1. Home
  2. Chat
  3. Forum
  4. Kalender
    1. Termine
    2. Karte
  5. Lexikon
    1. Letzte Änderungen
  6. Marktplatz
    1. Bewertungen
  • Anmelden
  • Registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Artikel
  • Forum
  • Termine
  • Lexikon
  • Marktplatz-Eintrag
  • Seiten
  • Erweiterte Suche
  1. PA-Forum
  2. Forum
  3. Professionelle Veranstaltungstechnik
  4. Andere Gewerke (nicht PA)
  5. Rigging

Traverse an Binder anschlagen - noch weitere Unklarheiten

  • seeget
  • 27. April 2006 um 21:04
  • seeget
    Beiträge
    4
    • 27. April 2006 um 21:04
    • #1

    Hallo allerseits,
    ich bin neu hier im Forum und möchte vor allem eure Bereitschaft loben, Neulingen wie mir immer wieder die gleichen Fragen zu beantworten. Ich habe den Beitrag weiter unten gelesen (Fliegen nur mit Rundschlinge / Schäkel zulässig?) und bin auch dem Link (fest installierte scheinwerferaufhängung!?) gefolgt. Jetzt sind aber noch ein paar Fragen ungeklärt.

    Wir planen in unserer Kirchengemeinde die Festinstallation eines Traversensystems mit PAR-Kannen, Spiegelkugel, Scannern oder Moving-Heads.

    Es handelt sich um eine Festinstallation bzw. semi-temporäre Installation (könnte mal für Umbauten verändert werden), bei der die Truss von Betonbindern in einer ehemaligen Lagerhalle abgehängt werden soll.

    Im Moment geht es nicht darum, einen Auftrag zur Installation zu vergeben, sondern mehr, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und grob vorzuplanen, was bei den Vorabeiten beachtet werden muss.

    Da die Veranstaltungen öffentlich sind, habe ich mal versucht, alle geltenden Richtlinien herauszufinden:

    Versammlungsstättenverordnung (Muster-VStätt-V)
    Verkaufsstättenverordnung
    Gaststättenverordnung
    Unfallverhütungsvorschriften der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft
    Vorschriften der Gemeindunfallversicherungsverbände für den öffentlich-rechtlichen Bereich


    Daraus ergibt sich folgende Liste an zu berücksichtigenden Dokumenten:

    BGV_C1_Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
    SP 25_1_2_1_Bereitstellung und Benutzung von Punktzügen
    SP 25_1_2_3_Aufhängungen_Januar_2002
    SP 25_1_2_4_Bereitstellung und Benutzung von Sicherungsseilen und –ketten

    sp_25_1_2_Fernsehen, Hörfunk und Film - Arbeitssicherheit in Produktionsstätten
    sp_25_1_5_Fernsehen, Hörfunk und Film - Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte
    sp_25_1_7_Scheinwerfer - Fernsehen, Hörfunk und Film

    bgr_a1_Grundsätze der Prävention
    bgv_a3_Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

    VBG_9A - Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb

    VPLT SR 1.0 - Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen


    Ist das alles oder habe ich etwas übersehen?


    Nun habe ich aber selbst nach Sichtung all dieser Dokumente und der Lektüre von „Praxis des Riggings“ noch folgende Fragen:

    1) Wie muss bei einer solchen (Fest-) Installation die Verbindung zwischen Betonbinder und Traverse erfolgen?

    a) Nur über fest installierte Anschlagpunkte (Stahlbau), in die eine Anschlagkette oder ein Anschlagseil gehängt wird?

    b) Über einen Steelflex (Rundschlinge mit Stahlseele), der über den Binder gezogen wird?

    c) Über Rundschlingen, die mit einem Stahlseil oder einer Stahlkette gesichert werden?

    d) Über senkrecht verlaufende Truss-Elemente, die mit einer Endplatte an die Betonträger geschraubt werden?


    2) Dürfen Traversenelemente nur horizontal belastet werden oder auch vertikal auf Zug? Die meisten Belastungstabellen geben nur Lasten und Durchbiegungen für horizontale Lasten an. Kann man die vertikale Belastung irgendwie berechnen?


    3) Ist eine Verbindung zwischen Motor, Kette und Spiegelkugel bzw. Anschlagpunkt-Kette-Traverse ein Punktzug?

    SP 25_1_2_1_Bereitstellung und Benutzung von Punktzügen:
    Anwendungsbereich
    Punktzüge werden in Produktions- und Veranstaltungsstätten für szenische Darstellung zum Halten und Bewegen von Lasten (z. B. Dekorationsteile, Traversen, beleuchtungs-, video- und tontechnische Geräte) über Personen eingesetzt.

