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Thema Werbung bei Eventagentur.com

  • Michael.dri
  • 14. Oktober 2004 um 19:26
  • Michael.dri
    Beiträge
    699
    • 14. Oktober 2004 um 19:26
    • #1

    Hallo,

    muss doch mal nachfragen, hat sich jemand unter http://www.eventagentur.com eingetragen ?

    Ich stehe dort seit 1999 drin und habe den letztes Jahr in ein kostenpflichtigen Eintrag abgeändert, nun flattert hier eine Zahlungsaufforderung von einem Anwaltsbüro rein und behauptet ich müsste 205 Euro für mein Eintrag bezahlen.

    Da das Anwaltsbüro sich mit der www Adresse vertan hat. .de statt .com und die Firma die unter .de Adresse zu finden ist extra folgende Seite eingerichtet hat:

    http://www.eventagentur.de/index_ndim147.php

    gehe ich davon aus das es mehrere Leute gibt, die Probleme mit Ihrer Rechnung haben.

    Vieleicht ist hier jemand dabei,

    Das Problem ist es gibt nichts schriftliches

    Ist eine Mahnung per email rechtens?


    Michael Driske
    Winkelhauser Str.87a
    47228 Duisburg

    Einmal editiert, zuletzt von Michael.dri (16. Oktober 2004 um 09:08)

  • Volker
    Profi
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    Beiträge
    2.050
    • 15. Oktober 2004 um 14:22
    • #2

    wir haben heute auch so einen Brief erhalten, allerdings haben wir sicher nie eine kostenpflichtige Leistung in Auftrag gegeben oder gar einen Vertrag zur Erbringung solch einer Leistung unterschrieben oder in irgendeiner anderen Form bestätigt. Auch haben wir nie eine Rechnung erhalten usw...

    Ich habe daher direkt bei dieser Kanzlei in München angerufen ( anstatt der letzten beiden Ziffern hab ich mal die Null gewählt und mich über deren Telefonzentrale verbinden lassen, da sonst dauerbesetzt).

    Wie auch immer, ich habe mal um Übersendung einer Abschrift des entsprechenden Auftrages zur Erbringung einer kostenpflichtigen Leistung gebeten. Auf eine Mail der Eventagentur hin, ich möchte doch bitte meinen Account auf irgendeinen Tarif umstellen, hatte ich seinerzeit mitgeteilt, dass die uns austragen sollen, wenn der service nicht mehr kostenlos ist.
    Der Vertreter der Kanzlei hat meine Einwände zur Kenntnis genommen und meinte er müsse die entsprechenden Unterlagen erstmal anfordern und man würde sie mir per Post zukommen lassen.

    Ich bin mal gespannt.

    Im Zweifel lassen wir uns mal deswegen verklagen. Das Lustige ist, das absolut alles falsch ist. Sowohl .de statt .com, als auch die Bezeichnung unserer Firma (GbR besteht nur noch aus 2 Personen, in der Mahnung werden noch 3 genannt) bis hin zur falschen Schreibweise meines eigentlich einfachen Namens ("Harmacher")... alles sehr merkwürdig...

    Viele Grüße,
    Volker Hamacher
    http://www.mediatec-kempen.de

    p.s. ich wäre dafür dieses posting in die Rubrik "Warnungen" zu verschieben.

  • Michael.dri
    Beiträge
    699
    • 15. Oktober 2004 um 20:16
    • #3

    Das habe ich mir fast gedacht, genauso war es bei mir.
    Habe 2 Zahlungsauforderungen per email bekommen in der ungefähr drin stand, sollte ich die Zahlung nicht leisten, wird mein Eintrag in einen kostenlosen Basiseintrag geändert. Leider habe ich die beiden Zahlungserinnerungs Emails nicht mehr.

    Darauf habe ich natürlich nicht mehr geantwortet. Ich bin mir auch gar nicht mehr so sicher das ich wirklich die Änderung vorher beantragt habe. Und wenn ich das wirklich gemacht habe, war das frühstens letztes Jahr. Habe das Gefühl die wollen mir plötzlich seit 1999 alles in Rechnung stellen. Habe übrigens in den 5 Jahren 15 Zugriffe gehabt, laut deren Statistik.

    Werde ebenfalls beim Anwaltsbüro die Unterlangen anfordern. Habe gestern die Eventagentur angemailt und um eine Auflschlüsselung über die Mahnsumme von über 165 EUR gebeten. Bisher noch keine Antwort bekommen.

    gruß Michael

    Michael Driske
    Winkelhauser Str.87a
    47228 Duisburg

  • partymucke
    Verifiziert
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    • 16. Oktober 2004 um 14:23
    • #4

    Hallo,

    gleiches bei uns. Aus den mails ging eindeutig hervor, dass der Eintrag in einen Kostenlosen Basiseintrag geändert wird, wenn man nichts unternimmt. Wir hatten auch niemals einen Kostenpflichtigen Eintrag gebucht.

