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Kurzfristige Hilfskraft engagieren: Steuern zahlen?

  • spocky80
  • 21. Dezember 2005 um 20:30
  • spocky80
    Beiträge
    29
    • 21. Dezember 2005 um 20:30
    • #1

    Hallo an alle,

    ich habe ein Gewerbe angemeldet und kümmere mich dabei vor allem um die Tontechnik bei kleineren Veranstaltungen. Also alles in dem Umfang, was man noch mit einem VW Bus (ohne Rücksitze) mit einmaliger Fahrt an Equipment bewegen kann. :)

    Normalerweise mache ich das dann mit einem Kumpel zusammen (hat auch ein Gewerbe). Ich kümmer mich um Ton, er um Licht. Wir helfen uns dann gegenseitig beim Schleppen und das passt wunderbar.

    Selten mache ich dann aber auch was alleine, wo ich dann gerne mal jemanden hätte, der beim Tragen der Sachen hilft. Normalerweise spreche ich mich dann mit dem Veranstalter ab, der mir dann ein, zwei Leute abstellt.

    Ein oder zwei mal im Jahr kommt es aber vor, dass das nicht funktioniert und für solche Fälle würde ich dann halt auch selbst wen mitbringen. Bin mir aber nicht sicher, inwieweit so eine einmalige Sache (kann ja auch jedes Mal wen anders nehmen) mich schon verpflichtet Lohnsteuern für die Hilfskraft zu zahlen - Sozialabgaben sollten dabei ja noch nicht fällig sein.

    Wie ist das am günstigsten zu machen, wenn es nicht "schwarz" sein soll (günstig im Sinne von "wenig Bürokratie" und "keine/wenig Lohnnebenkosten")? Stichworte wie "Werkvertrag", "Honorarvertrag", "kurzfristige Beschäftigung" usw. gingen mir durch den Kopf. Habe ich Vorteile, wenn ich Schüler oder Studenten dafür nehme? Fachlich brauchen sie ja nichts zu können. Es geht lediglich um das Hin- und Hertragen von Boxen, Cases usw.

    Hat jemand Tipps?

    Viele Grüße und sorry für den langen Text - ich kann mich immer nicht bremsen. :D
    Sebastian

  • falcocgn
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    • 22. Dezember 2005 um 09:42
    • #2

    Hallo Spocky80,

    die für Dich interessanteste Lösung ist die sogenannte "kurzfristige Beschäftigung" eines Studenten oder Schülers.

    Wesentliche Merkmale dieser Sonderform der befristeten Arbeitsverhältnisse sind:

    - maximal 2 Monate am Stück
    oder
    - nicht mehr als 50 Arbeitstage im Kalenderjahr
    und
    - nicht Berufsmäßig ausgeübt
    - nicht mehr als 400€ im Monat

    Wichtig ist dabei, dass das Arbeitsverhältnis angemeldet werden und Du darauf achten musst, dass der AN nicht mehrere Arbeitsverhältnisse hat. Am besten, Du baust Dir ein kleines Formular, welches gleichzeitig als Arbeitsvertrag dient.

    Als Arbeitgeber führst Du pauschal 11% Krankenversicherung, 12% Rentenversicherung und 2% Lohnsteuer ab.

    Da die verschiedenen Regelungen nicht so einfach sind, wie es sein sollte, ist es ratsam, sich Hilfe zu holen. Vertiefende Informationen, eine Broschüre, Formulare und Hilfe bekommst Du hier: http://www.minijob-zentrale.de/

    Und Achtung, als Arbeitgeber unterliegst Du diversen Melde- und Nachweispflichten.

    Grüße,

    FalcoCGN

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • lambda-halbe
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    365
    • 22. Dezember 2005 um 10:14
    • #3

    Hallo,

    weitere Infos gibt es auch auf der Seite des BDA.
    Insbesondere die Checkliste die man unter
    http://www.bda-online.de/www/bdaonline.…1256E2B003C1B3E

    runterladen kann ist sehr empfehlenswert.

