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Betr. LEXWARE

  • Mechwerkandi
  • 20. Februar 2005 um 12:18
  • lisa
    Beiträge
    1
    • 23. Februar 2005 um 13:35
    • #21

    Hallo Andy,

    da ich in Sachsen wohne (aber keine Sächsin) bin und auf QuickBooks von Lexware "spiele", interessiert mich dein Thread doch sehr.

    Sei doch bitte so lieb und sage, wo die Info herkommt!
    Wenn es nämlich tatsächlich so ist, dann möchte man doch (möglichst vor der nächsten Prüfung) auf eine andere Software umstellen. Aber eh man so eine Migration angeht, sind doch konkrete Informationen nötig.
    Wenn die Anweisung tatsächlich so an die Außendienstler ausgegeben wurde, heißt das doch, dass auch die Finanzämter kein Interesse haben, Firmen zu prüfen, die mit Lexware arbeiten. Das kann man dann doch offen sagen. Einen Grund, dies geheim zu halten, kann ich nicht erkennen.

    Also nochmal: Es würde mir wirklich sehr helfen, wenn du deine Quelle nennst (und mich auch ruhiger schlafen lassen).

    Liebe Grüße
    Lisa :D

  • Mechwerkandi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.712
    • 23. Februar 2005 um 15:29
    • #22
    Zitat von "Lisa"


    Wenn die Anweisung tatsächlich so an die Außendienstler ausgegeben wurde, heißt das doch, dass auch die Finanzämter kein Interesse haben, Firmen zu prüfen, die mit Lexware arbeiten.

    Das ist so nicht ganz richtig.
    Die Aufträge zu Betriebsprüfungen werden nach einer Art von "Rating" erstellt, und Firmen aus bestimmten Branchen dadurch eben öfter.
    Ob Lexware oder nicht, spielt dabei zunächst keine Rolle.

    Ich weiss jetzt nicht, welchen Umfang Dein Geschäft hat.

    Wenn das eine Art von Nebenerwerb ist, brauchst Du Dir keine Gedanken zu machen, da passiert Dir höchstens was, wenn Du grob fahrlässig handelst.

    Für eine kleine Buchführung lohnt sich der Zeitaufwand des "selbermachens" eigendlich nicht, das macht der StB billiger.

    Und wenn Dein Geschäft einen Umfang hat, der einen (eigenen) Computereinsatz notwendig macht, gibt es bessere Soft als Lexware.

    Versuch mal mit Lexware Buchhalter für 01/05 eine korrekte UStVA für eine Baufirma mit Einkünften nach § 13b UStG durchzuführen.
    Es wird Dir nicht glücken... :D

    Nachsatz:
    Och nö, Leute, so nich.
    Ich diskutiere gerne mit jedem über alles mögliche.
    Aber nicht mit anonymen E-Mail-Absendern über meine betriebswirtschaftlichen Kenntnisse.

  • TONMIKE
    Beiträge
    91
    • 23. Februar 2005 um 17:28
    • #23

    Hallo Andi,

    Lisa (so auch andere) hat dich nicht gefragt, ob sie besser mit Lexware Produkten oder mit einem Steuerberater ihre Buchhaltung erledigen sollte, sondern Sie hat dich freundlich um die Quellenangabe gebeten,

    Eine Behauptung, wie du sie aufstellst, zieht Kreise. Nicht nur hier sondern auch in den Lexware Foren und noch weiter.

    Deshalb ist enorm wichtig, dass du deine Behauptung mit einer nachvollziehbaren Quellenangabe fundierst und nicht nur auf Grund von "HörenSagen" hier einstellst.

    Um die Sachlage zu klären, habe ich mich mit der OFD Sachsen in Verbindung gesetzt und auf diesen Thread verwiesen und diesbezüglich um Aufklärung gebeten.

    Trotzdem schliesse ich mich auch noch mal der Bitte aller anderen an, dass du uns die Quelle nennst, aus der deine Frau diese Information hat.

    Vielen Dank

    Mike

  • hell&dunkel
    Moderator
    Reaktionen
    1.095
    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 23. Februar 2005 um 23:40
    • #24

    Lexware Buchhalter - der natürliche Feind des Steuerberaters.

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • kleinstein
    Beiträge
    25
    • 24. Februar 2005 um 04:22
    • #25
    Zitat von "TONMIKE"

    Hallo Andi,

    Um die Sachlage zu klären, habe ich mich mit der OFD Sachsen in Verbindung gesetzt und auf diesen Thread verwiesen und diesbezüglich um Aufklärung gebeten.

