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EG - Kontrollgerät

  • Stephan Graeske
  • 2. Juli 2006 um 20:11
  • falcocgn
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    • 17. Mai 2011 um 23:36
    • #81

    Hi Fränkie,

    zulässiges Gesamtgewicht MIT Hänger über 3,5t: Aufzeichnung nach EG561/2006 immer. Auch wenn der Hänger nicht dran ist.

    Ist denn ein Digitacho eingebaut? Dann muss er immer benutzt werden.

    Sorry und Grüße,
    Falco

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  • billbo
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    • 18. Mai 2011 um 11:31
    • #82

    Betreibe Band/ Musik ausschließlich als privates Hobby. Dann brauchst Du genau so wenig Fahrtenschreiber/ EEG – Kontrollgerät wie all diejenigen, die regelmäßig ihre Pferdehänger/ Segeljachten/ Wohnwagen am Wochenende hinter ihrem SUV quer durchs Land spazieren fahren (es sei denn, sie sind beruflich Pferdezüchter/ Bootsbauer/ Wohnwagenhändler).

    Sind Bus und Hänger allerdings mit Werbelackierung „Ihre professionelle XY – Galaband on Tour“ versehen und im Fahrzeugschein steht „XY – Galaband – GmbH“, dann dürftest Du bei der nächsten BAG Kontrolle in echte Erklärungsnöte kommen.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • mringhoff
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    • 18. Mai 2011 um 12:23
    • #83
    Zitat von "billbo"


    Sind Bus und Hänger allerdings mit Werbelackierung „Ihre professionelle XY – Galaband on Tour“ versehen und im Fahrzeugschein steht „XY – Galaband – GmbH“, dann dürftest Du bei der nächsten BAG Kontrolle in echte Erklärungsnöte kommen.


    mach eine neue Aufschrift: "Circus Fräncalli" - und schon fällt man in die Schaustellerausnahme.... :) Oder gibts die auch nicht mehr?
    etwas Strohreste hinten in den Laderaum verteilen und im Fahrerraum niemals mehr aufräumen oder saugen, dann wirkts auch bei der BAG-Kontrolle glaubwürdiger :)

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  • falcocgn
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    • 18. Mai 2011 um 16:19
    • #84

    Matthias, das meinst Du doch ironisch oder?

    Billbo, fließt Geld bei der Band? Aufwandsentschädigungen, Gage, irgendwas? Oder seid ihr "on a mission from god"? Der Bus wird ja im normalen Leben nicht benutzt, damit Mutti die Kinder in den Kindergarten bringt, sondern es hat einen Grund, dass ein Bus und ein Hänger gekauft und betrieben werden. Deine Äußerung sehe ich daher als Umgehungstatbestand.

    Die Schaustellerausnahme gibt es immer noch, doch Bömmels und Zuckerstangen in der Kabine reichen nicht, um als Schausteller zu gelten. Schausteller gründet sich auf der Gewerbeordnung und einem Zusatz dazu, mit dem der Deutsche Schaustellerbund http://www.dsbev.de ein für alle mal definiert hat, wer Schausteller ist und vor allem wer nicht.

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  • mringhoff
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    • 18. Mai 2011 um 16:30
    • #85
    Zitat von "falcocgn"

    Matthias, das meinst Du doch ironisch oder?


    also ich dachte eher, daß das ernstgemeinte Tipps für einen Umgehungstatbestand wären.
    Neben den Kamellen im Fahrerhaus helfen auch gemalte Clownköpfe, dreckige Reifen und eine Prise Elefantenmist... :)

    Bleibt nur die Frage, was man dann dem Kunden sagt, wenn man auf deren Firmenfeier eintrifft. Da haben wir dann vermutlich den Tatbestand, daß dieser Dich dann umgehend wieder gehen lässt... ("Umgehungstatbestand")

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  • falcocgn
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    • 18. Mai 2011 um 16:43
    • #86

    Die PSA sollte dann auch aus Goldkettchen, sehr bunten, schlecht sitzenden Anzügen und weißen Slippern bestehen. Bitte nicht die Sammelbüchse für das im Winter notleidende Lama vergessen... (soviele Klischees...)

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  • billbo
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    • 19. Mai 2011 um 00:38
    • #87

    Nun, ich kenne persönlich (mindestens) einen recht properen und schick eingerichteten Band – Sprinter, der samt Hänger rein hobbymässig unterwegs ist. Ganz offiziell, das hat der Eigentümer sogar schriftlich vom Finanzamt :D. Soo ganz abwegig ist das also gar nicht; der 'Umgehungstatbestand' ist in diesem Fall sozusagen amtlich verordnet.
    Interessant wäre mal der Verlauf eines Einspruchverfahrens gegen einen vom BAG in die Wege geleiteten Bußgeldbescheid mit der logischen und nachweisbaren Begründung „trifft auf uns nicht zu, FA hat Gewinnerzielungsabsicht aberkannt“. So weit ist es aber m. W. bisher nicht gekommen.

