Ich habe eine Frage zum Thema fliegende Bauten.
Ich möchte bei einem Faschingsumzug (in Baden Württemberg) einen Traversenwürfel über eine Straße bauen.
Hoch: 6m Breit: 7m Tief: 4m. (Mindeshöhe über Straße von 4,5m ist mir bekannt.)
Diese Konstruktions wiegt 560 kg. An dem Traversenwürfel werden Lautsprecher und 4 Banner (1,5m x 1m) angebracht. Dieser Würfel hat kein Bühnendach.
Jetzt meine Frage: Ist dieser Traversenwürfel als fliegender Bau zu sehn?
Wenn nein, muss ich das trotzdem beim Baurechtsamt genehmigen lassen. Was für Genehmigungen brauch ich (Standsicherheitsnachweis.....?)?
Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg habe ich auch schon gelesen, aber da steht nicht genau drin, ab wann es ein fliegnder Bau ist.