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Zuständigkeiten bei der VstättVO

  • jaan2204
  • 25. März 2005 um 14:02
  • jaan2204
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    • 25. März 2005 um 14:02
    • #1

    Hallo!

    Ich habe mal eine Verständnisfrage:

    Hierarchisch betrachtet-wer ist bei der VstättVO für was
    verantwortlich im Rahmen. Wer macht die Bestimmungen, wer muß kontrollieren, wer ist für die Umsetzung zuständig und wie sieht die Umsetztung der VO in der Praxis aus? Läuft das zum Beispiel nur über Bauämter oder kommen da auch andere Beamt bzw. Kontrolleure anderer Institutionen zum Tragen oder spielen zum Beispiel auch Aufgaben der Polizei ein Rolle. (Ordnungsfunktion, Evakuierungsleitung etc.)

    Bräuchte mal einen Überblick über die Umsetzungsgestaltung der VO.

    mfg
    andré

  • Tobias Zw.
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    • 25. März 2005 um 18:36
    • #2

    Die Länder-VStättVOen sind ergänzende Verordnungen zu den jeweiligen Landesbauordnungen, die auf Grund der Ermächtigungsparagraphen in den jeweiligen Bauordnungen durch die oberste Landesbaubehörde erlassen werden. Die Landesbauordnungen sind ein Teil des Polizeirechtes.
    Versammlungsstätten sind "Bauten besonderer Art und Nutzung" und unterliegen daher in Planung, Genehmigung und Betrieb besonderen regeln. Grundsätzlich verantwortlich für die Befolgung der VStättVO ist - wie bei den ebenso wichtigen UVVen - der Betreiber. Gewisse Prüfungen der Einrichtungen müssen turnusmäßig von Sachkundigen, in längeren Abständen auch von Sachverständigen durchgeführt werden.
    In Versammlungsstätten oberhalb einer bestimmten Größe müssen auch ein oder zwei "Verantwortliche für Veranstaltungstechnik", also Meister oder sonstige Personen mit Befähigungszeugnis, im Ausnahmefall bei kleinen Szenenflächen in manchen Ländern auch Fachkräfte mit Berufserfahrung, anwesend sein.
    Die Verantwortung trägt erst einmal der Betreiber, der sie an den oder die Meister delegiert. Dieser kann auch Teilbereiche der Verantwortung an zuverlässige und qualifizierte Mitarbeiter weitergeben.

    Lieber Jaan, deine Frage klingt, als ob Du einen bestimmten Sachverhalt im Auge hättest, ist aber sehr weit und allgemein gehalten. Worum genau geht es Dir denn?

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • jaan2204
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    • 25. März 2005 um 20:39
    • #3

    Danke für die Auskünfte. Mich interessiert vor allen daran, wer nun genau diese Bestimmungen durchsetzen muß. Besser noch, wer trägt denn die Verantwortung der Kontrolle, also wer ist verpflichtet diese durchzuführen. Ist das jetzt zum Beispiel der Ordnungsbeamte der Gemeinde, welcher von Veranstaltungesstätten und seinen speziellen Anforderungen eigentlich noch nie was gehört hat oder kommt dann einer von einer geschulten Behörde. Werden jetzt zum Beispiel die Kontrolleure extra geschult oder läuft das nach dem Motto - "ach ja - da gibt es eine neue Verordnung-viel Spass"
    Wie sieht denn nun in der Praxis die Wirkung derer aus? Greift sie erst wieder mal dann, wenn was passiert? Mich interessiert es aus 4 Punkten:

    1. ich möchte mal genau wissen, wie Kontrolle und Umsetzung der VO in
    der Praxis durchgeführt werden und wer da wie gebildet kontrolliert
    2. es gibt bei uns Bum-Bum-Clubs, die in baufälligen Fabrikgebäuden
    mit normalen Stoff an Wänden und Notausgang hinterm DJ-Pult
    betrieben
    werden und die Stadt fand das bei einer Kontrolle ok
    (Fassungslosigkeit)
    3. arbeite ich nebenbei als Lichtler und sonst beim "Freund und Helfer"
    und da wir ja bekanntlich für Ordnung und Sicherheit zuständig sind,
    Präventiv arbeiten und bei Schädensereignissen die ersten Maßnahmen
    treffen sollen, wäre es ja eventuell sinnvoll, wenn auch die Polizei
    bei Besichtigungen und Abnahmen von VO mit eine Meinung abgibt und
    daher vielleicht nicht vollends bei VstättVO vorgelassen sein sollt, denn
    wenn was passiert haben wir als erstes mit die Arbeit
    4. steht bei mir irgendwann eine Hausarbeit und Diplomarbeit an und
    da will ich mal schauen, ob diese Problematik auch für die
    zukünftige Polizei als Dienstleistungscenter relevant sein könnte, z.B.
    in vorm eines geschulten Sachbearbeiters in der jeweiligen PD als
    Verbindungkoordinator zu anderen betroffenen Behörden

    Ich danke dir jetzt schon für deine Infos.

    mfg
    andré

  • Tobias Zw.
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    • 25. März 2005 um 21:07
    • #4

    Hm, dann schauen wir mal, ob ich's so auf die Reihe bekomme, wie's Dir nutzt.

    Also, erstens und ohne Ausflüchte ist immer der Betreiber der Versammlungsstätte in der Pflicht und haftet auch! Deswegen muß bei Betrieb der Versammlungsstätte immer der Betreiber oder ein von ihm benannter Vertreter anwesend sein. Das ist BG-mäßig bußgeldbewehrt!

    Einen Teil der Verantwortung wird in entsprechenden VS an den Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik delegiert. Der kann aber selbsteverständlich nur in seinem Arbeitsbereich für Ordnung sorgen und auch haften.

    Normalerweise führt die Bauaufsicht alle drei Jahre zusammen mit der Feuerwehr eine Begehung der VS durch. Also: Sollte durchführen. Daß es viele, viele, viele VS gibt, die nicht einmal eine vernünftige Bauabnahme erlebt haben, steht auf einem anderen Blatt. Diese Herren sind normalerweise diplomierte Ingenieure.

    Im Falle von Mißständen haben ein ernstes Wörtchen zu reden: Die Bauaufsicht; die Brandsicherheitsbehörde; das Amt für Arbeitssicherheit (-> Ordnungsamt) und die Berufsgenossenschaft. Alle können entweder den Betrieb einstellen, Auflagen erteilen oder Bußgelder verhängen.

    Ich hoffe, das konnte Dir weiterhelfen.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • jaan2204
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    • 26. März 2005 um 14:33
    • #5

    und wie sieht es in der Praxis jetzt bei Veranstaltungen für die Technik aus. Oft sieht man ja bei den meisten kleineren Events niemanden der mal irgendeine Frage zu Zulässigkeit und Sicherungvorschriften macht. Wenn das Bauamt dafür eigentlich zuständig ist, brauchen die Beamten eigentlich einschlägige Kenntnisse über BGV´s z.B Saftypflichten etc. Aber ich kann mir nicht vorstellen, dass sich damit einer beschäftigt hat, da es ja bis jetzt nicht sein Bereich war oder bauen die BGVs nur auf die VstättVO auf und dann ist für diesen Bereich schon wieder jemand komplett anderes zuständig. Woher nehmen die BGV´s eigentlich ihre Legitimation her, denn aus meiner Rechtsausbildung ist mir bekannt, das Verordnungen keinen weisenden Charakter für sich allein haben, sondern sich immer direkt aus einem Gesetz ergeben müssen.

  • Tobias Zw.
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    • 26. März 2005 um 20:19
    • #6

    Oha, da geht aber einiges durcheinander.

    Die Beamten der Bauaufsicht prüfen nur nach Maßgabe der Bauordnung, der VStättVO und der HausPrüfVO, also nur auf Grundlage der ergänzenden Rechtsvorschriften zur Bauordnung. Das ist stumpf Landesrecht. Die BGV interessiert die Bauaufsicht dienstlich erst mal gar nicht.

    Die Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften sind legitimiert durch entsprechende Paragraphen im XII. Sozialgesetzbuch, in dem die Unfallversicherungsträger ermächtigt werden, Vorschriften als autonome Rechtsnormen zu erlassen. Deswegen können die Berufsgenossenschaften auch Bußgelder festsetzen. Ich empfehle Dir zu dem Thema mal so die hinteren Paragraphen in der BGV C1 durchzulesen. Kontrolliert wird das natürlich nicht durch die Bauaufsicht sondern durch die Berufsgenossenschaften bzw. durch das Amt für Arbeitssicherheit, da dieses auch die BG-Vorschriften als Arbeitssicherheitsregeln ansieht.