    Mike


    Geht es hier eigentlich (falls überhaupt) z.B. um die "Oberfinanzdirektion Chemnitz" oder das "Sächsische Staatsministerium
    der Finanzen"?
    Oder ist das hier ein Fall für das "Lexikon der populären Irrtümer"?
    ala: ... meine Frau hat eine Bekannte deren Schwager hat den geschiedenen Schwiegeson, der wurde nach sicherer Quelle angeblich von Illuminati zu den Aliens von Alpha Zentauri gebeamt!! :wink:

    machen lassen

  • TONMIKE
    Beiträge
    91
    • 1. März 2005 um 12:56
    • #26

    Hallo Forum,

    auf meine Anfrage, bzgl. Andi's Behauptung:

    Mechwerkandi hat Folgendes geschrieben:
    Info für alle, die mit LEXWARE Buchführung spielen:

    >> Die OFD (Oberfinanzdirektion) Sachsen hat an die Aussendienstler eine Anweisung folgenden Inhalts herausgegeben:
    Wenn bei einer BP eine LEXWARE-geführte Bf angetroffen wird, ist die Prüfung kommentarlos abzubrechen und die Umsätze zu SCHÄTZEN!

    Hintergrund:
    Die Lexware entspricht durch die Möglichkeit, Buchungssätze nachträglich zu editieren/löschen, nicht den Grundsätzen einer ordentlichen Bf.

    Da es hier um viel Geld geht/gehen kann, ist anzunehmen, das sich die in Sachsen eingeführte Praxis kurzfristig bundesweit durchsetzt.

    habe ich von der OFD Chemnitz heute folgende Antwort erhalten:

    Zitat:

    Zu dem übermittelten Forumsbeitrag "Betr. LEXWARE" kann ich Ihnen mitteilen, dass die Oberfinanzdirektion Chemnitz eine derartige Anweisung für die nachgeordneten Finanzämter nicht erlassen hat.

    @ Andi

    Also bitte besser informieren, bevor du solche Behauptungen veröffentlichst.

    Danke Mike

  • TomyN
    Profi
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    6.775
    Termine
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    Marktplatz Einträge
    2
    • 3. März 2005 um 17:59
    • #27

    :D Na, wie will ich mal sagen...
    Lexware Buchhalter Pro ist längst nicht so Pro wie Lexware das gerne hätte.
    Die Beispiele dazu hab ich schon im Lexware Forum geschrieben...
    Konnte die Buchhalterin gerade noch davon abhalten aus dem Fenster zu springen, als der Steuerberater anrief, und sagte, das die Bankkonten nicht stimmen.
    Zum anderen gab es grad wieder ein schönes Erlebnis, allerdings mit dem Lohnmodul im Zusammenhang mit dem diebischen Vogel.

    Tomy

    SIM II Operator und Dante Level I-II-III (Dante sogar dreimal :)
    Jugendschwimmabzeichen, Rettungsschwimmabzeichen in Bronze
    Meine kommerziellen Softwareprodukte SATlive und LevelCheck

  • Magic
    Verifiziert
    Beiträge
    652
    • 6. März 2005 um 16:38
    • #28

    Ok,
    habe als dieser Threat neu aufgemacht wurde, sofort eine Mail an LEXWARE geschickt, hier jetzt die Antwort:
    --------------------------------------------------------------------------------------
    vielen Dank für Ihre Anfrage!

    Die Lexware Produkte buchhalter standard/plus und pro entsprechen den
    Grundsätzen
    ordnungsgemäßer Buchführung und sind zertifiziert.

    Für die Erfassung der Buchungen steht Ihnen der Stapel-und/oder Dialogmodus
    in den Programmen
    zur Verfügung. Entscheiden Sie sich für den Stapelmodus können die Buchungen
    jederzeit bearbeitet werden.
    Die Auswertungen werden in diesem Fall mit einem Hinweis der "Vorläufigkeit"
    versehen.
    Mit dem Festschreiben bzw. Journalisiern der Buchungen sind keine Änderungen
    mehr möglich.

    Für weitere Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

    Mit freundlichen Grüssen

    i.A. Heike Schiner
    --------------------------------------------------------------------------------------

    Das wurde ja schon oben weiter gesagt, nur einfach nochmal zur Info.

    Gruß Dirk

    The Show must go on ...

  • KGB
    Profi
    Beiträge
    238
    • 23. März 2005 um 01:05
    • #29
    Zitat von "hell&dunkel"

    Lexware Buchhalter - der natürliche Feind des Steuerberaters.

    Wie bitte ist denn das zu verstehen? Wir setzen in unserer Firma auch Lexware pro ein für Buchhaltung / Lohn / Faktura. Funktioniert gut und wir hatten erst vor 2 Monaten eine Aussenprüfung durch das Finanzamt. Ohne Beanstandungen. Die Buchungen am Jahresende für den Steuerberater flux im Datev Format exportiert und fertig. Wo ist das Problem? Wenn mir jetzt noch jemand zeigt, wie ich Buchungen aus dem Journal löschen kann ohne das man es sieht. Klar kann ich vorher ne Datensicherung machen, buchen. Bei einer anschliessenden Rücksicherung sind die Buchungen natürlich nicht mehr da.

    .....und wer schon mal ein Datev System eingerichtet hat (so mit Server und netten Workstations) und NICHT funktionieren Programmen, der wird um Lexware oder ähnliches flehen, vom Preis mal ganz abgesehen.

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