1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Sonstiges
  4. Cash und Co

Kontrolle beim zurückgebrachter Technik

  • jaan2204
  • 16. September 2005 um 20:09
  • jaan2204
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.049
    • 16. September 2005 um 20:09
    • #1

    Hallo!

    Wir regelt ihr die Funktionsprüfung bei zurückgebrachter Technik?? Wenn nur eine 4er Bar gemietet wurde, geht das ja leicht, aber wenn es schon mal ein 7,5 Tonner voll Technik ist, wirds irgendwie schwierig und unübersichtlich, da ja auch schnell alles abgeladen sein soll. Insbesondere sehe ich da Probleme bei Nebelmaschinen, Pulten, Truss etc. Erstens kann man nicht immer sofort die Geräte auf Anschließen und testen und zweitens sieht man nicht gleich alles. Ein falsch durchgeschlagener Bolzen ist eigentlich erst beim eigenen Aufbau zu bemerken, verusacht aber erheblichen Schaden. Wie macht Ihr das mit der Rücknahme eurer Technik, was macht ihr bei spät festgestellten Schäden und wie treten ihr dann taktisch klug an den Kunden heran. Bei uns mieten teilweise auch andere Technikfirmen und dann geht ein komplettes Rigg auch ohne unser Personal raus. Bei der Rücknahme ist es kaum möglich mit dem Kunden zusammen erst alles zu testen und die Truss auszumessen? Wie bekommt man überhaupt mit, dass z.B. Truss, Stativ und Tower überlastet wurde, auf Dimmer zu viel Leistung kam etc. Bräuchte praktische Tips und Erfahren, welche unsere Technik erhält, Schaden sauber regelt und Kunden nicht vergrault....

  • montesuma
    Beiträge
    948
    • 16. September 2005 um 21:25
    • #2

    Bei mir ist es so, daß ich grundsätzlich eine Person mischicke, wenn ein 7.5 Tonner voll vermietet wurde - selbst schon bei wesentlich weniger.

    Du weisst ja selbst, daß die Helfer nur dnan sorgfältig mit der Ware umgehen, wenn Sie ihm selbst gehören, oder wenn jemand herumsteht und zuschaut.

  • jaan2204
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.049
    • 17. September 2005 um 11:48
    • #3

    Das ist natürlich die beste Variante, aber selbst wenn mal nur 30m H40V unterwegs oder ein Dimmerrack 24 kanal oder 2 Kurbeltower unterwegs sind, geht doch nicht immer Personal mit und wie willst du dann kontrollieren, dass die Materialen nicht überlastet oder mit Falschen Bolzen/Komponenten versehen wurden. Welche bewährten Verfahrensweisen der Kontrolle gibt es da? Auch schon ein defekter Verbinder von 1x3m H40V kann richtig teuer für kleine Unternehmen werden.

  • F.A.Bi.A.N.
    Verifiziert
    Reaktionen
    130
    Beiträge
    5.286
    • 17. September 2005 um 12:53
    • #4

    ich habe noch NIE erlebt, dass verleiher beim abgeben irgendeine funktionskontrolle durchgeführt hätten, weder beim holz, noch beim alu oder sonstwas.
    rechnungen für defekte werden im nachhinein gestellt... was will man auch sonst machen?
    natürlich kann bei einem gespräch eine etwas stärkere position vertreten, wenn man dem mieter den defekt direkt unter die nase halten kann, aber willst du ihm dann sofort in die tasche greifen oder wie?

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 17. September 2005 um 14:15
    • #5

    Wir handhaben das folgendermassen:

    Bei reinem Dryhire-Geschäft wird dem Kunden die Möglichkeit gegeben, selbst dabei zu sein, wenn die Vollständigkeit geprüft wird. Das ist bei kleinen Jobs ja auch ganz schnell erledigt. Bei größeren Ladungen muss er sich halt mal eine halbe Stunde Zeit nehmen, bis unsere Jungs das durchhaben oder er vertraut uns und wartet auf eine Liste mit dem Fehlmaterial. Meist sind das ja eher kleinere Dinge.