    Dieses Amt für Arbeitssicherheit interessiert sich dann auch für das Arbeitssicherheitsgesetz, Bundesimmissionsschutzgesetz bei Lärmeinwirkung usw. usf.

    Das Problem ist, daß sich die MVStättVO und die BGVen streckenweise überlappen und teilweise widersprechen. In diesen Fällen kommt immer die jeweils schärfere Vorschrift zur Geltung.

    Ich wiederhole: Verantwortlich ist immer erst mal der Betreiber, und bei offenkundigen Verstößen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung und bei Verstoß gegen die Sorgfalts- und Sicherungspflicht als Arbeitgeber sollte man immer diese drei Instanzen, nämlich Amt für Arbeitssicherheit, Bauamt und Berufsgenossenschaft einbeziehen.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

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  • jaan2204
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    • 31. März 2005 um 10:14
    • #7

    Vielen Danke erstmal für deine Ausführungen. Eines wäre noch interessant:

    Wer wird aktiv bzw. welche Mühlen mahlen los, wenn mal was passiert ist, also vom einfachen Arbeitsunfall, von Evakuierungen bis hin zum Einsturz von irgendwelchen Konstruktionen bzw. Absturtz von Technik, Versagen der Veranstaltungsstätte (Elektrik, Statik etc.) etc.? Wenn ich dass jetzt richtig verstanden haben, sind dass 2 Paar Schuhe, also Fehler bei dem Veranstaltungsort und Fehler bei der Veranstaltungstechnik. Für beides haftet erst einmal der Betreiber bzw. dann der delegierte Techniker vor Ort. Aber wenn nun was passiert, wer wird dann wie aktiv (Ermitteln, Bearbeiten etc) und was passiert dann?

    mfg
    andré

  • Tobias Zw.
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    • 31. März 2005 um 10:32
    • #8

    Bei einem Arbeitsunfall, bei dem ein versicherter Arbeitnehmer zu Schaden kommt, interessiert es vor allem den Unfallversicherungsträger, also die Berufsgenossenschaft, und das Amt für Arbeitssicherheit.

    Sobald die Öffentlichkeit (Publikum) betroffen ist (der Gesetzgeber spricht da gerne von der "Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung"), greift z. B. das Baupolizeirecht (-> VStättVO). Dann interessieren sich hoffentlich Bauamt und die ganzen anderen Behörden dafür - und natürlich der Staatsanwalt.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

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  • TeO
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    • 28. April 2005 um 17:01
    • #9

    Dieser Thread ist nunmal sehr interessant und informativ, trotzdem sei mir die Frage erlaubt:

    Zitat

    In diesen Fällen kommt immer die jeweils schärfere Vorschrift zur Geltung

    Wo steht das geschrieben?

    Gruss
    TeO

  • Tobias Zw.
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    • 29. April 2005 um 08:34
    • #10

    Das muß nicht geschrieben stehen, das ist Logik. Denn das Recht schützt im Regelfall den (potentiell) Geschädigten - und wenn es zwei Vorschriften zu einem Thema gibt, so ist jeweils die zu beachten, die Unbeteiligte am ehesten schützt, also die schärfere Vorschrift.
    Beispiel: Die VDE schreibt, daß Lampen erst ab einem Gewicht von 5kg mit einer zweiten Aufhängung versehen werden müssen, die BGV C1 kennt keine Gewichtsgrenze und sagt, daß alle Geräte ein Safety brauchen. Und, was beachten wir? Siehste.

    MfG TZw.

    Äch bän wäder do.

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  • TeO
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    • 29. April 2005 um 09:53
    • #11

    Moin!

    Also, Tobias, das war eine ganz normale und auch ernst gemeinte Frage, denn wenn Du schon solche Behauptungen hier aufstellst, solltest Du eine Quelle wissen, die Du hier angeben kannst! Wenn Du schlecht gefrühstückt hast, kann ich nix dafür, und Deine doch sarkastische Antwort kannst Du Dir dann sparen. Dass Dir dann aufgrund mangelnder Kenntnis die Argumente ausgehen, dafür kann hier auch keiner etwas.