    Werde die Sache auch einem Anwalt übergeben. Wir sollten auf jeden Fall in Kontakt bleiben und alle vor Eventagentur warnen. So nicht!

    Matthias Borgmann
    Prinz-Eugen-Straße 11
    74321 Bietigheim-Bissingen

    Grüße
    Matthias

    ***
    Meine Beiträge sind in der Regel freundlich, sachlich richtig, ernst gemeint und kompetent sowiso. Ausnahmen dienen zur Bestätigung der Regel.
    ***

  • partymucke
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    • 16. Oktober 2004 um 14:25
    • #5

    Nachtrag:

    wie wäre es mit einer Gemeinsamen Klage gegen Eventagentur? Das ist doch offensichtlich Betrug, oder wie seht Ihr das?

    Matthias
    Adresse s.o.

    Grüße
    Matthias

    ***
    Meine Beiträge sind in der Regel freundlich, sachlich richtig, ernst gemeint und kompetent sowiso. Ausnahmen dienen zur Bestätigung der Regel.
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  • doublefishdesigns
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    1.174
    • 16. Oktober 2004 um 15:17
    • #6

    soweit ich informiert bin, muss ein solches schreiben, um rechtsgültig zu sein, mit der post kommen
    da nur per e-mail sieht das für mich ganz klar wie ein betrugsversuch aus.
    e-mail hat bisher noch keine echte juristische relevanz
    wenn ich z.B. als designer etwas in auftrag gebe, z.B. einen druckauftrag, verlangen die druckereien dass ich den kostenvoranschlag/auftrag, den ich als word datei per email bekommen habe, per brief oder per fax zurücksende, auch wenn alle anderen verhandlungen per e-mail laufen.

    aber ein anwalt sollte das besser wissen

    gruss
    emmanuel

    emmanuel arand
    doublefishdesigns.com
    miragaia 2
    pt 9900-345 cedros

    2 Mal editiert, zuletzt von doublefishdesigns (17. Oktober 2004 um 19:44)

  • Michael.dri
    Beiträge
    699
    • 16. Oktober 2004 um 15:54
    • #7

    Hallo,

    habe gerade mal etwas rum-telefoniert, jeder den ich angerufen habe, alles Leute mit Einträgen seit ca. 1999 hat dieses Schreiben bekommen. Auch scheint die Anwaltskanzlei berüchtigt für solche Aktionen zu sein.

    Ich bitte jeden, der schon Kontakt zu seinem Anwalt hatte, mitzuteilen wie wir vorgehen müssen.

    gruß Michael Driske

    Winkelhauser Str.87a
    47228 Duisburg

  • Hubert Barth
    Profi
    Beiträge
    1.416
    • 16. Oktober 2004 um 17:56
    • #8

    Mahnungen per Mail sind AFAIK gar nicht rechtswirksam.

    Ich würde an eurer Stelle mal Kontakt zum Betrugsdezernat bei der Kripo aufnehmen. Das könnte den Staatsanwalt interessieren, zumal so viele betroffen sind -> öffentliches Interesse.

    Ich habe auch schon Mails mit Mahnungen von Unbekannten bekommen. Ich habe mir dann den Spaß gemacht auf die Mahnung zu Antworten mit der Bitte mir doch die dazugehörige Rechnung erst mal per Post zu schicken.
    Die Mail kam dann als unzustellbar zurück 8)

    Hubert Barth
    Rezagstr. 9
    51143 Köln

  • stefwo
    Beiträge
    178
    • 16. Oktober 2004 um 18:32
    • #9

    Auch ich habe diesbezüglich eine Mahnung bekommen; hab` dann über google mal geschaut und bin drauf gekommen, dass diese Anwaltskanzlei wohl bekannt dafür ist (http://www.aerger-forum.de). Die Homepage der Kanzlei ist auch ein bischen komisch.
    Es gibt wohl auch 2 völlig verschiedene Rufnummern (die "normale" Kanzlei und die Abteilung für die Inkasso-Fälle); hab` dann einfach mal bei der Kanzlei-Nummer angerufen, waren ziemlich unfreundlich.

    Warte jetzt noch auf eine Antwort vom Rechtsanwaltsbüro und werde dann zur Polizei gehen.

    Ich selbst hab´ mich auch 1999 mal eingetragen, dann im Frühjahr 2004 die mail bekommen, dass ein neuer Betreiber die Seite betreibt und dann auch 2 Aufforderungen von der Eventagentur bekommen, meinen Eintrag zu aktualisieren, da sonst die Zusatzangebote wegfallen.
    Bin mir noch nicht sicher, wer hier nicht ganz seriös arbeitet.

