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Thema Werbung bei Eventagentur.com

  • Michael.dri
  • 14. Oktober 2004 um 19:26
  • Michael.dri
    Beiträge
    699
    • 20. Oktober 2004 um 09:14
    • #21

    Neues von der Front:

    Mittlerweile hat unser neues Lieblingsrechtsanwaltsbüro schon an mehrere Leute, die Einspruch erhoben haben eine Email mit folgenden Text
    geschrieben:

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wir zeigen Ihnen hiermit an, dass die gegen Sie gerichtete Forderung der Firma ERFURT IT, resultierend aus dem Eintrag bei ww.eventagentur.com von unserer Kanzlei nicht weiter bearbeitet wird.

    Wir bitten um Beachtung.

    Mit freundlichen Grüßen
    .....

    weitere Infos hier:

    http://www.forumromanum.de/member/forum/forum.php?action=index&entryid=1089505396&USER=user_297245

  • partymucke
    Verifiziert
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    1
    • 20. Oktober 2004 um 11:19
    • #22

    Habe das schreiben auch bekommen,

    dafür dass der Superanwalt im großen Stil Mahnungen verschickt ohne sich über die Berechtigung der Forderung zu informieren, enthält das sChreiben wenig Worte wie "Entschuldigung, unser Fehler, ..."

    Grüße
    Matthias

    ***
    Meine Beiträge sind in der Regel freundlich, sachlich richtig, ernst gemeint und kompetent sowiso. Ausnahmen dienen zur Bestätigung der Regel.
    ***

  • partymucke
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    Marktplatz Einträge
    1
    • 6. Januar 2005 um 17:07
    • #23

    Hat irgend jemand (von den betroffenen) noch mal was von der super Eventagentur gehört?

    Grüße
    Matthias

    ***
    Meine Beiträge sind in der Regel freundlich, sachlich richtig, ernst gemeint und kompetent sowiso. Ausnahmen dienen zur Bestätigung der Regel.
    ***

  • stefwo
    Beiträge
    178
    • 6. Januar 2005 um 18:24
    • #24

    Hallo !

    Nicht mehr als den letzten Brief (siehe 17.Oktober).

    Schöne Grüsse

    Stefan

  • Michael.dri
    Beiträge
    699
    • 6. Januar 2005 um 19:01
    • #25

    Das letzte war die Mitteilung, das meine Daten aus der Datenbank genommen wurden, wie von mir gefordert.

    gruß Michael

  • Arieba
    Beiträge
    766
    • 7. Januar 2005 um 22:13
    • #26

    1. rechung/mahnung per email ist nur dann gültig, wenn du sie ausdruckst und den erhalt bestätigst. ansonsten wird er dir schwer nachweisen können, dass du das ding bekommen hast und als solches identifiziert hast.

    2. gibts solche fälle laufend. vor 3 jahren hat eine service-agentur aus frankfurt offerten im rechungsstil verschickt und 2 wochen später das ganze angemahnt. viele haben gezahlt-->pech gehabt
    ein anderer fall ist zb. das suchtmagazin (oder so ähnlich). man wird angerufen, eine anzeige in einem anti-drogenheft das an schulen ausliegt zu schalten und so die jugend zu unterstützen. klar, habe ich gemacht, war nicht teuer, 150 euro. als dann die beleg-exemplare kamen, war meine anzeige falsch gedruckt und anders positioniert als ausgemacht. ich also volle rechnungszahlung verweigert (dachte noch nicht an was böses).
    eine woche später kam plötzlich von einer anderen druckerrei eine kaufmännische auftragsbestätigung per fax für eine werbeanzeige in einem magazin namens "sucht prävention(oder so ähnlich)". da läuteten bei mir die alarmglocken zum erstenmal. erst dachte ich, die zweite druckerrei ist der buhmann und kopiert einfach die anzeigen aus dem suchtmagazin raus und hofft auf die verwechslung der beiden magazine (oh, habe ich vergessen zu bezahlen...).
    Als gleich nach ner woche die mahnung des suchtmagazins ins haus flatterte ohne sich zu ihrem versehen zu äussern, kontrollierte ich nocheinmal meinen auftrag, und siehe da:
    Die jungs legen pro schule lächerliche 100 hefte an 30 schulen aus = 3000 hefte, druckauflage sind aber 10.000. aha, deswegen gleich 10 belegexemplare...
    habe das ganze entspannt auf mich zukommen lassen und die jungs schön gerichtlich mahnen lassen und dem gericht dann den ganzen sachverhalt geschildert, habe nicht mal meinen anwalt darum bemüht...
    Ruck zuck war die sache gegessen und die firma nicht mehr gesehen...

