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Versicherung - qualvolles Thema! DIE LÖSUNG ?!

  • safestage
  • 12. März 2006 um 17:55
  • safestage
    Beiträge
    4
    • 12. März 2006 um 17:55
    • #1

    Beispiel: Ein Besucher einer Veranstaltung stolpert über ein unsachgemäß verlegtes Kabel und bricht sich den Knöchel…

    Wer bezahlt den Personenschaden, eventueller "Arbeitsausfall" wird seitens der Krankenkasse des Geschädigten geltend gemacht. Wer übernimmt die damit verbundenen Kosten?

    Fragen auf die wir Antworten haben - für alle aus der Branche:
    Unser Konzept „SafeStage“ will den vielfältigen Tätigkeiten und unterschiedlichen Risiken Rechnung tragen. Daher haben wir unseren Haftpflichttarif in acht Positionen unterteilt:

    1. PA- & Lichtverleiher

    2. Bühnen- & Messebauer

    3. Event- & Künstleragenturen

    4. Sänger / Tänzer / Moderatoren

    5. DJ

    6. Bands

    7. Helfer der Veranstaltungstechnik / Hands

    8. Veranstaltungs- & Theatertechniker

    http://www.safestage.de

  • hell&dunkel
    Moderator
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    Beiträge
    12.398
    Marktplatz Einträge
    2
    • 12. März 2006 um 18:11
    • #2

    -> verschoben nach "andere Webseiten"

    Aus dem Veranstalterforum:

    Zitat von "ADMIN"

    Und wie sieht die Antwort aus?

    Unsachgemäß verlegtes Kabel - grobe Fahrlässigkeit - kein Versicherungsschutz?

    Oder versichert Safe Stage auch grobe Fahrlässigkeit?

    Hier befindet sich i.d.R. die Signatur

  • safestage
    Beiträge
    4
    • 12. März 2006 um 19:15
    • #3

    Im Gegensatz zur Sachversicherung bedeutet die grob fahrlässige Schadenverursachung in der Allgemeinen Haftpflichtversicherung nicht die Versagung des Versicherungsschutzes. Nur die vorsätzliche Herbeiführung eines Schadens führt zur Leistungsfreiheit des Haftpflichtversicherers.

    Gruß
    SafeStage-Team

  • ADMIN
    Administrator
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    1
    • 12. März 2006 um 23:45
    • #4

    Wie lautet denn die entsprechende Passage in den Versicherungsbedingungen?

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • safestage
    Beiträge
    4
    • 14. März 2006 um 10:04
    • #5

    Bitte ADMIN, uns demnächst ruhig anzuschreiben - dann schicken wir alles schriftlich zu:

    Nach

    § 4 AHB(Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung)
    Absatz II - Ausgeschlossen von der Versicherung bleiben:
    Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.


    Ich hoffe damit geholfen zu haben.


    Gruß

    SafeStage - Team

  • Christian Ever
    Beiträge
    96
    • 18. März 2010 um 11:39
    • #6

    Eine Versicherung ist schon eine wichtige Sache!

    Schade das die Jungs, die hier auch die Werbung machen, es wohl nicht mehr nötig haben auf Rückfragen per eMail zu antworten :?
    Das ist ein absolut untragbares Verhalten meines Erachtens und ist ein weiterer Beweis für die teilweise immer noch existierende Servicewüste-Deutschland!
    Gerade im Versicherungsgewerbe sollte Information und Kundennähe das wichtigste sein :!:

    Schön für diejenigen im Gewerbe, die es nicht mehr nötig haben auf Kundenrückfragen einzugehen - so weit bin ich leider noch nicht - bei uns ist der Kunde König - auch wenn er sich erdreistet Rückfragen zu stellen :lol:

    Christian

  • Jürgen Klingel
    Reaktionen
    508
    Beiträge
    4.859
    • 18. März 2010 um 18:24
    • #7
    Zitat von "Christian Ever"

    Schön für diejenigen im Gewerbe, die es nicht mehr nötig haben auf Kundenrückfragen einzugehen - so weit bin ich leider noch nicht - bei uns ist der Kunde König - auch wenn er sich erdreistet Rückfragen zu stellen :lol:

    Christian

    Womöglich ist die Versicherung nicht mehr existent? Es ist ja schon ein paar Jahre her, seit dem Thread-Start :grin:

    Lieber mit Röhre geampt, als in Selbige geschaut!

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