    Die Funktionsprüfung findet bei uns dann im Laufe des Tages, bei viel Stress auch mal innerhalb 2-3 Tagen statt, sofern das Equipment nicht gleich wieder raus muss. In unseren AGB steht daher der Satz, daß mit der Annahme der Geräte bei Rückgabe nicht automatisch deren Mängelfreiheit bestätigt wird. Vielmehr behalten wir uns eine eingehende Funktionsprüfung innerhalb 3 Werktagen vor.

    Je zeitnaher das geschieht, desto glaubwürdiger ist das für den Kunden.

    Meiner Meinung nach sollte das genügen, denn eine Funktions- bzw. Sichtkontrolle sollte dann schon so gewissenhaft durchgeführt werden, daß man auch die Schäden erkennt, die nicht sofort gesehen werden. Nach einigen Jahren hat man ein Gespür für Material und Kundenklientel.

    Wenns aber doch mal vorkommt, daß der Fehler erst beim nächsten Job bemerkt wird und auch schon eine gewisse Zeit vergangen ist, dann ist das leider das unternehmerische Risiko, daß jeder von uns zu tragen hat.

    Nebenbei kommt auch das Material nicht immer einwandfrei zurück, wenn unsere Techniker den Job übernommen haben. Selbst wenn da professioneller mit dem Equipment umgegangen wurde, Fehler passieren immer mal und manchmal auch unerkannt. So sollte das Equipment bei Rückkehr ins Lager eigentlich immer gecheckt werden.

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • jaan2204
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.049
    • 17. September 2005 um 17:52
    • #6

    F.A.Bi.A.N. - hast du selber Technik in der Miete? Sicherlich ist es nicht immer möglich sofort alles zu kontrollieren, aber lass einfach mal mitten in der Saison eine Kunden ein Gerät kaputt machen, welches in der Anschaffung mal schnell mehrere Tausend kostet. Um so eher du dem Kunden nachgewiesen hast, dass er dafür einzustehen hat, um so weniger mußt du dich irgendwa vor Gericht streiten, denn wer zahlt schon freiwillig. Das kann einem geschäftlich das Genick brechen.

    mringhoff, dass klingt sehr vernünftig. Eventuell sollten wir diesbezüglich noch einmal unsere AGB überprüfen. Aber ist diese Variante über die AGBs wirklich rechtlich abzusichern. (bezüglich nicht anerkannter Mängelfreiheit etc.) Macht ihr auch mit jedem Kunden, auch bei ganz kleineren Sachen immer einen Mietvertrag oder wie sichert ihr euch ab, dass ein Mieter, der mal eine 4er Bar, eine Nebler, Pult etc. holt die AGBs anerkannt hat. Bekommt als jeder Kunde, auch der kleinste einen Mietvertrag und druck ihr eure AGBS immer vollständig für jeden Kunden dann mit aus?

    Wer hat noch andere Methoden?

    mfg
    andré

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 17. September 2005 um 18:38
    • #7

    Hallo,

    ja, wir machen mit jedem Kunden, und sei es, daß er nur ein Kabel ohne Mietberechnung mitnimmt einen Lieferschein (bzw. Mietvertrag). Wenn das bei uns nicht im System drin ist (wir haben eine Vermiet- und Disposoftware), dann geht schnell etwas verloren.
    Zu den AGB: ob dieser Passus immer durchsetzbar ist, weiß ich natürlich nicht, aber diesen hab ich annodazumal auch von irgend einem Kollegen abgekupfert. Klingt meines Erachtens vernünftig und durchführbar.

    Alle Privatkunden (gesetztlich sog. Verbraucher) bekommen einen AGB-Ausdruch bei Unterzeichnung des Mietvertrags mit, die gewerblichen Kunden natürlich nicht, sonst wäre das zu aufwendig. Dafür kann jeder, der sie lesen will auf unserer Homepage finden, bzw. bei uns bei Bedarf anfordern:
    http://www.sigma-event.de/agb.html

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • marcoboy
    Verifiziert
    Reaktionen
    190
    Beiträge
    6.818
    Marktplatz Einträge
    3
    • 17. September 2005 um 21:18
    • #8

    die AGBs stehen hinten auf der Rechnung und mega klein :D damit auch alles raufpast :wink:

    Stimm schon nicht immer kann man alles checken, auch wenn man den Kunden etwas anhängen kann siehts doch meist so aus das man selbst auf den Schaden erstmal sitzen bleibt :oops:

    Mir geht ja auch mal ab und zu was kaput :? auch Fremdmaterial ist halt Elektronik und das kann den Kunden auch passieren. Fehlbedienung, grober vorsatz etc geht zu lasten des Kunden.

