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Dringend: Schukos montieren / Prüfplaketten / Elektrofakra

  • Tobi der Gaukler
  • 30. November 2005 um 21:53
  • Tobi der Gaukler
    Beiträge
    27
    • 30. November 2005 um 21:53
    • #1

    Hallo miteinander,
    Ich habe die Ausbildung zum IT-Systemelektroniker gemacht. Dadurch habe ich auch die Qualifikation Elkektrofachkraft erworben.
    Ich habe auch schon öfters Schuko- und CEE-Dosen / -Stecker montiert (also darin praktische Erfahrungen).

    1. Frage: Was darf ich als Elektrofachkraft im Bezug auf VT-Technik?
    (z.B Stromanschluss durchmessen, Schuko- CEE-Dosen/ -Stecker montieren / einstecken, Geräte reparieren, wenn ich mir das zutraue?)

    2. Wer darf/ muss elektrische Geräte vor Inbetriebnahme (und wiederkehrend) prüfen und die Plaketten anbringen? Darf das eine Elektrofachkraft, ein Elektriker, ein Elektromeister, oder nur der TÜV?

    Zum konkreten Fall: Am Freitag bekommt ein Jugendzentrum in dem ich das Licht mache fünf neue Scheinwerfer, an denen keine Schuko-Stecker montiert sind. Sämtliche vorhandenen Geräte (auch verlängerungskabel) in diesem Jugendzentrum tragen eine Prüf-Plakette.

    Es geht mir jetzt nicht darum ob ich das kann oder nicht, sondern ob das erlaubt ist wenn ich das Mache oder wer das machen muss / darf, ohne das man mir oder dem Jugendzentrum irgendwann, irgendwie auf die Füße treten kann.

    Vielen Dank für eure Antworten
    Gruß Tobi der Gaukler

    Licht an! Ton ab! Die Show beginnt! :)

  • skyper
    Profi
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    1
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    2
    • 30. November 2005 um 22:48
    • #2

    hier mal die "gängigen" Threads zum Thema VDE-Prüfung:

    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=21957
    http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=36009

    Zur Montage des Steckers sollen sich bitte andere nochmal äußern - auch wenn ich es lächerlich fände, wenn man als Elektrofachkraft nicht mal einen Schuko montieren dürfte....

    (Bei meiner "Elektroschwachkraft" war es Teil der Weiterbildungsmaßnahme und ich habe explizit einen Zettel dafür.
    Inwieweit das mit Deiner Ausbildung abgedeckt ist - sorry, keine Ahnung.)

    Trust it - tilt it! Der universlle Neigeadapter für AV-Geräte auf Traverse: http://www.trusstilt.de
    Analog über Cat Lösungen und Anschlussfelder für Ampracks: http://www.cat-core.deNächster Messeauftritt: 6.-8.10.26 in Hamburg: https://leatcon
    PA-Forums-Treffen: täglich 13:00 bei mir am Stand A2/F06

  • korschi
    Beiträge
    229
    • 30. November 2005 um 23:23
    • #3

    <--- gelernter Pessimist

    Zitat von &quot;Skyper&quot;

    Zur Montage des Steckers sollen sich bitte andere nochmal äußern - auch wenn ich es lächerlich fände, wenn man als Elektrofachkraft nicht mal einen Schuko montieren dürfte....

    Dat ist ja das lustige, wenn du einen Scheinwerfer ausm Karton holst kannst du zwar einen Schukostecker dranfriemeln, eine Person die einen Beruf im Elektrohandwerk abgeschlossen hat muss es aber dann noch abnehmen / Erstprüfung.

    Wenn dann am selben Tag der gleiche Scheinwerfer noch ungehangen auf der Bühne steht, und die Stagehands fahren mit dem Drumpodest über den Stecker, der dann platt ist, darfst du ihn wechseln - weil Reparatur. ...is natürlich was völlig anderes.

    Diese ganze Elektrofachkraft Geschichte kann man sowieso in die Tonne treten. Wie mit jede Ausbildung taugt die nur soviel, wie der Lernende sich selbst dafür interessiert, bzw. damit identifiziert. Wer es nur macht weil er von seinem Arbeitgeber dazu "genötigt" wird bleibt unter umständen ein Laie - mit Zertifikat

    Wer heutzutage Beleuchtungmeister werden will, der muss auch den Lehrgang zur E-Fachkraft absolvieren. Und ich kenne da Leute, bei denen ich bezweifle das sie ein Multicore zusammenfrickeln können, welche sich aber Elektrofachkraft nennen dürfen.

