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Recht: Urheberrechtschutz von Elektronikschaltungen

  • manuela
  • 23. Mai 2005 um 00:44
  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 23. Mai 2005 um 00:44
    • #1

    welche Möglichkeiten des Rechtsschutzes hab ich und wie stell ich das an ?

    ich habe eine Filtertechnik entwickelt die es wert wäre geschützt zu werden.

    (Spannungsgesteuerte vollparametrische Mehrband-VCFs mit Phasenkorrektur , in DC gekoppelter Class-A Technik, zur Verwendung in automatisierten Analog-VCA-Konsolen. Diese EQs sind klanglich jenseits von gut und böse, haben einen immens großen Headroom, ebenso sind sie extrem rauscharm, vollständig steuerbar bei hoher Linearität und Wiederholgenauigkeit, ihre Einstellungen sind für die Steuerung lesbar. )
    Im Gegensatz zu digitalkram haben die alle Vorzüge der Analogtechnik, sind aber voll damit kompatibel.
    Derzeit schütz ich mich vor Nachbau noch durch vergossene Bauweise der Kompensationsbaugruppen, diese sind ja der Kern der Entwicklung.

    Ich möchte auf diese Dinge ein Urheberrecht haben.

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • derautor
    Profi
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    Beiträge
    1.089
    • 23. Mai 2005 um 01:22
    • #2

    Fundiert kenne ich mich da nicht aus, es ist aber (leider) wohl so, dass man elektronische Schaltungen als solche nicht schützen kann. Mit nur geringfügigen Änderungen gilt ein offensichtlicher Nachbau wohl wieder als eigene Schaltung.

    Patente auf bestimmte "Designs" versprechen da wohl mehr Erfolg.

    Ein sehr offensichtlicher Fall ist uns beim unserem tools4music-Vergleich "Aktive DI-Boxen" aufgefallen. "Opfer" war hier die BSS AR-133, deren Schaltung man mit geübtem Auge in wesentlichen Zügen sowohl in der Behringer DI-100 und der LD-Systems LDI02 sofort wiedererkennt, inklusive der obligatorischen Änderungen. Da wird mal ein nicht geschirmter Trafo verwendet, die Widerstandswerte der Pad-Schalter sind unterschiedlich, andere OP-Amps und Transistoren sind verbaut ect.

    Der Test steht übrigens unter:

    http://www.tools4music.de/archiv/vgl_diboxenaktiv.doc

    im Netz.


    Unser geschätztes Forumsmitglied MK kann sicher mehr dazu sagen, wenn er aus dem Urlaub zurück ist :D .


    es grüßt

    derautor

    Immer schön vorm Soundcheck herverkabeln.....

  • manuela
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    9.103
    • 23. Mai 2005 um 01:36
    • #3

    es werden sich eh nur sehr wenige finden die sich an das Fachgebiet herantrauen :)
    Ich hab etwa 2 Jahre daran rumentwickelt. Der Spannungsgesteuerte Filter ist ein alter bekannter den man in jedem Analogsynthesizer findet. Ich hab ihn völlig anders aufgebaut, mehrbandig, mehrstufig, mit vielen teils auch induktiven Korrekturen der Filtereigenschaften, dazu in Resonanz und Güte voll und linear regelbar. Auf dem herkömmlichen Wege findet man da keine Erfolge, man muß die Regeln des Filterbaus verlassen und alles diskret aufbauen, mit selektierten Päärchen und vielen kleinen Spulen an den richtigen Stellen. Letztendlich muß er auchnoch eine Phasenkorrektur durchführen um die sonst immer vorzufindende Phasensauerei durch RC Filter zu kompensieren, so daß es hinter dem Filter wieder "wie ungefiltert" klingt. Genau das ist mir gelungen, das Ergebnis ist genial und optimiert auf Studio- und Liveanwendungen.

    Ich hab allerdings keine Lust daß nun Ching Chong und Pong Reverse Engineering betreiben um das dann selber zu bauen.

    Manu

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • kater
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    2.304
    • 23. Mai 2005 um 02:03
    • #4

    bla bla bla

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • Loloverde
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    5
    • 23. Mai 2005 um 02:11
    • #5

    Hallo

    Das Problem mit den chinesischen Kopierern ist doch hauptsächlich, daß geltende Copyrights nicht durchgesetzt werden können.

