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Vermietung vs Fernabsatzscheinkäufe

  • slaytalix
  • 11. Mai 2005 um 19:53
  • slaytalix
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    • 11. Mai 2005 um 19:53
    • #1

    Moin

    leider hat es sich immer mehr eingebürgert, daß Bands, Musiker die Geräte zur Probe kaufen & innerhalb der Rückgabefrist gemäß Fernabsatz wieder retour senden.

    Vermietaufträge gehen zurück, Händler bleiben auf Versandretouren sitzen

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • djobi
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    • 11. Mai 2005 um 22:48
    • #2

    tja .. es lebe der Verbraucherschutz .. :-/
    Ich denke das Problem ist schon länger bekannt.
    Aber selbst im Forum wird ja teilweise zu derartigem Vorgehen geraten ... :evil:

    Biete: Zeitrafferaufnahmen, z.B. vom Konzert oder Bühnenaufbau
    zur Miete: TW Audio Sys One B30/T24, M15, Global 4 Punkt Truss, Le Maitre Trockeneisnebel, A&H GLD80, QU-24, ew100 1G8, Nexo PS10 + PS15
    aktuelle Gebrauchtgeräte

  • treibsand
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    • 13. Mai 2005 um 08:26
    • #3

    Hmm.
    Es wird wohl keiner auf die Idee kommen, eine Komplett-PA zu kaufen und zurückzugeben.
    Und bei Einzelteilen besteht immer die Gefahr, das der Krempel nicht kurzfristi lieferbar ist, aber nach 14Tg ist's aus mit der Rückgabe...
    Ausserdem muß ich das alles wieder einpacken und zurückschicken. Und es darf nicht gebraucht aussehen.
    Wer sich so viel nerv gibt, der findet dann aber nicht dauerhaft Verleih-/Verkaufspartner.
    Also: wozu das ganze??

    Wer auf der anderen Seite von Kleinkunden, die solche Praktiken an den Tag legen, abhängig ist, hat sowieso was falschgemacht.

    Der Verbraucherschutz ist in dem Punkt schon OK, schliesslich kann ich eine im Internet bestellte Ware keinesfalls vorab auf Verarbeitung oder Funktion überprüfen. Da bin ich leider auch schon einige Male reingefallen.

    Und weiterhin bieten viele grössere Versandhändler Konditionen weit jenseits der 14Tg Rückgabe lt. Fernabsatzgesetz.
    Z.B."Big T" - 30 Tage Money Back Garantie... was willst Du dagegen unternehmen?!?
    Diese Händler fordern ja quasi die Versandretouren (welche sie nebenbei immernoch über dem EK verhökern...)

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • slaytalix
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    • 13. Mai 2005 um 12:25
    • #4

    Moin

    angewiesen darauf sind wir nicht, ist uns auch noch nicht passiert mit Rückgaben.

    Bei Mitbewerbern sind de facto PA´s bestellt, benutzt & retourniert worden :twisted:

    In wie weit die jetzt "gebraucht" waren, kann ich nicht beurteilen.

    Natürlich hast Du die volle Garantie bei Neuwaren, das bestreitet ja Niemand.

    Wir gewähren auch auf Gebrauchtwaren 1 Jahr Garantie, so ehrlich muß man sein.

    Ebay sei mal außen vor, Du kannst ja immer noch den Treuhandservice benutzen.

    Das hat aber stark zugenommen mit dem Ausnutzen der Fernabsatzrückgaben :roll:

    "T" kann´s verkraften mit Versandretouren, die dann günstiger verkauft werden, Andere bleiben auf dann gebrauchten Teilen sitzen.

    Der Hersteller nimmt die Teile dann auch nicht mehr zurück.

    Also ein wenig zu viel Verbraucherschutz.

    Die Leute sollten schon wissen, was sie bestellen, sonst kann man wirklich an der Geschäftsfähigkeit der Leute zweifeln. :?

    Es geht also nicht um berechtigte Gewährleistungsansprüche, sondern nur um die 14 / 30-tägige Rückgabe quasi wegen Nichtgefallens

    Gruß Kai

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • CGVS
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    • 14. Mai 2005 um 01:15
    • #5
    Zitat von "slaytalix"

    Bei Mitbewerbern sind de facto PA´s bestellt, benutzt & retourniert worden :twisted:


    Kommt immer auf den Gesamtwert an - evlt. mal überlegen, ob man Ihn gegen X-Prozent Rabatt zur Abholung bei Dir ermutigt. Dann ist nix mehr mit Rückgabe.

    Zitat von "slaytalix"

    Natürlich hast Du die volle Garantie bei Neuwaren, das bestreitet ja Niemand.


