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Steuererklärung: Wie schreibe ich eine Endstufe ab (Gewerbe)

  • PMN-Concepts
  • 31. Mai 2005 um 15:48
  • PMN-Concepts
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    • 31. Mai 2005 um 15:48
    • #1

    Hallo,

    sitzer gerade an meiner Steuererklärung. Habe im vergangenen Jahr eine Endstufe gekauft (für 500 Euro) und muss diese ja nun über den Zeitraum X Jahre abschreiben. Wie genau muss ich da vorgehen? Wie lange ist der Abschreibungszeitraum?

    Habe seit 2004 Gewerbe angemeldet.

  • treibsand
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    • 31. Mai 2005 um 18:09
    • #2

    Mein Tip:
    Such dir für den Anfang nen netten Steuerberater oder wenigstens einen Steuerfachgehilfen aus deinem Dunstkreis oder zumindest einen Kumpel/Freund/Verwandten, der das ganze schon mal gemacht hat.
    Das hier im Forum zu erklären ist nicht ohne und du wirst auch diverse falsche Antworten erhalten... :x Da verstehen aber die Steuerbeamten nicht so viel Spass.......

    Nebenbei: die Damen und Herren aus deinem Finanzamt sind sogar verpflichtet, dir bei Fragen und Problemen mehr oder minder schlaue Antworten zu geben und beim Ausfüllen deiner SE behilflich zu sein. :!:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • timotimo
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    • 31. Mai 2005 um 18:11
    • #3

    Und vielleicht sollten wir das in einem und nicht in 2 Threads diskutieren. Im anderen Thread wurde auch schon eine falsche und eine richtige Antwort gegeben.... :roll:

  • Kracky
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    • 31. Mai 2005 um 20:53
    • #4
    Zitat von "Matze"

    Hallo,
    Anschaffungspreis über 410 Euro geteilt durch Anzahl der Nutzungsjahre laut Afa-Tabelle, wobei, ich schreibe meinen Krempel aber seit eh und je mit 4Jahren ab, andere richten sich strikt nach Afa - kommt auch ein wenig auf deinen Sachbearbeiter beim FA an.

    Abschreibepflichtig sind dabei nur Sachen, die allein eine funktionierende Einheit darstellen. Man kann sich zwar bei Endstufen und passiven Lautsprechern streiten, aber in der Praxis gängig.

    War die Anschaffung nach dem 31.05. gilt für dieses Jahr nur die Hälfte des jährlichen Werteverlustes. Meine Finanzfachfrau meinte zwar, dass sich das ab dieses Jahr auf monatliche Abrechnung geändert hat, aber ich habs trotzdem erstmal halbjährlich verrechnet - das FA wird sich schon melden wenns nicht passt.

    Nach der Abschreibefrist ist dein Gerät quasi wertlos, bzw. wird mit Wert 1,- euro geführt, bei einem Verkauf musst du aber trotzdem den Verkaufspreis als Gewinn verrechnen, is klar Winken

    Am Besten du suchst dir nen Steuerberater/-in als "guten" Freund - hilft immer.

    Welche Gewerbeform hast du denn angemeldet?

    Grüße
    Matze

    (Angaben ohne Gewähr)

    Alles anzeigen


    Zitat von "Kaesejogi"

    es gibt grundsätzlich zwei Arten von Abschreibungen. Zum einen die lineare und die degressive.
    Normalerweise wird die lineare Abschreibung verwendet. Das heißt man schreibt jährlich einen bestimmten Betrag als Abschreibung (Ausgabe) ab.
    Berechnet wird dieser Betrag danach wie lange die Nutzungsdauer Deines Wirtschaftsgutes ist. Wie lange jetzt die Nutzungsdauer Deiner Endstufe ist kannst Du in gewisser Weise selbst festlegen. Es gibt hierzu jedoch auch sog. AfA-Tabellen als Richtlinien. z.B. hier zu finden. Nach dieser Liste sind es für "Beschallungsanlagen" 9 Jahre (=108 Monate). Soweit ich weiß sind aber z.B. 5 Jahre (=60 Monate) auch machbar.
    Das einzige was nun noch zu beachten ist, ist, dass ab dem Jahr 2004 eine monatsgenaue Abschreibung nötig ist.

    Beispiel: Du hast Deine Endstufe im März 2004 gekauft folglich hast Du sie 10 Monate genutzt. Berechnung läuft dann wie folgt

    500,- € / 108 Monate = 4,63 €/mtl * 10 Monate = 46,30 € für das Jahr 2004
    Für 2005 halt dann: 4,63 €/mtl * 12 Monate = 55,56 €


    Hoffe ich konnte helfen.
    Sebastian

    Ach ja falls Du vorsteuerabszugsberechtigt bist muss sich Dein Ansatz auf den netto Kaufbetrag beziehen.

    Alles anzeigen

    Hab das hier mal vom anderen Beitrag eingefügt!

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • DJ Detto
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    • 31. Mai 2005 um 23:30
    • #5

    Also es gibt schon mehr als zwei Abschreibungsmöglichkeiten - nämlich 3 linear, degressiv und (ich glaube heißt so ) progressiv. Ist aber selten und nur bei großen industriellen Anlagen anzutreffen.

