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riggin an holzkontruktion

  • Everest2002
  • 28. Februar 2005 um 22:58
  • Everest2002
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    990
    • 28. Februar 2005 um 22:58
    • #1

    so hab da eine wichtige frage.
    ein kollege fragte ob man ab holz ein rigg,spricht traversen und boxen fliegen darf.

    nun da es ein öffenliches gebäude ist wollte ich fragen ob es überhaubt erlaubt ist.

    PS:
    google/bordsuche/und div bücher schon druch geforstet!!

    danke

    -none-

  • Tobias Zw.
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    • 28. Februar 2005 um 23:01
    • #2

    Wenn der Balken so dimensioniert ist, daß er die Last aufnehmen kann - kein Problem. In Versammlungsstätten müssen die Baustoffe so oder so B1 sein, von daher kannst Du da auch ganz normal mit'm Steel drüber safen. Entscheidend ist, daß der Balken da, wo Du hinwillst, für die entsprechende Last geeignet ist!

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Everest2002
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    • 28. Februar 2005 um 23:13
    • #3

    wie ich das gesehen habe
    sind das balken für das dach-->spricht tragend :?

    -none-

  • Tobias Zw.
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    • 28. Februar 2005 um 23:19
    • #4

    Ja, aber darfst Du an dieser Stelle noch zusätzliche Lasten einbringen? Das müßtest Du klären.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Everest2002
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    • 28. Februar 2005 um 23:28
    • #5

    nun danke nur:

    die boxen wiegen sehr viel,mehr als 30kg
    und er möchte gern selber es machen :oops:

    -none-

  • Tobias Zw.
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    • 28. Februar 2005 um 23:41
    • #6

    Du (oder Dein Kollege) darfst das im Prinzip selber machen, wenn

    a) die Aufhängung den Anforderungen der BGV C1 usw. genügt
    b) Ihr die Last an dieser Stelle in die Decke einbringen könnt (Statik?) und
    c) Ihr auch die Verantwortung dafür übernehmen könnt, wollt und dürft.

    Ihr müßt also sowohl die Anschlagpunkte als auch Euer berufliches "gutes Gewissen" und Eure Sachkenntnis prüfen...

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Everest2002
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    990
    • 1. März 2005 um 15:37
    • #7

    ich mach dort garnichts,
    er möchte es machen,
    (physik lehrer)

    -none-

  • Acid_Burnzzz
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    • 2. März 2005 um 19:27
    • #8

    Ist jetzt vielleicht etwas OT, aber mir ist auch gerade eine Frage eingefallen die in diese Richtung geht. Bei uns in der Nähe gibt es ne Tennishalle ca. 2000 m² Dachfläche, die komplette Dachunterkonstruktion muss in unseren Breitengraden (Bauauflage) für 75 cm Schnee/m² ausgelegt sein.
    In der Halle gibt es keine vom Statiker ausgewiesenen Hängepunkte etc....

    Annahme: VA im Hochsommer (Schneefall ist unter keinen Umständen zu erwaren). Dürfte man ruhigen Gewissens einiges ins Dach reinhängen? Ich rede hier von einigem, also kein Komplettes Rigg mit einigen Tonnen, sondern übern paar Hundert Kilo z.B. auch auf mehrere Unterzüge verteilt ... Wie handhabt ihr sowas?

  • ivo
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    182
    • 2. März 2005 um 20:54
    • #9

    Ohne Statikergutachten wird nix gehaengt, alles andere ist mindestens grob fahrlaessig.
    Wer haftet wenn doch was passiert?

  • Jeremy
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    1.491
    • 2. März 2005 um 21:17
    • #10
    Zitat von "Acid_Burnzzz"

    Annahme: VA im Hochsommer (Schneefall ist unter keinen Umständen zu erwaren).

    Wie sagte doch er große böse Bube aus "Under Siege II": Der Anfang einer jeden Katastrophe ist eine beschissene Annahme.

    Du hast natürlich recht, im Hochsommer ist kein Schneefall zu erwarten ... andererseits: Die römische Basilika S. Maria Maggiore wurde der Sage nach an dem Ort erbaut, wo am 5. August des Jahres 352 in Rom Schnee lag. Das war unabhängig voneinander sowohl einem römischen Kaufmann als auch dem damaligen Papst Liberius im Traum prophezeit worden.

    Bloss gut, dass da keiner stand und sagte "Heute kein Schnee, ich muss mein Rigg hängen!"

    --
    Jeremy

    Harvard'sches Gesetz für Tierversuche: "Unter sorgfältigst kontrollierten, dokumentierten und jederzeit reproduzierbaren Laborbedingungen verhalten sich Versuchstiere immer so, wie es ihnen gerade passt."

  • Apostoli
    Profi
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    653
    • 3. März 2005 um 16:27
    • #11

    ... im worst case muss jemand aufs dach und schnee schippen....

    ne im ernst, im normalfall kannst du ohne "statik" für das dach nur mit nem groundsupport halbwegs ruhig schlafen.

    wie alt ist die halle? vielleicht hat der damalige architekt/statiker noch unterlagen zu der halle...

  • Acid_Burnzzz
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    • 3. März 2005 um 21:48
    • #12

    Die Halle ist ca. ein Jahr alt und wurde als Multifunktionshalle gebaut (ganz Multifunktionell ohne Hängepunkte und mir sage und schreibe 90 A Hausabersicherung).

    Es geht auch nicht um ne VA in der Halle, das war nur ne Frage die mir so gekommen ist, als ich das letzte mal dort Tennis spielen war. Denke mal wenn man auf den Statiker zugeht könnte man bestimmt einiges an Berrechnungen bekommen mit denen man u.U. auch was anfagen kann.
    Also wie gesagt war nur ne Frage dir mir so gekommen ist ...

  • treibsand
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    1
    • 9. März 2005 um 15:08
    • #13
    Zitat von "Acid_Burnzzz"

    ...wurde als Multifunktionshalle gebaut (ganz Multifunktionell ohne Hängepunkte und mir sage und schreibe 90 A Hausabersicherung)...

    Na immerhin kann man da Tennis spielen und sinnlose Probleme wälzen. Das wären ja schon 2 Funktionen... :D

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Mechwerkandi
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    • 9. März 2005 um 15:38
    • #14
    Zitat von "ivo"


    Wer haftet wenn doch was passiert?

    Du.

    Es ist ein weit verbreiteter Irrglauben, ein Statikergutachten würde automatisch einen Haftungsausschluss, bzw. -übernahme bedeuten.

  • ivo
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    182
    • 9. März 2005 um 16:05
    • #15

    Das waren auch zwei getrennte Aussagen.
    Nur wuerde ICH nichts ohne Gutachten haengen, da ich nur dann dafuer die Verantwortung uebernehmen wuerde. Wenn ich in einen vom Statiker abgesegneten Punkt etwas nach Vorschrift haenge greift zumindest meine Berufshaftpflicht.
    Und ich kenne keinen VA-Techniker / Rigger ohne Berufshaftpflicht...

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