1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Sonstiges
  4. Cash und Co

Sachwertgutachten? Wer kann so was machen?

  • PA-Peter
  • 25. April 2005 um 19:57
  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 25. April 2005 um 19:57
    • #1

    Hallo Leute,

    kennt irgendwer einen Gutachter, der Sachwerte im Bereich Veranstaltungselektronik/-technik begutachten und beziffern kann?

    Wir brauchen da ganz schnell was amtliches...

    Am besten noch in Köln/Bonn.

    Freue mich auf Eure Anregungen.

    Gruß
    Peter

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 25. April 2005 um 21:45
    • #2

    Um das noch kurz ein wenig deutlicher zu erklären:

    Es geht um die Sachgründung einer GmbH.
    Das komplette Mietmaterial (auf jeden Fall alle Einzelteile mit einem höheren Wert) soll in einem Sachgründungsbericht erfasst werden.
    Das Handelsregister möchte gerne einen Sachverständigen-Stempel unter der Sache sehen...
    ...einfache Zeitwertermittlung vom Steuerberater reicht wohl nicht aus :(

    Danke schon mal für alle Tipps.

    Gruß
    Peter

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 25. April 2005 um 22:08
    • #3

    Hallo Peter,

    wir haben den Sachverständigen etwas umgangen: Gründung der GmbH mit dem üblichen Grundkapital (bei zwei Gesellschafter reicht übrigens eine 50%ige Einzahlung des Grundkapitals). Danach "kauft" die GmbH das entsprechende Material gebraucht (vom Gesellschafter oder wem auch immer) hinzu. Wichtig: In der Satzung sollte vermerkt sein, daß der/die Geschäftsführer vom Selbstkontrahierungsverbot (§181 BGB) befeit sind.

    Und solange das Material zu einem vernünftigen, reellen Wert "verkauft" wird, kann Dir auch keiner Gestaltungsmissbrauch vorwerfen.

    Die Streitereien und Kosten von Gutachtern sind somit hinfällig. Mit der neu gewonnenen Liquidität der Gesellschafter nach dem Verkauf kann z.B. nochmal das Grundkapital erhöht oder - falls noch nicht geschehen - auf die erforderlichen 100% aufgestockt werden.

    Aber Vorsicht: Der Verkauf der Geräte kann beim vorherigen Eigentümer - je nach Afa-Stand - zu einer gewinnerhöhenden Einnahme führen, die dann auch zu versteuern ist.

    Gruss
    Matthias

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • Volker
    Profi
    Reaktionen
    321
    Beiträge
    2.052
    • 26. April 2005 um 06:56
    • #4

    ich würde auch vorschlagen Du unterhälst dich zunächst einmal mit einem Steuerberater, ob es nicht mehr Sinn macht das Inventar zu Buchwerten in die GmbH einzubringen anstatt den Aufgabegewinn deines Einzelunternehmens zu realisieren. Insbesondere wenn Du viel älteres Material hast gibt das doch ganz nette Buchgewinne aus den stillen reserven.

    Wenn es dann doch so sein soll gibt es u.a. auch die Möglichkeit einen Sachverständigen zu bemühen. Die haben zwar häufig keinen Plan von Veranstaltungstechnik, sind aber öffentlich bestellte Sachverständige und damit grundsätzlich anerkannt. Adressen kannst Du z.B. von Versteigerungshäusern, insbesondere von Industrieversteigeren bekommen. Die IHK ist sicher auch gerne behilflich.
    Du darfst Dich aber nachher nicht wundern, wenn Kabel u.a. mangels wirkjlichem Gebrauchtmarktwert auch sehr gering angesetzt werden.

    Viele Grüße,
    volker

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 26. April 2005 um 07:08
    • #5

    die Anschrift vom nächsten erreichbaren Sachverständigen bekommst du mit Sicherheit von deiner Haftpflichtversicherung, die bemüht den nämlich zum Ermitteln der Schadenshöhen. 8)

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • PA-Peter
    Profi
    Beiträge
    7.614
    • 26. April 2005 um 10:25
    • #6

    1.) Gespräche mit Steuerberater und Notar sind schon gelaufen, da benötige ich keine Tipps mehr! Wir sind ja auch nicht doof!!!

    2.) Das Material wird nicht an die GmbH verkauft sondern als Grundkapital mitgebracht! Das ist nicht so einfach zu beschreiben, ist hier jedoch auf jeden Fall total fehl am Platz!
    Die Frage war ganz klar nach nem Sachverständigen!
    Alles andere ist OT!!!

