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SB für Mietfahrzeug weitergeben???

  • skyworker
  • 6. Februar 2006 um 19:16
  • skyworker
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    • 6. Februar 2006 um 19:16
    • #1

    Freunde der Nacht - angeregt durch diesen Thread ( http://www.paforum.de/phpBB/viewtopic.php?t=47636 ) und ausgiebigen "Selbstversuch" plagt mich seit ein paar Tagen folgendes Problem:
    Als freier Mitarbeiter einer Firma hatte ich in deren Auftrag, Material in einem Miet-LKW von A nach B transportiert. Auf halbem Weg war die Reise zu Ende (geplatzter Vorderreifen - Abflug in die Böschung - LKW Totalschaden - Mensch und Maschinen an Bord unbeschädigt!!!!).

    Nun erreicht mich die Rechnung meines Auftraggebers über den Selbstbehalt der Vollkasko-Versicherung und mir stellt sich die Frage: Muss ich das bezahlen?

    Danke für eure Antworten!

    SKY

    Kein Applaus für Scheiße!

  • lightning
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    • 6. Februar 2006 um 20:29
    • #2

    In dem Falle würde ich zu "Nein" tendieren, es sei denn du bist dafür verantwortlich das der Reifen geplatzt ist.

    Anders wäre es, wenn du aufgrund von Übermüdung, Telefonieren und so weiter den LKW zerschrottet hättest.

    lightning

  • Markus Verza
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    • 6. Februar 2006 um 21:59
    • #3

    War dein Auftrag nur das Material tu Transprotieren oder war der Auftrag als Techniker einer VA und der Materialtransport war nur ein kleiner Teil dieses Jobs ?

    Wie gut ist dein Verhältniss zu der Firma und soll es auch so bleiben oder darf es auch schlechter werden ?

  • skyworker
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    • 7. Februar 2006 um 00:12
    • #4

    @ all: Auftrag war nur der Transport

    @ Markus Verza: nette Formulierung... nun ja, ich mach nun schon seit Jahren mit der Firma, man kennt sich gut, ich hätte da zumindest sowas wie halbe/ halbe erwartet. Die Kernfrage ist: Pfeift man wegen 500 Euro auf eine Geschäftsbeziehung - oder ist das gar keine (Geschäfts)Beziehung?

    Kein Applaus für Scheiße!

  • Markus Verza
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    • 7. Februar 2006 um 00:35
    • #5

    Der Hintergrund,

    es gibt keine freien MAs bei Transporten, vor diesem Hintergrund warst du Angestellt während dieser Fahrt. Von Angestellten darf der Arbeitgeber aber nur bei grober Fahrlässigkeit Schadensersatz fordern. Bei der Festellung ob Angestellt oder nicht hilft dir die Sozialversicherung und da wird es wohl schnell eng für deinen "Auftraggeber"

    Das könnte man dem jetzt so darlegen, danach wird der wohl etwas sauer werden so meine Vermutung.

    weitere Möglichkeiten

    - die eigene Haftpflichtversicherung fragen, beim Thema Autos meist ausichtslos
    - klären ob bei einem Reifenplatzer nicht der Vermieter ggf. sorgfallspflichten verletzt hat. Ggf. hier auch eine Einigung aus Halbe / Halbe erwirken.
    - mit dem Kollegen sprechen und 50% Regelung anbieten
    - Tagessätze leicht anheben (10 Euro)mit dem Hinweis das man als Selbständiger ja auch Risiken tragen muss und dafür Rücklagen bilden muss.

    Patenrezepte gibt es leider nicht, du must abwägen, einen Tot must du sterben.

    Lass mich / uns mal wissen wie es weiter geht.
    Ansonsten Bier trinken und freuen das dass ganze ohne Personenschäden ausgegangen ist.

  • ADMIN
    Administrator
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    • 7. Februar 2006 um 01:43
    • #6

    Ich unterstelle mal, dass der Auftraggeber den LKW in seinem Namen angemietet und Du sein Material durch die Gegend gefahren hast.

    Weiter unterstelle ich mal, dass von Deiner Seite keine Fahrlässigkeit vorliegt, erst recht nicht grobe.

    Des weiteren gehe ich mal davon aus, dass es keine vertragliche Regelung für diesen Fall gibt.

    Dann würde ich den Auftraggeber einfach mal begründen lassen, auf welcher Rechtsgrundlage er diese Forderung erhebt.


    Und ganz unabhängig davon würde es mich sehr interessieren, warum's den Reifen zerlegt hat.

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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