    Zudem würde ich Dir empfehlen, einfach mal besser nix zu schreiben, bevor Du Dich mit solchen Aussagen, die dann andere vielleicht als Rechtsbelehrung auffassen und als rechtsverbindlich ansehen, in die Brennnesseln setzt. Denn Du als Fachkraft für VAT wirst dann zitiert, es steht hier auch schwarz auf weiss, und dann kannst DU im Falle, dass sich jemand auf Dich beruft, haftbar gemacht werden! Das ist definitiv sicher, das wird Dir jeder Anwalt wohl auch so sagen, hatte darüber gerade die Tage erst ein Gespräch mit dieser Gattung.

    Desweiteren hat Recht nichts mit Logik zu tun, Recht ist keine Mathematik. Die Aussage ist einfach totaler Quatsch. Wer's genau wissen will, sollte einen Rechtsverdreher seines Vertrauens dazu befragen und sich nicht auf die Aussagen in diesem Forum verlassen, das kann nämlich mal ganz schnell in die Hose gehen.

    Und noch was für Tobias: Auch wenn es vielleicht theoretisch stimmt, was Du sagst (wenn Du es auch falsch formuliert hast), ist es praktisch in Deutschland und wohl vielen kapitalistischen Ländern so, dass immer derjenige Recht hat, der den besseren Anwalt hat. Recht haben und Recht bekommen sind nunmal zwei Paar Schuhe, und es interessiert keinen Richter, ob etwas "logisch" ist. "Logik" haben nicht die Juristen erfunden... :D :D :D

    Grüsse
    TeO

  • ADMIN
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    • 29. April 2005 um 10:03
    • #12
    Zitat von "Tobias Zw."

    Beispiel: Die VDE schreibt, daß Lampen erst ab einem Gewicht von 5kg mit einer zweiten Aufhängung versehen werden müssen, die BGV C1 kennt keine Gewichtsgrenze und sagt, daß alle Geräte ein Safety brauchen. Und, was beachten wir? Siehste.

    Eine kleine Ergänzung: In der BGV C1-Erläuterung SP 25.1/2 (BGI 810) steht:

    Zitat

    Lautsprecher und Mikrofone, die nicht schwerer als 0,75 kg sind, können an Zuleitungskabeln aufgehängt werden, wenn diese einschließlich der in ihren Verbindungselementen enthaltenen Zugentlastung einer 12fachen Belastung, bezogen auf das Gewicht der zu sichernden Geräte, standhalten.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Tobias Zw.
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    • 2. Mai 2005 um 08:35
    • #13

    @ Admin: Tja, die Ausnahmeregelung für die Faultiere vom Rundfunk (-> abgehängte Mikrofone) habe ich jetzt mal außen vor gelassen, um die Sache nicht zu verkomplizieren... aber auch diese pädagogische Vorgehensweise hat leider nix genutzt.

    @ TeO: Ich habe nicht schlecht gefrühstückt, ich rede so mit den Leuten, wie ich es IRL auch mache - z. B. mit Auszubildenden oder interessierten Laien. Und genau wie dort ziehe ich irgendwann einen Schlußstrich, wenn ich das Gefühl habe, daß ich provoziert werden soll. Ich habe mir mal Deine bisherigen Postings durchgelesen, und schon einmal hast Du ohne Grund, Anlaß und vor allem Begründung meine Aussagen angezweifelt und lächerlich gemacht. Das braucht keiner im Forum, und deswegen mache ich jetzt Schluß. Ich schreibe hier aufgrund meiner Ausbildung und meiner Erfahrung, und nicht, um einem albernen "Gelehrtenstreit" nachzugehen - dafür ist (zumindest in meinem Fall) die Zeit zu kostbar.

    MfG Tobias Zw.

    Äch bän wäder do.

