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Wieviel darf man als Hobbytechniker?

  • helix
  • 27. Januar 2006 um 05:49
  • helix
    Beiträge
    42
    • 27. Januar 2006 um 05:49
    • #1

    Hallo.

    Klingt blöd, aber mir fiel kein besserer Titel ein.
    Ich hab hier schon sehr viel gelesen, aber zu dem Thema noch nix gefunden. Vielleicht auch übersehen, sorry.

    Ich mache Veranstaltungstechnik (hauptsächlich Beschallung bisher, anderes wurde selten gebraucht) als Hobby seit sehr vielen Jahren. Ich habe schon, weiß nicht wie viele, kleinere Veranstaltungen ausgerichtet, vom privaten Straßenfest über Theater-AG in der Schule bis hin zu Stadthallen-Veranstaltungen mit 1.500 Zuschauern.
    In der Anfangszeit war ich recht sorglos, doch irgendwann fingen Überlegungen an, wie:

    Es gibt doch sicherlich Vorschriften, dass ab der und der Anzahl von Besuchern mindestens eine ausgebildete Fachkraft die Organisation und Betreuung der Anlage übernehmen muss, wegen Sicherheit und so. Denn wenn einem Besucher die Box auf den Kopf fällt, dann stehe ich als Hobby-Techniker natürlich ohne Versicherungs- und Vorschriftenwissen da und muss am Ende in den Knast, oder wie ist das?

    Kurz gesagt:
    >> Wieviel darf man als nicht ausgebildete Fachkraft VT, um keine Probleme mit Behörden, Vorschriften etc. zu bekommen?

    >> Was könnte schlimmstenfalls passieren, wenn Vorschriften verletzt werden oder wirklich jemand wegen mir zu Schaden kommt (Stromschlag, Box auf den Kopf)? Buß- bzw. Schmerzensgeld? Knast?

    Vielleicht ist meine Frage zu allgemein, dann reicht mir auch ein Hinweis auf ein bestimmtes Regelwerk, in dem ich solche Vorschriften nachlesen kann. Sorry nochmals, wenn das hier Anfänger-Themen sind.

    Gruß,

    Martin

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 27. Januar 2006 um 07:00
    • #2
    Zitat von "helix"

    Was könnte schlimmstenfalls passieren, wenn Vorschriften verletzt werden oder wirklich jemand wegen mir zu Schaden kommt (Stromschlag, Box auf den Kopf)? Buß- bzw. Schmerzensgeld? Knast?

    Verantwortlich ist erstmal der Veranstalter. Wenn der nicht vertraglich geregelt einen Teil der Verantwortung auf dich übertragen hat bist du davon nicht betroffen.
    Üblicherweise verlangen solche Aufträge "Einhalt der geltenden Vorschriften" wie zB http://www.dthg.de/praxis/vstaett/he/mvstaettv_hessen_ms.pdf

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • helix
    Beiträge
    42
    • 27. Januar 2006 um 08:21
    • #3

    Danke für den Link.

    Genau das ist ja das Problem bei so kleinen Veranstaltungen, die man als Hobby-Fader-Schieber im Freundes- und Bekanntenkreis selber ausrichtet: Wenn ein Bekannter mich bittet, auf seinem kleinen Privat-Straßenfest eine PA hinzustellen (und auch wenn ich eine Schulweihnachtsfeier meiner alten Schule mit 1.500 Leuten, wo die Verantwortlichen mich kennen, mache), da werden keine Verträge gemacht, es passiert ja alles auf Kumpelbasis, so neben her mal. Und ich frag mich da halt immer, wie weit ich als Hobbytech gehen kann. Nicht dass es später heißt: Für sowas hätte man eigentlich Fachleute mieten müssen.

    Gruß,
    Martin

  • manuela
    Beiträge
    9.103
    • 27. Januar 2006 um 10:40
    • #4

    Ich versteh schon wie du das meinst. Mehr oder weniger gibts da eine Grauzone zwischen dem was sein kann und dem was sein muß, genau nach Vorschrift machts eh kaum jemand.
    Nimm dir einfach die sicherheit der Gäste als Beurteilungsgrundlage Nr.1, das ist ein klasse Tip.
    Es gibt 250 Pax Veranstaltungen mit geflogenen Systemen und Riggs, da sollte man im Interesse der sicherheit unbedingt Fachpersonal mitnehmen, ebenso gibts das kleine Wheinachtskonzert der AG Musik in der Grundschule, wo 35 Kinder auf einer Stage aus Europaletten mit 2 bodenstacks für 1500 Menschen spielen (hier braucht man das Fachpersonal imho NICHT, auch wenns eigentlich Vorschrift wäre)
    Also schau dir das jeweilige vorhaben einfach genau an, sobald es um Truss und Rigging geht wirds bedenklich, alles was am Boden spielt eher nicht.

    Manu

    die Feuerzeuge der Gäste sind kleine Sterne die am Himmel unseres Alltags weiterleuchten.

  • ADMIN
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    • 27. Januar 2006 um 12:59
    • #5

    1.) Die Anforderungen nach VStättVo sind Sache des Betreibers der Versammlungsstätte, nicht des Veranstalters.

    2.) Für alles strafrechtlich Relevante hält man selbst den Kopf hin, Zivilrechtlich ist erst mal der Veranstalter dran, der sich dann im Innenverhältnis an seinen Erfüllungsgehilfen wenden kann.

    3.) Die Frage, in wieweit die berfusgenossenschaftlichen Vorschriften im nichtgewerblichen Bereich über die Konstruktion "anerkannte Regeln der Technik" anzuwenden sind, ist nicht letztlich geklärt. Darüber kann auch noch die Forderung nach einer Elektrofachkraft kommen.


    Insgesamt: Wenn man das alles streng durchzieht, könnte man so etwa 90 bis 95% aller Veranstaltungen dicht machen. Solange nichts passiert, schert sich keiner darum, wenn etwas passiert, sind die Beteiligten ziemlich dumm dran.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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