    Der einzige Schutz wäre wohl das eingießen in Harz. Habe ich schon bei einem Gitarreneffekt gesehen.

    Gruß
    Rainer

    http://www.thewhitelodge.de

  • CGVS
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    451
    • 23. Mai 2005 um 02:33
    • #6
    Zitat von "Patentamt"

    Für eine Patentierung reicht es allerdings nicht aus, daß eine Erfindung neu ist. Sie muß sich auch vom Stand der Technik in ausreichendem Maße abheben. Das Patentgesetz spricht davon, daß sie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen muß. Gemeint ist damit, daß eine Erfindung dann nicht patentierbar ist, wenn ein auf dem betreffenden technischen Gebiet tätiger Fachmann ohne weiteres auf die entsprechende Lösung kommen kann.

    Erfüllst Du mit Deiner Schaltung diese Voraussetzungen?

  • Sven M
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    2.530
    • 23. Mai 2005 um 08:37
    • #7

    Mit der richtigen formulierung kann man sich fast alles patentieren lassen..
    Eingiessen schützt vor nachbau nicht, wenns einer wirklich wissen will kann man das Harz wieder entfernen.

    Wenns wirklich was neues ist, investier in einen guten Patentanwalt (wenn du Kontakte brauchst -> PM).

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

    "Was ist denn das für eine sch... Mucke hier?"

  • test
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    • 23. Mai 2005 um 09:11
    • #8

    so weit ich weiß machen heute viele ihre patente nicht mehr in d sondern in japan. da ist es wohl so, das wenn nur die led nicht mehr blau sondern rot, nicht reicht um das patend auszuhebeln

    http://www.crystal-hannover.de
    Beschallung, Beleuchtung, LED technik
    Trussing, Line Arrays

  • manuela
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    • 23. Mai 2005 um 10:37
    • #9
    Zitat

    Für eine Patentierung reicht es allerdings nicht aus, daß eine Erfindung neu ist. Sie muß sich auch vom Stand der Technik in ausreichendem Maße abheben.

    Dafür müßte man eine Marktforschung, nur wegen der Nachweisführung, machen die wieder jeden zumutbaren Kostenrahmen sprengt, ich vergeß das wohl besser und gieß den Kram ein

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • test
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    • 23. Mai 2005 um 11:33
    • #10

    du solltest wenigstens das patend anmelden. es zu haben ist immer besser als keins zu haben. das kann man nämlich auch verkaufen 8)

    http://www.crystal-hannover.de
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  • skyper
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    • 23. Mai 2005 um 14:18
    • #11

    zumindest mal der allererste Schritt in Richtung Urhebernachweis: Alle Unterlagen zusammenfassen, in einen Umschlag stecken, und Dir persönlich als Einschreiben mit Rückschein zuschicken.
    Damit kann der Richter notfalls selber de Umschlag aufreißen, und nachschauen, wann Du welchen Entwicklungsstand erreicht hattest.

    Weiterhin sind imho Gebrauchsmuster wesentlich einfacher zu schützen. Kostet weniger, gilt aber nicht unbedingt weltweit. Vielleicht auch mal in diese Richtung recherchieren...

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • CGVS
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    • 24. Mai 2005 um 02:13
    • #12

    Erst mal was zu Thema Gebrauchsmuster:

    Zitat von "Das Patentamt"

    Beim Gebrauchsmuster werden Neuheit und Erfindungshöhe zunächst nicht geprüft. Erst in einem späteren Löschungs- oder Verletzungsverfahren erfolgt nachträglich eine Prüfung. Das Gebrauchsmuster ist dadurch einfacher, schneller und kostengünstiger als ein Patent zu erlangen; es besteht jedoch auch eine größere Gefahr, daß es angegriffen und gelöscht wird.


    Was für einen Sinn hat das in diesem Fall? Wenn Du feststellst, das diese Schaltung jemand nachgebaut hat müsstest Du Ihn verklagen und vor Gericht erst mal Recht bekommen.
    Wenn es jetzt schon knapp ist mit Geld bei der Marktforschung und Nachweisführung, wie soll dann ein Prozess ggf. durch mehrere Instanzen machbar sein?
    Gleiches gilt auch für einen guten Patentanwalt - nur für eine kleine Recherche sind hier ganz schnell mal 1000 - 2000 EURO weg. Bei einem Prozess errechnen sich die Anwaltsgebühren aus dem Streitwert - das kann für den unterlegenen richtig teuer werden...

