Jetzt isses passiert... ein Kunde führte eine Veranstaltung durch und wählte als Motto einen allgemeinene, beschreibende Angabe, die dummerweise ein markenrechtlich geschützter Begriff ist.
Bei dem Motto handelt es sich um eine Kombination einer Landesbezeichnung und einem weiteren Wort, dass den Zeitraum beschreibt (also in der Art: "schwedisches Wochenende" oder "kanadischer Vormittag").
Jetzt flattert mir ein Schreiben des Markeninhabers ins Haus, in dem er mich auffordert die Nutzung seiner Marke zu unterlassen. Ich habe mit ihm telefoniert und ihn darauf hingewiesen, dass ich nicht Veranstalter bin und es an die zuständigen Organisatoren weitergeben werde. Das Gespräch war auch ganz nett und er wird auf Lizenzkosten verzichten (da Benefiz-Aktion), möchte aber eine Aufwandsentschädigung für das Schreiben. Das weitere Vorgehen des Veranstalters liegt jetzt nicht mehr in meiner Hand...
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Was mich aber stutzig macht: Der ursprüngliche Registerauszug weist im Verzeichnis u.a. "Tanveranstaltungen, Tanzshows, Musikdarstellungen, Folklore, Beherbergung und Verpflegung von Gästen,... [und einge weitere hier nicht relevante Handelsprodukte] auf.
2 Jahre nach Eintragung wurden jedoch die oben genannten bis auf die "Beherbergung und Verpflegung von Gästen" und die Handelsprodukte für nichtig erklärt und gelöscht!
Der Rechteinhaber steht nun auf dem Standpunkt, dass bereits durch die angebotene "Verpflegung" im Rahmen einer (durch die Marke nun nicht mehr abgedeckten) "Tanzveranstaltung" eine Verletzung der Schutzrechte.
Damit hebelt der Rechteinhaber ja die Aufhebung des Schutzes für diese Tanzveranstaltung indirekt wieder aus (...oder hat schon jemand eine Tanzveranstaltung ohne Getränke gesehen??)
Mit meiner laienhaften Einschätzung betrachte ich "Beherbergung und Verpflegung" als Zusammenschluss dieser beiden Tätigkeiten zu einem Ganzen.
Hat jemand solch einen Fall schon einmal erlebt ??
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Als Recherche-Tipp für alle Veranstalter: Das Markenregister des Patentamtes hilft solchen Situationen zu vermeiden:
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Tom
(PS: Dies soll keine Anfrage für eine "Rechtsberatung" o.ä. darstellen, nur ein Hinweis an die Kollegen und vielleicht Grundlage für eine fachliche Diskussion)