    Ohnehin ist es wenig schlüssig, dass Hein Blöd die Wohnzimmereinrichtung seiner Oma privat ungestraft mit dem 7,5er über Nacht nonstop von Freiburg nach Flensburg karren darf, während gleichzeitig der Profitrucker ein echtes Problem kriegen kann, wenn er (wegen Stau oder überfüllter Raste) mal 4Std.40 statt 4Std.30 am Stück auf der Karte hat. Darauf weise ich halt ganz gerne mal hin.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • Fränkie
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    • 19. Mai 2011 um 13:58
    • #88

    Wie läuft das mit der Karte, wenn wein Mieter ohne Karte meinen Bus ( der dann ein EG-Kontrl.-Ger. hat) mietet.
    wird der dann wegen fahren ohne Karte verknackt?
    FA

    Nicht laut, lieber schön.

    Fränkie

  • billbo
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    • 19. Mai 2011 um 15:00
    • #89

    Aus dem Wortlaut Artikel 3 h)/ Ausnahmen

    Zitat

    Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von nicht mehr als 7,5 t, die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung verwendet werden;

    würde ich folgern:

    Wenn er ihn zur gewerblichen Güterbeförderung nutzt und dabei erwischt wird – ja.
    Wenn er damit Omas Wohnung entrümpelt, seine Surfausrüstung zum Baggersee transportiert oder seine Musikanlage zum Klassentreffen – nein.

    Falco kann das aber sicher versierter ausführen (oder widerlegen).

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

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  • falcocgn
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    • 19. Mai 2011 um 23:54
    • #90

    Hallo BillBo,

    richtig so. Der Mieter von Fränkies Auto muss natürlich eine Unternehmenskarte haben und sein Fahrer eine Fahrerkarte. Fränkie benötigt natürlich auch eine UN-Karte.

    Grüße und gute Fahrt,
    Falco

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  • billbo
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    • 20. Mai 2011 um 15:34
    • #91

    Danke :) .
    Daran angeschlossen die Gretchenfrage an den Experten: angenommen, der Mieter von Fränkies Bandbus nutzt das Teil für einen privaten Transport. Der befugte BAG - Kontrollbeamte ist jedoch anderer Ansicht und erwirkt die Ausstellung eines Bußgeldbescheides wegen Nichtbenutzens des Kontrollgerätes bei gewerblichem Einsatz. Fränkies Kunde legt natürlich Einspruch ein, denn er ist ja privat unterwegs gewesen. Wer ist in der Beweispflicht?
    Muss Fränkies Kunde den privaten Charakter der Fahrt nachweisen?
    Muss das BAG die vermutete gewerbliche Nutzung nachweisen?

    All zu weit hergeholt dürfte die Frage nicht sein. In der Praxis läuft ein Großteil der Transporter – und Leicht – LKW – Flotte sämtlicher großen Autovermieter in der Woche gewerblich und macht am Wochenende private Wohnungsumzüge u. ä.
    Meine Vermutung aus Beobachtung: die BAG – Jungs kennen das Problem natürlich und gehen ihm nach Möglichkeit aus dem Weg. Ich sehe bei den Kontrollen ständig Reisebusse/ schwere LKW/ offensichtlich überladene leichtere Fahrzeuge. Aber niemals Kleinbus + Hänger, PKW + Hänger, Kleintransporter, usw.; es sei denn, es steht groß und unübersehbar „Kurierdienst Sowieso“ drauf.

    Mit freundlichem Gruß
    BillBo

    "Okay. Wir machen das mit den Fähnchen."

  • falcocgn
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    • 20. Mai 2011 um 15:47
    • #92

    Hi Billbo. Die private Nutzung muss nachgewiesen werden. In der Praxis hilft es, nett, sauber und kooperativ zu sein, sagen zumindestens die Autobahn-Sheriffs.

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  • Fränkie
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    • 21. Mai 2011 um 12:15
    • #93

    .....sauber.....????
    keine Chance, bei einem Bandbus nach 3 Tagen.....


    hmm... ab wann ein bus voll mit ner band und Backline nicht mehr privat sondern gewerblich ist, liegt dann im Ermessensspielraum er BAG-Menschen...

    die Grenze ist ja tatsächlich fließend... so richtig leben können die Bands nicht, auf der anderen seite kann ene gewisse Gewerblichkeit wohl ncht ausgeschlosen werden wenn sich die band die Miete leisten kann...


    ich dan euch schon mal für die Anteilnahme und werde sehen ob ich nen mann vom AMt finde der mir den ganzen quatsch verbindlich erklären kann... in welche richtuing es geht weis ich ja jetzt...
    FA

    Nicht laut, lieber schön.

    Fränkie

  • falcocgn
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    • 21. Mai 2011 um 12:26
    • #94

    Fränkie: Du müsstest auf http://www.bag.bund.de nach dem lokalen Ansprechpartner der BAG suchen und den anrufen. Dabei wirst Du zwar Auskünfte bekommen aber die sind dann mündlich also nicht gehaltvoll und erst recht nicht verbindlich. Ein Bußgeldbescheid kommt dann sowieso nicht von der BAG, weil Kontrollbehörde sondern von der Bezirksregierung, weil Bußgeldbehörde. Also solltest Du auf jeden Fall dort anrufen. all zu viel Hoffnung mache ich Dir aber nicht.

    Viel Erfolg,
    Falco

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