    Stephan

  • DJ_Uwe
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    791
    • 22. Dezember 2005 um 10:17
    • #4

    Hallo!

    Ich hatte vor ein paar jahren mal das problem das ich für einen tag mehrere Aushilfen brauchte um eine Dekoration mit luftballons zu machen. Nach angaben von meinem Steuerverbrater musste ich sie nur einen Personalbogen ausfüllen lassen. Darauf musste auch deren Sozialversicherungsnummer stehen. Unten drunter den Betrag den Sie erhalten haben. Und Sie mussten unterschreiben das sie den Betrag bei Ihrem Lohnsteuerjahresausgleich mit angeben. Ob das heute noch möglich ist weiß ich nciht da es schon 4 jahre zurückliegt.

    Im Baugewerbe gibtr es das ja auch das man beim Arbeitsamt anrufen kann und sagt : ich brauche heute 4 leute die mir rigipsplatten quer durch den abu schleppen... Die Jungs bekommen dann abends ihre kohle cash und gut ist. Wie das genau läuft müsste man sich dann evtl mal genau an staatlicher stelle nachfragen.

    Discjockey Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Dj Hochzeit
    Fotobox-mieten

  • falcocgn
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    1.251
    • 22. Dezember 2005 um 11:05
    • #5

    Hallo zusammen,

    so einfach, wie DJ_Uwe es damals hatte, ist es heute eben nicht mehr. Eigentlich war es schon damals nicht mehr so einfach, Steuerberater sind auch nicht allwisssend.

    Grade im Bereich des Arbeits- und vor allem Sozialrechts hat sich in den letzten Jahren sehr viel weniger gutes getan. Die Regeln zu den befristeten Arbeitsverhältnissen sind immer komplizierter geworden.

    Ich kann nur nochmal dringend raten, nicht irgendwelche Schnellschüsse zu machen. Bei den Meldepflichten heutzutage und der verqueren Arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung kann es ganz schnell teuer und unangenehm werden.

    Also: erst informieren bei der Minijob-Zentrale, beim BDA oder bei der IHK (ihr zahlt ja schließlich Beiträge/seid Mitglieder) und dann handeln.

    Grüße,

    FalcoCGN

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 22. Dezember 2005 um 11:27
    • #6

    Sehr vorbildlich, Deine Mitarbeiter anmelden zu wollen. Und richtig, ist ganz schön schwierig in Deutschland. Daher auch von mir die Tips, welche Möglichkeiten Du hast:

    1. Hole Dir "Tagelöhner". Diese sind selbständig.

    2. Melde sie als 400-Eurokräfte an (so machen wir es). Allerdings solltest Du bedenken, daß Du dann der Arbeitgeber bist, sie also auch unfallversichern mußt, haftpflichtversichern solltest, usw.

    Daß keine Sozialabgaben anfallen stimmt so nicht. Bei unseren Azubis fallen NUR Sozialabgaben an, aber keine Lohn-/KirchenSteuer und Solizuschlag.

  • hasenfuß
    Beiträge
    1.142
    • 22. Dezember 2005 um 12:49
    • #7

    eventuell kann ja auch ein anruf beim
    personaldienstleister weiterhelfen -
    dann bekommst du eine rechnung
    und fertig ist der lack..

    auf unser tätigkeitsfeld spezialisiert z.b.

    http://www.luecke-partner.de

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • falcocgn
    Profi
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    273
    Beiträge
    1.251
    • 22. Dezember 2005 um 13:02
    • #8

    Hallo zusammen,

    richtig, einen externen Dienstleister zu beauftragen, ist natürlich die einfachste Variante. Besonders dann, wenn man Leute benötigt, die wissen was sie tun und nur Tage- oder Projektweise gebraucht werden.

