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Kabelbrücken: Was gibt es zu beachten?

  • Hitower
  • 27. Januar 2005 um 17:31
  • Hitower
    Verifiziert
    Beiträge
    1.457
    • 27. Januar 2005 um 17:31
    • #1

    Hi

    Hatten heute in der Schule das Thema Kabelverlegen!

    Dazu gibt es ja Haufenweise Einteilungsklassen wie ein bestimmtes Kabel zu liegen hat und mit wieviel es dann belastet werden darf!

    DIe Frage dann:

    Wieviel Stromkabel dürfen in eine Kabelbrücke?

    Wie lang darf eine Kabelbrücke sein?

    Als was gilt diese dann (Unterputz, Klasse A oder so)

    Es geht primär um die "Wärmeabgabe" der Kabel! Das Wurde in dem Faltblatt (ABB) nicht geklärt!

    Danke
    Gruß
    Daniel

    PS: Falls es hier nicht passt bitte verschieben! Danke!

    Fachkraft in Hamburg...

  • Sokke
    Beiträge
    939
    • 27. Januar 2005 um 17:57
    • #2

    Es passt hier hin und würde mich auch sehr interessieren.

    (OT @mods: Gibt es eigentlich eine elegantere Möglichkeit, sich per Mail über Antworten benachrichtigen zu lassen als einen Antwortbeitrag ohne Nutzen zu erstellen?)

    [Hier die Signatur einfügen]

  • LeereDose
    Beiträge
    286
    • 27. Januar 2005 um 21:15
    • #3

    Sokke
    Einfach ganz unten auf den Link "Bei Antworten zu diesem Thema benachrichtigen" oder sinnverwandt klicken (habe den genauen Wortlaut gerade nicht im Kopf)
    Unterhalb von Thema / Beitrag erstellen
    Unterhalb von Seite x von y

    Und hier noch ein wenig Futter für meine allerliebsten Freunde: http://www.wonne.de

  • Apostoli
    Profi
    Beiträge
    653
    • 27. Januar 2005 um 21:56
    • #4
    Zitat

    Wieviel Stromkabel dürfen in eine Kabelbrücke?


    Das hängt vom Querschnitt und dem zu erwartenden Strom ab. Zu beachten sind hier die Vorschriften zum Thema Häufung. Wichtig ist, dass sich in einem Kanal mit Netzspannung führenden Leitungen keine Signalkabel befinden dürfen. Deswegen haben so Brücken wie der Defender auch mehrere Kanäle und nicht einen großen.

    Zitat

    Als was gilt diese dann (Unterputz, Klasse A oder so)

    ich würde mal sagen es handelt sich hierbei um

    Verlegung im geschlossenen Elektro Installationskanal auf einer Wand
    - Mehradriges Kabel oder mehradrige Mantelleitung

    also Referenz Verlegeart B1
    (laut VDE 0298 Teil 4, allerdings mit Fußnote, dass dies vom VDE zur zeit in der Klärung mit CENELEC ist. zur zeit dürfen die Werte für B1 genutzt werden.)


    so... das war's von mir

  • Hitower
    Verifiziert
    Beiträge
    1.457
    • 28. Januar 2005 um 00:15
    • #5

    Na das ist doch schonmal einen gute Antwort! Danke!

    Werde es meinem Lehrer mal mailen!

    Die Häufungsgeschichte ist klar! Gibbet ja ne derbe Tabelle! Recht umfassendes Thema!

    Die Kabelbrücken als Rolle (also reine Matten) dürfen noch benutzt werden?
    Das war auch nicht geklärt worden...

    Gruß
    Daniel

    Fachkraft in Hamburg...

  • Apostoli
    Profi
    Beiträge
    653
    • 28. Januar 2005 um 00:31
    • #6
    Zitat von "Hitower"


    Die Kabelbrücken als Rolle (also reine Matten) dürfen noch benutzt werden?

    da bin ich mir persönlich nicht ganz sicher. ich würde zumindest in bereichen des direkten publikum verkehres davon absehen. welche verlegeart hier zum tragen kommt kann ich dir aber auch nicht wirklich sagen.

  • Carm
    Profi
    Beiträge
    2.715
    • 1. Februar 2005 um 10:19
    • #7

    auf rettungswegen dürfen sich überhaupt keine hindernisse auf dem boden befinden, egal wie sie abgedeckt und gekennzeichnet werden.

    ansonsten würde ich sagen dass nichts gegen eine ordentliche verwendung von gummi-kabelmatten (also abkleben, kennzeichnen) spricht wenn es sich um ein paar wenige kabel handelt die gesichert werden müssen was ich so auch als gängige praxis auf allen arten und größen von produktionen kenne.

    wenns dann mehr kabel (v.a. CEE-kabel, Lakas) werden, sollte man allerdings schon zu richtigen yellowjackets greifen da die stolpergefahr aufgrund der kabeldicke auch gross ist.

  • NLG
    Beiträge
    13
    • 6. März 2005 um 13:55
    • #8

    JA, das ist wohl das umfangreichste Kapitel in den Normen.

    Wie hoch darf ein Kabel abgesichert werden.
    Dies kann man nicht aus dem Bauch heraus entscheiden. es sind zahlreiche Punkte zu klären, welche zum Endergebnis führen.

    Sogenannte Korrekturfaktoren.


    Diese Punkte sind:

    Kabeltyp (PVC, Pur, Halogenfrei etc.)

    Kabel (Anzahl belasteter Adern 2/ 3)

    Häufigkeit (Wenn mehrer Stromkabel sich berühren)

    Gleichzeitigkeitsfaktor (Wenn nicht mehrere Stromkreise voll belastet sind)

    Verlegeart

    Anhand diesen Angaben lassen sich die definitiven Werte und Absicherung bestimmen.

    In dem Bsp. mit dem KAbel im Elektrokanal müsste man nun den Kabeltyp, Belastetn Adern, Umgebungstemperatur, Häufigkeit, Gleichzeitigkeitsfaktor erruiren.

    Verlegeart wäre B.

    Kabel in der Vernastaltunstechnik sind nach Verlegeart E (frei in der Luft) anzusehen.


    Greetz

    Reto

    Verlegeart

    Umgebungstemperatur (meist 30°C)


    Zitat von "Apostoli"


    Das hängt vom Querschnitt und dem zu erwartenden Strom ab. Zu beachten sind hier die Vorschriften zum Thema Häufung. Wichtig ist, dass sich in einem Kanal mit Netzspannung führenden Leitungen keine Signalkabel befinden dürfen. Deswegen haben so Brücken wie der Defender auch mehrere Kanäle und nicht einen großen.


    ich würde mal sagen es handelt sich hierbei um

    Verlegung im geschlossenen Elektro Installationskanal auf einer Wand
    - Mehradriges Kabel oder mehradrige Mantelleitung

    also Referenz Verlegeart B1
    (laut VDE 0298 Teil 4, allerdings mit Fußnote, dass dies vom VDE zur zeit in der Klärung mit CENELEC ist. zur zeit dürfen die Werte für B1 genutzt werden.)


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