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Eure Meinung...

  • bossjan
  • 30. Juni 2005 um 19:02
  • Kracky
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    • 3. Juli 2005 um 16:58
    • #21

    Ich würde diese Lektüre nochmal jedem empfehlen!

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=39717

    BGV C1 regelt garnichts bei Traversenliften, sie lehnt sich an die entsprechende DIN an und entspricht dein Lift der DIN ist die Frage soweit geklärt du muß nur noch jemanden haben der die da vielleicht einen offiziellen Stempel für gibt.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • DavidH
    Beiträge
    533
    • 3. Juli 2005 um 18:01
    • #22
    Zitat von "timotimo"


    Wo steht das, daß es nicht fürs Publikum relevant ist?

    Da du den Link ja sicher eingehend studiert hast, wirst Du dich erinnern, dass auf Seite 4 oben eine Anwendungserklärung zum §1 Geltungsbereich steht, die explizit besagt, dass Publikumsfläche nur dann relevant wird, wenn auf ihr "dargestellt" wird oder das Publikum wie Versicherte (Anm. d. Red. also arbeitende) zu betrachten ist.

    Viele Grüße,
    David

    Phantomspeisung....
    das heißt NICHT, dass der Mischer nix zu essen bekommt

  • ADMIN
    Administrator
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    • 4. Juli 2005 um 00:32
    • #23

    Die BGV C1 kann nicht nur direkt als berufsgenossenschaftliche Vorschrift mit entsprechender Bindungswirkung beim Schutz abhängig Beschäftigter dienen, sondern auch als anerkannte Regel der Technik bezüglich der Verkehrssicherungspflicht zum Schutze des Publikums.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • timotimo
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    • 4. Juli 2005 um 12:33
    • #24

    Danke Admin. So meinte ich das....

  • bigbeatrobby
    Profi
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    50
    • 4. Juli 2005 um 22:07
    • #25

    was ich da sehe macht so ziemlich jede hobbyfraktion auf dem dorf, hab noch nie gesehen das da was passiert, ich bin schon froh wenn ich die jungs in meiner gegend dazu bringen kann sich mal ein paar stahlsafetys
    und verschraubbare karabiner zuzulegen, nach ein paar gesprächen über versicherungsschutz haben die dann meistens auch welche bei der nächsten veranstaltung.
    ich hab schon schlimmer belastete traversen gesehen.

    gruss robert lienemann

  • timotimo
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    2.252
    • 5. Juli 2005 um 09:08
    • #26
    Zitat von "Kracky"

    Ich würde diese Lektüre nochmal jedem empfehlen!

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=39717

    BGV C1 regelt garnichts bei Traversenliften, sie lehnt sich an die entsprechende DIN an und entspricht dein Lift der DIN ist die Frage soweit geklärt du muß nur noch jemanden haben der die da vielleicht einen offiziellen Stempel für gibt.

    Dieser Thread hier und der von Kracky zitierte gehen mir seit gestern durch den Kopf. Die Abhandlung des Admin über Traversenlifte ist sehr gut. Aber wie sieht´s hier mit Windups (die ja keinen Sicherungsbolzen haben) aus? Was hält hier die Last und was wenn das versagtm (z.B. Seil reißt o.ä.)?

  • Kracky
    Profi
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    2
    Beiträge
    12.055
    • 5. Juli 2005 um 09:36
    • #27

    Also bei einigen gibt es auch diese Schraubklemmung, bei vielen jedoch hält ja nur der Mechanische Antrieb die Ausfahrstange. Was ich da auch schon gesehen habe ist das hier mit Gewalt zu schwere Traversen angehoben wurden und die Mechanik anstatt die Stange an zu heben diese Komplett zermalmt hat. Das Stativ wurde deswegen aber nicht aus dem Verkehr gezogen sondern mit Gewalt (Kettenzug an der Traverse der das ganze unterstützend nach oben gezogen hat) angehoben. So stand das dann da. Aber was will man erwarten wenn über einem dann noch ein Helios an Baumarktketten im Zeltgiebel hängt.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

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