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Lautstärkebegrenzung N1 - 3KW

  • tamaris-pa / mts
  • 19. Juli 2006 um 12:54
  • tamaris-pa / mts
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    • 19. Juli 2006 um 12:54
    • #1

    Der Auszug aus dem PDF:
    Lautstärkenbeschränkung bei Musikanlagen
    Die Leistung von mitgebrachten Musikanlagen im Camping Village muss aus folgenden
    Gründen auf 3 KW (Kilowatt) limitiert werden:
    - Durch überdimensionierte Musikanlagen im Camping Village wurden die
    zulässigen gesetzlichen Lärmgrenzwerte* in den umliegenden Gemeinden
    teilweise überschritten. Dadurch gerät die behördliche Genehmigung des Camping
    Village oder der gesamten NATURE ONE in Gefahr.
    - Viele Besucher fühlen sich durch überdimensionierte Musikanlagen im Camping
    Village auf Dauer gestört. Schlafen ist unmöglich.
    - Das Wohl von zehntausenden Besuchern soll nicht durch den Betrieb von
    überdimensionierten Musikanlagen durch einige wenige Besucher beeinträchtig
    werden.
    * Die Lautstärke einer Tonanlage im Camping Village darf bei den nächstgelegen Wohngebäuden einen
    gewissen Lautstärkenwert nicht überschreiten. Durch das Emissionsschutzgesetz bzw. die Technische
    Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sind die Grenzwerte für Musiklautstärke geregelt.

    http://www.nature-one.de/fileadmin/no20…amping_info.pdf

    http://www.nature-one.de


    Soo zu den 3KW: 3KW kann viel, aber auch wenig sein. Sagen wir ich komme mit einer PA von Audio Zenit. Hornsystem 4 Bass und 2 Tops, da bekomme ich mit 3KW einen üblen Schalldruck raus. Oder sagen wir einer kommt mit 10KW und Raveland und es kommt null.

    Man muss das ganze an einem Pegel messen. Eine Begrenzung auf eine bestimmte Power sehe ich als Sinnlos an.


    Wie seht ihr das ganze?Hat eine begrenzung auf 3KW irgendeinen Sinn?

  • Mnyut
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    • 19. Juli 2006 um 13:11
    • #2

    Die Antwort steht im PDF schon mit drin:

    Zitat von "Tamaris-PA / MTS"

    * Die Lautstärke einer Tonanlage im Camping Village darf bei den nächstgelegen Wohngebäuden einen
    gewissen Lautstärkenwert nicht überschreiten. Durch das Emissionsschutzgesetz bzw. die Technische
    Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sind die Grenzwerte für Musiklautstärke geregelt.

    Ansonsten: wer geht bitte auf die Nature One um zu schlafen :shock:

  • tamaris-pa / mts
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    • 19. Juli 2006 um 13:21
    • #3

    Klar, aber grade deshalb kann es dennen doch egal sein, ob es nun 3 oder 30Kw sind die die geforderten 50db im Wohngebiet einhalten. Die Regelung ist mehr als unlogisch. Mit 3KW kann man auch schon Gehörschäden verursachen.

    Ansonsten: genau.

  • Schrumpeln
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    • 19. Juli 2006 um 15:07
    • #4
    Zitat von "Tamaris-PA / MTS"

    Mit 3KW kann man auch schon Gehörschäden verursachen.

    Ja, genau mit einem 3 kW Kopfhörer kann man ganz schön was kaputt machen :D

  • montesuma
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    • 19. Juli 2006 um 15:26
    • #5

    Auf jeden Fall hat sich das Limit jemand ausgedacht, der keine Ahnung hat!

  • mringhoff
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    • 19. Juli 2006 um 15:31
    • #6

    Naja, die haben sich halt der Sprache etwas angepasst :)
    (Mit 3kW kann der gewöhnliche Feldwaldundwiesen-Raver mehr anfangen als mit Dezibel.)
    Meinen die jetzt Sinus- oder RMS oder Musikbelastbarkeit oder Peak?
    Und überhaupt, wenn ich 3KW dabei habe und mein Nachbar 3KW und der wiederum daneben auch: Wenn jetzt jeder seine Musik spielt ist das o.k, wenn wir uns zusammenschliessen sind es dann 9kW oder gilt das nur pro Zelt oder pro Person oder pro Auto oder pro qm?

    Wie man sieht, mehr als offene Fragen. Vielleicht dient diese Vorschrift auch nur dafür, um irgendwelche Behörden gut zu stimmen. (Hatte letztes Jahr auch ein Open-Air, wo orginal die Ordnungsbehörde gefordert hat, Schaumstoff unter die Bassboxen zu legen, damit der "Schall nicht soweit trägt". Ich bin mir da sicher: für die Ameisen war es sicher um 3bB leiser...)

    Also nur nicht hinterfragen, könnte sonst nur schlimmer kommen...

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    • 19. Juli 2006 um 20:03
    • #7
    Zitat von "Tamaris-PA / MTS"

    - Viele Besucher fühlen sich durch überdimensionierte Musikanlagen im Camping
    Village auf Dauer gestört. Schlafen ist unmöglich.

    Wer bei 3 kW schlafen kann, kann's auch bei 30 kW...


    Zitat von "Tamaris-PA / MTS"

    * Die Lautstärke einer Tonanlage im Camping Village darf bei den nächstgelegen Wohngebäuden einen gewissen Lautstärkenwert nicht überschreiten. Durch das Emissionsschutzgesetz bzw. die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) sind die Grenzwerte für Musiklautstärke geregelt.

    Eigentlich wär's die Freizeitlärmrichtlinie (wenn die vom betreffenden Bundesland umgesetzt wurde...), aber Grenzwerte und Meßverfahren gleichen sich faktisch.

    Allerdings steht in der TA Lärm (oder in der Freizeitlärmrichtlinie) etwas von 0,5 m vor dem geöffneten Fenster des am stärksten betroffenen schutzbedürftigen Raums und von einem Beurteilungspegel, gebildet aus Leq, Impulszuschlag, Tonzuschlag...

    Bitte keine fachlichen Fragen per PM - Inhaber von dBmess

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