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  • TeO
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    • 2. Mai 2005 um 10:12
    • #14

    Lieber Tobias,

    Warum soll ich hier im Forum alles für gut befinden, was die sogenannten "Fachkräfte" von sich geben? Dass die Ausbildung zur Fachkraft (noch) nicht das Gelbe vom Ei ist, wirst Du hier von noch anderen Usern bestätigt bekommen! Dass ich und auch andere dies ganz klar sehr kritisch sehen, damit musst Du nunmal leben. Und nur weil Du irgendeinen Schein hast, bedeutet das nicht, dass Du der Allwissende bist!

    Trotzdem: Auch wenn Du IRL so mit den Leuten redest, solltest Du - gerade wenn Du mit Deiner Ausbildung argumentierst - die Quellen angeben können, wo was wie steht. Den Leuten nur Brocken ohne Fundament hinzuwerfen, führt zu der von Dir geschilderten Situation - man wird eben nicht für voll genommen. Schwätzer gibt es in der Branche genug, wenige können ihre Argumentationen fachlich untermauern.

    Ich streite Dir ein gewsisses Maß an Wissen nicht ab. Aber wie ich jetzt auch an Deinem letzten Posting wieder sehe, machst Du jeden und alles nieder, der Dich "widerlegt" oder Gegenargumente bringt. Ist auch klar, Du hast ja eine mehr oder weniger teure Ausbildung hinter Dir und Du musst es ja wissen. Es kann ja anscheinend nicht sein, dass ein Nicht-Scheinler mehr Wissen und Erfahrung hat als Du... ;)

    Und ich gebe Dir Recht, einen Gelehrtenstreit braucht hier keiner. Würde auch nicht gehen, da hier keine Gelehrten mitschreiben. Die haben nämlich garantiert was Besseres zu tun... :D :D :D

    Gruss
    TeO

  • manuela
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    • 2. Mai 2005 um 11:02
    • #15
    Zitat von "Tobias Zw."

    das ist Logik. Denn das Recht schützt im Regelfall den (potentiell) Geschädigten

    Es gibt immer Menschen die ein meist persönliches Interesse daran haben Veranstaltern geschäftlichen Schaden zuzufügen. Leider wird es oft klaglos hingenommen. Auch eine Uniform ist kein Beleg für Sachkompetenz, diese ist im Falle einer Auseinandersetzung zu prüfen, das beginnt schon mit der Ausweispflicht. Anonyme "Anzeigen" quittiert man erstmal mit "falscher Anschuldigung, Geschäftsschädigung und Regress".
    Wenn jemand "feststellt" daß ein Verstoß gegen VersStVO o. anderes vorliegt, ist er erstmal in der Beweispflicht. Im Zweifelsfalle sofort anzeigen, inklusive Regress, insbesondere wenn dem Veranstalter in irgendeiner Form Schaden entsteht durch diese Handlung. Bei Beanstandung bautechnischer Mängel ist dazu auch Sachkenntnis, sprich fachliche Berufsausbildung nötig, sonst ist die Angabe erstmal anzuzweifeln, zu bestreiten. Beruht der Vorwurf auf Messungen ist der Nachweis auf Glaubwürdigkeit der verwendeten Meßmittel und fachgerechter Umgang damit zu führen, andernfalls ebenso Anzeige wegen unhaltbarer Vorwürfe. War überhaupt ein Zeuge zugegen ? Wenn nicht ist das frei erfunden. Anwalt freut sich auch öfters über zu fleißige Kontrolleure, sogar die Polizei ist nicht befugt Veranstaltungen ohne rechtliche Grundlage (Beweise von Verstößen die das rechtfertigen) zu beenden, auch das ist sofort einklagbar. (nennt sich dann Mißbrauch der Weisungsbefugnis im Amt, man sollte es gleich mit Regress koppeln usw.)

    Es gibt nicht nur Rechtsvertreter in Deutschland, sondern auch maßlosen Mißbrauch der bestehenden Verordnungen. Veranstalter sind also gut beraten nichtnur die geltenden Bestimmungen einzuhalten sondern auch ihre Rechte in Anspruch zu nehmen und sich gegen unhaltbare Vorwürfe zur Wehr zu setzen.

