17

    @ Volker:
    Wozu die Steuernummer auf der Rechnung, wenn die Ust-Id reicht?
    Man muß nicht mehr Infomationen "unters Volk" bringen als nötig.
    Mit der Steuernummer kann u.U. zuviel Unfug getrieben werden.

    Die "Bäckerblume" der IHK Stuttgart findest du hier:
    Merkblatt als pdf
    Aus dem Netz saugen und lesen!

    Dort steht u.a., Zitat:

    "Pflichtangaben auf Rechnungen (Stand März 2004):
    .....
    - Steuernummer ODER Ust.-ID-Nr.
    ....."

    Die Arbeit, die die Finanzbehörden mit dem Ausstellen haben, ist nicht mein Problem.


    Armin

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  • DJ-JAJA
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    • 25. Juni 2004 um 00:29
    • #18

    Ich RATE nur die UST. ID anzugeben!!!!

    Auch wenn die Finanzämter das immer wieder leugnen, weiß ich mit Sicherheit, dass Du Infos bekommen kannst, die Du nicht bekommen solltest.
    Nachweislich wird von bequemen Beamten, leider immer noch nur mit der Steuennummer des Finanzamtes und das Geburtsdatum des Betroffenen Info rausgegeben. Tolle Sicherheitsidee, ein Geburtsdatum...welch Geheimnis.... :roll:

    http://www.weberundpartner.de/frame/archiv0702.html

    Die USt. Id reicht für solche Infos nicht aus.

    Mit Intertechnik hatte ich da auch so ne Diskussion.
    Selbst die lLeute in der Buchhaltung dort sind nicht richtig informiert.
    Siehe auch:
    http://www.steuernetz.de/topthema/TT237.html

    Mir zeigt das wieder zwei Sachen:
    1. Parkinson hat Recht!
    2. Deutsche Unternehmen erfüllen (leider) meist nur Mittelmaß (nicht mal über interna wissen sie bescheid, wie soll das dann international funktionieren???)

    Soweit die Kritik des Betriebswirtes in mir :evil:

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

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