    Man muss auch den Arsch in die Hose haben und sagen das man scheiße gebaut hatt ! So klärt sich das schon.

    Vorgekommen ist schon vieles abgekniffende Neutriks an den 1210er keiner wars :? defekte Multicors etc.

    Truss geht nie ohne jemanden von uns raus ! Es sei denn er kann seine Fachkenntnis nachweisen man weis ja nich was damit gebastelt wird :?:

  • jaan2204
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.049
    • 18. September 2005 um 17:46
    • #9

    Gerade bei Truss und Tower ist das so eine Sache. Ich habe oft die Erfahrung gemacht, dass gerade Leute vom Fach manchmal unvorsichtiger umgehen, als andere. Nur einmal ein Beispiel: Wir hatten vor kurzen für ein Konzert von den Toten Hosen 16m H40V über eine Subfirma aus der Branche zugeliefert. Somit ging die Truss über unsere Firma an die Subfirma raus und das natürlich ohne Techniker. Die Truss wurde zum Fliegen von Lautsprechern genutzt. Woher weist du jetzt, dass die Truss richtig geflogen wurde, nicht überlastet wurde bzw. weil vielleicht auch noch Eurotruss auf der Baustelle war, ausversehen (ich will ja nicht immer Vorsatz unterwerfen) mit Eurotrussbolzen zusammengehämmert wurde. Wie kontrollierst du das dann, wenn du von der Mukke nie was gesehen hast und wie bzw. bis wann reklamiert man Schäden????

    Ich denke, dass es eine gute Sache ist, die AGBs extra als Handzettel vorzudrucken und einfach unterschreiben zu lassen. Bei Dauerkunden könnte man das ja einmal mit einer dauerhaften Anerkennung machen. Müßte doch rein rechtlich funktionieren. Weil AGBs auf der Rückseite ist immer so ein Ding und wenn du vorn alle drauf haben willst, mußt die dich entweder sehr kurz fassen, sehr klein schreiben oder hast kaum noch Platz die eigentliche Technik zu vermerken.

    Reicht es eigentlich aus, wenn auf der Mietvertrag bzw. dem Lieferschein ein Satz steht, dass der Mieter mit der Unterschrift die AGBs der Firma anerkennt, welche unter ....(Homepage)........ einzusehen sind oder müssen die immer alle abgedruckt sein.

    mfg
    andré

  • F.A.Bi.A.N.
    Verifiziert
    Reaktionen
    130
    Beiträge
    5.286
    • 18. September 2005 um 20:26
    • #10

    genau das habe ich grade einen juristen gefragt... die agb´s müssen auf verlangen vorgelegt werden können, ansonsten reicht es, wenn sie "verfügbar" sind.

    back 2 topic:

    natürlich checken wir unsere technik, am besten sofort.
    aber ich meinte vorhin nur: du kannst den kunden nicht nötigen, so lange dazubleiben, bis alles kontrolliert wurde bzw. bis mal jemand zeit dafür hat!

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 19. September 2005 um 10:11
    • #11
    Zitat von "F.A.Bi.A.N."

    genau das habe ich grade einen juristen gefragt... die agb´s müssen auf verlangen vorgelegt werden können, ansonsten reicht es, wenn sie "verfügbar" sind.

    Richtig, das gilt aber nur unter Kaufleuten. Das sind aber in der Regel die allermeisten unser aller Kunden. Wer eine etwas größeres Event organisiert, der ist im rechtlichen Sinn schon mal kaufmännisch tätig.

    Bei Privatkunden - gesetzlich sog. Verbraucher - ist es notwendig, daß die Kunden die AGBs mit ausgehändigt bekommen. Sollten diese hinten auf dem Lieferschein/Mietvertrag draufpassen (Achtung: es darf auch nicht zu klein und unleserlich werden, da sie sonst nicht als ausgehändigt gelten), umso besser. Ansonsten einfach mal ein paar AGBs kopieren und extra aushändigen.

    Was natürlich in jeder Vereinbarung (Angebot mit Zusage oder Mietvertrag etc.) reinmuss, ist der Satz, daß die AGB des Vermieters gelten und vom Mieter anerkannt werden. Bei Verbrauchern ist es sicherlich nicht schlecht, die Aushändigung der AGB nochmal extra bestätigen zu lassen.

