Tach,
weiß jemand von Euch ob die Nutzung des Begriffs "Ingenieur-Büro" an Vorschriften, wenn ja - an welche - geknüpft ist?
Ich studiere Nachrichtentechnik, dabei auch Akustik, Rundfunktechnik, ... und schreibe meine Diplomarbeit an der FH-Köln zu einem akustischen Thema der Raummessung.
Darf ich nach meinem Abschluß ein "Ingenieuerbüro für Akustik und Beschallungstechnik" eröffnen?
Schöne Grüße
Stephan