    Es ist sehr bedauerlich zu sehen wieviele Menschen sich täglich damit beschäftigen anderen Schaden zuzufügen, oft aus persönlichem oder geschäftlichem Interesse heraus. Veranstaltungen sind keine Arena für geschäftliche Kleinkriege, sie sind zur Freude der Gäste da. Das sollte sich jeder vor Augen halten bevor er den Finger hebt.
    Man kann die meisten Mißstände ohne großes Theater beseitigen und weiter gehts, wir sind schließlich alle nur Menschen, und fehlerlos ist niemand.
    Ich hoffe noch viele tolle Veranstaltungen erleben zu dürfen bevor die Durchführung davon endgültig verboten wird :D

    Manuela

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

    Einmal editiert, zuletzt von manuela (2. Mai 2005 um 11:38)

  • TeO
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    • 2. Mai 2005 um 11:35
    • #16
    Zitat

    ...Beruht der Vorwurf auf Messungen ist der Nachweis auf Glaubwürdigkeit der verwendeten Meßmittel und fachgerechter Umgang damit zu führen...

    Das wäre schön, wenn das so funktionieren würde! Wenn die Grünen anrücken, dann kannst Du nicht mehr damit argumentieren. Unter Umständen fühlen sich die Beamten dann als "Depp" abgestempelt und unterbinden die weitere Durchführung der VA ganz!

    Kleines Beispiel: Ein Ort in meiner Nähe, es gibt dort eine Halle, in der schon jahrelang VAs durchgeführt wurden. Diese Halle liegt auch mitten im Ort, hat also "viele" Anwohner. Es waren immer von Januar bis Mai und von Oktober bis Dezember VAs in der Halle, pro Monat aber maximal eine. Ergibt dann 8 VAs pro Jahr. Die Anwohner haben sich auch nie beschwert, bis auf einmal vorletztes Jahr ein Nachbar quergeschossen hat (irgendwelche Dorfquerelen haben ihn wohl zu diesem Schritt veranlasst). Nun ging das Ganze eben auch vor Gericht, dort wurden die VAs in der Anzahl begrenzt (max. 4 VAs/Jahr), die Lautstärkeregelung wurde vom Gericht "neu definiert", die Musik bei den VAs darf nur noch bis max. 1.30 Uhr gehen. In der Region hier ist Musik bis 2 Uhr Standard, nur so nebenbei erwähnt. Soweit so gut.

    An Ostern hatte ich die letzte VA dort, gegen 23.30 Uhr kam der örtliche Veranstalter, ich solle doch bitte SOFORT leiser machen. Okay, auch wenn es nicht wirklich laut war, Masterfader nach unten, bis es eigentlich keinen Zweck mehr hatte. Hintergrund der Geschichte: Der tolle Nachbar hatte die Grünen informiert, er habe Messungen angestellt (mit einem tollen Conrad-Pegelmesser!) und es wäre viel zu laut. Fakt war: Die Grünen haben gesagt "macht leiser, wenn wir nochmal kommen müssen, gibt es Anzeige (gegen den Veranstalter)" und sind dann wieder gefahren. Welche Pegel hier gemessen wurden, hat die nicht interessiert, der Gerichtsbeschluss (der klar aussagt, welche Pegel wo sein dürfen) hat die ebenfalls nicht interessiert. Klare Aussage war: Es hat sich jemand beschwert, dann müssen sie kommen, bei der nächsten Meldung gibt es unaufgefordert Anzeige! Wie soll man dann denn bitteschön noch mit Nachweisen etc. bestehen können?
    Endeffekt der Aktion war, dass der örtliche Veranstalter die Veranstaltung gegen 1 Uhr beendete, das Publikum regelrecht aus der Halle "kehrte", nur damit der tolle Nachbar nicht nochmal auf die Idee kommt, die Grünen zu informieren, was ja unweigerlich zu einer Anzeige geführt hätte. Dass im Weiteren nun viele Beuscher der Halle die VAs in der Halle meiden werden, weil's ja für dasselbe Eintrittsgeld woanders länger geht und kein solcher Zirkus drumherum ist, wird hier ganz übersehen. So sterben nach und nach gerade in den ländlichen Gegenden die Veranstaltungsorte.