    3. Problematisch sind die arbeitslosen anwaltskanzleien die einen mit einstweiligen verfügungen zuballern (namens-gebung: müller und partner ist z.b. ein gefundenes fressen, wenn der partner nicht mehr mitmacht, externe links auf der homepage die irgendwie zu was anstößigem führen und man hat kein disclaimer auf der page usw.)

    4. Ganz wichtig bei diesem Spiel: Fristen einhalten!!!! reagiert man nicht rechtzeitig auf ein schreiben vom gericht (das schreiben vom anwalt interessiert i.a. niemanden), kann man einen titel erhalten, ob die rechung rechtens war oder nicht und dieser ist sogar u.umständen sofort vollstreckbar. das muss man dann teuer wiederverhandeln! Also aufgepasst! wer länger als 2 wochen in den urlaub geht, sollte jemanden haben der den briefkasten leert und nachguckt, ob ein "überraschungsei per einschreiben" drin liegt.

    5. Es ist unglaublich wie weit manche leute, manche davon sogar mit akademischen titeln, sinken können, nur weil sie zu unfähig sind, anständig ihr geld zu verdienen. Aber man sieht sich immer zweimal und alles rächt sich im leben :twisted: :twisted: :twisted:

    Michael Rieber
    Lehenerstrasse 75
    79106 Freiburg

    EDIT zu 4. wie unten richtig bemerkt: Natürlich sofort widerspruch einlegen, sonst wird das urteil ersteinmal rechtskräftig und unter umständen sofort vollstreckbar ("ja wo sind den die ganzen endstufen hin?")

    ... und W-Bins sind doch lauter als der Rest!

    Einmal editiert, zuletzt von Arieba (16. Januar 2005 um 21:50)

  • mmkg
    Beiträge
    5
    • 16. Januar 2005 um 20:25
    • #27

    Hallo zusammen,

    so ein Vorgehen per Rechsanwalt scheint für unseriöse Firmen mittlerweile normal zu sein.
    1. Ruhe bewahren und NICHT zahlen, auch nicht unter Vorbehalt (das geld ist dann weg und MUSS in aller Regel vor Gericht zurückerstritten werden!
    2. Flattert ein gerichtlicher Mahnbescheid ein, muss dieser unbedingt mit einem WIDERSPRUCH abgelehnt werden. Hierbei kann! ( nur wer will) man nun seine Darstellung der sachlage schildern. Erfolg der Widerspruch nicht, dann muss man zahlen.

    1. zusammengefasst: einen gerichtlichen Mahnbescheid wird man bei zweifelfaften Forderungen wohl nicht bekommen (der Bescheid ist am Amtsgericht kostenpflichtig)

    2. zusammengefasst: Das zuständige Amtgericht ist das des Beklagten, d.h. das eine Anwaltskanzlei bundesweit mit anderen Anwälten zusammenarbeiten müsste, um diese Klagen gegen alle Betroffenen durchzusetzen. Hierbei würden für den Klagenden nicht unerhebliche Kosten entstehen (der will aber geld verdienen!)

    Diesen Tanz habe ich letztes Jahr erfolgreich mit einer Internetfirma mit ähnlich gelagertem Fall durchgezogen, die mich eine Rechnung, Mahnung 1,2,3, Androhung eines gerichlichen Mahnbescheides,Ende, duchgezogen.


    mfg
    aus Münster
    Jörg

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