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Unterschied: Steuer-Nr. - USt.-IdNr.

  • DjSchmiddi
  • 13. Oktober 2004 um 01:33
  • DjSchmiddi
    Beiträge
    62
    • 13. Oktober 2004 um 01:33
    • #1

    Moin.

    Kann mir jemand sagen, wo der Unterschied zwischen Steuer-Nr. und USt.-IdNr. ist?

    Hab mir gestern mal einen Rechnungsblock gekauft, wo man entweder die Steuer-Nr. oder die USt.-IdNr. eintragen muß.

    MfG
    http://www.DjSchmiddi.de

  • toju
    Beiträge
    82
    • 13. Oktober 2004 um 07:59
    • #2

    Die Steuernummer bekommst Du von Deinem zuständigen Finanzamt. Diese gilt für die Umsatz- u. Gewerbesteuer. Wenn Dein Betrieb im selben Finanzamtsbezirk wie Dein Wohnsitz liegt, dann gilt diese Steuernummer auch für Deine Einkommensteuer.

    Die USt-ID-Nr. wird vom Bundesamt für Finanzen vergeben. Diese brauchst Du, wenn Du Umsätze (Eingangs- u. Ausgangsumsätze) über die Grenze (innerhalb der EU) tätigst. Die USt-ID-Nr. wird im Gegensatz zur Steuernummer nicht zwingend vergeben, sondern muss beantragt werden. Wenn Du nur Inlandsumsätze tätigst bzw. nicht innerhalb der EU für Deinen Betrieb einkaufen möchtest, brauchst Du diese USt-ID-Nr. nicht.

    Auf Deinen Rechungsformularen muss bei Inlandsumsätzen entweder Deine Steuernummer oder die USt-ID-Nr. angegeben werden. Wenn Du keine USt-ID-Nr. hast logischerweise die Steuernummer.

    Wenn Du Rechnungen an Empfänger im EU-Ausland schreibst muss allerdings die USt-ID-Nr auf der Rechnung stehen.

    Alles klar???

  • DjSchmiddi
    Beiträge
    62
    • 13. Oktober 2004 um 10:24
    • #3

    Moin.

    Jo, alles klar. Danke.

    MfG
    http://www.DjSchmiddi.de

  • rockline
    Profi
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    • 13. Oktober 2004 um 18:58
    • #4

    Über die UstId kann nicht jeder geschickte Depp Informationen über deinen Finanzzustand erlangen!
    Mit der normalen Steuernummer ist das unter Umständen leicht möglich.
    Stefan

  • djobi
    Verifiziert
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    1
    • 14. Oktober 2004 um 09:21
    • #5

    rockline: wie das?

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • rockline
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    • 14. Oktober 2004 um 20:18
    • #6

    Naja.....rufst beim Finanzamt an, sagst Du wärst von der Steuerkanzlei Soundso (die es natürlich geben muß!) und benötigst einige Angaben zu deinem neuen Kunden! So oder ähnlich soll das funktionieren - habe es selber noch nie getestet.
    Stefan

  • Volker
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    2.051
    • 15. Oktober 2004 um 14:07
    • #7

    naja. So einfach ist das dann auch nicht.
    Es stimmt aber, dass es evtl. mit der Steuernummer und falschen Angaben möglich ist beispielsweise einzelne Dinge, wie z.B. die Umsatzsteuer für die Monate x - y betragsmäßig abzustimmen.

    Du solltest allerdings der Berater sein, der auch im Amt gespeichert ist, sonst könnte es je nach Motivation des Angerufen leicht zu einer Strafverfolgung kommen, denn Du bist ja defintiv nicht Berater XY.
    Umfangreichere Auskünfte gibt es ggfs. ohnehin nur per Post an den gespeicherten Empfangsbevollmächtigten.

    Entgegen der o.g. Ausführung ist die Nummer übrigens nicht für die Gewerbesteuer (sondern nur für den Meßbetrag), da diese von der Gemeinde festgesetzt wird. Die Gemeinde hat wieder andere Nummern als das Finanzamt.

    Ansonsten ist es aber zutreffend, dass USt-ID oder StNr. draufstehen muß. Bei uns steht die StNr. drauf, weil wir keinen innereuropäischen Handel betreiben und folglich auch nie eine USt-ID beantragt haben.

    Viele Grüße,
    Volker

  • toju
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    82
    • 15. Oktober 2004 um 17:19
    • #8
    Zitat

    Entgegen der o.g. Ausführung ist die Nummer übrigens nicht für die Gewerbesteuer (sondern nur für den Meßbetrag), da diese von der Gemeinde festgesetzt wird. Die Gemeinde hat wieder andere Nummern als das Finanzamt.

    Oha, da ist aber einer sehr kleinlich. :wink: Da wir hier im P.A.-Forum sind, und nicht im Steuer-Experten-Forum, wollte ich die Sache nicht noch komplizierter machen.

    Aber ist ja richtig.

    Allerdings wenn Du in größeren Städten wohnst wo das Finanzamt auch die Gewerbesteuer erhebt, stimmts wieder :D:D:D

  • Hami
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    2
    • 16. Oktober 2004 um 01:26
    • #9

    Yes,

    Campino ist auch dort ansässig. Er weiß, wovon er redet, tippe ich mal...

  • Volker
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    • 21. Oktober 2004 um 13:23
    • #10

    mir fällt zum letzten posting von toju leider nur ein Spruch von Dieter Nuhr ein, der allerdings als Beleidigung aufgefaßt werden könnte. Das soll ja nicht sein und ist von mir auch nicht gewollt.

    Mal sachlich formuliert:

    Eine Falschinformation ist schlechter als gar keine, egal ob im PA Forum Steuern oder die Züchtung und Pflege von Buckelwalen oder das Fliegen mit Siemens' Lufthaken erörtert wird.
    Auch das letzte Posting von toju ist nicht korrekt.

    Viele Grüße und frohe Weihnachten (es stehen schon Schokoweihnachtsmänner in den Läden !!!),
    Volker

  • rockline
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    • 21. Oktober 2004 um 15:02
    • #11

    Also, mal grundsätzlich: wenn der Volker was schreibt zu Finanzangelegenheiten ist das immer so etwas wie "vom Amt" :wink: !
    Seine Aussagen sind 100% verlässlich - da kenne ich ihn zu gut, als das man da irgendwelche Zweifel haben sollte.
    Stefan

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