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Rechliche Frage bezüglich Freelancer und VT-Firma

  • big_daddi
  • 22. Februar 2006 um 12:38
  • big_daddi
    Beiträge
    82
    • 22. Februar 2006 um 12:38
    • #1

    Hi,

    jetzt mal ne Frage, du wirst als Freelancer von ner Firma gebucht und dann wird Material gestohlen. Kann dich die Firma dafür haftbar machen oder nicht???????????

    Mfg

    Big_Daddi

    http://www.Geiger-Lichtdesign.de

  • UweLam
    Profi
    Reaktionen
    244
    Beiträge
    707
    • 22. Februar 2006 um 12:57
    • #2

    Du bist zwar selbstständiger Einzelunternehmer, aber du hast in diesem Fall nicht selbstständig gearbeitet. Du hast für eine Firma, und auf Anweisung dieser Firma gearbeitet. Darum wirst du bei Haftungen (auch bei Versicheungen) wie ein fest Angestellter behandelt. Für Angestellte haftet die Firma (Vorsatz etc. ausgeschlossen).
    Such mal hier im Forum, da gab es kürzlich ein ähnliches Thema (Versicherungen o.Ä.)

    mfG

    Uwe

  • mringhoff
    Profi
    Reaktionen
    6
    Beiträge
    5.262
    • 22. Februar 2006 um 14:19
    • #3

    Sogar eine Bewachungfirma wird nicht in Haftung genommen, wenn etwas abhanden kommt, es sei denn, man kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachweisen.

    Daher dürfte das für einen Freelancer ja noch viel mehr gelten, der seinen Job gewissenhaft durchführt.
    Wenn dieser allerdings grob fahrlässig handelt - und hier gibt es verschwimmende Ansichtsweisen - dann kann ich mir vorstellen, daß dieser den Schaden zu ersetzen hat.

    Oftmals haftet - je nach Vertragsvereinbarung / AGB etc. - der Mieter sprich Veranstalter, auch dann, wenn Techniker des Vermieters den Auf/Abbau übernehmen. Wenn etwas abhanden kommt, sind es ja logischerweise auch meist die Gäste, Mitarbeiter oder beauftragte Künstler etc. des Veranstalters, die dafür in Frage kommen könnten...
    Nur, wie bringe ich denn das meinem Kunden bei, wenn es Ernst wird? Verlange ich Ersatz, wird es wohl die längste Zeit mein Kunde gewesen sein, vor allem, wenn der Vorfall nicht eindeutig ist...

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