Wäre euch echt über einige Anregungen oder Kritik dankbar. Auf was kommt es euch an, ok die Preise, was fehlt euch oder was ist euch wichtig?
Danke euch schon mal.
Was haltet Ihr vom Shop. Anregungen wären nett. Danke euch.
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QSC PL und PLX Endstufen sind nicht das selbe. Ist aber auch das einzigste was mir beim Überflug so aufgefallen ist.
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es passiert mitunter daß man von Versänden Waren nicht geliefert bekommt, was ich u. Umständen verstehen kann wenn die Zulieferer mal schlafen oder so.
Ein Blick in deine AGB:ZitatVersand und Zahlung:
Zahlungen sind nur durch Vorkasse möglich.Damit wirst du keinen Erfolg am Markt finden. Das versandtübliche Zahlungsverfahren heist "Nachnahme", was für beide Seiten bedeutet: keine Ware = kein Geld.
Ich mach dir daher den Verbesserungsvorschlag das AGB dahingehend zu ändern.
Manu
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Hmmm... grübel... grübel...
es ist wahr, dem Kunden sollte kein Zahlungsweg aufgezwungen werden... zumindest nicht bewusst

Elegant lässt sich dieses durch leicht gesalzene NN Gebühren, die den Sparfuchs im Kunden ansprechen, lenken.
Nicht untypisch sind NN Mehrkosten von 3- x Euro...
Da wir ja in der Geiz ist Geil Aera leben, schlägt hier in vielen Fällen die Stunde des Pfennigfuchsers...
Also Vorkasse und NN anbieten !
Frank N. Stein
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er verkauft Lifte und vernünftige Boxen. Da rutschen die 3,- den Bach runter. Es vermeidet den Ärger, keine Ware zu bekommen und dann auf Rückzahlung warten zu müssen oder gar eine "Nachlieferungsfrist" aufgedrückt zu bekommen um Waren dann noch abnehemen zu müssen wenn die VA schon vorbei ist. Ich finds einfach nur gerecht - NN, und innerhalb 2 Wochen.

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Meint ihr das es manchen Kunden so schwer kommt wegen Vorkasse ? Der Grund liegt ja im Kostenaufwand und Theater beim nichtbezahlen bzw. wenn die Annahme verweigert wird. Da trittst du immer in Vorleistung für die Gaudi die du dafür hast.
Denke aber auf die Meisten wird es jedoch nicht zutreffen und ich es mir somit nochmals durch den Kopf gehen lassen.
auf jedenfall mal DANKE für euere Tipps.Gruß Thorsten
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Zitat von "Manuela"
er verkauft Lifte und vernünftige Boxen. Da rutschen die 3,- den Bach runter...

Manuela... welcher Teil von 3-x Euro war für dich denn jetzt unverständlich ?
Ich helfe dir aber gerne , das x steht als Variable !
Im übrigen verkauft er noch ne Menge mehr als NUR Lifte und vernünftige Boxen...
Frank N. Stein
PS: Über den Lieferstatus dringlicher Sachen informiere ich mich im Vorfeld, um von dir geschilderte Situationen zu vermeiden :idea:
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soundworks
Oberton Nd3671? Ist der neu, oder ist das ein Tippfehler? Ich kenne nur den Nd3672. -
hallo ihr dürft gerne noch anregungen, kritik und ähnliches schreiben.
danke euch
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...nicht nur die Festlegung auf Vorkasse als einzige Zahlungsweise kann von Juristen als Benachteiligung des Kunden ausgelegt werden, auch Teile Deiner AGB sind extrem abmahngefährdet. Ich würd schnell nachbessern, sonst kann's teuer werden.
Gruß, Achim -
Zitat von "Soundworks"
Meint ihr das es manchen Kunden so schwer kommt wegen Vorkasse ? Der Grund liegt ja im Kostenaufwand und Theater beim nichtbezahlen bzw. wenn die Annahme verweigert wird. Da trittst du immer in Vorleistung für die Gaudi die du dafür hast.
Denselben Gedanke kann Kunde andersrum haben, wenn der mir nicht liefert hatte ich 2 Wochen kein Geld und ein Problem dazu. Ihr habt genauso Recht. Ich finde man kann da einen Kompromißweg wählen den alle gern akzeptieren:
Ich schlag also vor, NN und bei Bestellungen im Wert von mehr als X Euro 50% VK. Damit ist auch sichergestellt daß der Kunde mit dir kein Schinluder treibt. Rest bei Lieferung NN. X sollte großzügig bemessen sein, ich kaufe jedenfalls kein 16er Multicore mit "Vorkasse".FNR, du hast natürlich Recht mit dem X. Aber bleib mal locker, es geht um Nachnahmekosten, das sind nicht die Versandkosten. Wenn er da 5 Euro für nimmt ist das auch ok, was solls, wenn er mehr dafür nimmt als die Dienstleistung Erheben von Nachnahme kostet, ist es widerum unseriös. Ich bin mir daher sicher daß der Betrag NN-Kosten im richtigen Größenverhältnis bleiben wird, man kann das noch pauschal betrachten. In Anbetracht der geschäftsübichen Tatsache bei dicken Dingern 2% Skonto zu gewähren wenn bei Lieferung gezahlt wird kann es sogar sein daß die Nachnahme umsonst ist, wenn es für mich günstiger wäre nach 14 Tagen eine Rechnung zu begleichen entsteht ihm daraus wieder das Nachsehen

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hallo,
denke die zahlungsart wird noch um die nachnahme ergänzt. abholung mit barzahlung ist ja auch dabei.
welchen teil der agb ist so abmahnfähig?.
danke
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Rechtsberatungen dürfen nur Anwälte erteilen, daher versuche ich mal eine ganz allgemeine Antwort zu geben, ohne Bezug zu einem konkreten Sachverhalt und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richitgkeit:
-Garantie und Gewährleistung sind 2 Paar Schuhe. Da sollte man nichts durcheinander bringen.
-Auf die korrekte Umsetzung der PAngVo wird sehr geachtet.
-Für die Widerrufsbelehrung gibt es ein gesetzliches Muster, eigene Abänderungen nach belieben sind m.E. nicht zulässig.
-Rügepflicht bei Transportschäden für Endverbraucher ist sher Umstritten und daher sollte man sich da sehr genau informieren.
-Die Salvatorische Klausel ist auch immer eine heisse Sache.
-Rücksendungen MÜSSEN auch UNFREI angenommen werden und die Kosten für Speditionsrücksendungen muß der Verkäufer tragen! Das ist vom Gesetzgeber so festgelegt! Auch wenn man das als Verkäufer ganz anders sehen möchte.
Man kann Glück haben und bleibt unbehelligt oder es erwischt einen ganz unvermittelt. Im Sinne des Kunden ist das auf jeden Fall nicht wirklich.
Ob ich diese Paragaphenreiterei toll finde, steht auf einem ganz anderen Blatt :wink:
Ich möchte den Teufel nicht an die Wand malen, auch bekannte und große Online-Shops haben die haarsträubendsten Texte in Ihren AGB oder Lieferbedingungen stehen und haben scheinbar viel Glück oder gute Anwälte. Ich würd es aber nicht auf einen Rechtsstreit ankommen lassen wollen.Näheres kann Dir sicher ein Anwalt erklären. Auch hier der Tip:
http://www.internetrecht-rostock.de
Gruß,
Achim -
ups da schau her sind echt paar gute sachen dabei
