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BGV-C1 Schäkel nur Marketing-Gag?

  • Machtl
  • 10. März 2006 um 11:00
  • Machtl
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    705
    • 10. März 2006 um 11:00
    • #1

    Hi,

    wer kann mir einen eindeutige Gesetzes/DIN/Norm (was auch immer) Vorlage nennen, in der die Verwendung dieser neuen "BGV-C1" Schäkel mit Mutter und Splint explizit vorgeschrieben wird.
    Laut den Infos meines Kollegen, der gerade ne Ausbildung zum VA-Techniker macht, sind diese BGV-C1 Schäkel eine reine Marketing-Erfindung einer Hamburger Firma...

    Ciao
    Martin

    MEB Veranstaltungstechnik
    Chamsys MagicQ Forum

  • Hami
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    • 10. März 2006 um 11:10
    • #2

    Es gibt keine BGV C1 - Schäkel.

    Möchtest Du einen Schäkel gegen ausdrehen sichern, so kannst Du auch bei normalen Schraubbolzenschäkeln einen kleinen Draht durch die dafür vorgesehene Bohrung schieben und im Schäkel sichern.

    Noch einmal:
    - "Normale" Schäkel drehen sich unter Last nicht auf und sind absolut das Mittel der Wahl
    - Mehr Unfälle geschehen mit den "neuen" Schäkeln, da man mit mehr Teilen hantiert, die Splinte wohl auch schon verschluckt worden sind (Mund als dritte Hand genutzt) oder eben gerne mal herunterfallen
    - Nutzt man nicht den Sicherungsdraht, sollte bei DYNAMISCHER Lastannahme der Schäkeltyp mit Mutter und Splint genutzt werden. Z.B.: BGV C1 Motoren

    Ich hoffe, das trägt zur Klärung bei.

    Gruß,

    der Hami

  • luisi
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    • 11. März 2006 um 11:23
    • #3

    Das ist leider nicht so
    Das mit dem draht sehe ich als absoluten schwachsinn an

    Bei einem Unfall ( ich hoffe es nicht ) wirst du schwer einem sachverständigen klar machen können das der Draht fachmännisch angebracht worden ist
    Macher verwenden Kabelbinder was noch eine Kategorie schlimmer ist da diese im Brandfall einfach Wegbrennen
    Man kann es auch anders sehen du veränderst ein Produkt womit dann die Produkthaftung verloren geht
    Du kannst bei deinem Auto auch nicht einfach was dazu bauen und hoffen das es ok ist

    Die Diskussion kannst du sogar noch ausweiten … verlierst du den Splint deines BGV C1 Schäkels kannst du nicht irgend einen verwenden sondern nur den originalen …
    Ansonsten geht die Produkt Haftung verloren …

    Das mit dem Splint beruht auf einer wahren Geschichte allerdings aus der Baubranche ..


    Stefan

    tsssssssss

  • Kracky
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    • 11. März 2006 um 12:04
    • #4

    Um es eindeutig zu sagen, die BGV C1 schreibt kein Material explezit vor, es werden dort nur Normungen angegeben denen das Material das verwendet wird entsprechen muß. Also, jeder Schäckel der der in der BGV C1 verlangten Normung entspricht ist sozusagen ein BGV C1 Schäckel, einzigst wäre nun noch die Möglichkeit sich das von einem anerkannten Sachverständigen schriftlich bestätigen zu lassen um dann damit werben zu können. Also wirklich nur eine Markteting Aktion aus diesem Gesichtspunkt. Die Normung ansich verlagt aber weines wissens dann genau diese Splintgesicherten Schäckel, also ist das schon richtig so. Wir haben eigentlich auch nur solche im Lager. Deswegen mußte ich ja auch so lachen als man mir bei einem sehr bekannten Hersteller und Vertrieb für Anschlagmittel erzählt hat das ihre Produkte leider alle keine BGV C1 haben und ich die dann nicht für Veranstaltungstechnik nehmen darf. Ich haben dann die Normungen nach BGV C1 abgefragt, die waren alle samt ok.

    In meinem Lexikon fehlt das Wort unmöglich!