    Noch ein kleiner Hintergrundgedanke zur Situation und zum Gerichtsbeschluss: Da der gute Nachbar bei einem sehr großen deutschen Unternehmen beschäftigt ist/war, bei dem er auch Schichten arbeiten musste und angeblich nicht mehr zu seinem "regelmäßigen" Schlaf gefunden hat, wenn VAs in der Halle stattgefunden haben, und er deswegen seine Arbeit nicht mehr verrichten konnte, wurde er juristisch von eben diesem großen Unternehmen vertreten. Das der kleine Dorfverein sich keinen teuren Anwalt leisten konnte, ist klar. Logisch auch, dass der "bessere" Anwalt sich teuer bezahlen lässt. Eigentlich ist es skandalös, dass es so ist, aber wer den besseren Anwalt hat, hat eben in Deutschland Recht...

    Soweit ich mich noch an meine zwei Semester Rechtswesen entsinnen kann, wiegt das "Wohl der Allgemeinheit" immer noch mehr als das "Wohl des Einzelnen". In letzter Zeit werde ich aber immer öfters eines anderen Sachverhaltes belehrt...

    Gruss
    TeO

  • manuela
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    • 2. Mai 2005 um 13:03
    • #17

    hauptsache man kann in Frieden feiern (bzw. arbeiten... )

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • CGVS
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    • 2. Mai 2005 um 21:51
    • #18
    Zitat von "TeO"

    Das wäre schön, wenn das so funktionieren würde! Wenn die Grünen anrücken, dann kannst Du nicht mehr damit argumentieren. Unter Umständen fühlen sich die Beamten dann als "Depp" abgestempelt und unterbinden die weitere Durchführung der VA ganz!

    Sowas kann einem immer blühen, auch wenn es unsere Freunde eigentlich gar nicht dürften...gerade wenn es wie Du schreibst ein Urteil gibt wo Zeiten und Lautstärke klar geregelt sind.
    Die Gefahr das Dir die Herren eine VA beenden ist klar vorhanden, aber Du hättest dann die Möglichkeit einen Schadenersatz einzuklagen. Das ganze in einem vernünftigen Ton zusammen mit dem Gerichtsurteil argumentiert wird die Freunde wohl milde stimmen.

    Klar gibt es da noch die Sache mit der Anzeige, die sie auch aufnehmen müssen, aber was solls - wir leben immer noch in einem Rechtsstaat und einen Verstoß müssen sie Dir ja immer noch nachweisen! Die Messung dieses Hobby-Nachbarn wird wohl dafür nicht genügen. :wink:
    Enttäuschend finde ich aber die panische Reaktion des Veranstalters, das wird aber hier in D immer mehr Methode - einer beschwert sich und sofort wird der Schwanz eingezogen - ohne erst mal über seine eigenen Rechte nachzudenken :shock:

    Über Rechtsprechung und weitere Mißstände will ich mich hier aber nicht auslassen - das würde den Rahmen sprengen!

  • ADMIN
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    • 3. Mai 2005 um 01:19
    • #19

    Das Thema "Umgang mit Behörden" ist ein sehr diffizieles Thema. Wenn es nur darum geht, die gerade aktuell laufende Veranstaltung geordnet zuende bringen zu können, kann es auch mal geraten sein, etwas deutlicher aufzutreten. Ansonsten würde ich stets den Konsens suchen: Wer sich ein wenig mit der Rechtslage befasst hat, weiss, wie kurz der Hebel ist, an dem wir für gewöhnlich sitzen, und da muss es nicht sein, dass sich zuständige Beamte aus gekränktem Stolz unnötig detailliert in die Materie einarbeiten...

    Konkret:

    Zitat von "Manuela"

    Anonyme "Anzeigen" quittiert man erstmal mit "falscher Anschuldigung, Geschäftsschädigung und Regress".

    Wer nur für 5 Cent juristischen Sachverstand hat, formuliert seine Anzeigen so, dass ihm keiner was kann. Beispielsweise "Ich werde in meiner Nachtruhe des öfteren durch Veranstaltungen in der Halle xy gestört. Ich bitte zu prüfen, ob da die Grenzwerte nach TA Lärm (insbesondere unter Berücksichtigung des Impulszuschlags und des Zuschlags für Informationshaltigkeit) eingehalten werden" oder "Ich beobachte, dass bei der Veranstaltung in der Halle xy sehr jung aussehende Personen weit nach Mitternacht die Lokalität verlassen. Ich bitte zu prüfen, ob hier das Jugendschutzgesetz eingehalten wird".

    Regress?

