Es wurde hier immer wieder durchdiskutiert und ich habe auch des öfteren geschrieben, dass auch die Spooky Blue Laser mit Unbedenklichkeitsbescheinigung den gleichen Vorschriften unterliegen, wie alle Showlaser. D.h. unter anderem, dass man sie beim Amt anmelden muss und dass man einen Laserschutzbeaftragten braucht, wenn sie öffentlich eingesetzt werden.
Ich denke einige haben mir geglaubt, andere nicht. ![]()
Damit es nicht für einige irgendwann mal ein böses Erwachen gibt, hier die ultimative Beantwortung der Frage durch einen TÜV-Sachverständigen:
Die Spookys, sind die Anmelde- und Laserschutzbeauftragtenfrei ?
Nein. Der Hersteller liefert im Gegensatz zu anderen nur ein Prüfzeugnis, aus dem hervor geht, unter welchen Bedingungen der Spooky sicher betrieben werden kann (Raumgröße, Höhe der Strahlführung etc.).
Aufbau und Vorführung unterliegen dem Gerätesicherheitsgesetz. Der Testbetrieb kann zusätzlich dem Arbeitssicherheitsgesetz unterliegen, sofern Mitarbeiter und Helfer betroffen sind.
Jedenfalls ist die Inbetriebnahme den Behörden (Berufsgenossenschaft, Staatliches Amt für Arbeitschutz usw.) anzuzeigen.
Die öffentliche Vorführung ist (vom zuvor Geschriebenen unahängig) genehmigungspflichtig. Die Prüfzeugnisse erleichtern nur die Genehmigung, so dass eine individuelle Prüfung vor jeder Veranstaltung entfallen kann - sofern die Behörden dem Unternehmen den sicheren Betrieb zutrauen.
Hier die Quelle: http://www.laserfreak.org/forum/viewtopic.php?p=51402#51402
(Ekkart ist TÜV-Sachverständiger)
Vielleicht könnte man das ja auch noch irgendwie in den Thread Laserschutzbedingungen aufnehmen.