    Wie das mit dem abschreiben geht wurde ja schon erklärt, aber vorsicht nicht nur der Preis ist entscheidend ob GWG oder nicht, sondern auch die Gebrauchsart. So hat es meinen Steuerberater (Hallo Nobby) und mich einen kleine Kampf gekostet, dem FA klar zu machen, das ein "Derby" ein Stand alone Gerät ist - und somit ein GWG.

    Aber bei Boxen und bei sonstigem Kram (auch unter 410 Euro) ließ sich das FA in Dbg. nicht erweichen. Somit sind Amps, Boxen usw. nicht direkt abzugsfähig - auch wenn billiger als 410 Euro (da ja einzeln unbrauchbar) sondern nur über lineare 4 Jahre (das mach ich auch so Kracky - stört keinen!!)
    Gut heute komme ich beim kauf von Boxen und co. selten unter 410 Euro, aber z.B. eine aktive Weiche mit 80 Euro würde trotzdem über 4 Jahre abgeschrieben werden.
    Ach ja entscheident sind die 410 Euro NETTO - auch nicht ganz unwichtig.

    Ganz wichtig: Nimm Dir direkt eine guten Steuerberater!!!!!!!! Das erspart Dir Geld und nerven!!!!!! :evil::evil::evil:
    (Der rechnet sich - genau wie ein Unternehmensbetreuer :D:D:D )

    Detto

    Erfolg hat nur,
    wer das eigentliche Problem wirklich löst!!!

  • PMN-Concepts
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    • 1. Juni 2005 um 08:52
    • #6

    Okay, hier ein anderes Beispiel was ich gerade habe: Eine Rechnung, auf der eine Endstufe (400 Euro) und eine Weiche (100 Euro) stehen. Hier wäre es für mich also nicht möglich, beide Geräte als GWG abzuschreiben.

    Wenn ich jetzt aber eine Rechnung mit nem Sound2Light Lichteffekt (400 Euro) und nem kleinen Fogger (100 Euro) hätte ich trotzdem nicht die Möglichkeit, das als GWG zu verbuchen.

    Wenn aber nun auf der Rechnung ein Lichteffekt für 400 Euro drauf wäre und die Weiche aus dem ersten Beispiel, dann müsste ich ja beide Artikel separat auf der Abrechnung aufführen, richtig?!

  • MatzeRockt
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    • 1. Juni 2005 um 09:29
    • #7

    Hallo,
    nein, ob es ein GWG richtet sich wie gesagt nach Gebrauch - nicht ob es zusammen auf einer Rechnung steht. Auf Rechnungen werden immer alle Positionen einzeln betrachtet. Und ob du es als GWG durchbekommst hängt von deinem FA-Mitarbeiter ab. DJ Detto hat in Dbg wie er sagt keine Chance, bestimmte, auch geringere als 410Euro Posten, als GWG beim FA durchzubekommen. Kurioserweise hab ich hier im südlichen Brandenburg überhaubt keine Probleme damit. Alles uner 410 Euro ist GWG und fertig - gabs nie Diskussionen darum.

    Grüße
    Matze

    "...stört es sie, wenn ich ein bisschen klatsche..."

  • Seven
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    • 1. Juni 2005 um 10:08
    • #8

    Es besteht ein Wahlrecht für die Abschreibungsmethode - linear (jährlich gleicher Betrag) oder geometrisch degressiv (jährlich gleicher Prozentsatz) mit Übergang zur linearen Methode wenn der Betrag der degressiven Abschreibung unter dem der linearen liegt. Eine Abschreibung mit progressiv ansteigenden Prozentsätzen ist nicht zulässig.

  • timotimo
    Profi
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    • 1. Juni 2005 um 13:54
    • #9

    Ich hatte (in Hessen) auch noch nie Probleme, z.B. eine Weiche unter 400 Euro direkt abzusetzen, also nicht abzuschreiben. Wo will man da auch ansetzen? Jedes Mikrofon, Mikrofonkabel, Stativ, usw. ist nicht einzeln nutzbar. Wir hatten die Diskussion auch schon bezgl. Traversenstücken, etc. Sind diese nur zusammen nutzbar? Bei uns nicht.

  • DJ_Uwe
    Beiträge
    791
    • 1. Juni 2005 um 14:20
    • #10

    Hallo!

    Bei meinem FA in Lübbecke ist beides möglich. GWG unter 410 € abschreiben aber auch sofort absetzen ist möglich. Je nach dem wie es steuerlich gerade sinnvoller ist *smile*

    Discjockey Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Fotobox-mieten

  • treibsand
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    1
    • 1. Juni 2005 um 16:13
    • #11

    Hmm.
    Man müsste mal mit dem Finanzamt verhandeln, ob eine Endstufe für 500,- nicht sowieso den Straftatbestand GWG - "Geringwertiges Wirtschaftsgut" voll und ganz erfüllt...
    Da ist mit Import und Wertschöpfung dürch Zwischenhändler bestimmt schon mehr zusammengekommen, als für die Herstellung incl. Rohstoffe/Bauteile. :roll: :roll: :roll:

    Aber der Gesetzgeber vehrsteht unger giringwertig wohl was anderes... :oops:

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Steffen
    Profi
    Beiträge
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    • 13. Juni 2005 um 21:57
    • #12

    wobei der ja schon wieder OT war und nicht grad freundlich ;)

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