    Zitat von "Skyper"

    zumindest mal der allererste Schritt in Richtung Urhebernachweis: Alle Unterlagen zusammenfassen, in einen Umschlag stecken, und Dir persönlich als Einschreiben mit Rückschein zuschicken.
    Damit kann der Richter notfalls selber de Umschlag aufreißen, und nachschauen, wann Du welchen Entwicklungsstand erreicht hattest.

    Nur damit willst Du klagen? Das ist noch abenteuerlicher als bei einem Gebrauchsmuster...

    Zitat von "test"

    so weit ich weiß machen heute viele ihre patente nicht mehr in d sondern in japan. da ist es wohl so, das wenn nur die led nicht mehr blau sondern rot, nicht reicht um das patend auszuhebeln


    Was bringt es Dir, wenn Du in Japan ein Patent hast? Patenrecht ist nationales Recht. Den Schutz solltest Du immer in dem Land haben, wo Du es auch verkaufen möchtest und den Überblick hast...

    manuela
    Wenn Du Deine Erfindung für so gut hälst und einen Markt dafür siehst ist das eintragen eines Patents schon sinnvoll. Die Kosten für die Eintragung musst Du halt irgend wie wieder reinbekommen...
    Ich würde aber in diesem Konkreten Fall erst mal keinen Anwalt hinzuziehen, alles so gut wie möglich zusammenfassen und einschicken. Wenn Du die Empfangsbestätigung bekommst, hast Du erst mal einen gewissen Schutz - ob das dann letztendlich reicht, oder ob jemand dagegen vorgeht wird sich weisen...

  • kater
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    2.304
    • 24. Mai 2005 um 03:23
    • #13
    Zitat von "CGVS"


    Ich würde aber in diesem Konkreten Fall erst mal keinen Anwalt hinzuziehen, alles so gut wie möglich zusammenfassen und einschicken. Wenn Du die Empfangsbestätigung bekommst, hast Du erst mal einen gewissen Schutz - ob das dann letztendlich reicht, oder ob jemand dagegen vorgeht wird sich weisen...

    Dann kann sie´s gleich sein lassen ...

    Frei nach Röhrich: Patentrecht is ne Kunst für sich, da kann nich jeder mit übn!

    Da gehts nicht nur um die Recherche die dazu gehört, sondern auch um die Formulierung der Patentschrift.

    Die Idee von Skyper find ich garnicht so schlecht. So wie mir TomyN das mal erklärt hat ( er wird das ggf. sicher berichtigen wenn er ausm Urlaub zurück is :wink: ) ist es so, dass wenn jemand ein Patent anmelden will, zu einer Sache die ich schon vor ihm entwickelt habe, er das nicht kann, und er mir dann vor allem nicht verbeiten kann damit weiter Geld zu verdienen! Wieso also nicht alle unterlagen zusammenpacken und beim Notar hinterlegen? Schützt nicht vor Nachbau, aber zumindet kann mir keiner das Recht nehmen meine eigene Idee zu vermarkten ....

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • CGVS
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    451
    • 24. Mai 2005 um 03:43
    • #14

    ...Sie wollte je verhindern das es ihr irgend jemand nachbaut, hat aber auch nicht das nötige Geld oder will es nicht investieren...

    Was Du schreibst ist richtig. Es bedarf aber keinen Notar, wenn ich etwas eh schon verkaufe, dann habe ich einen Katalog oder eine Rechnung, sprich den Beweis das das besagte Teil schon existiert hat bevor das Patent angemeldet wurde...
    Eine Veröffentlichung vor dem Tag der Anmeldung ist derzeitiger Stand der Technik und somit nichts neues mehr.
    Wenn Dich mal jemand wegen einer Urherberrechtsverletzung abmahnen oder gar verklagen sollte, gilt es immer zu beweisen das es etwas ähnliches oder identisches schon gab...

    Einen Anwalt braucht man nicht unbedingt, kommt halt auf die Erfindung an und den Markt den man sich erhofft. Man wird eben anfechtbarer, es ist aber auch nicht jeder Anwalt gut...immer die Frage, was will ich investieren...