    ASR Computer & PA Technik
    André Ruhnau
    Rosenstr.6
    78598 Königsheim

  • ADMIN
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    • 11. März 2006 um 13:11
    • #5

    Die einzige Stelle, bei der im berufsgenossenschaftlichem Regelungswerk (für die VT) eine spezielle Form von Schäkel vorgeschrieben ist, ist in der SP 25.1/2-4 (BGI 810-3) (Bereitstellung und Benutzung von Sicherungsseilen und -ketten). Dort wird auf die DIN 82101 verwiesen (Einzelteile zum Heben, Schleppen, Zurren - Schäkel, gerade - Unlegierter Qualitätsstahl). Ich sehe aber weder bei Sicherungsseilen noch bei Aufhängungen ersichtliche Gründe, warum keine geschweiften Schäkel eingesetzt werden sollen.

    Der Sicherungssplint bei den sog. C1-Schäkeln ist ein reichlich unkritisches Bauelement, es dient nur dazu, dass sich die Mutter nicht runterdreht. Natürlich ist man in der Verantwortung, wenn man hier etwas anderes einsetzt, aber eben nur in der Verantwortung für die Funktion dieser Muttersicherung, und deren Versagen ist so extrem unwahrscheinlich, dass man dieses Risiko getrost eingehen kann. Selbst Kabelbinder: Im Brandfall müssten die so vollständig weggebrannt sein, dass sie die Mutter nicht mehr aufhalten, und dann muss auch noch irgendetwas dafür sorgen, dass sich die Mutter löst. Ok, ist nicht auszuschließen, aber die tatsächlichen Risiken liegen dann doch ein paar Zehnerpotenzen drüber...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • Machtl
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    • 11. März 2006 um 14:36
    • #6
    Zitat von "luisi"

    Die Diskussion kannst du sogar noch ausweiten … verlierst du den Splint deines BGV C1 Schäkels kannst du nicht irgend einen verwenden sondern nur den originalen …

    Also, das ist doch wohl totaler Schwachsinn oder? In vielen dieser Schäkel sind ja diese einstecken-und-euseinanderbiegen-Splinte drin, das sind eigentlich Einweg-Splinte und dürfen gar kein zweites mal verwendet werden, wie soll das dann also funktionieren? Einwegwegwerfschäkel? :wink:

    Nur um es klar zu stellen, ich bin absolut für Sicherheit auf der "Baustelle", aber ich bin gegen Abzocke von diversen Firmen, auf die eben alle reinfallen und teuer umrüsten. Daher zählen für mich nur Fakten auf Schwarz/Weiß. Und anscheinend bestätigt sich, das Schäkel mit Mutter und Splint nicht vorgeschrieben sind. Ob man sie denoch einsetzt ist natürlich jedem selbst überlassen.

    MEB Veranstaltungstechnik
    Chamsys MagicQ Forum

  • Hami
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    • 11. März 2006 um 17:30
    • #7

    luisi:

    "das mit dem Draht" ist kein Schwachsinn. Aber danke für das klare Statement.
    Ich sehe es nach wie vor wie der ADMIN, daß diese total unpraktischen Schäkel mit Mutter und Splint NIRGENDS gefordert sind. Das wird m.E. auch so bleiben. Wie schon angegeben, gibt es wohl schon Studien von Berufsgenossenschaften, dass im Umgang mit den "Mehrteilern" einfach mehr Unfälle passieren. So gelernt im Studium und im Kurs zum Sachkundigen. Und ganz im Ernst: wenn ich auf einer Truss liege und eine Last darunter hänge, dann ist der alterhergebrachte Schäkel viel einfacher zu handhaben - und bei sofortiger Lasteinleitung auch nicht mehr lösbar.

