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Beiträge von NLG

  • TN-C und TN-S Netz

    • NLG
    • 30. März 2005 um 18:52

    Also, gebe da auch noch meinen Senf dazu.

    Grundsätzlich dürfen keine PE-N Verbindungen in Stecker und Kupplungssteckdosen gemacht werden!
    Diese N-PE Brücken sind nur in Steckdosen zulässig!
    Ich denke aber dass deine CEE125 eine freizügig verwendbare Steckdose ist, also 5polig (L1,L2,L3,N, PE) oder 4 polig?

    Wenn diese Steckdose 4polig wäre gebe es nur 2 Lösungen.

    1. Lösung:
    Austausch der CEE125 4p ---> CEE125 5p, wenn die Anschlussleitung nicht ausgewechselt werden kann, wäre hier eine N-PE Brücke zulässig, vorausgesetzt es ist kein RDC (FI) vorgeschalten, naja das denke ich wird sicher nicht der Fall sein (Ausser es ist z.b. eine Landwirtschaftliche Betriebsstätte) und dann 5p auf den Baustromverteiler.

    2. Lösung:

    Du kannst ab dem CEE125 4p mit einer 4-adrigen Zuleitung auf deinen Baustromverteiler fahren (L1,L2,L3, PEN) dieses verfahren ist ab Querschnitt grösser 10qmm zulässig.

    Du musst aber im Baustromverteiler dann auf TN-S aufsplitten, das heisst ein Neutralleitertrenner muss im Baustromverteiler vorhanden sein.
    Vor dem N-Trenner den Schutzleiter auf die Schutzleiterschiene führen.


    Gruss

    Reto


    Zitat von "Kachel"

    Wie legal ist es ein 4*35mm² Kabel (-> Also ein TN-C-Netz) an einem Baustromverteiler (entsprechender Größe) mit CEE 125A-Steckern auszurüsten, um diese am Hauptanschluss eines größeren Gebäudes in eine CEE-125A-Steckdose ohne RCD zu stecken (auf Deutsch: Null und Erde in dem Stecker zusammenlegen und im Baustromverteiler vor den RCDs wieder trennen)????

    cu,

    Kachel

  • nochmal Sicherung und Sicherheit

    • NLG
    • 6. März 2005 um 19:01

    hehe, ja eben die VDE , Cenelec......das Normenwerk in der Schweiz (NIN) sind natürlich auch nicht gerade dünn. ;) Eine neue Version 2005 kommt bei uns in den nächsten 6 Wochen raus, da ist viel auf Europastandart angepasst worden (Drahtfarben z.b. braun, schwarz, grau) und etliches mehr.

    Aha sorry, es ging um den Überspannungsschutz?! Hab ich nicht bemerkt. ;)
    Naja, das mit dieser Überspannungsschutzsteckdose gibts bei uns zum Glück nicht als vorschrift, das nützt eh nur äusserst bedingt.
    Wenn du ein Haus wirklich vollkommen schützen willst musst du weitaus mehr als nur solche Steckdosen verwenden (Hauptschutz, Grobschutz, Feinschutz)
    Es gibt ja so tolle Überspannungschutzwächter für den Fernsehen (Box) die ist ja absolut nur zur Dekoration! (An die Koaxleitung hat ja niemand gedacht! ;)

    Naja Thema Überspannungsschutz ist mehr als nur komplex, vorallem bei der Anwendung!

    Gruzz

    Reto

    Zitat von "Quasel"

    Hallo Schweitz :D was meinst du wohl wo die Dinger herkommen.
    Sind bei uns seit ca 5Jahren für Badezimmer (bei Neubau) vorgeschrieben.
    Du redest mit dem Land in dem das Word Vorschriften erfunden wurde.

    Ein für alle mal : Die zitierten Überspannungsschutzsteckdosen etc. etc sind für den Blitzschutz. Wenn ein Blitz in das Leitungsnetz einschlägt breiten sich im Umkreis von ca 10 km sogenannte NETZSPIKES aus.Das sind nadelförmige Spannungsspitzen bis zu mehreren 1000 Volt.Die Hausratversicherungen zahlen den Schaden am PC nur noch wenn du ihnen auch die verkohlte "Schutzeinrichtung " zeigen kannst.(übrigens prüfen die auch ob überhaupt ein Gewitter in der Nähe war)

  • Kabelbrücken: Was gibt es zu beachten?

