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Wie die Polizei sich bei Ruhestörung verhält

  • PMN-Concepts
  • 15. August 2004 um 18:28
  • PMN-Concepts
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    • 15. August 2004 um 18:28
    • #1

    Hallo,

    hatte gestern Abend eine Party (draußen) die für 100 Leute geplant war und von mir mit entsprechedem Equip versorgt wurde. (Ging um die Party aus diesem Thread: http://www.pa-forum.de/paforum/viewtopic.php?t=25496 , die aufgrung von super-Wetter zum Open-Air umgemodelt wurde)

    Schallpegelmäßig waren wir ziemlich ruhig (84-85 dB @ 5m) jedoch lief die Feier in einem Wohngebiet. Resultat war, dass um 0.15 Uhr die grün-weißen auf dem Hof standen. Ruhiges Gespräch mit denen grführt, die meinten Lautstärke wäre eigentlich okay, aber da sich die nachbarn beschweren bitte etwas leiser. Haben dem Gastgeben noch alles Gute zum Geburtstag gewünsch und sind wieder abgezogen. Erstaunlich: Die sind nicht sofort zum DJ-Pult gerannt, sondern haben sich zuerst mit Erklärungen an die Gäste gewandt. Respekt muss ich sagen, kenne ich gar nicht von den Beamten hier.


    Unangenehmer war ein Anruf der heute Morgen kam: Wieder die Polizei, abner aus eiem anderen Ort. Sie sagten meine Beamer (den ich Tags vorher DryHire rausgegeben hatte) wäre konfisziert worden und ich könnte das Gerät gegen Vorlage meiner Geschäftspapiere abholen. Grund für die Beschlagnahme: Der Veranstalter hat nachts um 3, als nur noch wenige Gäste auf der Feta waren Pornos auf eine weißes Nachbarhaus projiziert. "Wie dumm können Kunden sein????"

  • akustikkoppler
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    • 15. August 2004 um 18:55
    • #2
    Zitat von "PMN-Concepts"

    Der Veranstalter hat nachts um 3, als nur noch wenige Gäste auf der Feta waren Pornos auf eine weißes Nachbarhaus projiziert.

    DEN notruf hätte ich gerne gehört LOL :lol: :mrgreen: :lol:

    besondere vorkommnisse erfordern besondere maßnahmenhttp://www.xn--bjrnherzog-fcb.de
    für meine postings gilt die creative commons lizenz
    audio?? PRO!!

  • marcoboy
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    • 15. August 2004 um 22:54
    • #3

    och das kenn ich irrgentwoher :lol: wo ich das her kenn kam es zum Verkehrsunfall :mrgreen:

  • DJ-JAJA
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    4.137
    • 16. August 2004 um 14:00
    • #4

    Sehr lustig!!!

    Was ist den das für ein Straftatbestand.

    Erregung (Ja ) offentlichen (ja) Ärgernisses (ähmmm...nö)

    Ich frag mich tatsächlich ob da die Beschlagnahme gerechtfertigt war??

    Frauen denken analog; Männer digital!
    (Loriot)
    _____________________________________
    http://www.youtube.com/watch?v=uVMcMW2Jovs
    OHNE BÜROKRATENABBAU -
    KEIN BÜROKRATIEABBAU!!!

  • Uwe 1
    Beiträge
    1.692
    • 16. August 2004 um 15:10
    • #5

    Schaue Dir den § 184 StGB mal an. Auf Verbreitung pornographischer Schriften i.S.d. Gesetzes steht bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Und § 11(3) StGB sagt uns, Bild- und Tonträger stehen Schriften gleich :wink:

    Beste grüße aus Oberfranken

    Uwe

    Party-DJ im Ruhestand

  • Jan Brandt
    Verifiziert
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    960
    • 16. August 2004 um 15:44
    • #6

    Das ist krass, einfach hart. Wie kommt man bitte auf so eine Idee? :mrgreen:


    Jan

    040 audio GbR

    http://www.040audio.de | hallo@040audio.de

  • Uwe 1
    Beiträge
    1.692
    • 16. August 2004 um 15:48
    • #7

    Ich denke mal, dass der Begriff "Schnapsidee" seinen Ursprung in solchen Ereignissen findet :mrgreen: .

    Beste Grüße aus Ostsachsen

    Uwe

    Party-DJ im Ruhestand

  • PMN-Concepts
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    1.452
    • 16. August 2004 um 16:17
    • #8

    Die Polizei hatte mir das Gerät nur wieder ausgehändigt da Verleihgerät. Was mit meinem Kunden geschieht habe ich nicht gefragt, wäre mir wahrscheinlich auch nicht gesagt worden.
    Ich tippe mal auf Verwarnungs- oder Bußgeld. Je nachdem wie eng die Polizisten das sehen.

    Beschlagnahme war in jedem Fall gerechtfertigt (meiner Meinung nach) aber auf jeden Fall war das nicht okay, was da ablief.

    << Kann man denn gar nix mehr DryHire rausgeben??? >>

  • RA-CG
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    1.205
    • 16. August 2004 um 16:31
    • #9

    Hi!

    Zitat von &quot;PMN-Concepts&quot;


    Beschlagnahme war in jedem Fall gerechtfertigt (meiner Meinung nach) aber auf jeden Fall war das nicht okay, was da ablief.

    :?::?::?:
    Ja wie nu?

  • PMN-Concepts
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    1
    Beiträge
    1.452
    • 16. August 2004 um 17:17
    • #10

    Zu viel Arbeit am Wochenende schadet wohl meinem Ausdrucksvermögen :lol:

    Zitat von &quot;PMN-Concepts&quot;


    Beschlagnahme war in jedem Fall gerechtfertigt (meiner Meinung nach) aber auf jeden Fall war das nicht okay, was da ablief.

    Beschalgnahme ist isn Ordnung, was nicht in Ordnung war hatte ich auf den Ablauf des kleine "Heimkinos" für die Öffentlichkeit bezogen

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