    Es reicht auch, wenn der Privatkunde einmal die AGB ausgehändigt bekommt, auch wenn er dann mehrmals mietet. Erst wenn diese sich ändern, müssen diese wieder neu ausgehändigt werden.

    Fehlende AGB machen übrigens nicht gleich den ganzen Vertrag ungültig, es gelten halt dann die üblichen gesetzlichen Regelungen (BGB usw.)

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • slaytalix
    Verifiziert
    Reaktionen
    55
    Beiträge
    4.907
    Marktplatz Einträge
    1
    • 19. September 2005 um 10:34
    • #12

    Dry Hire bei größeren Anlagen lehnen wir ab, zumal die Unterschlagung bei uns über den VDMV leider nicht mitversichert ist.

    Sichtkontrolle unter Vorbehalt der gründlichen techn. Prüfung nach Rückgabe durch den Mieter bei bekannten Kunden. Einzelkontrollen wie Leuchtmittel, Beulen etc. würde ja Stunden dauern bei etlichen Geräten.

    Kabelputzen ersparen wir dem Kunden

    Apollo Audio & E-Bike Rental.

    https://apolloaudioandebike.jimdo.com

    https://apollo-audioservice.jimdofree.com/

  • jaan2204
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.049
    • 19. September 2005 um 18:27
    • #13

    Wenn ich das richtig verstanden habe:

    1. ) der Satz auf Mietvertrag/Lieferschein - es gelten die AGBs der Firma sowieso bzw. mit der Unterschrift werden die AGBS sowieso anerkannte welche unter der Homepage ??? einzusehen sind - sichert, dass die AGBs rechtsbindend sind. Dieser eine Satz ist nicht die beste, aber ein funktionierende Lösung rechtlicher seits.

    2. ) der Satz auf Mietvertrag/Lieferschein - es gelten die umseitigen AGBs - und man druckt diese auf die Rückseite, lässt sie allerdings unter dem Verweis auf der Vorderseite unterzeichnen ist rechtlich ein gute Lösung.

    3. ) man händigt die AGBs einzelnd und unterschrieben aus bzw. legt diese Formulare bei Dauerkunden einmal in unterschriebener Form ab ist die allerbeste Lösung.

    Es würden also alle 3 Varianten funktionieren und dann bringt man in die AGBs ein Kontrolle bzw. die Dauer der Nachkontrolle mit ein.

    Ist das so jetzt rechtlich sauber :?

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 20. September 2005 um 10:45
    • #14

    Du musst aber unterscheiden zwischen Privatkunden/Verbraucher und gewerbetreibenden Kunden (Kaufleuten). Aussage 2 und 3 ist richtig bei Privatkunden, bei Gewerbekunden reicht Aussage 1 und die 2 und 3 schadet ganz sicher nicht.

    Der Privatkunde muss die AGB einmal in Schriftform ausgehändigt bekommen haben, weil sie sonst nicht gelten. Um dies zu beweisen, ist es angebracht, entweder die AGB gleich auf der Rückseite dabei zu haben oder, falls diese extra ausgegeben werden, diese Ausgabe quittieren zu lassen.

    Kaufleute müssen sich selbst um die AGB der Geschäftspartner kümmern. Sie unterzeichnen ja auch den Satz, daß die AGB gelten, also sollte jeder Kaufmann auch so schlau sein, diese erstmal zu lesen. Verbraucher sind da etwas geschützter, da sie normalerweise weniger Geschäftserfahrung haben als Kaufleute. Die AGB müssen entweder einsehbar sein (z.B. in den Geschäftsräumen, im www etc.) oder auf Anfragen geschickt werden können.

