Neue Erkenntnisse im Bereich der Materialforschung: GAFFA kein Allheilmittel!
Im Rahmen einer unabhängigen Studie eines renommierten Berliner Veranstaltungsunternehmens kam man zu der Erkenntnis, dass – entgegen langläufiger Meinung – GAFFA kein Allheilmittel ist. Die offensichtlich unverhältnismäßige Benutzung, vor allem aber die oft unzweckmäßige Benutzung fiel während mehrerer durch die Firma im Rahmen der Studie durchgeführter Veranstaltungen, bzw. deren technische Organisation und Realisierung auf. So waren Teile der Bühne trotz des Vorhandenseins von so genannten Spanngurten mit GAFFA verbunden, Farbfolien an empfindlichen Teilen der Wände festgeklebt. Beim Lösen der Farbfolien traten vermehrt Schäden an der Farbe auf, die scheinbar “siamesischen“ Bühnenteile mussten in einer unnötig zeitaufwendigen Operation getrennt werden.
Des Weiteren fiel der Gebrauch von GAFFA in Zusammenhang mit der Arretierung von Kabelsträngen auf dem Boden auf. Nach der Befreiung der Kabel aus ihrem klebrigen Gefängnis waren diese oft von übermäßiger Anwendung gezeichnet, man kann sagen, dass erlittene Schicksal klebte an ihnen.
In einer Petition fordert der „Bund gegen die Ausnutzung von GAFFA“ Regeln, die die Benutzung desselben reglementieren und auf sinnvolle Einsatzgebiete beschränken. Wichtigste Punkte hierbei:
1.Gibt es Mittel, die den eigentlichen Zweck erfüllen, so ist auf diese zurückzugreifen(z.B. Spanngurte, Kabelmatten, Kabelbinder, etc.).
2.Erscheint die Klebekraft von GAFFA zu hoch (hier etwa bei leicht zu beschädigenden Oberflächen), ist auf Krepp-Klebeband zurückzugreifen.
3.Wird auf die Nutzung von adäquaten Mitteln verzichtet, so ist die Person, die die Nutzung von GAFFA angeordnet hat, oder aus eigenem Antrieb GAFFA benutzt hat, für die Beseitigung etwaiger Schäden oder Verschmutzung (klebrige Kabel) verantwortlich.
4.Die Einrichtung einer GAFFA-Kasse sollte in Betracht gezogen werden, wenn sich das Verhalten gegenüber unverhältnismäßiger Benutzung nicht ändert.