    Bereitstellung
    Der Unternehmer hat Punktzüge und Punktzugsteuerungen mit folgender Grundausstattung nach DIN 56 925 bereitzustellen:

    -Stahlseile als Tragmittel mit SF 10
    -Stahlketten als Tragmittel mit SF 10. Die Nennbelastung darf den 0,5-fachen Wert der vom Hersteller angegebenen Tragfähigkeit nicht überschreiten.

    Punktzüge nach DIN 56 925 sind vom Unternehmer zu kennzeichnen, (z. B. „nach BGV C1“), um Verwechselungen mit anderen Hebezeugen, die dieser Norm nicht entsprechen, zu vermeiden.


    4) Sind Anschlagmittel (Stahlseil oder Stahlkette) immer aus der Gruppe „Hebezeuge“ (VBG 9A – Hebezeuge) oder gibt es spezielle Klassifikationen für die Veranstaltungstechnik (z. B. DIN 56 925)?

    SP 25_1_2_4:
    Warnhinweis:
    An einem Sicherungsseil oder einer Sicherungskette können sowohl die Pressklemme (beim Seil), die Kettenglieder (bei der Kette) als auch das verwendete Verbindungsglied mit einer eingestempelten Traglastangabe versehen sein. Diese Traglastangabe gilt in der Regel für das Heben und Tragen von Lasten im Hebezeugbetrieb. Sie beschreibt nicht das maximal zulässige Gewicht, für welches das Sicherungsseil/die Sicherungskette für die Sicherung von Lasten über Personen ausgelegt ist!


    5) Sind die Spezifikationen für eine Stahlkette bei Verwendung als Anschlagkette und als Sicherungskette die gleichen? Oder können auch andere Stahlketten als Anschlagmittel verwendet werden (z. B. Langlochketten oder „Baumarktketten“ mit nachgewiesener Belastbarkeit – SF10)

    In den drei Dokumenten werden verschiedene DIN-Normen und unterschiedliche Anforderungen genannt:

    DIN 56925
    Bei Punktzügen mit Stahlketten als Tragmittel werden überwiegend Rundstahlketten eingesetzt. Die Rundstahlketten müssen ... nach DIN 5864-3 geprüft sein.

    VBG 9A – Hebezeuge
    § 17
    Rundstahlketten
    (1) An Rundstahlketten muss die Güteklasse dauerhaft angegeben sein.
    (2) Rundstahlketten müssen kurzgliedrig sein.
    (3) Rundstahlketten müssen eine nach der Art der Lastaufnahmeeinrichtung ausreichende Dehnung haben.
    (4) Rundstahlkettenglieder, Aufhänge-, Verbindungs-, Übergangs- und Endglieder müssen ineinander frei beweglich sein.
    (5) An Rundstahlketten müssen eingeschweißte Aufhängeglieder, Verbindungs-, Übergangs- und Endglieder sowie Ösenhaken mindestens der Güteklasse der Kette entsprechen.
    (6) Lösbare Rundstahlkettenzubehörteile in Anschlagketten müssen mindestens der Güteklasse einer Kette mit der Mindestbruchfestigkeit von 800 N/mm2 entsprechen und dürfen nicht mit Ketten höherer Mindestbruchfestigkeit verbunden sein.
    (7) Rundstahlketten und Rundstahlkettenverbindungsglieder, die in Lastaufnahmemitteln verwendet werden, müssen hinsichtlich ihrer Tragfähigkeit auf die Tragfähigkeit der übrigen Teile des Lastaufnahmemittels abgestimmt sein.

    SP 25_1_2_4_Bereitstellung und Benutzung von Sicherungsseilen und –ketten
    Bei der Dimensionierung von Stahlketten sind in den nachfolgenden Tabellen Rundstahlketten nach DIN 5687-1 oder DIN 5688-1 festgelegt. Diese Ketten haben die Güteklasse 5. Ketten nach DIN 5687-3, 5688-3, DIN EN 818 haben die Güteklasse 8. Diese Ketten sind bei gleicher Materialstärke sicherer als die in der Tabelle aufgeführten Ketten.

    6) Kauft ihr eure Stahlketten bei einem Hersteller für Hebezeuge (z. B. Carl Stahl GmbH) oder bei einem Anbieter aus der VT-Branche?

    Für ein (auch teilweise) Beantwortung wäre ich euch sehr dankbar.