    Wenn Du nicht immer zwischen Privatkunde und Kaufmann unterscheiden kannst oder willst, dann würde ich immer die Regelung für die Privatkunden bevorzugen, denn sicher ist sicher. Es ist nämlich nicht immer so einfach. Wenn z.B. der Geschäftsführer der Firma XY, mit der Du schon länger im Geschäft bist, für seine Geburtstagsfeier etwas braucht, ist er Privatkunde, da der Anlass ja nicht geschäftlich ist...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • jaan2204
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.049
    • 22. September 2005 um 11:12
    • #15

    Danke dür die Infos, dass hilft mir schon eine ganze Menge weiter. Ein Frage habe ich noch dazu? Gerade bei Dauerkunden aus der Branche kommt es manchmal vor, dass, obwohl natürlich rechtlich ganz klar, der Miet- bzw. Lieferschein oft nicht unterschrieben wird, da ein Vertrauen vorausgesetzt wird. Bis jetzt lief das immer ganz gut und eventuelle Schäden wurden auch so reguliert. Aber die saubere Lösung im Fall aller Fälle ist es nicht. Allerdings ein Streit mit dem Kunden, du mußt hier unterschreiben, ansonsten kannst du gehen, würde sicherlich langjährige Geschäftsbeziehungen zerstören. Ist es möglich, in die AGBs eine Formulierung hineinzubringen, dass der Kunde, wenn er die Aushändigung des Lieferscheins nicht verlangt bzw. erwünscht und ihn insbesondere nicht immer unterschreibt, dass er dann automatisch die aufgestellte Lieferliste stillschweigend anerkennt. Man könnte ja in einem Art Dauerauftrag mit den AGB ein Art Ankreuzbogen, wünscht Lieferschein, wünscht nicht Mietvertrag etc. durch den Kunden einmal unterschreiben lassen und dann ist Ruhe. Ich weiß, dass es besser ist so ein Ding immer unterschreiben zu lassen, aber manche sind halt eigen und bringen trotzdem Geld...

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 22. September 2005 um 11:47
    • #16

    Nein, so eine Formulierung in den AGB, die ja eine automatische Anerkennung eines anderen Vertrages voraussetzt, ist natürlich nicht zulässig.

    Das Problem liegt nur in der Beweisbarkeit. Ein Vertrag kommt ja zustande mit all den Pflichten und Vereinbarungen. Wenn der Kunde auch irgendwann mal Deine AGB anerkannt hat (am besten beweisbar mit einer Unterschrift auf irgendeinem Auftrag oder Lieferschein früher), dann ist ja vertraglich alles geregelt.

    Eine Unterschrift tut ja nicht weh, ist aber für Kunden, die das schon immer so gemacht haben natürlich etwas sonderbar, wenn es nun aufeinmal sein muss.

    Mein Tipp dazu: Alle Aufträge und Bestellungen wenns geht schriftlich bestätigen (als Angebot rausfaxen oder per pdf mailen). Das schafft erstmal eine individuelle Vertragsgrundlage und mit dem Abholen des Equipments hat er durch sein "schlüssiges Handeln" das Angebot anerkannt. Außerdem können so schon Missverständisse, die es auch immer wieder bei den besten Kunden geben kann, vermieden werden.

    Zweiter Tipp: Jeden Kunden dennoch einen Lieferschein ausstellen. Die Problemkunden müssen es ja nicht unterzeichen, sie bekommen einfach nur den Zettel mit. Das ist immer gut, wenn man viele Einzelteile dabei hat, da freut sich jeder, wenn alles schön aufgelistet da steht.

    Zum Beweis der Abholung vielleicht am besten zu zweit sein, dann hast Du im Problemfall immer noch einen Zeugen. Wie gesagt, die Unterschrift an sich ist nicht notwendig, es erleichtert nur die Beweisbarkeit. Verträge können auch mündlich bzw. durch "schlüssiges Handeln" geschlossen werden.

    Und irgendwann unterschreibt halt mal einer den Zettel, weil er so da rumliegt mit Kugelschreiber, einfach aus Gewohnheit... :)

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • jaan2204
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.049
    • 22. September 2005 um 12:49
    • #17

    Also muss der Kunde nicht jedesmal den Lieferschein unterschreiben um die Übernahme der aufgeslisteten Artikel anzuerkennen.
    Eine einmalige Unterschrift unter eine Gesamterklärung zu bekommen, ist sicherlich kein Problem. Problmatisch ist bei einigen, jedes mal eine Mietvertrag aufzusetzen bzw. Lieferschein unterschreiben zu lassen-ist zwar blöd- aber naja.

