Hallo zusammen,
dieser Tage habe ich einen seltsamen Passus in den Auftragsbedingungen einer Firma gefunden, der sinngemäß lautet:
Zitat von "Firma xy"
Der Auftragnehmer stellt die erbrachten Leistungen spätestens 10 Tage nach Leistungserbringung in Rechnung, andernfalls gelten die Ansprüche als verwirkt.
Hier geht es mir ausschliesslich um die rechtliche Seite, ob das so überhaupt Bestand haben kann - insbesondere, da in diesen Bedingungen nirgends eine Salvatorische Klausel auftaucht.
Eine Diskussion darüber, wann man wie eine Rechnung stellt, möchte ich hier nicht anzetteln.
Ich habe mit diesen Bedingungen insofern kein Problem, als daß ich sie seit fast fünf Jahren nicht unterschrieben habe und trotzdem regelmäßig gebucht werde ![]()
Für Hinwse und Gedanken voarb schonmal danke!