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Camco "Sc" und Windstärke 5

  • manuela
  • 13. Mai 2005 um 08:02
  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 13. Mai 2005 um 08:02
    • #1

    Wie beurteilt die Anwendbarkeit von Gerätschaften die nur bis Windstärke 5 zulässig sind im Freien ?
    Habt ihr da ernsthafte Bedenken zur Sicherheit ?

    Ich weis das Thema ist "landesspezifisch", an der Waterkant pfeifft ein anderer Wind als in Hessen, das hat gewiß Einfluß auf die Meinungen. Ich hab von Camco das System "SC" im Einsatz, damit kann man ohne jeden Stress Tops hochleiern und eine schöne Schallverteilung erreichen ohne hochzustapeln oder Truss bauen zu müssen, somit eine sehr zeitgemäße Sache die auch den Bestimmungen zur zulässigen Lautstärke sehr entgegenkommt. Nur leider ist dieses tolle Gerät nur bis Windstärke 5 zulässig was mir arg wenig vorkommt.

    SC erlaubt das Hochleiern von 2 recht schweren Tops ohne Probleme, es darf bis 280kg ziehen, in eine höhe von max. 4 Metern.

    Foto:
    http://www.camco.de/rigging/specials/towers/SC_500.JPG

    Vorzügliche Sache ! Allerdings erfordert weicher Untergrund das Unterlegen einer festen tragfähigen Platte damit es nicht im Boden einsinken kann. Diese sollte man sich unbedingt mit einpacken wenns ins Gelände geht.

    In Zelten und ähnlichem kann man es auch prima oben mit einem Flugsicherungsseil gegen umwerfen sichern hier ergibt sich die Frage ob das zulässig ist weil ein Eschenbachzelt nicht so hoch belastbar ist. Eine sehr kurze Sicherung verhindert direkt das kippen, somit entsteht nur eine seitliche kleine Belastung, es kann nicht umfallen und so mit weit über 300kg am Zeltgerüst reißen.

    Mich interessiert hier mal wie ihr diese Lösung beurteilt.

    Manuela

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • uifei
    Profi
    Reaktionen
    4
    Beiträge
    787
    • 13. Mai 2005 um 08:55
    • #2

    also warum nur Windstärke 5 ist eigentlich sonnenklar, es fehlt dem Lautsprecherturm ja das nötige Gegengewicht.

    Beispiel:
    Jeder Fernsehturm hat im Boden ein Gegengewicht, welches ein Umkippen verhindert !

    D.h. wenn jetzt unten noch Waschbetonplatten oder zusätzlich Gerüstgewichte auf den Stützen montiert werden, erhöht sich die Windlast des gesamten Lautsprecherturmes. Wie und in welcher Weise, dass kann Dir nur ein Camco Mitarbeiter sagen, da es hier um die Stabilität der Schweißnähte, der Gesamtkonstruktion und der verwendeten Lautsprecher geht.

    Ich für meinen Teil würde das Ding im Openair-Betrieb prinzipiell schon mal auf Schachtüberfahrplatten montieren und dann mit Gerüstgewichten noch ballastieren. (280kg ist ne Menge) Jedoch würde ich mir immer einen Rat vom Hersteller diesbezüglich holen!

    __________________________________________________________________

    D-Typ BoXo , PowerCon , Powercon True1 und Zubehör

    http://www.uifei.de

    BoXo Gehäuse

    Bezugsmöglichkeit des BoXo siehe: http://www.happareute.de

  • ADMIN
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    1
    • 13. Mai 2005 um 10:06
    • #3

    1.) Windstärke 5 ist ein Staudruck bis 70 N/m². Im Baurecht geht's ab 500 N/m² los, bei fliegenden Bauten bei 300 N/m², mit der "Betriebseinstellungsklausel" bei 150 N/m². Also wären 70 N/m² definitiv zu wenig.

    2.) Die Angaben von Camco sind üblicherweise recht konservativ. Da ja nicht klar ist, was der Anwender in das Teil rein hängt, gibt man lieber erst mal einen niedrigen Wert an (wäre schön, wenn das alle Anbieter so machen würden....). Auf Nachfrage erhält man dann Unterlagen, und da steht dann auch drin, unter welchen Bedingungen man wie viel wo hängen kann. Das ist halt alles zu kompliziert für eine HTML-Seite.

    3.) Mit Gewichten in dieser Größenordnung ist nicht zu spaßen. Bei Zelten würde ich mir beispielsweise den Untergrund sehr genau ansehen. Beim Safen gegen das Zelt das Baubuch, wo man welche Lasten einleiten kann.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Michael Lück
    Profi
    Beiträge
    28
    • 17. Juni 2005 um 01:42
    • #4

    Es gibt nun mehr eine eindeutige Stellungnahme des ARGEBAU Fliegende Bauten aus dem Ministerium für Bauen und Wohnen, welches eindeutig und unmissverständlich ein Baubuch für derartige Konstruktionen fordert!!!

    Also keine Spekulationen über Lastannahmen, Ballastierungen, Tragsicherheiten, sondern Baubuch vom Hersteller fordern, oder eines beim Fachingenieur in Auftrag geben.

    Mit besten Grüßen
    Michael Lück
    http://www.expo-engineering.de

  • j:hein
    Verifiziert
    Beiträge
    439
    • 17. Juni 2005 um 14:41
    • #5

    wie nennt sich denn deine firma manuela?
    bin auch aus hessen und das interessiert mich.

    hast du mal`n gaffa?

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