    Mein Gedanke war:

    Erstellen einer AGB mit allen relevanten Punkten. Gleichzeitig in diesen Vordruck formulieren, dass der Kunden im Falle dessen, dass er auf eine Lieferschein/Vertrag verzichtet, automatisch die gesamte Auflistung auch ohne Unterschrift anerkannt und diesbezüglich die erforderlich Verantwortung übernimmt. So eine Erklärung lässt man einmal unterschreiben und händigt noch ein Formular dem Kunden aus. Darauf würden dann alle weiteren Aktionen basieren. Wenn der Kunden dann doch einen Lieferschein will, kann er ihn jederzeit verlangen. Wenn er aber darauf verzichtet, erkennt er die Auflistung der Technik und die AGBS stillschweigend an. Funktioniert das?

    Man könnte ja den Lieferschein zusätzlich noch online hinterherschicken und eine Einspruchsfrist gegen die Aulistung von 24h geben. Kommt dann nichts zurück, müßte er diesen ja auf alle Fälle anerkannt haben.

    Eine Unterschrift für einen Vordruck bekommt man ohne Problem, immer wieder ständig Mietvertrage/Lieferschein finden manche Dauerkunden blöd. Was machen um trotzdem über Menge und Zustand der Geräte Sicherheit zu haben?

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 22. September 2005 um 14:11
    • #18
    Zitat von "jaan2204"

    Also muss der Kunde nicht jedesmal den Lieferschein unterschreiben um die Übernahme der aufgeslisteten Artikel anzuerkennen.


    Nein, aber es dient im Zweifelsfall der Beweisführung.
    Die vertragliche Einigung findet ja durch die Annahme eines Angebotes statt. Voraussetzung: Du hast ihm ein Angebot gemacht (mündlich oder schriftlich) und der Kunde hat es angenommen (mündlich, schriftlich oder durch Handlen, in dem er das Material so mitnimmt). Nur, was hilft alles mündliche, wenn der Kunde sagt, es war günstiger vereinbart oder Gerät XY wurde ihm nicht mitgegeben... Wenns zum Streit kommt, dann zählen Nachweise. Sonst steht Aussage gegen Aussage.


    Zitat von "jaan2204"

    Eine einmalige Unterschrift unter eine Gesamterklärung zu bekommen, ist sicherlich kein Problem. Problmatisch ist bei einigen, jedes mal eine Mietvertrag aufzusetzen bzw. Lieferschein unterschreiben zu lassen-ist zwar blöd- aber naja.


    Welche Gesamterklärung? Höchstens die Anerkennung von AGB, aber was hilfts, wenn im Einzelfall der Kunde zwar nichts gegen die AGB hat, sondern behauptet, er habe nur einen Plattenspieler mitgenomen und nicht zwei....

    Ich weiß ja nicht, wieviel Jobs Du in der Woche hast, aber schon allein zur Übersicht ist es von nöten, alles schriftlich zu sammeln, sonst geht auf Dauer immer mal was verloren. Wenn mal ein guter Kumpel ein Mischpult einfach mal etwas länger behält, merkt man es immer, wenn der Lieferschein im Büro rumhängt und nicht erst dann, wenn der nächste das Gerät braucht...

    Zitat von "jaan2204"


    Mein Gedanke war:
    Erstellen einer AGB mit allen relevanten Punkten. Gleichzeitig in diesen Vordruck formulieren, dass der Kunden im Falle dessen, dass er auf eine Lieferschein/Vertrag verzichtet automatisch die gesamte Auflistung auch ohne Unterschrift anerkannt und diesbezüglich die erforderlich Verantwortung übernimmt. So eine Erklärung lässt man einmal unterschreiben und händigt noch ein Formular dem Kunden aus. Darauf würden dann alle weiteren Aktionen basieren. Wenn der Kunden dann doch einen Lieferschein will, kann er ihn jederzeit verlangen. Wenn er aber darauf verzichtet, erkennt er die Auflistung der Technik und die AGBS stillschweigend an. Man könnte ja den Lieferschein zusätzlich noch online hinterherschicken und eine Einspruchsfrist gegen die Aulistung von 24h geben. Kommt dann nichts zurück, müßte er diesen ja auf alle Fälle anerkannt haben. Funktioniert das?

    Ich glaube nicht, daß ein Richter in einem Streitfall dies so ohne weiteres diese AGB akzeptieren würde.
    Vgl. AGB-Gesetz §10 Abs. 5 und 6. (fingierte Erkärungen, Fiktion des Zugangs). Solche Klauseln sind unwirksam.

