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definition fliegender Bau

  • MasterX
  • 17. Januar 2006 um 12:22
  • MasterX
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    72
    • 17. Januar 2006 um 12:22
    • #1

    Ich habe eine Frage zum Thema fliegende Bauten.
    Ich möchte bei einem Faschingsumzug (in Baden Württemberg) einen Traversenwürfel über eine Straße bauen.
    Hoch: 6m Breit: 7m Tief: 4m. (Mindeshöhe über Straße von 4,5m ist mir bekannt.)
    Diese Konstruktions wiegt 560 kg. An dem Traversenwürfel werden Lautsprecher und 4 Banner (1,5m x 1m) angebracht. Dieser Würfel hat kein Bühnendach.

    Jetzt meine Frage: Ist dieser Traversenwürfel als fliegender Bau zu sehn?
    Wenn nein, muss ich das trotzdem beim Baurechtsamt genehmigen lassen. Was für Genehmigungen brauch ich (Standsicherheitsnachweis.....?)?

    Die Landesbauordnung von Baden-Württemberg habe ich auch schon gelesen, aber da steht nicht genau drin, ab wann es ein fliegnder Bau ist.

    Einmal editiert, zuletzt von MasterX (17. Januar 2006 um 13:45)

  • ADMIN
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    • 17. Januar 2006 um 12:44
    • #2
    Zitat von "LBO BaWü

    Fliegende Bauten
    (1) Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste gelten nicht als Fliegende Bauten.
    (2) Fliegende Bauten bedürfen, bevor sie erstmals aufgestellt und in Gebrauch genommen werden, einer Ausführungsgenehmigung. Dies gilt nicht für unbedeutende Fliegende Bauten, an die besondere Sicherheitsanforderungen nicht gestellt werden.

    Also, lass Dir einen Standsicherheitsnachweis rechnen, geh' damit zur Bauaufsichtsbehörde und argumentiere, dass besondere Sicherheitsanforderungen nicht gestellt werden müssen. Wenn die dazu ja sagen, dann is gut...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Markus Verza
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    1.756
    • 18. Januar 2006 um 00:09
    • #3

    und wenn du weniger Glück hast möchten die noch eine Prüfstatik sehen.
    Wenn es ganz dicke kommt wollen die auch noch das du die Abnahme durch einen Sachverständigen vornehmen läst und nur noch das Papier im Büro abgibtst.
    Hab alles schon erlebt, wie Micha schon gesagt sprech mit denen schön vorsichtig und lieb und hör mal was die wollen. Zeichnung mitnehmen und hingehen.

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