    ...Elektrofuschkraft währe da treffender.

    Die Bestandene Elektrofachkraft-Prüfung ist nämlich Grundlage für den weiterführenden Lehrgang zum Beleuchtungsmeister und damit, mit der Weiterzahlung der Lehrgangsgebühren verbunden. Wenn einer Kurz vorm Ziel steht (BM) und nix taugt, dann kann man sagen "tut uns leid. Aber doch nicht gleich am Anfang [...]

    Ist ne Unterstellung, sicher, aber angesichts der Fähigkeiten der benannten Personen drängt sich mir dat halt so auf...

  • Tobias Zw.
    Profi
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    27
    • 1. Dezember 2005 um 07:38
    • #4

    Leute, beruhigt Euch.

    Wenn man Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten ist, dann darf man natürlich einen Schukostecker an einen Scheinwerfer schrauben, die Prüfung nach 0701 durchführen und diese dann dokumentieren. Entscheidend ist nur, daß man das in der Ausbildung zur Elektrofachkraft gelernt hat.
    Ein Beispiel aus meinem Leben: Ich bin - wegen des Beleuchtungsmeisters - auch nur E-Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten und habe einen entsprechenden Kurs beim BZ Kassel gemacht. Tenor des Kursleiters damals war, daß wir nach dem Kurs in Hausinstallationen alles bis vor die NH-Sicherungen machen dürfen, und das haben wir auch gelernt und geübt. Heißt, wir haben gelernt und geübt, Geräte zu reparieren und 0701/0702-Prüfungen zu machen, haben RCDs und LS installiert und die entsprechenden Prüfungen durchgeführt und protokolliert, Unterverteilungen mit Schützschaltungen verkabelt und geprüft...
    Und weiterhin: Wenn jemand, der seit zehn Jahren im Gewerbe arbeitet, einen Schukostecker an seine Lampe macht, keine 0701-Prüfung macht, und der Stecker dann einen Brand in der Zwischendecke auslöst, wird im nachfolgenden Prozess der Lichtler sowieso wie eine Elektrofachkraft behandelt, da man dann davon ausgeht, daß er aufgrund seiner Berufserfahrung das notwendige Wissen haben muß.
    Also: Macht Euch locker, und Tobi der Gaukler montiert seine Stecker, macht die 0701-Prüfung, schreibt das vorgeschriebene Protokoll, hebt's auf, klebt einen Bapperl auf die Lampe und hofft, daß es in den nächsten Jahren nicht zu einem Unfall mit der Lampe kommt.
    Und schon ist alles gut.

    MfG Tobias Zw.

    @ korschi: und ich konnte das, was ich im Fachkraft-Kurs vermittelt bekam, schon früher... :wink:

    Äch bän wäder do.

    http://www.tobiaszweckerl.de

  • Ton_Opa
    Profi
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    490
    • 1. Dezember 2005 um 11:24
    • #5

    Bleibt nur hinzuzufügen, dass für das Messen von Netzanschlüssen und Prüfen mit Plakettenklebung bei Verwendung von geeignetem Gerät eine unterwiesene Person genügt. Da brauchts keinen Zettel für.

    Mir fällt auf Anhieb noch eine Fachkraft-Ausbildung ein, die überhaupt nichts taugt...
    Sachen gibts...

    Grüße
    Opi

    abgebrühter Alt-Aktivist im Vorruhestandsjob
    -danke Billbo-

  • PMN-Concepts
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    1
    Beiträge
    1.452
    • 6. Dezember 2005 um 00:54
    • #6

    Amen! Nur der Titel fachkraft zur ******* sagt nix aus...

    Nicht böse sein, wenn ich mal den Chef einer der größten PA-Companies deutschlands zitiere: "Die Fachkräfte zur VA-Technik sind auch nur elektriker die wissen wie man ein gerüst aufbaut oder gerüstbauer die wissen wie man ne steckdose bedient!"

    .... Ausbildung ist das eine, Erfahrung das schwiegendere andere!

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