    Die Lücke-Partner sind eher spezialisiert auf den TV und Filmbereich. Für unseren Bereich fallen mir da noch ein:
    http://www.em-works.de/ für BW
    http://www.klangstrahl.de/german/index.htm für NRW
    http://www.r-plus-r.de/ für den Osten
    http://www.main-support.de/de/ für Rhein-Main

    Für alle anderen Gebiete kann man gerne auch dort anfragen.

    Grüße,

    Falco

    - DAS Fachbuch für die Veranstaltungstechnik https://www.europa-lehrmittel.de/Fachkunde-Vera…technik/60877-1

  • spocky80
    Beiträge
    29
    • 22. Dezember 2005 um 23:51
    • #9

    Hallo!

    Danke erstmal an alle für die Antworten.

    timotimo
    Soweit ich es verstanden habe, muss bei bei der "kurzfristigen Beschäftigung" keine Sozialabgaben zahlen, sondern "nur" pauschal 25% Steuern vom Lohn.

    Mir ist auch gerade noch der Gedanke gekommen, dass ich zwei Studenten privat kenne, die einen Gewerbeschein haben. Die könnten mir ja einfach ne Rechnung schreiben. Das wäre ja dann ganz easy.
    Es sind zwar zwei Frauen, aber die können ja auch mal ein bißchen schleppen. Dafür sind sie aber eine Augenweide. Hat halt alles Vor- und Nachteile. :lol:

    Aber meine Überlegung ist doch richtig, oder? Wenn jemand mit Gewerbeschein mir hilft und mir dafür eine Rechnung schreibt, dann zahl ich den Rechnungsbetrag aus und damit ist alles erledigt, richtig?

    Sebastian

  • timotimo
    Profi
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    2.252
    • 23. Dezember 2005 um 08:03
    • #10
    Zitat von "spocky80"

    Soweit ich es verstanden habe, muss bei bei der "kurzfristigen Beschäftigung" keine Sozialabgaben zahlen, sondern "nur" pauschal 25% Steuern vom Lohn.

    Stimmt. Bei "kurzfristiger Beschäftigung": nicht mehr als 50 Tage im Jahr, bzw. bei 5 Tage-Woche nicht länger als 2 Monate.
    Bei geringfügiger Beschäftigung auch ungefähr 25 %, die sich dann aber auf Krankenversicherung, Rentenversicherung, Lohnsteuer, etc. verteilen (hatte Falco alles schon geschrieben).

  • mringhoff
    Profi
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    6
    Beiträge
    5.262
    • 23. Dezember 2005 um 10:34
    • #11
    Zitat von "spocky80"

    Aber meine Überlegung ist doch richtig, oder? Wenn jemand mit Gewerbeschein mir hilft und mir dafür eine Rechnung schreibt, dann zahl ich den Rechnungsbetrag aus und damit ist alles erledigt, richtig?

    Richtig. Dies ist auch in unserer Branche am weitesten verbreitete Art, Arbeitskräfte zu engagieren (wenn man mal von Personalvermittlern bei großen Events absieht).

    Gerade für ein paar mal Helfen im Jahr ist das für Dich das wirtschaftlichste, weil am wenigsten Aufwand. Wenn Du aber häufig einen bestimmten Techniker buchst, der dann aber bei niemand anderem mehr tätig ist, würde ich mich mal langsam über Scheinselbständigkeit informieren...

    Aktuelle Gebrauchtgeräte: hier klicken

  • spocky80
    Beiträge
    29
    • 25. Dezember 2005 um 01:30
    • #12
    Zitat von "mringhoff"

    Wenn Du aber häufig einen bestimmten Techniker buchst, der dann aber bei niemand anderem mehr tätig ist, würde ich mich mal langsam über Scheinselbständigkeit informieren...

    Ja, das ist mir bewusst. "Meine Mädels" haben aber ihren Gewerbeschein ja sowieso schon wegen anderen Sachen. Die machen da so Promotion-Sachen auf Messen oder ähnlichem. Sollte also kein Problem sein.

    Danke an alle und fröhliche Weihnachtstage. :)

    Sebastian

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