    Mal schauen

    Schöne Grüsse

    Stefan Ertl
    WIPE OUT

    Gramshamerstr.6
    84550 Feichten

  • dme
    Beiträge
    1
    • 17. Oktober 2004 um 01:09
    • #10

    Tach Gemeinde,

    ich habe heute vom Michael einen Anruf diesbezüglich bekommen. Ich bin auch seit 1999 bei dieser ominösen "Eventagentur" eingetragen.
    Vorteilhaft ist, das ich zum Glück dort noch mit meiner "Alten Adresse" gelistet bin. Vermutlich hat man versucht mir was mitzuteilen. Da aber Adresse und e-Mail nicht mehr gültig ist, bin ich bis jetzt zumindest noch verschont geblieben. Da diese ganze Aktion aber über ne Anwaltskanzlei läuft, denke ich das es nur noch ne Frage der Zeit ist, wann der Stress auch bei mir losgeht.
    Auf jeden Fall, werde ich mich nächste Woche auch mal mit meinem Anwalt, vorsichtshalber, unterhalten.
    Jedenfalls bin ich bei der Bekämpfung solcher dubiosen Geschäftemacher dabei.

    In diesem Sinne....

    Gruß

    Steffen Ernst
    Otto-Hahn-Str. 11
    59174 Kamen

  • Pfälzer
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    Beiträge
    2.213
    • 17. Oktober 2004 um 11:46
    • #11

    Hallo Partymuke,
    Sammelklagen sind in Deutschland nicht zulässig.
    Du kannst nur als Nebenkläger auftreten.

    Wolfgang Berthold
    Mittelgasse 16
    67166 Otterstadt

  • ADMIN
    Administrator
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    • 17. Oktober 2004 um 12:00
    • #12

    Sammelklagen sind ja auch was für's Zivilrecht, und auf was möchte man denn die Leute verklagen? Hat das jemand persönlich einen Schaden erlitten?

    Strafverfolgung ist Sache des Staatsanwalts, also einfach mal Schreiben an die zuständige Staatsanwaltschaft:

    Zitat


    Sehr geehrte Damen und Herren,

    SACHVERHALTSSCHILDERUNG

    Ich bitte zu prüfen, ob hier strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, insbesondere in Hinblick auf § 263 StGB.

    Mit freundlichen Grüßen

    xyz

    Mit dieser Formulierung habt Ihr den Leuten noch nicht mal Betrug vorgworfen, bezüglich Verleumdung und so kann somit nichts passieren.

    Und wenn die Staatsanwaltschaft mal ein Paket solcher Schreiben bekommt, wird sie vielleicht dann auch tätig.


    EDIT

    Michael Ebner
    Dolgenseestraße 22 / 1806
    10319 Berlin

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

    Einmal editiert, zuletzt von ADMIN (17. Oktober 2004 um 13:43)

  • stefwo
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    178
    • 17. Oktober 2004 um 12:06
    • #13

    Hallo zusammen !

    Hab` heute erneut einen Brief der Anwaltskanzlei erhalten, wo auf den Irrtum mit der Domain hingewiesen wurde (.com stat .de)

    Nur so zum aktuellen Stand.

    Schöne Grüsse

    Stefan Ertl
    Gramshamerstr.6
    84550 Feichten/Alz

    PS: Welches ist die zuständige Staatsanwaltschaft ?
    Die von meinem Wohnort denke ich nicht, aber nun die von der Anwaltskanzlei oder von dem Betreiber der Homepage ?

  • partymucke
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    • 17. Oktober 2004 um 12:54
    • #14

    Pfälzer

    Ich weiß, dass es Sammelklagen hierzulande so nicht gibt. Habe daher dieses Wort nicht benutzt. Bin auch kein Jurist, aber evtl. kann man ja als Interessengemeinschaft klagen oder einer klagt und die anderen sind Nebenkläger. Wie auch immer, so kann es doch nicht weitergehen. Diese ..... :!: rauben einem so viel Zeit, dass sie auch dafür bluten sollten.

    Matthias Borgmann
    adresse s.o.

    Grüße
    Matthias

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  • FrankBerlebach
    Beiträge
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    • 17. Oktober 2004 um 16:56
    • #15

    Hallo an alle Mit-Betroffenen!!

    Zuersteinmal Danke an Michael zum Aufruf der Diskussion in diesem Forum!!!