    Der Kunde könnte ja behaupten, daß er nie einen Lieferschein bekommen hat (Fax ist in der Firma untergegangen, Mail hing im Spamfilter etc.). Oder hinterher einfach behaupten, daß er das Gerät XY, das auf dem Lieferschein aufgeführt ist gar nicht erhalten hat.
    Eine kleine Unterschrift auf die oben erwähnte Auflistung, die Du ja scheinbar doch machst und schon sind alle Probleme gelöst...


    Zitat von "jaan2204"


    Eine Unterschrift für einen Vordruck bekommt man ohne Problem, immer wieder ständig Mietvertrage/Lieferschein finden manche Dauerkunden blöd. Was machen um trotzdem über Menge und Zustand der Geräte Sicherheit zu haben?


    Alles mal relativ sehen, wenn ein langjährig Bekannter mal ein Gerät mitnimmt, oder mal ein paar Kabel etc. dann kann man ja von dem Schriftkram absehen. Alles eine Frage Deiner Einschätzung Deiner Kunden.

    Ansonsten bricht sich doch Keiner einen Zacken aus der Krone, wenn er mal schnell einen Lieferschein unterschreibt. Bei uns ist das Gang und Gäbe, auch bei kleinsten Dryhire-Sachen. Bislang gabs noch keinen Kunden der darüber erstaunt war.

    Einfach nicht soviel Aufhebens um den Lieferschein machen. Lieber das Equipment noch mal kurz erklären und durchgehen, mit dem Lieferschein vergleichen, etwas über den Job nachfragen bla bla "...und dann bitte hier noch kurz ein Autogramm da unten auf die Zeile" ... "und hier der Durchschlag ist eine schöne Liste zum Abhaken, damit Du beim Aufräumen wieder weißt, was von uns ist...." bla bla... fertig.
    Wenn man natürlich den Lieferschein so präsentiert, als ob er ein Haus kaufen würde, dann kommt beim Kunden sicherlich ein mulmiges Gefühl auf :)

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • jaan2204
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1.049
    • 22. September 2005 um 14:23
    • #19

    Verstehe ich alles voll und ganz und bei Normalkunden kein Problem. Wir arbeiten mit 2 Firmen zusammen und ergänzen uns gegenseitig unser Equiment für die Veranstaltungen. Jeder holt beim andern das, was er selber nicht hat und das funktioniert ganz gut. Es sind oft viele Kleinigkeiten bis hin zu LKW-ladungen. Das geht bei Kleinigkeiten die Woche mehrmals. Wir schreiben uns dann gegenseitig Rechnungen und so klappt es auch. Nur ist halt die Sache mit Lieferscheinen und Mietverträgen eingeschlafen. Jeder der 3 Firmen holt sich nach Rücksprache das was er braucht, kennt somit das Equiment des anderen In- und Auswendig. Nur ab und zu bleiben mal Kabel etc. auf der Strecke. Und da hatte ich nach einer Möglichkeit gesucht, ohne jetzt jedesmal einen Schein der Firma vorzulegen, dass man trotzdem sagen kann: " Mein lieber Freund, ich arbeite gerne mit dir zusammen, aber ihr hattet das letzte mal 6 Kabel mitgenommen es sind aber nur 4 zurückgekommen und nach AGB sind diese innerhalb 14 Tagen zu ersetzen" Und das wollte ich irgenwie hinbekommen, ohne dass man immer die Empfangsbestätigung der Ware erbetteln muss. Dies soll nur für diesen speziellen Fall sein, nicht für alle Kunden.

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 22. September 2005 um 14:35
    • #20

    Na, dann setzt Euch doch mal auf ein Bier zusammen und überlegt gemeinsam, wie Ihr denn das unter Euch so machen wollt.

    Wenn Ihr alle auf Lieferscheine verzichtet, dann solle es aber auch keine Streitereien geben, wenn man mal 2 Kabel in Rechnung stellt, wenn diese fehlen. Kann ja immer passieren...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Leatcon 2026 Forumstreffen

    skyper
    3. Oktober 2026 um 10:00
  2. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  3. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  4. Welche DI-Box/Line-Übertrager für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  5. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  6. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  7. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  8. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  9. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  10. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™