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Dienstleistung im EU-Ausland

  • Audiobuddy
  • 20. Juli 2005 um 12:05
  • Audiobuddy
    Profi
    Beiträge
    357
    • 20. Juli 2005 um 12:05
    • #1

    Hier mal Fragen, bitte nur Antworten, wenn was konstruktives dabei ist, Vermutungen anstellen und Rätselraten kann ich selber. :D

    Wie wird die USt. in den einzelnen Fällen behandelt?

    a) Ich, deutscher, erbringe im Ausland (A, CH, LUX,...) eine Dienstleistung für eine deutsche Firma, Agentur. USt. ja oder nein, und wenn nein, warum? Rechtliche Grundlagen?

    b) Ich, deutscher, erbringe im Ausland (A, CH, LUX...) eine Dienstleistung für ein dort ansässiges Unternehmen. USt. ja oder nein, und warum?
    Rechtliche Grundlagen?

    c) Ich, deutscher, vermiete VT -Technik an ein in D ansässiges Unternehmen. Material wird jedoch im Ausland eingesetzt. USt. ja oder nein, warum, rechtliche Grundlagen?

    d) und wie sieht das Ganze aus, wenn ich in D ansässig, Material an eine ausländische Produktion vermiete, hier in D oder im Ausland??

    Ob mir hier einer helfen kann?

    audiobuddy

  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 20. Juli 2005 um 12:40
    • #2

    Schau mal hier: http://www.e-lancer-nrw.de/ratgeber_old/8-5-1.html#8-5-1-5

    Geht zwar vorwiegend um Software, ist aber übertragbar.

  • Audiobuddy
    Profi
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    357
    • 20. Juli 2005 um 12:58
    • #3

    Danke, aber soweit war ich auch schon im Groben... Das Problem ist, daß auch dort alles auf naja, hmm, könnte so sein Theorien basiert.

    Interessant der Aspekt Deutsche Künstler im Ausland. USt Befreit, ok, aber was ist mit deren technischen Dienstleistern, die mitreisen, und im eigentlich steuerfreiem Honorar des Künstlers/ der Agentur enthalten sind?
    Diese haben ja keinen vertrag mit dem ausländischen Promoter, sondern mit dem deutschen Künstler, respektive seinem Management/ Tourpromoter.

    Wie siehts da genau aus?

    dranbleiben!!

  • treibsand
    Verifiziert
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    1
    • 20. Juli 2005 um 14:37
    • #4
    Zitat von "Audiobuddy"

    Danke, aber soweit war ich auch schon im Groben... Das Problem ist, daß auch dort alles auf naja, hmm, könnte so sein Theorien basiert.

    Interessant der Aspekt Deutsche Künstler im Ausland. USt Befreit, ok, aber was ist mit deren technischen Dienstleistern, die mitreisen, und im eigentlich steuerfreiem Honorar des Künstlers/ der Agentur enthalten sind?
    Diese haben ja keinen vertrag mit dem ausländischen Promoter, sondern mit dem deutschen Künstler, respektive seinem Management/ Tourpromoter.

    Wie siehts da genau aus?

    dranbleiben!!

    Wenn du (als Unternehmen in D) einem anderen Unternehmen in D eine Rechnung stellst, musst du USt. abführen.
    Ob die Dienstleistung im Ausland stattfindet oder auf dem Mond ist dem Finanzamt dabei egal.
    Dein Auftraggeber kann die USt. als Unternehmer ja auch wieder geltend machen und sich vom Finanzamt zurückholen...
    Lediglich bei Rechnungsstellung an UNTERNEHMEN im EU-Ausland darf -mit Hinweis auf deren UmsatzsteuerIDentifikationsnummer- die USt. zwecks vereinfachung eingespart werden.

    ...hauptberuflicher Sarkastiker.

  • Audiobuddy
    Profi
    Beiträge
    357
    • 20. Juli 2005 um 17:06
    • #5

    so sehe ich das eigentlich auch...

    dennoch ist es gang und gebe in unserer branche, rechnungen für leistungen im ausland ohne mwst. zu schreiben, daher meine frage, ob dies legal ist, oder man sich auf lange sicht ärger einhandeln kann...

  • slaytalix
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    1
    • 20. Juli 2005 um 18:20
    • #6

    Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU, ergo ohne MWST

    Austria ist wiederum EU Mitglied & hat 20 % MWST.

    Eine Umsatzsteuer ID ist dort hilfreich

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 20. Juli 2005 um 18:37
    • #7

    Habe mich jetzt noch mal intensiv damit befasst. Einfach ist das nicht. Die Frage ist, ob Du eine USt-ID hast und der Kunde eine hat. Ist der Kunde Unternehmer? Wohl ja. Dann die Frage EU-Land oder nicht.... im Zweifelsfall Steuerberater fragen und USt ausweisen.

  • guessi
    Profi
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    897
    • 21. Juli 2005 um 23:05
    • #8

    den fall a) handhabe ich in absprache mit dem rechnungsempfänger immer OHNE USt.
    es gibt im UStG eine Regelung dazu, kann dir aber leider keinen paragraphen nennen. ein steuerberater bzw. in jedem fall dein zuständiges FA wissen es genau.

  • Jelly
    Beiträge
    154
    • 26. Juli 2005 um 09:23
    • #9
    Zitat von "treibsand"


    Wenn du (als Unternehmen in D) einem anderen Unternehmen in D eine Rechnung stellst, musst du USt. abführen.
    Ob die Dienstleistung im Ausland stattfindet oder auf dem Mond ist dem Finanzamt dabei egal.

    Stimmt nur zum Teil. Man muss erstmal unterscheiden, wo die beiden Vertragspartner sind und wo die Ware hingeliefert / Dienstleistung erbracht wird.

    So muss z.B. ein Unternehmen aus D, welches eine Ware innerhalb von Deutschland liefert, aber die Bestellung aus Österreich kommt, die MwSt auf der Rechnung angeben. Die MwSt holen wir uns dann wieder über das Finaznzamt München am Ende des Jahres...

    Einen genauen Paragraphen kenn ich zwar auch keinen, aber laut unserem Steuerberater ist das die richtige Variante.

    Frag mal den Steuerberater deines Vertrauens, das wirkt in solchen Sachen oft Wunder :wink:

    Jelly

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