  • Steffen
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    • 12. März 2006 um 17:22
    • #8

    @ luisi: Nenne bitte die relevanten Stellen in den relevanten Gesetzestexten bzw. Durchführungsverordnungen und BG-Schriften, auf die Du Dich beziehst.

    u.a. im neuen Buch von Michael Lück/Chris Böttger wird auch auf die Problematik eingegangen. Und Chris gibt hier ganz klar dem Normschäkel (ob als Bügel oder Kuhauge) den Vorzug gegenüber der 4-teiligen Variante. Und spätestens, wenn mal die Mutter aus der Truss geflogen kommt (aus 15m Höhe hält die kein Helm auf), überlegst Du es Dir zwei mal, was Du mit nach oben holst

  • kater
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    • 12. März 2006 um 22:31
    • #9
    Zitat von "Hami"


    - "Normale" Schäkel drehen sich unter Last nicht auf und sind absolut das Mittel der Wahl

    Und was wenn der Bolzen nicht der originale ist? Die werden ja heiss reingedreht ... und auch wenn ma immer drauf achtet, ich bezweifel dass da nie mal welche vertauscht werden ...

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • Steffen
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    • 13. März 2006 um 09:21
    • #10

    Wir haben bei uns die Problematik so gelöst, daß der Bolzen vermittels eines kleinen Drahtes fest mit dem Auge verbunden ist, damit man zuordnen kann.

  • kater
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    • 13. März 2006 um 09:41
    • #11
    Zitat von "Steffen"

    Wir haben bei uns die Problematik so gelöst, daß der Bolzen vermittels eines kleinen Drahtes fest mit dem Auge verbunden ist, damit man zuordnen kann.

    Und en Draht muss man dann bei Benutzung aufmachen? Oder wie lässt sich der Bolzen dann drehn? Ne sorry, scheint mir nicht alltagstauglich ....

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • Hami
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    • 13. März 2006 um 10:19
    • #12

    Bolzen zu vertauschen wäre m.E. ein grober Anwendungsfehler. Ich kenne keinen Rigger, der sich erst einmal 12 Schäkel aufmacht und dann wahllos Schäkel und Bolzen mischt. So etwas muss man tatsächlich wissen. Trotzdem - auch wenn der Bolzen etwas kleiner ist, wird er sich unter Last nicht ausdrehen. Da müssen schon große Unterschiede vorherrschen und Unterlast im Spiel sein, dann kann es natürlich zu ernsthaften Problemen kommen. Da diese Arbeit aber von jemandem gemacht werden sollte, der weiß, was er tut, siehe erster Satz.

    Ich wiederhole mich jetzt noch einmal:
    Schwächen kann man immer finden, wenn man unbedingt möchte. Aber man sollte das nicht nur theoretisch betrachten, sondern sich mal mit beiden Bauarten in ein Dach begeben und unter Stress arbeiten. Daher nach wie vor meine persönliche Meinung: die Schäkel mit Mutter und Splint sind gefährlicher. Das habe ich auch erst nach ein bißchen Praxis wahrhaben wollen.

  • Steffen
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    • 13. März 2006 um 10:48
    • #13

    @ kater: Nein, der Draht geht durch im Bolzen befindliche Loch und ist am Kuhauge befestigt. Wenn ichs irgendwie schaffe, stell ich kurz ein Bild ein

  • kater
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    • 13. März 2006 um 10:59
    • #14
    Zitat von "Hami"

    Da diese Arbeit aber von jemandem gemacht werden sollte, der weiß, was er tut, siehe erster Satz.

    Ja sicher, aber der Rigger ist aber nicht der einzige der die Schäkel in der hand hat. Der Grounder sollte auch noch wissen was er macht, aber obs dem Hand dem gesagt wird er soll das Rigging-Zeug aufräumen auch klar ist? Machen wir uns nix vor, auch wenn man ordentlich arbeitet kann ein vertauschen nie ausgeschlossen werden!

    Was juggt mich der Benzinpreis, ich tank eh immer nur für 20 Euro :D

  • Steffen
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    • 13. März 2006 um 11:48
    • #15

    Interessant finde ich jetzt übrigens, daß der Jenige, der die Behauptung aufgestellt hat, nur die 4-teiligen Schäkel wären zulässig, sich gar nicht mehr zu Wort meldet.

    Ich würd schon mal gern wissen, ob sowas irgendwo steht. Mir jedenfalls wäre es NICHT bekannt...

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