    Viele Grüße,

    Seeget

  • hasenfuß
    Beiträge
    1.142
    • 27. April 2006 um 21:57
    • #2

    auch wenn die gründlichkeit deiner recherche lobenswert ist,
    ohne jegliche erfahrung auf diesem gebiet sollte man das
    nicht selbst machen.

    entweder selbst eine fortbildung machen, die dich mit dem
    entsprechenden wissen ausstattet (z.b. sfvr, siehe vplt sr 3.0)
    (was sich nur lohnt, wenn du das beruflich machst)
    oder einen fachmann einkaufen.

    ______________________________

    meister vt
    gMA operating
    photo
    dj

  • ADMIN
    Administrator
    Reaktionen
    381
    Beiträge
    10.040
    Termine
    4
    Einträge
    16
    Marktplatz Einträge
    1
    • 27. April 2006 um 23:20
    • #3
    Zitat von "seeget"

    Im Moment geht es nicht darum, einen Auftrag zur Installation zu vergeben, sondern mehr, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu klären und grob vorzuplanen, was bei den Vorabeiten beachtet werden muss.

    Unter diesen Gesichtspunkten sollen auch meine Ausführungen verstanden werden.

    Zitat

    Wir planen in unserer Kirchengemeinde die Festinstallation eines Traversensystems mit PAR-Kannen, Spiegelkugel, Scannern oder Moving-Heads.

    Es handelt sich um eine Festinstallation bzw. semi-temporäre Installation (könnte mal für Umbauten verändert werden), bei der die Truss von Betonbindern in einer ehemaligen Lagerhalle abgehängt werden soll.

    Frage Nummer eins, die zu klären wäre: Welche zusätzlichen Lasten dürfen da überhaupt eingebracht werden?

    Zitat

    Da die Veranstaltungen öffentlich sind, habe ich mal versucht, alle geltenden Richtlinien herauszufinden:

    Versammlungsstättenverordnung (Muster-VStätt-V)
    Verkaufsstättenverordnung
    Gaststättenverordnung
    Unfallverhütungsvorschriften der jeweils zuständigen Berufsgenossenschaft
    Vorschriften der Gemeindunfallversicherungsverbände für den öffentlich-rechtlichen Bereich

    Die VStättVo gibt da nichts her, Verkaufsstättenverordnung und Gaststättenverordnung kann man bei Bühnentechnik ignorieren, bleiben die berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und die wortgleichen Vorschriften der Gemeineunfallversicherung.

    Zitat

    BGV_C1_Veranstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstellung
    SP 25_1_2_1_Bereitstellung und Benutzung von Punktzügen
    SP 25_1_2_3_Aufhängungen_Januar_2002
    SP 25_1_2_4_Bereitstellung und Benutzung von Sicherungsseilen und –ketten

    Ja

    Zitat

    sp_25_1_2_Fernsehen, Hörfunk und Film - Arbeitssicherheit in Produktionsstätten
    sp_25_1_5_Fernsehen, Hörfunk und Film - Prüfung elektrischer Anlagen und Geräte
    sp_25_1_7_Scheinwerfer - Fernsehen, Hörfunk und Film

    bgr_a1_Grundsätze der Prävention
    bgv_a3_Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

    VBG_9A - Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb

    Prinzipiell ja, gibt aber für die Aufgabenstellung nichts her

    Zitat

    VPLT SR 1.0 - Bereitstellung und Benutzung von Traversensystemen

    Auch da steht viel sinnvolles drin.

    Zitat

    1) Wie muss bei einer solchen (Fest-) Installation die Verbindung zwischen Betonbinder und Traverse erfolgen?

    a) Nur über fest installierte Anschlagpunkte (Stahlbau), in die eine Anschlagkette oder ein Anschlagseil gehängt wird?

    b) Über einen Steelflex (Rundschlinge mit Stahlseele), der über den Binder gezogen wird?

    c) Über Rundschlingen, die mit einem Stahlseil oder einer Stahlkette gesichert werden?

    d) Über senkrecht verlaufende Truss-Elemente, die mit einer Endplatte an die Betonträger geschraubt werden?

    Wenn es richtig ausgeführt wird, sind alle diese Vorgehensweisen möglich.

    Zitat

    2) Dürfen Traversenelemente nur horizontal belastet werden oder auch vertikal auf Zug? Die meisten Belastungstabellen geben nur Lasten und Durchbiegungen für horizontale Lasten an. Kann man die vertikale Belastung irgendwie berechnen?

    Sie dürfen auch auf Zug und Druck belastet werden, berechnen kann man das beispielsweise mit http://www.prorigg.de , was die Traversen an Biegung aushalten, verkraften sie immer auch auf Zug.

    Zitat

    3) Ist eine Verbindung zwischen Motor, Kette und Spiegelkugel bzw. Anschlagpunkt-Kette-Traverse ein Punktzug?