    Habe genau wie Ihr das Schreiben der Münchner Anwälte erhalten. Ein Rückschreiben mit Aufforderung zum Beleg der angesprochen Forderung ist auch schon unterwegs. Lasse das Ganze mal auf mich zukommen. Da ich bisher weder eine Rechnung noch eine Mahnung vom angeprochenen Unternehmen erhalten habe, bat ich um Begründung der Forderung von 162,93 €.

    Habe schon mit meinem Anwalt gesprochen, er teilte mir mit, daß Rechnungen und Mahnungen auch per eMail rechtmäßig zugehen können. Also zukünftig Vorsicht beim Löschen selbiger als Spam betrachteter Mails!

    Habe der Mail damals keine Wichtigkeit beigemessen, doch nun könnte sie ja schon relevant sein.

    Laßt uns uns Gegenseitig hier auf dem Laufen halten, damit sochen Praktiken Einhalt geboten werden kann.

    Grüße an alle Betroffenen

    Frank Berlebach
    Party Design
    Bergweg 22
    53225 Bonn
    Tel: 0228/21 72 46
    Mobil: 0177 / 821 72 46
    eMail: FrankBerlebach@aol.com

  • ADMIN
    Administrator
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    • 17. Oktober 2004 um 19:10
    • #16
    Zitat von "FrankBerlebach"

    Also zukünftig Vorsicht beim Löschen selbiger als Spam betrachteter Mails!

    Nun ja, könnte der Prozessgegner den Zugang der eMail beweisen, wenn er bestritten wird.


    Beiträge in diesem Thread können ab sofort ohne Absenderangabe geschrieben werden. Aber bitte nur in diesem Thread.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Andy
    Beiträge
    231
    • 18. Oktober 2004 um 16:36
    • #17

    hallo,

    es gibt bereits ein eigenes forum für betroffene.

    http://www.forumromanum.de/member/forum/f…SER=user_297245

    ...auch im http://www.yamaha.de ....Forum haben sich schon einige betroffene ausgetauscht.

    viel erfolg!

    grüße
    andy

  • partymucke
    Verifiziert
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    1.427
    Marktplatz Einträge
    1
    • 18. Oktober 2004 um 16:44
    • #18

    hallo, habe soeben den fall an ein großes computer/onlinemagazin gemailt. wäre toll, wenn Ihr Euch auch die Mühe machen würdet. Wenn wir es schaffen ein paar Veröffentlichungen zu bekommen, dürfte es auch kein Problem mehr sein, die Staatsanwaltschaft dafür zu interessieren.
    Also ran and die Tastatur, Bild, Computerbild, Chip, Internet und wie sie alle heisen freuen sich auf Euren Bericht.

    Matthias

    Grüße
    Matthias

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    ***

  • deejaystefan
    Beiträge
    3
    • 18. Oktober 2004 um 19:38
    • #19

    Hallo,

    ich wurde auch telefonisch über dieses Forum informiert.
    Ich habe also auch eine Mahnung über 186,48 Euro erhalten, aber jetzt erst einmal widerspruch eingelegt. Ich könnte mich auch nicht daran erinnern, daß ich jemals einen kostenpflichtigen Dienst dort in Anspruch genommen habe. Ausserdem haätte ich dann auch einen Abbuchungsauftrag eingerichtet.
    Hat schon mal jemand mit der IHK darüber gesprochen? Die interessieren sich eventuell wegen unlauteren Wettbewerbs bzw. Betrugs dafür.
    Ich habe diesen Vorgang der Rechtsabteilung der IHK Kassel gemeldet, mal sehen, was die dazu sagen.
    Werde mich morgen noch mal durch eine Juristin beraten lassen und erwäge jetzt schon, evtl. Anzeige zu erstatten.
    Soweit ich weiß, muß man solch einer Änderung, wie in den beiden E-Mails verkündet, zustimmen damit ein rechtskräftiger Vertrag zu Stande kommt.

    Gruß
    Stefan

    PS: Ihr könnt mich auch telefonisch erreichen unter 0172-5624181 :twisted:

    Stefan Diegel
    Dj-Service, Moderation, Mobildisco
    Haseleck 6
    36199 Rotenburg

  • deejaystefan
    Beiträge
    3
    • 19. Oktober 2004 um 10:33
    • #20

    Hallo,

    soeben habe eine Antwort von der Rechtsabteilung der IHK Kassel erhalten. Der Vorgang wird von dort aus an die Wettbewerbszentrale weitergeleitet, das gesamte Erscheinungsbild des Mahnschreibens erscheint der IHK als nicht ganz regelkonform.
    Deshalb, gemeinsam sind wir stark!!! Gebt Eure Fälle auch an die Wettbewerbszentrale bzw. an die IHK ab!!!
    Gruß
    Stefan

    Stefan Diegel
    Dj-Service, Moderation, Mobildisco
    Haseleck 6
    36199 Rotenburg

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