Das Thema Sonntagsfahrverbot ist ein echt schwieriges.
Mein Kenntnissstand:
1. Wenn der Mini-Sattel mehr wie 7,49to hat braucht es eine Genehmigung.
Ich muss ja die möglichen 8,75to nicht nutzen.
Ein weiterer Fallstrick LKW mit Anhänger, Gewichte spielen hier KEINE rolle, also auch ein Sprinter mit 2,8to und LKW Zulassung darf am Sonttag KEINEN Hänger ziehen und sei er noch so klein.
2. Ausnahmgenehmigung
Ist abhängig von der Genehmigunsbehörde. In machen Kreisen fast kein Problem in anderen nicht zu bekommen. Ich kenne Speditionen die haben für 50 LKW Genehmigungen weil die ab und zu Messegut fahren. Ich würde dringend davon ab raten mit Genehmigungen andere Firmen zu versuchen die Behörde um zu stimmen. Diese Versuche haben dann schon mel mit dem Einzug der schon erteilten Genehmigung geendet. Auch von Seiten des VPLT musten wir leider feststellen das hier keine Möglichkeit besteht etwas zu unternehmen. Es gibt keinen Rechtsanspruch.