    Ein Punktzug ist ein Hebemittel, also ein Hand- oder Motorzug.

    Zitat

    4) Sind Anschlagmittel (Stahlseil oder Stahlkette) immer aus der Gruppe „Hebezeuge“ (VBG 9A – Hebezeuge) oder gibt es spezielle Klassifikationen für die Veranstaltungstechnik (z. B. DIN 56 925)?

    SP 25_1_2_4:
    Warnhinweis:
    An einem Sicherungsseil oder einer Sicherungskette können sowohl die Pressklemme (beim Seil), die Kettenglieder (bei der Kette) als auch das verwendete Verbindungsglied mit einer eingestempelten Traglastangabe versehen sein. Diese Traglastangabe gilt in der Regel für das Heben und Tragen von Lasten im Hebezeugbetrieb. Sie beschreibt nicht das maximal zulässige Gewicht, für welches das Sicherungsseil/die Sicherungskette für die Sicherung von Lasten über Personen ausgelegt ist!

    Wirfst Du gerade Anschlagmittel und Sicherungsmittel durcheinander?

    Zitat

    5) Sind die Spezifikationen für eine Stahlkette bei Verwendung als Anschlagkette und als Sicherungskette die gleichen? Oder können auch andere Stahlketten als Anschlagmittel verwendet werden (z. B. Langlochketten oder „Baumarktketten“ mit nachgewiesener Belastbarkeit – SF10)

    Man spricht von langgliedrigen Ketten und nicht von Langlochketten.

    Langgliedrige Ketten kann man dort einsetzen, von immer und unter allen Umständen gewährleistet ist, dass einzelne Kettenglieder nicht auf Biegung beansprucht werden, also bei einer stets gerade geführten Kette. Sobald ich eine Kette um etwas lege - beispielsweise den Betonbinder - ist stets eine kurzgliedrige Kette zu verwenden.

    Baumarktketten... wenn ich es entsprechend dimensioniere. Wenn ich nicht weiß, was für ein Stahl es ist, dann rechne ich mit St37, darauf dann SF 10. Bei einer Festinstallation sehe ich da kein Problem.

    Zitat

    In den drei Dokumenten werden verschiedene DIN-Normen und unterschiedliche Anforderungen genannt:...

    Ja, das erste sind Motorketten, das zweite Anschlagketten, das dritte Sicherungsketten...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

  • seeget
    Beiträge
    4
    • 29. April 2006 um 14:30
    • #4

    Hallo nochmal,
    vielen Dank für eure schnellen Antworten.
    Keine Sorge, ich werde die Installation nicht selbst vornehmen. Es geht wie gesagt nur um die Planung.
    Viele Grüße,
    Jürgen.

Anstehende Termine

  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Dienstag, 6. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Mittwoch, 7. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • PA-Forum Stammtisch LeatCon

    Donnerstag, 8. Oktober 2026, 13:00 – 14:00
  • Competent Person for Event Rigging according to IGVW SQQ 2 | Level 1 | Munich (English)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Freitag, 23. Oktober 2026
  • Combined seminar for experts in lifting gear and lifting beam systems (AnschlägerPlus)

    Dienstag, 13. Oktober 2026 – Donnerstag, 15. Oktober 2026

Letzte Themen

  1. Eminence Kappa 15 (LF) Bauvorschläge für Bassreflex oder Horn

    soundralf
    2. Oktober 2026 um 12:44
  2. Kleine PA und nur Fragen!!!

    Alex Bundschuh
    1. Oktober 2026 um 18:47
  3. Welche DI-Box für Laptop/Kopfhörerausgang?

    wusel123
    30. September 2026 um 12:29
  4. Ersatzteilversorgung Lautsprecher (speziell Seeburg A3 MKII)

    Hanseat
    29. September 2026 um 18:25
  5. Neues Online-Simulationstool für Treiber / Gehäuse / Leistung / Filter

    Blancblue
    29. September 2026 um 13:16
  6. Subwoofer 80cm x 40cm x 80cm

    zegi
    28. September 2026 um 17:06
  7. Frontschaum in "Würfeloptik"

    Blancblue
    28. September 2026 um 15:41
  8. ADJ Entour Venue Hazer: Frage zum Heizelement

    skippa
    27. September 2026 um 10:16
  9. EU Cyber Resilience Act (CRA)

    alexanderjoseph
    26. September 2026 um 20:14
  10. 17. - 18. November | PA Rigging & Truss Safety mit Tom Greber

    Soundchecker
    23. September 2026 um 10:33
  1. Datenschutzerklärung
  2. Impressum
Community-Software: WoltLab Suite™