Servus...
Folgendes Szenarium:
auf einer VA werden zwei Verleiher angagiert. Eine Firma ist zuständig für das Licht die andere für den Ton.
Die VA beginnt auf einmal fällt vom Rig der Firma X (Licht+Rig) ein Scheiwerfer zu Boden, da dieser nicht richtig gesichert war, und verletzt beim herabfallen einen Gast!
Firma Y (Ton) hatte diesen Mängel bereits vor der VA entdeckt und dem entsprechend die Firma X darauf hingewiesen.
FRAGE:
- Ist die Firma Y die nach BGVc1 arbeitet, dazu berechtigt, von den Mitarbeitern bzw. der TL (kein Bühnen Meister o.ä.) die VA bis zur Beseitigung der Mängel zu unterbrechen ???
- Ist die Firma Y mit in der Haftung obwohl sie für die Fehler der Firma X nichts zu können - auch kein Material am besagten Rig...
- muss eine Mängelliste schriftlich bei der Firma X sogar vorgelegt werden
um aus der Haftung zu kommen? oder reicht da ein mündlicher Verweis..?
- muss der Hinweis dem Veranstalter weitergeleitet werden müssen schriftlich oder mündlich? um nicht mit Haften zu müssen?
- ACHTUNG in Firma Y arbeiten keine BühnenMeister o.ä.!
- Firma X sind Newbies und wissen wahrscheinlich nichts von BGVc1 ????
- Hatt man überhaupt eine Hinweispflicht! wenn man weis das kein Meister der Veranstaltungstechnik oder der TÜV da sind?
Und nun zu euch!
Wer weis dazu bescheid?