    Trotzdem danke an die, die nette Tipps gegeben haben.

    PA-Peter
    ****
    http://www.rieckmedia.com

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 27. April 2005 um 00:13
    • #7
    Zitat von "PA-Peter"

    Wir brauchen da ganz schnell was amtliches...

    Einen vereidigten Sachverständigen für Veranstaltungstechnik?

    Zumindest in Deutschland gibt's keinen...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 27. April 2005 um 04:57
    • #8

    es ist wirklich am besten die versicherung drauf anzusprechen, die haben das problem ja ständig zu lösen und wissen auch wer das machen würde, mit oder ohne Stempel, aber eben so daß es akzeptiert wird.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • Mechwerkandi
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    7.712
    • 27. April 2005 um 13:24
    • #9

    Hallo Peter,

    wende Dich doch an einen der Sachverständigen-Verbände, BDSF, BVS usw.
    Die haben Verzeichnisse, wer, was, wo bewerten kann.

    SV für VA-Technik wird's wohl wirklich keinen geben, aber spätestens die Brandschaden-Gutachter wissen zumindest weiter.

    Nach eigener Erfahrung:
    Mach' Dich drauf gefasst, das Dein Mat im Lager so gut wie nix wert ist, unter Bezug auf den Anschaffungspreis.

  • mdmedia
    Beiträge
    119
    • 10. Mai 2005 um 20:02
    • #10

    mringhoff So etwas nennt man auch verdeckte Sacheinlage und sollte
    man bitte keinem zur Gründung seiner GmbH raten.

    PA-Peter Es gibt keinen Gutachter für VA-Technik. Wichtig ist nur, dass
    es ein vereidigter Sachverständiger ist. Am besten Du fragst
    mal beim bvs nach: http://www.bvs-ev.de/

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 11. Mai 2005 um 09:35
    • #11
    Zitat von "mdmedia"

    mringhoff So etwas nennt man auch verdeckte Sacheinlage und sollte
    man bitte keinem zur Gründung seiner GmbH raten.

    Hallo mdmedia,

    Klar kann man mit dieser Methode auch betrügerisch vorgehen, aber ich bin jetzt mal von der ehrlichen Seite aus gegangen.

    Die Gründung selbst läuft natürlich mit der üblichen Bareinlage. Wichtig ist natürlich, daß man mit dieser Methode den Sicherungsgedanken der Stammeinlage nicht aushebelt, was einem sonst als Gestaltungsmissbrauch gedeutet werden kann. Beim Kauf der Geräte sollte da selbstverständlich mit dem Kaufpreis auch massvoll umgegangen werden, also keine erhöhten Preise, sonst "leert" man seine GmbH ja gleich wieder aus, aber wer gründet schon eine GmbH, wenn er danach gleich wieder das ganze Geld herauszieht? Das ist ja betriebswirtschaftlicher Unsinn, zumindest wenn man mit seiner Firma längerfristig arbeiten möchte.

    Wenn man den Kaufpreis niedriger als den Marktpreis ansetzt, hat man sogar dann eine stille Reserve in der Bilanz und das kann ja auch nicht verkehrt sein. Schon allein aus dem Grund heraus, daß der bisherige Eigentümer kein oder nur wenig Veräußergungsgewinn versteuern muss, wird sich der Kaufpreis wohl eher nach dem Wert dessen Anlagevermögens richten, das üblicherweise nach ein paar Jahren immer unter dem Marktpreis liegen dürfte.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • mdmedia
    Beiträge
    119
    • 11. Mai 2005 um 09:49
    • #12

    Hallo mringhoff,
    das Problem bei der verdeckten Sacheinlage ist, das es rein rechtlich so ausgelegt werden kann als wäre die Einlage nicht geleistet worden. Das ist in der Praxis besonders im Fall einer Insolvenz relevant, weil Du dann die Bareinlage nochmals tätigen musst. Auch genauer nachzulesen unter z.B.

    http://www.steuernetz.de/homepages/gmbh…chiv/PT115.html

    Weiteres dazu, weil off topic am besten per PN oder in neuem Thread

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. VI400/600 - Steuerung Local Rack über Mixing Station und Virtual VI ohne Surface?

    robert müller
    4. Oktober 2026 um 23:18
  2. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  3. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  4. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  5. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  6. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  7. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  8. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  9. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  10. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™