  • kater
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    • 24. Mai 2005 um 03:58
    • #15

    Nuja, grad wenn man so nebenbei an was bastelt kann zwischen dem Tag an dem man das Teil das erste mal für sich selbst auf Papier hat und dem tag an dem das das erste mal in nem Katalog etc. dokumentiert ist ( wenn es das überheupt je wird ) schon ne Zeit vergehn, aber du hast schon recht, man hinterlässt so oder su Spurn die man ggf. vorzeigen könnte.

    Patent ohen Anwalt, ich weiss nicht, das is alles total bescheuert bürokratisch, damit das alles Wasserdicht is etc. ( der Aufwnad soll ich wenn dann ja auch lohnen ). Klar, wenn man das alles schon mal durchgezogen hat weiss man u.U. worauf man achten muss, aber dann würden sich solche Fragen auch nicht stellen.

    Aber um nochmal auf mein "bla bla bla" zu kommen, wenn ich mir die Ausführungen so durchlese möchte ich der Sache ein gewisses Maß an Selbstdarstellungsdrang unterstellen und Stelle in Frage wie groß der Sachliche Anteil, der Grundlage der Fragestellung zu sein scheint, überhaupt ist?!

    So Gerald, jetzt du :D :lol:

    Ich glaub ich geh mal lieber ins Bett ... :P

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • Sven M
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    2.530
    • 24. Mai 2005 um 08:38
    • #16

    Vor den hinschicken muss erstmal eine Recherche stehen, die auch fordert ähnliche Patente anzuführen.
    Mich würde mal interessieren wer hier schon ernsthaft damit in Berührung gekommen ist. Ohne so etwas mal mitgemacht zu haben lässt sich locker hier diskutieren.
    Da ich an einer FH als WiMi arbeite habe ich es schon mehrfach mitbekommen, und ohne Patentanwalt macht auch hier keiner was. Obwohl es erfahrene Leute sind die so etwas schon mal gemacht haben.

    Was sagt der Raver auf der Techno-Party, wenn sein Extasy aufhört zu wirken?

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  • CGVS
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    451
    • 27. Mai 2005 um 01:35
    • #17

    @BigSound
    Ich habe diese Patentgeschichte schon aus mehreren Blickwinkeln erleben dürfen (Eintragungen mit/ohne Anwalt, Klagen, Abmahnungen, Marktrecherche, ...)
    Was wirklich immer gleich ist, sind die entstehenden Kosten.

    Ich weiss nicht was genau bei Euch erfunden wird, wie hoch der Etat ist und welche Fördermittel zur Verfügung stehen...oder was genau Euer Auftrag ist...
    Mein Ratschlag bezog sich nicht auf Anmeldungen im allgemeinen, sondern auf diesen konkreten Fall und auf die Aussagen:

    Zitat von "Manuela"

    Ich hab allerdings keine Lust daß nun Ching Chong und Pong Reverse Engineering betreiben um das dann selber zu bauen.


    und

    Zitat von "Manuela"

    Dafür müßte man eine Marktforschung, nur wegen der Nachweisführung, machen die wieder jeden zumutbaren Kostenrahmen sprengt

    Daraus glaube ich lesen zu können, das es sich nicht um eine neue bahnbrechende Erfindung handelt, welche sie für viel Geld an eine produzierende Firma zu verkaufen gedenkt. Oder sie die Teile in größeren Mengen produzieren lassen will...
    Jetzt noch unsummen für eine Anwalt auzugeben, ohne selbst nachgeforscht zu haben ob eine Aussicht auf Erfolg besteht halte ich für nicht sinnvoll - daher mein Tipp, wenn unbedingt eine Anmeldung gewünscht wird, dann selbst probieren - kann auch funktionieren.

  • Sven M
    Profi
    Beiträge
    2.530
    • 27. Mai 2005 um 08:42
    • #18

    Ok CGVS, da gebe ich dir halbwegs recht. Es gibt ja auch noch Erfindungen die zwar für kleine Stückzahlen interessant sind, aber in Japan niemanden interessieren.
    Aber wenn man schon Angst vor Kopien hat muss es ja eine Erfindung sein die für die breite Masse interessant ist. Und da sollte dann schon Geld für eine ordentliche Anmeldung drin sein.
    Für erste private Nachforschungen empfehle ich:
    http://www.depatisnet.de

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