    • NLG
    • 6. März 2005 um 13:55

    JA, das ist wohl das umfangreichste Kapitel in den Normen.

    Wie hoch darf ein Kabel abgesichert werden.
    Dies kann man nicht aus dem Bauch heraus entscheiden. es sind zahlreiche Punkte zu klären, welche zum Endergebnis führen.

    Sogenannte Korrekturfaktoren.


    Diese Punkte sind:

    Kabeltyp (PVC, Pur, Halogenfrei etc.)

    Kabel (Anzahl belasteter Adern 2/ 3)

    Häufigkeit (Wenn mehrer Stromkabel sich berühren)

    Gleichzeitigkeitsfaktor (Wenn nicht mehrere Stromkreise voll belastet sind)

    Verlegeart

    Anhand diesen Angaben lassen sich die definitiven Werte und Absicherung bestimmen.

    In dem Bsp. mit dem KAbel im Elektrokanal müsste man nun den Kabeltyp, Belastetn Adern, Umgebungstemperatur, Häufigkeit, Gleichzeitigkeitsfaktor erruiren.

    Verlegeart wäre B.

    Kabel in der Vernastaltunstechnik sind nach Verlegeart E (frei in der Luft) anzusehen.


    Greetz

    Reto

    Verlegeart

    Umgebungstemperatur (meist 30°C)


    Zitat von "Apostoli"


    Das hängt vom Querschnitt und dem zu erwartenden Strom ab. Zu beachten sind hier die Vorschriften zum Thema Häufung. Wichtig ist, dass sich in einem Kanal mit Netzspannung führenden Leitungen keine Signalkabel befinden dürfen. Deswegen haben so Brücken wie der Defender auch mehrere Kanäle und nicht einen großen.


    ich würde mal sagen es handelt sich hierbei um

    Verlegung im geschlossenen Elektro Installationskanal auf einer Wand
    - Mehradriges Kabel oder mehradrige Mantelleitung

    also Referenz Verlegeart B1
    (laut VDE 0298 Teil 4, allerdings mit Fußnote, dass dies vom VDE zur zeit in der Klärung mit CENELEC ist. zur zeit dürfen die Werte für B1 genutzt werden.)


    so... das war's von mir

    Alles anzeigen
  • nochmal Sicherung und Sicherheit

    • NLG
    • 6. März 2005 um 13:36

    Ein hallo nach Germany ;)

    Habt ihr in der Elektroinstallation keine Kombinierte Schutzschalter, d.h. bei uns FI-LS, dies ist ein Schutzorgan, das sowohl bei Überlast wie bei Kurzschluss auslöst und den FI (RDC) auch aufweist, das gibts aber nur für 1p Stromkreise 230V.

    Bsp.

    FI-LS 16A / C 30mA (1polig 230V)

    Gruss aus Bern CH

    Reto

  • Stromkabel > 5m verboten?

    • NLG
    • 5. März 2005 um 19:39

    Ja, ich gebe meinen Senf auch noch dazu.......es ist Korrekt, dass nach schweizer Norm (NIN 2005) ortsveränderliche Leitungen nicht länger als 5m aufweisen dürfen, ausser sie besitzen eine Aufroll- oder Aufwickelvorrichtung. P.s. ein Kabelklett würde ich nicht als Aufwickelvorrichtung bezeichen! :lol:

    Nein Spass bei Seite....im Beriech VT brauchts längerä Kabel als 5m!

    Daher sieht die vorschrift hier ein wenig "lockerer* aus. Diese Norm ist angepasst worden für die VT / Theaterbereich.

    Die Kabel müssen einfach gegen mechanische Gefahren geschütz werden und eigentlich auf der gesammten Länge abgeklebt werden (Gaffa) naja bisschen Theorie.

