Ich würde diese Lektüre nochmal jedem empfehlen!
http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=39717
BGV C1 regelt garnichts bei Traversenliften, sie lehnt sich an die entsprechende DIN an und entspricht dein Lift der DIN ist die Frage soweit geklärt du muß nur noch jemanden haben der die da vielleicht einen offiziellen Stempel für gibt.