    Zitat von "Manuela"

    Wenn jemand "feststellt" daß ein Verstoß gegen VersStVO o. anderes vorliegt, ist er erstmal in der Beweispflicht.

    Wenn man nach dem "Verantwortlichen für Veranstaltungstechnik" und dessen Befähigung fragt, kann man doch schon 50% (vorsichtig geschätzt...) aller Veranstaltungen beenden. Und wenn man überprüft, ob die Nutzungsart in der Baugenehmigung so drinnen steht, fällt in der Regel alles weg, was so nicht als Versammlungsstätte genehmigt wurde.

    Und machen wir uns nix vor: Nicht die Behörde muss beweisen, dass der Technische Leiter keinen Meister gemacht hat...

    Zitat von "Manuela"

    Beruht der Vorwurf auf Messungen ist der Nachweis auf Glaubwürdigkeit der verwendeten Meßmittel und fachgerechter Umgang damit zu führen, andernfalls ebenso Anzeige wegen unhaltbarer Vorwürfe.

    In vielen Veranstaltungsgenehmigungen steht schon etwas von "zugelassener Meßstelle nach Immissionsschutzgesetz" drin, vom Veranstalter auf eigene Kosten zu veranlassen. Mit der entsprechenden Hartnäckigkeit steht es bald in allen Genehmigungen drin... :roll:

    Zitat von "Manuela"

    sogar die Polizei ist nicht befugt Veranstaltungen ohne rechtliche Grundlage (Beweise von Verstößen die das rechtfertigen) zu beenden, auch das ist sofort einklagbar. (nennt sich dann Mißbrauch der Weisungsbefugnis im Amt, man sollte es gleich mit Regress koppeln usw.)

    Was heisst hier "sofort einklarbar"? Wenn die Polizei eine Veranstaltung abbricht, dann ist das ein Verwaltungsakt, gegen den man natürlich klagen kann. Hier in Berlin dürfte die Verhandlung frühestens nach einem Jahr sein... Wenn dann festgestellt wird, dass zu Unrecht abgebrochen wurden, dann kann man eine Schadensersatzklage führen - sofern man sich zutraut, den Schaden beweisen zu können.

    Okay, vielleicht bekommt man ein Dutzend Leute zusammen, die bezeugen würden, dass sie ansonsten noch zwei Bier getrunken hätten. Aber das bleibt von der Schadenssumme doch noch zweistellig. Da schreibt doch kein Amtsrichter eine Beweiswürdigung, das endet mit einem Vergleich, und jede Seite trägt die eigenen Anwaltskosten.


    Der langen Rede kurzer Sinn: Man kann das ja alles mal ausprobieren. Und der Kollege auf der nächsten Veranstaltung in dem Sprengel wundert sich dann, warum er so mit kleinlicher Auslegung aller Vorschriften gepiesakt wird. Muss das sein?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 3. Mai 2005 um 07:22
    • #20

    es muß alles nicht sein, der Weg ist immer der Kompromiß. Und Fehler machen alle. Ich hab das nur so spitz formuliert um mal aufzuzeigen daß man sich sehrwohl gegen diese Einzelgänger wehren kann. Die Anzahl der Nachbarn die dir erklären können was eine TA Lärm ist dürfte ebenso äußerst gering sein :D Und das Wort "Schadenersatz" verursacht erstmal ein ungutes Gefühl in der Magengegend wenn da 1500 Menschen feiern und 5-6 Firmen arbeiten.
    Altbewährtes Mittel: Vor der VA einen Flyer austeilen und um etwas Verständnis bitten, evtl. den Nachbar herzlich einladen (Freikarte?). Wenn der mitfeiert ist das Problem gespült, mit bierchen :D
    Und Polizisten sind nicht wild darauf VAs zu beenden solange das keine Tische im Tiefflug die Halle verlassen, man guggt zusammen nach dem genannten "Problem" und löst es einfach, das geht meist sogar ohne das die VA davon gestört würde.
    Sauer werden sollte man nur bei offensichtlicher Willkühr und Unkenntnis des Sachverhalts, Verdacht auf Sabotage der Geschäfte (Geschäftsschädigung), und bei unberechtigten Vorwürfen, in dem Falle aber dann richtig, Anwalt her und Feuer frei.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

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