    Da aber Anlageteile die mit Kabel T12 (in Deutschland Shuko) verkabelt werden sowieso über FI-Schutzshalter abgesichert werden müssen kann man da schon ein Auge zudrücken.

    Also Bezugsquelle in der Schweiz ist der Elektrogrossist Steffen in Zürich, wir besitzen 5m / 10m / 15m schwarze TD Kabel 3x 1,5 qmm mit anvuulkanisiertem Stecker und Kupplung.

    Bei Bezugsschweirigkeiten (Handelsregister) kann man sich an mich wenden.

    Greetz

    Reto

  • Das Schweizer Showtechnik- Forum

    • NLG
    • 22. August 2004 um 14:07

    Auch wir in der Schweiz bieten ein umfangrieches (einzigartiges) Forum zum Bereich Veranstaltungstechnik an.

    http://www.shownet.ch


    Grüsse aus Bern / schweiz

    Reto

    http://www.nlg.ch

  • Das Schweizer Showtechnik- Forum

    • NLG
    • 22. August 2004 um 14:07

    Auch wir in der Schweiz bieten ein umfangrieches (einzigartiges) Forum zum Bereich Veranstaltungstechnik an.

    http://www.shownet.ch


    Grüsse aus Bern / schweiz

    Reto

    http://www.nlg.ch

  • Saftys-Anschlüsse an Geräten

    • NLG
    • 31. Mai 2004 um 20:21

    Ist das logisch?

    Geräte, die an Traversenkonstruktione befestigt werden müssen mit entsprechenden Saftys gegen Absturz gesichert werden. Nun ist es leider oft der Fall, dass an den Geräten absolut keine Technische Vorkehrungen , Haken angebracht sind um das Teil zu sichern.
    Nun genügt das sichern an der Traverse und um den Haltebügel. Da würde ja im Ernstfall nur der Haltebügel aufgefangen und das ungeischerte gerät stürzt ab!?!?!
    Warum haben daher die Geräte nicht baulicht ein Sicherheitsanschluss für das safty???

    Greetz

    Reto

    http://www.nlg.ch

  • KRAFTWERK - Live in Bern

    • NLG
    • 21. Mai 2004 um 12:07

    Diese Vorstellung war absolut genial.
    Die Multimedia - Visualisierungen vom feinsten.
    Die synchronisationen passten perfekt und die Show der Urväter des Techno war 1A.

    Das PA von d&b Q1 klang absolut einwandfrei, auch bei 120 dB. :lol:
    Die realisation dieses Events ist sicherlich bei Ton-Art sehr gelungen, ein grosses Kompliment!

    Wirklich toll das PA, da kann Fooen fast nicht mithalten. :D

    Cu

    Reto Moser

    http://www.nlg.ch

  • Nullung - Wer kann mir das erklären?

    • NLG
    • 8. Mai 2004 um 21:05

    Jajoo die Normierung Deutschland / Schweiz unterliegt halt nicht den gleichen Internationalen Bestimmungen.
    Ihr habt die VDE wir haben die NIN, SEV gibt halt noch etweilige Abweichungen.
    Da bleib ich bei unseren Schweizer Zusatzbestimmungen.


    Mfg

    Reto

  • Nullung - Wer kann mir das erklären?

    • NLG
    • 8. Mai 2004 um 15:53

    Auch bei der klassischen Nullung ( TN-C) kann die FI-Schutzschaltung angewendet werden. Hier ist aber darauf zu achten, dass nach dem FI keine N-PE Verbindung vorhanden ist!
    In Sonderfällen kann auf den Schutzleiter zu Geräten mit berührbaren leitenden Teilen verzichtet werden, wenn Fehlerstromschutzeinrichtungen mit einer Nennauslösestromstärke von maximal In = 10 mA vorgeschalten werden.
    Generell ist bei temporären Installationen sämtliche Stromkreise bis und mit 25A über einen FI 30mA zu schützen.
    Naja wir verwenden halt CEE 32A/ 5p Leitungen, da brauchts den FI nicht mehr, erst bei der Feinverteilung. ;)

    Cu

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