    Das heisst aber nicht das man alles was man kauft wieder zurück geben kann. Der Händler hat immer das Recht nachzubessern. Wenn das nicht mehr geht, kann man die Ware zurückgeben oder eine Minderung auf den Kaufpreis aushandeln...

    Zitat von "slaytalix"

    Es geht also nicht um berechtigte Gewährleistungsansprüche, sondern nur um die 14 / 30-tägige Rückgabe quasi wegen Nichtgefallens


    Naja, bei Bestellungen aus dem Katalog ist das schon ein sinnvolles Gesetz um die Verbaucher ein wenig zu schützen. (Die 14 Tage zählen auch nur dafür...) Wenn es dieses Gesetz nicht gäbe, möchte ich gar nicht wissen wie der Handel bei Ebay ausufern würde :wink:
    So ist es halt ein Schutz, dass der Verbraucher nicht mittels schöner Bilder und Hochglanzprospekten abgezockt wird - wenn die Enttäuschung zu groß ist schickt man den Mißt eben wieder zurück...

  • ikli
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    • 16. Mai 2005 um 12:06
    • #6

    Hallo
    Da gebe ich den slaytalix vollkommen Recht.
    Denn ich sollte als Kunde schon vorher wissen was ich da kaufe, vor allem bei etwas größeren Summen.
    Ich kenne genügend Stuttgarter DJ's oder Bands die ihre kleine Anlage für kleinere Events gekauft haben (80% der jobs)
    Und für größere Events wird halt so verfahren wie oben schon beschrieben!! :evil::evil:
    Das Geht als so lange gut bis der Händler merkt das der Kunde es aus Gewohnheit macht!!
    Halt alle Jahre wieder.....
    Gut, das ich die Fernabsatzregel auch mal selber benutzt habe gebe ich zu, aber gut es war berechtigt und es ist auch i.O. das es sowas gibt. Aber leider wird's zu oft missbraucht.....

    Greetz

    Verkaufe: http://www.paforum.de/phpBB/market.php?mode=showarticle&zoneid=6&itemid=5928

  • partymucke
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    • 16. Mai 2005 um 12:54
    • #7

    Wenn ich im Onlineshop PA-Anlagen anbiete muss ich einfach damit rechnen, dass das Zeug auch mal zurückkommt. Evtl. gefällt es dem Kunden ja wirklich nicht. Woher soll er auch wisen wie sie klingt? Probehören bei einem anderen Händler? Find ich nicht besonders fair (obwohl selbst Onlineshopbetreiber). Ich denke es ist ratsam die Produktpalette im Onlineshop auf dafür taugliche Artikel zu beschränken. Alles andere eben nur zur Abholung.

    Grüße
    Matthias

    ***
    Meine Beiträge sind in der Regel freundlich, sachlich richtig, ernst gemeint und kompetent sowiso. Ausnahmen dienen zur Bestätigung der Regel.
    ***

  • tufkajsnd
    Beiträge
    269
    • 16. Mai 2005 um 13:00
    • #8

    Immerhin ist man dann geschützt davor, wenn man sich ein System kauft von z.B. Omitronic und es einem vom Klang nicht "anspricht", nett formuliert. :wink:

    JamSound
    http://www.party-pa-forum.de

  • slaytalix
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    • 16. Mai 2005 um 13:00
    • #9

    Moin

    die Geräte, die wir verkaufen, halten wir auch zum größten Teil im Vermietpark vorrätig.

    Vorheriges Anhören oder Mieten ist daher gesichert & läßt auch keine Rückgaben mehr zu nach Fernabsatz

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • Jelly
    Beiträge
    154
    • 16. Mai 2005 um 21:54
    • #10

    Bezieht sich das Fernabsatzgsetz nicht auf ungeöffnete, unbenutzte Retourware?

    Eine Kaufabsicht liegt nach einem offensichtlichem Gebrauch definitiv vor.

    Meines Erachtens sollte das Fernabsatzgesetz Kunden vor ungewollten käufen anderer schützen.

    Aber: die besweisführung ist halt fast unmöglich...

    Jelly

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  • hasenfuß
    Beiträge
    1.142
    • 16. Mai 2005 um 23:20
    • #11
    Zitat von "Jelly"

    Bezieht sich das Fernabsatzgsetz nicht auf ungeöffnete, unbenutzte Retourware?

    Eine Kaufabsicht liegt nach einem offensichtlichem Gebrauch definitiv vor.

    Meines Erachtens sollte das Fernabsatzgesetz Kunden vor ungewollten käufen anderer schützen.


    du sollst als versandhandelskäufer die gleiche
    möglichkeit zum test der ware haben wie
    jemand im laden - das beinhaltet wohl auch
    auspacken und ausprobieren.
    die ungeöffnete packung anzuschauen ist
    nicht sehr hilfreich...

    ______________________________

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